Amts- und Mitt eilungsblatt der Gemeinde Altdorf Amts- und Mitt eilungsblatt der Gemeinde Altdorf
ALTDORFER Nachrichten
63. Jahrgang / Nummer 41 Samstag, 16. Oktober 2021
NOTDIENSTE
Allgemeinärztlicher Bereitschaftsdienst
Notfallpraxis am Klinikum Sindelfingen, Arthur-Gruber-Straße 70, 71065 Sindelfingen Öffnungszeiten:
Mo. – Do.: 18 – 22 Uhr, Fr. 16 – 22 Uhr Sa., So., Feiertage: 8 – 22 Uhr
Notfallpraxis am Krankenhaus Herrenberg, Marienstraße 25, 71083 Herrenberg Öffnungszeiten:
Fr.: 16 – 22 Uhr, Sa., So., Feiertage: 8 – 22 Uhr Patienten können ohne telef. Voranmel- dung in die Notfallpraxis kommen.
Ärztlicher Bereitschaftsdienst an den Wo- chenenden und Feiertagen und außerhalb der Sprechstundenzeiten:
Kostenfreie Rufnummer 116117
Montag bis Freitag 9.00 bis 19.00 Uhr: doc- direkt – Kostenfreie Onlinesprechstunde von niedergelassenen Haus- und Kinder- ärzten, nur für gesetzlich Versicherte unter (0711) 96 58 97 00 oder docdirekt.de
Tierärzte
Samstag / Sonntag 16./17 Oktober 2021 TA Tania Ramirez
Keilbergstraße 29, 71032 Böblingen Tel. (0 70 31) 28 90 00
Die Notdienstbereitschaft der Tierärzte beginnt am angegebenen Tag um 0.00 Uhr und endet 24 Stunden später am fol- genden Tag.
Apotheken
Samstag, 16. Oktober 2021 Alamannen-Apotheke
Tübinger Straße 11, 71088 Holzgerlingen Tel. (0 70 31) 68 99 30
Apotheke im Forum
Nikolaus-Lenau-Platz 21, 71067 Sindelfingen Tel. (0 70 31) 38 30 55
Sonntag, 17. Oktober 2021 Apotheke Hulb
Otto-Lilienthal-Straße 24 (im real), 71034 Böblingen
Tel. (0 70 31) 46 93 17 Uhland-Apotheke
Gartenstraße 1, 71111 Waldenbuch Tel. (0 71 57) 38 37
Montag, 18. Oktober 2021 Apotheke am Markplatz Markplatz 4, 71063 Sindelfingen Tel. (0 70 31) 81 45 37
Fortuna-Apotheke
Störrenstraße 35, 72135 Dettenhausen Tel. (0 71 57) 6 10 15
Dienstag, 19. Oktober 2021 Central-Apotheke
Wettgasse 45, 71101 Schönaich Tel. (0 70 31) 65 13 88
Sonnen-Apotheke
Mercedesstraße 11, 71063 Sindelfingen Tel. (0 70 31) 79 49 99
Mittwoch, 20. Oktober 2021 Apotheke Diezenhalde
Freiburger Allee 57, 71034 Böblingen Tel. (0 70 31) 27 38 89
Laurentius-Apotheke Maichingen Laurentiusstraße 24, 71069 Sindelfingen Tel. (0 70 31) 38 23 65
Donnerstag, 21. Oktober 2021 Apotheke im Breuningerland
Tilsiter Straße 15, 71065 Sindelfingen Tel. (0 70 31) 9 57 90
Freitag, 22. Oktober 2021 Apotheke Dr. Beranek
Bahnhofstraße 12, 71101 Schönaich Tel. (0 70 31) 65 73 73
Apotheke im Spitzholz
Feldbergstraße 61, 71067 Sindelfingen Tel. (0 70 31) 80 55 77
Zahnärztlicher Notdienst
Der zahnärztliche Notfalldienst ist zu er- fragen unter (07 11) 7 87 77 22.
Kinderärztlicher Notdienst
Jetzt täglich ab 19.30 Uhr und am Wochen- ende von Samstag, 9.00 Uhr, bis Montag, 6.00 Uhr, in der Kinderklinik des Kreiskran- kenhauses Böblingen, Bunsenstraße 120, ohne telefonische Voranmeldung.
Wasserversorgung
Gemeinde Altdorf und Zweckverband Ammertal-Schönbuchgruppe Entstörungsdienst,
Telefon (08 00) 8 15 18 00
24-Stunden-Service (gebührenfrei deut- sches Inland)
Tierrettung Unterland e.V.
Notrufnummer (0 71 32) 8 59 97 19
Termine der Woche
Dienstag, 19. Oktober 2021 Leerung der Biomülltonne Dienstag, 19. Oktober 2021 Leerung der Wertstofftonne
Informationen zum Corona-Virus
Aktuelle Altdorfer Zahlen (Stand: 14.10.2021:
Fälle insgesamt: 585
Infizierte Personen insgesamt: 164
Davon aktuell infiziert: 0
Kontaktpersonen insgesamt: 421
Davon aktuell in Quarantäne: 0
Foto: PixabayErgebnis der Aktion STADTRADELN ist eine Steigerung um 30% gegenüber dem Vorjahr
Das STADTRADELN 2021 im Landkreis Böblingen war ein- mal mehr ein voller Erfolg.
So wurden rund 1.189.000 Radkilometer gesammelt und damit 175 Tonnen CO2 einge- spart. Im Vorjahr waren es rd.
913.500 Kilometer gewesen.
In der Kategorie „fahrradak- tivste Kommune im Landkreis Böblingen“ liegt wie im Vorjahr auf Platz 1 die Stadt Rutesheim, mit 14,7 geradelten Kilometern je Einwohner. Insgesamt wur- den rund 161.600 Kilometer geradelt und dadurch 24 Ton- nen CO2 eingespart.
Landkreisweit auf Platz 2 der beteiligten Kommunen liegt die Gemeinde Altdorf als Neuein- steigerin beim STADTRADELN mit rd. 9,2 Kilometern je Ein- wohner und rd. 42.000 gera- delten Kilometern.
„Wir, die Gemeinde Altdorf, sind sehr stolz auf das hervor- ragende und tolle Ergebnis mit Platz 2. Das kann sich gleich bei der 1. Teilnahme sehen lassen! Zudem zeigt es, dass der Teamgeist und der Zusammenhalt in Altdorf an erster Stelle steht. Lassen Sie uns auch weiterhin tatkräftig viele Kilometer mit dem Rad anstatt mit dem Auto sammeln und zurücklegen.
2022 heißt es wieder „auf die Pedale.... fertig.... los!“, denn wir wollen unsere Radkilometer deutlich steigern.“, so Bürger- meister Erwin Heller.
Auf Platz 3 landete auch wieder ein bekanntes Gesicht, nämlich die Stadt Renningen mit rd. 8,5 Kilometern pro Ein- wohner und rd. 159.300 geradelten Kilometern. Renningen konnte zum Vorjahr seine Teilnehmeranzahl und Radkilome- ter deutlich steigern.
Die geradelten Kilometer wurden online oder mittels STADT- RADELN-App erfasst. Insgesamt nahmen dieses Jahr 5.450 Radlerinnen und Radler aus insgesamt 21 Landkreiskommu-
nen teil, so viele wie noch nie. Folgende Kommunen wa- ren dabei: Böblingen und Sindelfingen treten im Landkreis auch Aidlingen, Altdorf, Böblingen, Bondorf, Deckenpfronn, Ehningen, Gäufelden, Herrenberg, Holzgerlingen, Jettingen, Leonberg, Magstadt, Mötzingen, Nufringen, Renningen, Ru- tesheim, Schönaich, Sindelfingen, Steinenbronn, Weil der Stadt und Weissach.
Das Land macht sich stark für eine moderne und nachhaltige Mobilität. Der Anteil des Radverkehrs im Mobilitätsmix soll deutlich gesteigert werden. Die Initiative RadKULTUR ist seit 2012 eine zentrale Maßnahme des Landes zur Förderung einer fahrradfreundlichen Mobilitätskultur. In enger Zusam- menarbeit mit Kommunen und Unternehmen sowie mit der Unterstützung eines stetig wachsenden Partnernetzwerks, bietet die Initiative den Menschen positive Radfahr-Erlebnisse in ihrer individuellen Alltagsmobilität. So wird deutlich: Das Fahrrad ermöglicht es, im Alltag zeitgemäß mobil zu sein.
Weitere Informationen unter www.radkultur-bw.de
Fast 30 Mal um die W elt
v.l.n.r. Bürgermeister Wolfgang Faißt, Renningen; Beigeordneter Martin Killinger und Bürgermeisterin Susanne Widmaier, Rutesheim, Landrat Roland Bernhard, Bürgermeister
Erwin Heller, Altdorf. Foto: Landratsamt Böblingen
1
Corona-Regeln ab 15. Oktober 2021
Das dreistufe Warnsystem mit Basis-, Warn- und Alarmstufe gilt weiterhin. Angepasste Details sind farblich gekenn- zeichnet.
Neu ist das 2G-Optionsmodell: Wegfall der Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher von Einrichtungen mit Publikumsverkehr in der Basisstufe. Wird das 2G-Optionsmodell in einer Einrichtung angewendet, muss dies mit ei- nem Aushang für den Publikumsverkehr gekennzeichnet werden.
Warnstufe: Die Warnstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge den Wert von 8,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-
Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 250 erreicht oder überschreitet.
Alarmstufe: Die Alarmstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge den Wert von 12,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-
Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 390 erreicht oder überschreitet.
Stand: 13. Oktober 2021 – weitere Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
Medizinische Maskenpflicht ab 6 Jahre bleibt weiterhin bestehen.
Ausnahmen:
» Kinder bis einschließlich 5 Jahre
» Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können (ärztliche Bescheinigung notwen- dig)
» In geschlossenen Räumen bei privaten Treffen, privaten Feiern, in der Gastronomie, Kantinen, Mensen und Cafeterien während des Essens und Trinkens und beim Sport treiben
» Im Freien nur dann, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen dauerhaft eingehalten werden kann
» Beim 2G-Optionsmodell in der Basisstufe
Bitte beachten Sie: Die Maskenpflicht an Schulen ist über die Corona-Verordnung Schule geregelt. Das Kultusministe- rium wird diese Verordnung zum 18. Oktober 2021 anpassen und gesondert darüber informieren.
Ausnahmen von der PCR-Pflicht und 2G-Beschränkung*
» Kinder bis einschließlich 5 Jahre
» Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind
» Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule)
» Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test erforderlich)
» Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich)
» Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negati- ver Antigen-Test erforderlich)
» Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)
*gilt nicht für Saunen, Dampfbäder und ähnliche Angebote Nachweis von Impfung und Tests
Veranstalter*innen sind zur Überprüfung der Corona-Tests und Nachweise verpflichtet. Eine Plausibilitätskontrolle, durch Vorlage des Impfpasses oder des QR Codes in der App, des 3G/2G-Status ist ausreichend.
3
LebensbereicheBasisstufeWarnstufeAlarmstufe Öffentliche VerkehrsmittelOhne weitere Regelungen Kultur- einrichtungen (wie Galerien, Museen, Bibliotheken*, Archive*, Gedenk- stätten etc.) *Abholung bestellter Me- dien unbeschränkt mög- lich
In geschlossenen Räumen:
In geschlossenen Räumen: nur PCR-Test Ausnahme: Landes- bibliotheken und Archive mit PCR-Test Im Freien: Ohne weitere Regelungen
Im Freien: Religiöse Veranstaltungen Ohne weitere Regelungen Beherbergung Erneuter Test alle 3 TageErneuter Test alle 3 Tagenur PCR-Test Erneuter Test alle 3 Tage 2
Legende Nachweislich geimpft, genesen oder getestet (vermerkt wenn PCR-Test erforderlich ist)
Regelungen der Maskenpflicht beachten Datenverarbeitung erforderlich Nachweislich geimpft oder genesen Hygienekonzept erforderlich LebensbereicheBasisstufeWarnstufeAlarmstufe Private Zusammenkünfte und private Veranstaltungen (wie Geburtstage, Hoch- zeitsfeiern etc.) Ohne Abstandsgebot
Ohne weitere Regelungen oder Beschränkung der Personenanzahl
1 Haushalt plus 5 weitere Personen 1 Haushalt plus 1 weitere Person Geimpfte und Genesene, Personen bis einschließlich 17 Jahre sowie Personen, die sich aus me- dizinischen Gründen nicht impfen lassen können, wer- den nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammen leben, zählen als ein Haushalt. Öffentliche Veranstaltungen (wie Theater, Oper, Kon- zert, Stadtfest, Betriebs- und Vereinsfei- ern etc.) Optionsmodell bei Groß- veranstaltungen: 2G ohne Beschränkung der Personenanzahl und Kapazität oder 5.000 Personen + 50% der darüber hinaus- gehenden Kapazität, ma- ximal jedoch 25.000 Per- sonen
In geschlossenen Räumen:
In geschlossenen Räumen: nur PCR-Test Im Freien: Ab 5000 Personen oder bei Nicht- einhaltung des Mindest- abstands
Im Freien:
5
LebensbereicheBasisstufeWarnstufeAlarmstufe Körpernahe Dienstleistungen Ausgenommen sind Lo- gopädie, Physio- und Er- gotherapie etc.nur PCR-Test Touristischer Verkehr (wie Schifffahrten, Seil- bahnen, Busreisen etc.)
In geschlossenen Räumen:
In geschlossenen Räumen: nur PCR-Test Im Freien: Ohne weitere Regelungen
Im Freien: Einzelhandel (auch Flohmärkte) Ausgenommen sind Ge- schäfte der Grundversor- gung, Märkte im Freien und Abhol- und Lieferan- gebote
Ohne weitere Regelungen
LebensbereicheBasisstufeWarnstufeAlarmstufe Messen, Ausstellungen, Kongresse
In geschlossenen Räumen:
In geschlossenen Räumen: nur PCR-Test Im Freien: Ohne weitere Regelungen
Im Freien: Gastronomie und Vergnügungsstät- ten (wie Restaurants, Kneipen, Imbisse, Spielhallen etc.) Betriebskantinen, Mensen (Regelung gilt nur für externe Personen)
In geschlossenen Räumen:
In geschlossenen Räumen: nur PCR-Test
In geschlossenen Räumen: Im Freien: nur PCR-TestIm Freien: Ohne weitere Regelungen
Im Freien: Freizeit- einrichtungen (wie Freizeitparks, Sport- stätten, Bäder, Saunen etc.)
In geschlossenen Räumen:
In geschlossenen Räumen: nur PCR-Test Im Freien: Ohne weitere Regelungen
Im Freien:
5
LebensbereicheBasisstufeWarnstufeAlarmstufe Körpernahe Dienstleistungen Ausgenommen sind Lo- gopädie, Physio- und Er- gotherapie etc.nur PCR-Test Touristischer Verkehr (wie Schifffahrten, Seil- bahnen, Busreisen etc.)
In geschlossenen Räumen:
In geschlossenen Räumen: nur PCR-Test Im Freien: Ohne weitere Regelungen
Im Freien: Einzelhandel (auch Flohmärkte) Ausgenommen sind Ge- schäfte der Grundversor- gung, Märkte im Freien und Abhol- und Lieferan- gebote
Ohne weitere Regelungen
LebensbereicheBasisstufeWarnstufeAlarmstufe Messen, Ausstellungen, Kongresse
In geschlossenen Räumen:
In geschlossenen Räumen: nur PCR-Test Im Freien: Ohne weitere Regelungen
Im Freien: Gastronomie und Vergnügungsstät- ten (wie Restaurants, Kneipen, Imbisse, Spielhallen etc.) Betriebskantinen, Mensen (Regelung gilt nur für externe Personen)
In geschlossenen Räumen:
In geschlossenen Räumen: nur PCR-Test
In geschlossenen Räumen: Im Freien: nur PCR-TestIm Freien: Ohne weitere Regelungen
Im Freien: Freizeit- einrichtungen (wie Freizeitparks, Sport- stätten, Bäder, Saunen etc.)
In geschlossenen Räumen:
In geschlossenen Räumen: nur PCR-Test Im Freien: Ohne weitere Regelungen
Im Freien: 7
LebensbereicheBasisstufeWarnstufeAlarmstufe Diskotheken Ausnahmen für nicht impffähige Personen und Schüler*innen gelten nicht
In geschlossenen Räumen: nur PCR-Test Im Freien: wie öffentliche Veranstaltungen Prostitutions- stätten nur PCR-Test Grundsätzlich gilt: Abstand haltenHygiene praktizierenMedizinische Maske tragenCorona-App nutzenRegelmäßig lüften
LebensbereicheBasisstufeWarnstufeAlarmstufe Außerschulische Bildung (wie VHS-Kurse, Musik- schulen, Kunst- und Jugendkunst- schulen) In geschlossenen Räumen:
In geschlossenen Räumen: nur PCR-Test Im Freien: Ohne weitere Regelungen
Im Freien: Bildung (wie berufliche Aus- bildung, Fahr-, Flug- und Bootsschulen, Sprach- und Integrationskurse)
Ohne weitere Regelungen bei mehrtägigen Veranstaltungen erneuter Test alle 3 Tage Sport
In geschlossenen Räumen:In geschlossenen Räumen: nur PCR-Test Im Freien: Ohne weitere Regelungen
Im Freien: 7
LebensbereicheBasisstufeWarnstufeAlarmstufe Diskotheken Ausnahmen für nicht impffähige Personen und Schüler*innen gelten nicht
In geschlossenen Räumen: nur PCR-Test Im Freien: wie öffentliche Veranstaltungen Prostitutions- stätten nur PCR-Test Grundsätzlich gilt: Abstand haltenHygiene praktizierenMedizinische Maske tragenCorona-App nutzenRegelmäßig lüften
In Kooperation mit der Gemeinde Altdorf
Essen auf Rädern
Wir bieten allen Altdorferinnen und Altdorfern ein Essen auf Rädern an und liefern montags bis freitags jeweils eine leckere Mahlzeit frisch auf Ihren Tisch.
Bitte bestellen Sie bei den Fahrern oder bis spätestens Sonntagabend, 24.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung unter:
Telefon und Anrufbeantworter: 74 74 0 oder
Fax: 74 74 10
Bitte geben Sie an, an welchem Tag Sie welches Menü haben wollen. Das Essen wird Ihnen dann täglich frisch in der Zeit zwischen 11.30 Uhr und 13.00 Uhr geliefert. Dauerbesteller können auch mit einem Be- stellschein, der Ihnen jeweils mit den Essen ausgeliefert wird, bestellen.
Monatlich erhalten Sie dann eine Rechnung für Ihre bezogenen Essen. Die Preise betragen für 1 Menü 5,05 Euro zuzüglich einer Liefergebühr pro Anlieferung von 1,20 Euro für Mitglieder und 1,50 Euro für Nichtmitglieder des Senioren- und Krankenpflegevereins.
Gönnen Sie sich ein leckeres Essen. Genießen Sie ganz ohne Einkaufen oder aufwendige Zubereitung ein vollwertiges, schmackhaftes, frisch gekochtes und gesundes Gericht.
Speiseplan
18.10. bis 22.10.2021 Menü 1 Menü 2 Menü 3 – Supersalat Menü 4 – Schonkost/Leichte Kost
salzarm, fettarm, ohne Zucker
Montag Jägerschnitzel mit hausgemachten Spätzle und Krautsalat mit Ananas a.c.g. S
Schollenfilet in Zitronen- Dillsoße mit
Mexikogemüse und Salzkartoffeln a.g.
Chefsalat mit Ei und gekochtem Schinken, Sesambrötchen 7.a.c.
Makkaroni- Auflauf mit Käse überbacken, Tomatensoße und Salatbeilage (veg.) a.c.g.
Dienstag Linsen mit einem Paar Saiten und Bauernspätzle 7.a.c.
Hähnchenbrustfilet mit gebr. Sesam,
Orangensoße, Schupfnudeln und Salatbeilage a.c.g.
Salatplatte mit Lachspfannkuchen, Farmerbrötchen a.d.
Pilzragout mit Spargelstücken, zwei Flädle und Schonkostgemüse (veg.) a.c.g.
Mittwoch Fleischküchle mit Speckkartoffeln und frischem Möhrengemüse a.c.g.j.i.
Vegetarische
Frühlingsrolle mit Reis, Asia-Soße und Salatbeilage f.
Kleines paniertes Schnitzel mit
verschiedenen Salaten und Brötchen a.c.g.
Ital. Nudelgericht mit Hackfleischsoße vom Rind, ger. Käse und Salatbeilage a.c.g.i.
Donnerstag Hähnchenknusper- Schnitzel mit Bratensoße, Teigwaren und
Kartoffelsalat a.c.g.
Kaiserschmarren mit Mandeln, Rosinen und Apfelmus (veg.) a.c.g.
Salatplatte mit getrockneten Tomaten, Pinienkernen und Ciabatta 7.a.
Alblinsengericht mit Frischem Gemüse, Joghurt-Dip und Dinkelspätzle (veg.) a.c.g.
Freitag Sahnegeschnetzeltes vom Rind mit Brösel- Knöpfle und Salatbeilage a.c.g.
DreiGemüsemaultaschen in Zwiebelschmelze mit Kartoffelsalat (veg.) 1.a.c.g.
Bunte Salatplatte mit Bergkäse und Artischocken, Körnerbrötchen a.g.
Mailänder Seelachsfilet in Tomaten- Basilikum- Soße, Tagliatelle und Grillgemüse a.c.
AUSWEICHMENÜ TÄGLICH: a) ½ Hähnchen vom Grill mit Brötchen a. b) Pizzaschnitte vegetarisch a.g.
Zusatzstoffe: 1 Farbstoff, 2 Konservierungsstoffen, 3 Antioxidationsmittel, 4 Geschmacksverstärker, 5 geschwefelt, 6 geschwärzt, 7 gepökelt, 8 Phosphat, 9 Süßungsmittel.
Allergene Stoffe: a Gluten, b Krebstiere, c Eier, d Fisch, e Erdnüsse, f Soja, g Milch-Lactose, h Schalenfrüchte, i Sellerie, j Senf, k Sesam, Schwefeldioxyd, m Lupinen, n Weichtiere
Änderungen vorbehalten!
Amtliche Bekanntmachungen Einladung zur Gemeinderatssitzung am Dienstag, 19. Oktober 2021
Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,
am Dienstag, den 19. Oktober 2021, findet um 19.30 Uhr in der Festhalle, Schulstraße 17, eine öffentliche Sitzung des Gemein- derates statt, mit folgender
Tagesordnung:
öffentlich:
1. Einwohnerfrageviertelstunde
2. Kinderhaus Buchenweg, An- und Umbau Vergabe der Dachabdichtungsarbeiten
3. Feuerwehrgerätehaus, Anbau eines Umkleide- und Sani- tärbereichs sowie einer weiteren Fahrzeugbox
Vergabe der Dachabdichtungsarbeiten 4. Sanierung des Rathauses
Vorstellung des Gutachtens zur Raumbedarfsplanung 5. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung
Erhöhung der Hundesteuer
6. Neuregelung der Finanzierung der IAV-Stelle sowie Finan- zierung der Diakonie- und Sozialstation Schönbuchlich- tung
7. Sonstiges und Bekanntgaben 7.1. Sitzungsniederschriften 7.2. Bekanntgaben
7.3. Anfragen
Im Anschluss daran findet der nichtöffentliche Teil der Sitzung statt.
Bitte beachten Sie den geänderten Sitzungsort! Um ange- sichts der Corona-Pandemie die Hygiene und Abstandsregelung einhalten zu können, findet die Sitzung des Gemeinderates in der Festhalle statt. Es wird regelmäßig gelüftet.
Die Sitzungsvorlagen und die dazugehörigen Anlagen finden Sie in unserem Ratsinformationssystem unter
https://altdorf-boeblingen.ris-portal.de
Darüber hinaus ist auch während der Sitzung am Platz eine FFP2-Maske oder eine medizinische Maske zu tragen. Den an- wesenden Sitzungsteilnehmern werden derartige Masken bei Bedarf zur Verfügung gestellt. Zudem steht Desinfektionsmittel bereit. Sollten Sie sich krank fühlen oder Kontakt mit einer posi- tiv auf SARS-CoV-2-Virus getesteten Person gehabt haben, wird darum gebeten, auf eine Teilnahme an der Sitzung zu verzichten.
Widerspruch gegen die Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung
Durch das Gesetz zur Änderung wehrrechtlicher Vorschriften 2011 (Wehrrechtsänderungsgesetz 2011) wurde die allgemeine Wehrpflicht zum 1. Juli 2011 ausgesetzt und stattdessen der freiwillige Wehrdienst für Männer und Frauen fortentwickelt. Die Wehrerfassung wurde durch eine Datenübermittlung ersetzt. Da- nach übermittelt die Meldebehörde der Gemeinde Altdorf (Bür- gerbüro) dem Bundesamt für Wehrverwaltung zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial jährlich bis Ende Febru- ar folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörig- keit, die im nächsten Jahre volljährig werden:
• Familienname, Vornamen
• gegenwärtige Anschrift.
• Dies betrifft in diesem Jahr alle Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2023 volljährig werden (Geburtsjahr 2005). Die Betroffenen haben das Recht, dieser Datenübermittlung zu widersprechen. Dieser Widerspruch gilt bis zu seiner Rücknahme.
Nach § 58 Absatz 1 Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 werden die Daten nicht übermittelt, wenn der Betroffene nach § 18 Abs.
7 MRRG/neu § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) der Daten- übermittlung widersprochen hat.
Der Widerspruch muss schriftlich oder mündlich – nicht tele- fonisch – beim Bürgermeisteramt Altdorf, Bürgerbüro, Zimmer 1, eingelegt werden.
An die
Gemeinde Altdorf Bürgerbüro Kirchplatz 5 71155 Altdorf
Widerspruch
Aufgrund von § 58 Abs. 1 WehrRÄndG 2011/neu § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) widerspreche ich der Übermitt- lung meines Namens und Anschrift an das Bundesamt für Wehrverwaltung.
Name, Vorname:
Geburtsdatum:
Anschrift:
Altdorf,
Datum Unterschrift
Ab sofort steht ein Laubcontainer für die Ab- gabe von Laub und Grasschnitt auf dem Alt- dorfer Häckselplatz bereit
Seit letzter Woche steht auf unserem Häckselplätz ein spezieller Laubcontainer für die kostenfreie Abgabe von Laub und Gras des Abfallwirtschafsbetrieb Böblingen.
Wir weisen alle Anlieferer darauf hin, lediglich Laub und Gras in die Container zu geben. Andere organische Abfälle wie Baum- und Heckenschnitt, Küchenabfälle oder gar Müll dürfen nicht in die Container.
Fotos: Gemeinde Altdorf
Zudem ist es nicht erlaubt, anfallendes Laub oder Gras außer- halb der extra aufgestellten Container auf den Häckselplätzen zu entsorgen. Dies gilt immer – auch außerhalb der Herbstzeit, wenn keine Laubcontainer aufgestellt sind. Denn die Häckselplätze sind für die Anlieferung von Baum- und Heckenschnitt eingerich- tet. Größere Mengen an Laub und Gras führen zu Schäden an den Häckselmaschinen. Deshalb bittet der Abfallwirtschaftsbe- trieb, für Laub und Gras ausschließlich die extra dafür aufgestell- ten Container zu nutzen.
Ihre Gemeindeverwaltung
Eingeschränkte Sicht während der kalten und nassen Jahreszeit
Fahrradfahren ohne Licht und entsprechender Schutzklei- dung
Mit dem zunehmenden Wechsel von Sommer auf Herbst/Winter, hat sich auch der Sicherheitsaspekt für Radfahrer und Fußgän- ger verändert. Aktuell wird vermehrt beobachtet, dass Radfah- rer; oft auch Erwachsene; während der Dämmerung oder in den Abendstunden ohne Licht und ausreichende Schutzbekleidung unterwegs sind. Durch dieses fahrlässige Verhalten, werden nicht nur Radfahrer und Fußgänger einer großen Gefahr ausgesetzt, sondern auch die Autofahrer. Bislang gingen diese gefährlichen Situationen – zum Glück! – ohne Unfall aus.
Daher appellieren wir an dieser Stelle:
Bitte seien Sie rücksichtsvoll und achten Sie auf Ihre Mitmen- schen!
Ihre Gemeindeverwaltung
Ende des amtlichen Teils
Für den Inhalt der in den nachfolgenden Rubriken abgedruckten Beiträge sind die jeweils einsendenden Institutionen, Vereine, Parteien und Organisationen zuständig. Die Berichte müssen nicht
die Meinung der Verwaltung widerspiegeln.
Lichtershow am Schönbuchturm
Illuminierter Aussichtsturm bleibt bis 23.00 Uhr geöffnet Am Samstag, den 23. Oktober 2021, ab 18 Uhr
Am Samstag, den 23. Oktober 2021, wird der Schönbuchturm von 18.00 bis 23.00 Uhr in verschiedenen, bunten Farben beleuchtet sein. Zusätzlich wird zwischen 19.00 Uhr und 22.00 Uhr jeweils zur vollen Stunde eine eindrucksvolle, 10-minütige Lichtershow den Turm erstrahlen lassen. Die Lichter werden dabei präzise auf den Takt der eigens dafür zusammengestellten Musik abgestimmt.
„Nachdem Corona eine Lichtershow im letzten Jahr verhindert hat, freue ich mich umso mehr auf diesen besonderen Abend am Schönbuchturm“, so Landrat Roland Bernhard. Aus natur- und artenschutzrechtlichen Gründen ist der Turm nicht dauerhaft im Dunkeln angestrahlt. „In den kommenden Monaten wird es an ver- schiedenen Orten im Landkreis aber weitere Lichtershows geben.
Seien Sie gespannt, welcher Turm als nächstes erstrahlen wird.“
Der Turm wird ausnahmsweise bis 23.00 Uhr geöffnet sein, der Zugang ist wie gewohnt frei. Veranstalter des Events ist der „För- derverein Aussichtsturm im Naturpark Schönbuch e. V.“. Die Be- leuchtung wird von der Herrenberger Firma EMT Event-Media- Tec GmbH organisiert und durchgeführt.
Das Naturfreundehaus Herrenberg lädt den Abend über zu einer kleinen Stärkung ein. Über den ÖPNV der Stadt Herrenberg kann das Event bequem mit dem Bus erreicht und wieder verlassen werden. Die Citybuslinie der Firma Däuble Reisen GmbH fährt um 20.25 Uhr, 21.25 Uhr und 22.25 Uhr Richtung Herrenberg ZOB ab.
Der Schönbuchturm bei Herrenberg hat sich seit seiner Eröffnung im Juni 2018 zum Besuchermagneten entwickelt und zieht die Menschen zu jeder Jahreszeit an. Bereits 2019 wurde der Turm mit Lichteffekten angestrahlt.
Die Illumination des Schönbuchturmes stellt den Auftakt für wei- tere Illuminationen von Türmen im Landkreis Böblingen dar. Mit der Veranstaltungsreihe „Turmleuchten“ sollen in der dunklen Jahreszeit kleine Highlights an besonderen Plätzen im Landkreis Böblingen geschaffen werden.
Es wird freundlich darauf hingewiesen, den Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten und einen Mund- und Nasenschutz zu tragen, um sich und andere nicht zu gefährden.
BAUMASSNAHMEN
In der Gemeinde Altdorf kommt es aufgrund von verschiedenen Baumaßnahmen zu folgen- den verkehrsrechtlichen Einschränkungen:
Anbau an das Feuerwehrgerätehaus Parkplatzsperrung Bühlstraße 15
in der Zeit vom 13. September 2021 bis 30. April 2022 Wir bitten die Verkehrsteilnehmer um Beachtung.
– Ihre Gemeindeverwaltung –
SOZIALE DIENSTE
Diakonie-Sozialstation Schönbuchlichtung Telefon (0 70 31) 6 84 74 10
Wir suchen Mitarbeiter, mehr Infos unter www.dsst-schoenbuchlichtung.de IAV-Beratungstelle
für hilfebedürftige und Ältere Menschen und ihre Angehörigen und Gesprächskreis für pflegende Angehörige
Telefon (0 70 31) 6 84 74 60
Ambulanter Kinder & Jugendhospizdienst Landkreis Böblingen
(Begleitung von Familien mit schwerst- und sterbenskranken Kindern, Begleitung von Kindern mit schwerstkrankem und sterbendem Elternteil) Einsatzleitung: Telefon (0 70 31) 6 59 64 01
Ambulanter Erwachsenenhospizdienst Region Böblingen
Schwerkranke begleiten, Sterbenden nahe sein, Angehörige stützen Hospizgruppe Holzgerlingen, Altdorf, Hildrizhausen
Einsatzleitung: Telefon (0 70 31) 30 49 402
Trauergruppe (Hilfe für Trauernde)
Telefon (0 70 31) 6 84 74 60
Betreuungsgruppe für Demenzkranke
Telefon (0 70 31) 6 84 74 60
Informations- und Beratungstelefon für Menschen mit einer psychischen Erkrankung
deren Angehörige, Freunde und Nachbarn
Telefon (0 70 31) 66 333 66, Montag bis Freitag von 9 – 17 Uhr
Das Gespräch ist anonym, die Mitarbeitenden unterliegen der Schweigepflicht.
Informations- und Beratungstelefon häusliche Gewalt
Telefon (0 70 31) 6 63 13 31
MOBILE-Management von Beruf und Familie
Telefon (0 70 31) 6 63 19 28
AMILA – Beratungsstelle bei häuslicher Gewalt
Stuttgarter Straße 17, 71032 Böblingen
Bürozeiten Mo., Di., Do.: 10.00 bis 13.00 Uhr, Mi.: 13.00 bis 16.00 Uhr Notrufzeiten: nachts, Sa., So., Feiertage durchgehend
Telefon (0 70 31) 22 20 66, Telefax (0 70 31) 22 20 63 www.amila.beratung.de
Pro Familia Böblingen
Anerkannte Beratungsstelle für Schwangeren- und Schwangerschafts- konfliktberatung, Partnerschafts- und Sexualberatung, Empfängnisver- hütung und Kinderwunsch: Pfarrgasse 12, 71032 Böblingen,
Telefon (0 70 31) 67 80 05, E-Mail: boeblingen@profamilia.de . Telefonzeiten: Montag und Donnerstag 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr,
Dienstag und Mittwoch 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
Krisentelefon – ich schaff‘ es nicht mehr
„Gewaltig überfordert – wenn Pflege an ihre Grenzen stößt“
Montag bis Donnerstag von 16.00 bis 18.00 Uhr, (0 70 31) 6 63-30 00
Wellcome – Praktische Hilfe für Familien nach der Geburt
Telefon (0 70 31) 60 58 88 oder E-Mail: wellcome-online.de
Arbeitskreis Leben Böblingen e.V.
Begleitung in Lebenskrisen und bei Selbsttötungsgefahr sowie Trauergruppe für Hinterbliebene nach Suizid und Präventions- veranstaltungen in Schulen
Telefon (0 70 31) 3 04 92 59, E-Mail: akl-boeblingen@ak-leben.de
Beratung, Begleitung + Unterstützung von werdenden Eltern
Telefon (0 70 31) 663-24 03 oder (01 73) 2 51 02 32
Die Sprechstunden der Frauenbeauftragten für Bürgerinnen und Bürger:
Landratsamt Böblingen, Zimmer 361, 3. Stock, Neubau,
Donnerstag von 16.00 bis 18.00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung
Arbeitskreis Asyl
Einladung zum Arbeitskreistreffen
Interessierte und Mitglieder sind herzlich eingeladen!
Wir treffen uns am Mittwoch, den 20. Oktober 2021 um 19.30 Uhr im Vereinsraum des Bürgerhauses (1. OG).
Wir freuen uns, dass Präsenztreffen wieder möglich sind. Bei In- teresse: schauen Sie einfach unverbindlich rein und lernen Sie uns persönlich kennen.
Für den AK Asyl Sabine Tribull
BiB Bücherei im Bürgerhaus
71155 Altdorf, Kirchplatz 2 Mittwoch: 15.00 bis 18.00 Uhr Telefon (0 70 31) 7 24 72 72 Freitag: 15.00 bis 18.00 Uhr info@buecherei-altdorf.de
www.buecherei-altdorf.de
Unser BiB Tipp – Hinweis
Ab November haben wir auch wieder am 1. Samstag im Mo- nat von 10.00 bis 12.00 Uhr geöffnet.
Unser BiB Tipp – Buchvorstellungen
Jetzt dämmert es ja schon wieder ein bisschen früher, und ab und zu sieht man einen Igel durch den Garten saussen. Mal sehn, was so an Igelbüchern durch die BiB sausst...
Fangen wir bei den Spielen an: Hase und Igel (Ravensburger).
Bei den Bilderbüchern haben wir sowohl Sachbücher – „Ein Igeljahr“ von Heiderose Fischer-Nagel (s. auch unsere Abbil- dung), als auch Geschichten über den kleinen Igel (eine ganze Serie mit dem putzigen Kerlchen). Der kleine Igel und die rote Schmusedecke, der kleine Igel rettet seine freunde, der kleine Igel und die Sternschnuppen..
Auch im Buch „Die drei!!! – Tatort Weihnachtsmarkt“ von Jaja von Vogel für Leser ab 10 Jahre kommt ein Igel vor.
Für Erwachsene haben wir schlussendlich auch noch etwas in Petto: „Die Eleganz des Igels“. Muriel Barberys Roman über eine kleine, hässliche, aber ungemein gebildete Concierge in Pa- ris und eine altkluge Tochter reicher Eltern. Hinreißend komisch und zuweilen bitterböse erzählen die beiden sehr sympathi- schen Figuren von ihrem Leben, ihren Nachbarn im Stadtpalais, von Musik und Mangas, von Gott und der Welt.Eine großartige Gesellschaftssatire, ein sehr intelligenter Führer durch Kunst und Philosophie, die höchst unterhaltsame und anrührende Ge- schichte zweier Außenseiter. (Aus dem Klappentext).
Bilderbuchkino am 19. Oktober
Wir dürfen wieder vorlesen! Wir haben von der von uns zuständi- gen Fachstelle beim Regierungspräsidium Stuttgart die aktuelle Information, dass Vorgelesen werden darf. Kinder gelten als ge- testet, da ja in der Schule getestet wird.
BITTE während der Veranstaltung UNBEDINGT MASKE TRA- GEN.
Ansonsten gelten für Erwachsene die am Tag der Veranstaltung gültigen Hygieneregeln.
Der Eintritt ist frei! Wenn nach dem Bilderbuchkino noch Zeit ist, wollen wir noch zusammen malen oder basteln.
Zu verschenken
• 1 Schreib-/Computertisch m. Ausziehplatte, dunkelbr. Holzdekor, 120 x 55 x 75 cm (BxTxH)
1 Bürostuhl Schwarz Tel.: (0 70 31) 60 22 71
Freiwillige Feuerwehr Altdorf
Hauptübung 23. Oktober 2021
Wir laden herzlich zu unserer Hauptübung am 23. Oktober 2021 um 15.30 Uhr ein.
Stattfinden wird diese am Rathaus in Altdorf. Schauen Sie an- schließend gerne auch bei unserem Zwiebelkuchenverkauf vor- bei und nehmen Sie ein Stück für Zuhause mit.
Zwiebelkuchenverkauf 23. Oktober 2021 am Bürgerhaus
Am Samstag den 23. Oktober 2021 laden wir Sie herzlich von 11.00 bis 18.00 Uhr ein bei uns einen Zwiebelkuchen, Most oder frischgepressten Apfelsaft to go am Bürgerhaus zu kaufen.
Um beim Zwiebelkuchenverkauf besser planen zu können, kön- nen Sie unter folgender E-mail:
Stellvkommandant@Feuerwehraltdorf.de bis 20. Oktober 2021 ganze Zwiebelkuchen vorbestellen und diese zu einer ausgemachten Uhrzeit abholen.
Auch telefonisch sind wir vom 18. bis 20. Oktober 2021 zwischen 18.00 und 20.00 Uhr erreichbar. Hierfür ist die Telefonnummer wie folgt: (0 70 31) 60 32 51
Natürlich können Sie am Samstag auch so vorbei kommen und einzelne Stückchen Zwiebelkuchen kaufen.
Auch unseren selbst gemachten Apfelsaft (Bag in Box) und Most können Sie erwerben. Für den Most bringen Sie bitte ein passen- des Behältnis (Leere Wasserflasche, Kanister) mit.
Wir freuen uns auf Ihr kommen.
Preisliste:
Zwiebelkuchen 20 Euro Stück Zwiebelkuchen 2,50 Euro Apfelsaft (Bag in box 5 Liter) 9 Euro Most (pro Liter) 2 Euro
Ansprechpartner: Harry Sommer
Bürgersprechstunde: Dienstag 14.00 bis 16.00 Uhr
Im Büro des Jugendreferats: Kirchplatz 4 (Geburtshaus v. Michael Hahn) Postanschrift: Kirchplatz 5, 71155 Altdorf
Telefon (0 70 31) 74 74 24, Mobil (01 72) 2 03 54 15 jugendreferat@altdorf-bb.de
Jugendreferat Altdorf
FLÜCHTLINGS- DRAMA BANGLADESCH
Ihr CARE-Paket rettet Leben.
Jede Spende hilft:
www.care.de
Az_Bangladesch_2018_02_Text_91x25_sw.indd 1 20.02.18 13:54