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Parlamentarischer Vorstoss Parlamentarischer Vorstoss M

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Kanton Bern Canton de Berne

Letzte Bearbeitung: 31.03.2015 / Version Nicht klassifiziert

04|00|K|11

Parlamentarischer Vorstoss

Vorstoss-Nr.: 071-2015

Vorstossart: Motion

Richtlinienmotion:

Geschäftsnummer: 2015.RRGR.249 Eingereicht am: 09.03.2015 Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Geissbühler

Fuchs (Bern, Müller (Orvin, Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Nein RRB-Nr.:

Direktion: Polizei-

Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat:

Konsequentes Eingreifen der Polizei verbessert die Sicherheit der Bevölkerung

Der Regierungsrat wird beauftragt, der Polizei zur Umsetzung der Gesetze die folgenden Ko petenzen zu geben:

1. Verstösse gegen das Vermummungsverbot müssen von der Polizei kompromisslos geah det werden

2. Bei der Feststellung von Sachbeschädigungen muss die Polizei unmittelbar einschreiten 3. Rechtsfreie Räume dürfen nicht toleriert werden

Begründung:

Es müssen verschiedene Massnahmen

auch wirklich den Gesetzen durch ihre Handlungen Nachachtung verschaffen kann. Oberste Pr orität hat dabei der Schutz von Bürgerinnen und Bürgern, aber auch von Sachwerten vor Gewal tätern.

Seit einigen Jahren ist die Polizei zum Spielball der Politik geworden. Das hat dazu geführt, dass bei Ausschreitungen die politische Behörde bestimmt, wie und wann der Polizeieinsatz stattfi den soll. Deeskalation wurde zum Zauberwort. Konkret bedeutet dies, dass V

anton de Berne

Version: 3 / Dok.-Nr.: 102503 / Geschäftsnummer: 2015.RRGR.249

Parlamentarischer Vorstoss

2015

2015.RRGR.249 09.03.2015

Geissbühler-Strupler (Herrenschwanden, SVP) (Sprecher/in) (Bern, SVP)

(Orvin, SVP)

19.03.2015 vom

- und Militärdirektion Nicht klassifiziert

Konsequentes Eingreifen der Polizei verbessert die Sicherheit der Bevölkerung

Der Regierungsrat wird beauftragt, der Polizei zur Umsetzung der Gesetze die folgenden Ko Vermummungsverbot müssen von der Polizei kompromisslos geah Bei der Feststellung von Sachbeschädigungen muss die Polizei unmittelbar einschreiten Rechtsfreie Räume dürfen nicht toleriert werden.

Es müssen verschiedene Massnahmen ergriffen werden, damit die Polizei bei ihren Einsätzen auch wirklich den Gesetzen durch ihre Handlungen Nachachtung verschaffen kann. Oberste Pr orität hat dabei der Schutz von Bürgerinnen und Bürgern, aber auch von Sachwerten vor Gewal

en Jahren ist die Polizei zum Spielball der Politik geworden. Das hat dazu geführt, dass bei Ausschreitungen die politische Behörde bestimmt, wie und wann der Polizeieinsatz stattfi den soll. Deeskalation wurde zum Zauberwort. Konkret bedeutet dies, dass V

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2015.RRGR.249 Seite 1 von 2

Konsequentes Eingreifen der Polizei verbessert die Sicherheit der Bevölkerung

Der Regierungsrat wird beauftragt, der Polizei zur Umsetzung der Gesetze die folgenden Kom- Vermummungsverbot müssen von der Polizei kompromisslos geahn- Bei der Feststellung von Sachbeschädigungen muss die Polizei unmittelbar einschreiten.

ergriffen werden, damit die Polizei bei ihren Einsätzen auch wirklich den Gesetzen durch ihre Handlungen Nachachtung verschaffen kann. Oberste Pri- orität hat dabei der Schutz von Bürgerinnen und Bürgern, aber auch von Sachwerten vor Gewalt-

en Jahren ist die Polizei zum Spielball der Politik geworden. Das hat dazu geführt, dass bei Ausschreitungen die politische Behörde bestimmt, wie und wann der Polizeieinsatz stattfin- den soll. Deeskalation wurde zum Zauberwort. Konkret bedeutet dies, dass Vermummung und

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Kanton Bern

Letzte Bearbeitung: 31.03.2015 / Version: 3 / Dok.-Nr.: 102503 / Geschäftsnummer: 2015.RRGR.249 Seite 2 von 2 Nicht klassifiziert

Sachbeschädigungen oft geduldet und nicht geahndet werden. Die Strategie der Einsatzleitung und der politischen Verantwortlichen, wonach sich die Polizei bei Einsätzen zurückziehen oder gar verstecken muss, damit ihre Präsenz nicht provoziert, ist dieser Berufsgattung unwürdig und darf nicht weiter hingenommen werden. So kommt es immer wieder vor, dass es trotz genügend grossen Polizeibeständen zu Gewalttaten und Sachbeschädigungen kommt, die nicht geahndet werden. Die berechtigte Wut der Steuerzahlerinnen, Steuerzahler und Gewerbetreibenden ent- lädt sich dann auf die «nur» herumstehenden Polizistinnen und Polizisten. Dies wiederum führt beim Polizeikorps zu Frustration.

Polizeieinsätze in rechtsfreien Räumen, wie zum Beispiel der Reithalle, werden wegen Gefähr- dung an Leib und Leben aus verständlichen Gründen selten oder gar nicht vorgenommen. Bei Kontrollfahrten werden die Einsatzkräfte tätlich angegriffen, und nicht selten entsteht an den Fahrzeugen Sachschaden. Es darf nicht sein, dass die Polizei in staatlich mit Steuergeldern un- terstützten Institutionen keine Kontrollgänge oder Interventionen durchführen darf.

Deshalb ist eine konsequente Durchsetzung der bestehenden Gesetze durch die Polizei zur Si- cherheit der Bevölkerung wichtig, ansonsten ist die Glaubwürdigkeit unseres Rechtsstaats in Frage gestellt.

Begründung der Dringlichkeit: Da sich die Situation der Polizei in den letzten Monaten massiv verschärft hat, ist dieser Vorstoss dringlich zu behandeln.

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