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Das ABZ-Curriculum wird zur Zeit im Rahmen von Pilotstudiengängen inkl

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M 261/2006 ERZ 2. Mai 2007 ERZ C Motion

0772 Mühlheim, Bern (Grüne)

Weitere Unterschriften: 10 Eingereicht am: 28.11.2006

Psychiatriepflege Quo vadis?

Der Regierungsrat wird zur mittel- und langfristigen Sicherung von genügend Psychiatriepflegepersonal und damit der Psychiatrieversorgung im Kanton Bern beauftragt:

1. Abzuklären wie die bestehenden Probleme und Defizite, der sich im Kanton Bern in der Pilotphase befindenden Ausbildung in HF Pflege und insbesondere des ABZ- Curriculums behoben werden können und entsprechende Massnahmen umzusetzen.

2. Sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass der Rahmenlehrplan für den Bildungslehrgang zur diplomieren Pflegefachfrau HF / diplomierten Pflegefachmann HF eine, den Erfordernissen der Praxis entsprechenden, fachliche Schwerpunktbildung namentlich in der Psychiatriepflege vorsieht und dass entsprechende Berufsbezeichnungen eingeführt werden.

Begründung

Die Ausbildung diplomierten Pflegefachfrau HF / diplomierten Pflegefachmann HF erfolgt im Kanton Bern in Zukunft einheitlich nach dem ABZ-Curriculum (vom Curriculumverbund der Kantone Aargau, Bern und Zürich entwickeltes und vom Kanton Bern verbindlich vorgegebenes Curriculum). Das ABZ-Curriculum wird zur Zeit im Rahmen von Pilotstudiengängen inkl. Schwerpunkt Psychiatrie getestet. Auf Grund der drei bisherigen Studiengänge und gezielter Abklärungen von Fachleuten der kantonalen Psychiatrieinstitutionen bzw. der Praxis, gibt es beim Schwerpunkte Psychiatrie des Pilots verschiedene Probleme und Defizite:

- Der berufskundliche Unterricht im Fachgebiet Psychiatrie wird rein quantitativ halbiert;

- Der fachspezifische Unterricht im Fachbereich Erwachsenenpsychiatrie liegt weit unter dem Lehrbuchniveau (Lehrbuch Psychiatrische Pflege, Abderhalden et. al., Huber, 2006);

- Das Fachgebiet Kinder- und Jugendpsychiatrie fehlt weitgehend;

- Das Fachgebiet Gerontopsychiatrie wird nur ungenügend behandelt;

- Das ABZ-Curriculum lässt leine klare Beurteilung der zu erlangenden Kompetenzen in Psychiatrie zu;

- Die Rekrutierung von Studierenden mit Schwerpunkt Psychiatrie im Rahmen der neuen Pilotklassen ist bisher – trotz spezifischen Rekrutierungsmassnahmen – ungenügend.

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Der Regierungsrat muss die geschilderten Probleme, wie Punkt 1 der Motion fordert rasch angehen: Einerseits muss der Kanton dafür sorgen, dass auch im Rahmen der neuen Diplompflegeausbildung HF Fachleute in Psychiatriepflege ausgebildet werden, welche die Anforderungen der Praxis erfüllen; andererseits muss ein Mangel an Psychiatriepflegepersonal und damit Probleme in der kantonalen Psychiatrieversorgung vermieden werden.

Seit dem 1.1.2004 ist das neue, eidgenössische Berufsbildungsgesetz in Kraft. In diesem Rahmen wird die bisherige Ausbildung in Diplompflege neu dem Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) unterstellt, in die schweizerische Bildungssystematik integriert und auf der Stufe Höhere Fachschule (HF) angeboten. Zur Zeit ist der Entwurf für den gesamtschweizerischen Rahmenlehrplan in der Vernehmlassung. Dieser sieht eine generalistische Ausbildung vor und benennt die bisherigen, weitgehend bewährten Ausbildungsschwerpunkte nicht. Spezialisierungen in der Pflege sollen in Zukunft ausschliesslich im Anschluss an die Ausbildung auf Stufe Weiterbildung erworben werden können. Dies steht einerseits im Widerspruch zu der Spezialisierung und damit zu den Erfordernissen der medizinischen Praxis. Andererseits widerspricht der Entwurf des Rahmenlehrplans den Vorgaben des Bildungsrates der ehemaligen Schweizerischen Sanitäts- bzw. heutigen Gesundheitsdirektorenkonferenz GDK (Mitteilungen des Bildungsrate NR. 1/03, Februar 2003) und damit der von der GDK explizit gutgeheissenen Ausbildungsausrichtung mit den drei fachlichen Schwerpunkten Psychiatrie, KJFF (Kinder, jugendliche, Familie, Frauen) und ACB (ältere, chronisch kranke und behinderte Menschen). Damit im Kanton Bern auch noch mittel- und längerfristig genügend Psychiatriepflegepersonal ausgebildet werden kann, muss sich der Regierungsrat im Rahmen seiner Möglichkeiten dafür einsetzten, dass der Rahmenlehrplan Schwerpunktausbildungen namentlich im Bereich Psychiatrie vorsieht.

Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat teilt mit der Motionärin das Anliegen, im Kanton Bern weiterhin über eine gute psychiatrische Versorgung zu verfügen und genügend Berufsleute auch für die Pflege von Psychiatriepatientinnen und -patienten zu gewinnen. Bei der gemeinsamen Erarbeitung des neuen Bildungsgangs Pflege auf Stufe Höhere Fachschule durch die Kantone Aargau, Bern und Zürich wurde dem Anliegen der Schwerpunktsetzung in Psychiatriepflege bereits Rechnung getragen. Im Rahmen der Überarbeitung des Lehrplans werden auf der Grundlage von verschiedenen Evaluationen gezielte Verbesserungen angebracht. Die Rekrutierung von genügend Studierenden ist kein neues Problem. Ihr muss weiterhin grosse Beachtung geschenkt.

Die OdA Santé hat im November 2006 den zukünftigen Rahmenlehrplan für den Bildungsgang zur diplomierten Pflegefachfrau HF / Pflegefachmann HF in eine breite Vernehmlassung gegeben. Laut Verordnung des EVD über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen ist es Sache der Bildungsanbieter und der OdA, die Rahmenlehrpläne zu entwickeln. Die interessierten Kreise aus der Psychiatrieversorgung haben ihre Anliegen im Rahmen der Vernehmlassung einbringen können. Auswertung und Konsequenzen aus der Vernehmlassung wurden noch nicht kommuniziert. Der Handlungsspielraum des Kantons ist hier sehr beschränkt. Kantone und Bildungsanbieter haben sich letztlich an den vom BBT erlassenen Rahmenlehrplan zu halten, der Spezialisierung und Berufsbezeichnung regelt.

Der Regierungsrat nimmt zu den einzelnen Forderungen wie folgt Stellung:

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Zu Ziffer 1

Der auf den Ausbildungsbestimmungen vom 6.6.2002 des Schweizerischen Roten Kreuzes basierende Lehrplan wurde gemeinsam durch die Kantone Aargau, Bern und Zürich (ABZ Verbund) entwickelt und wird in den Kantonen Aargau und Zürich seit 2004 respektive im Kanton Bern seit 2005 umgesetzt. Im Rahmen der ersten drei Studiengänge besuchen rund 115 Studierende den Berner-Bildungsgang, davon 13 in der Vertiefung Psychiatrie.

Der Bildungsgang wird interkantonal laufend optimiert. So wurden aufgrund der bisher durchgeführten internen Evaluationen alle Unterrichtsmodule ein erstes Mal überarbeitet.

Eine Konsequenz ist, dass das Fachgebiet „Kinder- und Jugendpsychiatrie“, zuerst als Erweiterungsmodul konzipiert, ab Februar 2007 als fester Bestandteil in den Lehrplan ABZ integriert wird. Eine Arbeitsgruppe der Psychiatrie-Lehrpersonen aller beteiligten Kantone hat den Auftrag, Inhalt und Umsetzung der Pflegefeldmodule Psychiatrie zu prüfen und entsprechende Empfehlungen zuhanden der anstehenden Überarbeitung des Lehrplans ABZ zu machen.

Im Auftrag des ABZ-Verbundes wird der Lehrplan durch Prof. Dr. Norbert Landwehr von der Fachhochschule Nordwestschweiz evaluiert. Dabei wird auch die Praxistauglichkeit überprüft. Die Federführung der weiteren Überarbeitung des Lehrplans liegt bei der Schulleitung der Höheren Fachschule Pflege des Kantons Bern. Später wird der Lehrplan an die definitive Fassung des Rahmenlehrplans anzupassen sein. Der gegebene Handlungsspielraum soll für die spezifischen Bedürfnisse aller Schwerpunkte, auch die des Schwerpunkts Psychiatrie, ausgenützt werden.

Die Rekrutierung von Lernenden für die Pflegeausbildung im Bereich Psychiatrie ist kein neues Problem. Seit Jahren müssen grosse Anstrengungen unternommen werden, um die nötigen Lernenden zu finden. So galten bis zur Richtlinienrevision 1992 Lernendenlöhne, die rund drei Mal höher waren als diejenigen der Lernenden für allgemeine Krankenpflege.

Danach wurde mit der mittlerweile abgeschafften Spätberufenenentschädigung ein Anreiz geschaffen. Die heutigen Rekrutierungszahlen von Studierenden für den Studiengang HF Pflege und insbesondere für die Vertiefung Psychiatrie sind noch tief. Allerdings fehlt auf Grund der neuen Zugangsanforderungen (abgeschlossene Sekundarstufe II) das nötige Rekrutierungspotential, insbesondere ausgelernte Fachangestellte Gesundheit und FachmittelschulabgängerInnen, die erst ab 2010 in vollem Umfang zur Verfügung stehen werden. Auf Grund der Ablöseplanung werden bis Ende 2007 auch noch Lernende in die altrechtlichen Ausbildungsgänge aufgenommen, was einerseits den neuen HF Studiengang etwas konkurrenziert, andererseits aber zur Versorgungssicherheit beiträgt. Ohne Zweifel sind die Anstrengungen zur Rekrutierung von genügend Studierenden intensiv weiter zu führen. Ein positives Image der Psychiatriepflege und attraktive Praktikumsplätze bilden dazu eine wichtige Grundlage.

Die Fragestellungen zum Lehrplan ABZ Schwerpunkt Psychiatrie wie auch die Rekrutierungsproblematik sind im Übrigen Themen eines Sitzungsgefässes, an dem Kaderpersonen der Universitären Psychiatrischen Dienste UPD, des Psychiatriezentrums Münsingen, der Privatklinik Meiringen, der Privatklinik Wyss mit Leitenden aus dem KPZ HF Pflege, der Berufsschule für Pflege, Schwerpunkt Psychiatrie, Münsingen unter Einbezug der GEF und der ERZ nach kurz- und langfristigen Lösungen suchen. Dort wurden bereits Massnahmen zur Verbesserung der Rekrutierung beschlossen.

Mit den erfolgten Anpassungen auf Februar 2007 und der geplanten Weiterentwicklung ist aus Sicht des Regierungsrates die Motion in diesem Punkt erfüllt und kann abgeschrieben werden.

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Zu Ziffer 2

Die Verordnung des EVD über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen sieht vor, dass die Bildungsanbieter in Zusammenarbeit mit den Organisationen der Arbeitswelt den Rahmenlehrplan entwickeln und das BBT ihn genehmigt. Der Rahmenlehrplan für den Bildungsgang zur diplomierten Pflegefachfrau HF / zum diplomierten Pflegefachmann HF war letzten Herbst bereits ein erstes Mal in der Vernehmlassung. Hier hatten alle interessierten Kreise Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Die Erziehungsdirektion hat in ihrer Stellungnahme die generalistische Ausrichtung des Rahmenlehrplans grundsätzlich begrüsst. Dies aus der Überzeugung, dass eine Aufsplitterung des Pflegebereichs in verschiedene Berufe, wie sie vor der Richtlinienrevision von 1992 bestanden hat, die Mobilität der Berufsangehörigen zu stark einschränkt, die Anerkennung im Ausland erneut erschwert und der Bildungsstrategie des Bundes zuwiderläuft, die das Ziel hat, verschiedene Berufe eines Berufsfeldes zu einem Beruf zusammenzufassen. Allerdings hat die ERZ in ihrer Stellungnahme für eine Vertiefung während des Studiums in einzelnen Fachgebieten votiert, was innerhalb des vorgelegten Entwurfes möglich ist.

Die Arbeiten am Rahmenlehrplan sind noch nicht abgeschlossen. Voraussichtlich wird es für die interessierten Kreise, insbesondere die Praxis, erneut möglich sein, sich zuhanden der entscheidenden Instanz vernehmen zu lassen. Die Einflussnahme des Kantons jedoch ist hier beschränkt.

Die geschützten Berufstitel sind im Anhang der Mindestvorschriften des EVD festgehalten:

„dipl. Pflegefachfrau HF / dipl. Pflegefachmann HF“. Ein Diplomzusatz, der Aussagen zu Inhalt und Praktika der durchlaufenen Ausbildung enthält, wird durch die Schule abgegeben.

Sollte sich herausstellen, dass die auf der Basis des definitiv in Kraft gesetzten Rahmenlehrplans Pflege HF konzipierten Ausbildungen den Anforderungen der Psychiatrie-Praxis nicht zu genügen vermögen, müsste die Konzeption eines Nachdiplomskurses (NDK) oder eines Nachdiplomstudiengangs (NDS) ins Auge gefasst werden. Gemäss der Verordnung des EVD über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomsstudien der Höheren Fachschulen sind auch für NDS gesamtschweizerische Rahmenlehrpläne zu entwickeln und durch das BBT zu genehmigen. Die Initiative dazu müsste von Seiten der Organisationen der Arbeitswelt Gesundheit kommen, also von der Psychiatriepraxis, den entsprechenden Arbeitgebern und den Versorgungsverantwortlichen.

Als Alternative könnte allenfalls im Rahmen der Bildungsgänge an höheren Fachschulen der Fachrichtung Sozialpädagogik nach adäquaten Lösungen gesucht werden.

Zusammengefasst: Die Inhalte des Rahmenlehrplans werden primär durch die Praxis geprüft, wobei die Psychiatriepflege hier im gesamten Berufsfeld Pflege integriert ist. Der Rahmenlehrplan ist gesamtschweizerisch verbindlich. Der Einfluss des Kantons ist beschränkt. Die Regierung wird sich aber im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür einsetzen, dass die Psychiatriepflege den nötigen Stellenwert hat.

Antrag: Ziffer 1: Annahme unter gleichzeitiger Abschreibung Ziffer 2: Annahme als Postulat

An den Grossen Rat

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