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FAQ: Lolli-Methode in Kombination mit PCR-POOL-Test (Stand: )

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1 FAQ: Lolli-Methode in Kombination mit PCR-POOL-Test (Stand: 27.8.2021)

Sind die Lolli-Tests anerkannt?

Ja, denn laut § 28b Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind Lolli-Tests wie andere aner- kannte Tests In-vitro-Diagnostika, die für den direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 bestimmt sind und die auf Grund ihrer CE-Kennzeichnung oder auf Grund einer gemäß §11 Absatz 1 des Medizinproduktegesetzes erteilten Sonderzulassung verkehrsfähig sind.

Welche Erfahrungen wurden hinsichtlich der Durchführung bei Kindern gemacht?

Die Lolli-Methode ist eine nicht-invasive Probenentnahme. Das Testkonzept wurde bei Pilot- projekten und in allen Kommunen, in denen sie bereits eingeführt wurden, von den Kindern, den Familien und dem Personal sehr gut angenommen. Damit bestätigte sich die hohe Akzep- tanz der Probenentnahme mittels Lolli-Methode wie bereits im Rahmen der Schulstudie des bundesweiten Forschungsnetzwerkes „Angewandte Surveillance und Testung“ (B-FAST) und auch in dem Pilotprojekt Schul-Observation auf Corona (SCHOCO), welches an 22 Schulen in Köln durchgeführt wurde.

Die Anwendung ist sehr einfach und gesundheitlich völlig unbedenklich. In der Regel können die Kinder den Lolli-Test gemeinsam mit den Erzieherinnen und Erziehern oder beim Ankom- men in der Einrichtung mit ihren Eltern anwenden.

Welche Stoffe beinhalten die Teststäbchen? Und können die Lolli-Test Allergien hervor- rufen?

Die Teststäbchen werden von Mast Diagnostica GmbH bezogen, einem deutschen Unterneh- men, das seit 1973 Medizinprodukte und in-vitro Diagnostika für die klinische Diagnostik von Infektionskrankheiten produziert und vertreibt.

All eingesetzten Probenahme-Tupfer sind Medizinprodukte (Klasse Ila) und unterliegen dem deutschen Medizinproduktegesetz, das die Sicherheit der Produkte und deren Weitergabe an die Anwender dieser Produkte auf nationaler und europäischer Ebene regelt.

Diese Produktklasse ist seit vielen Jahren für die Anwendung im oder am menschlichen Körper zugelassen. Die Tupfer werden nach besonders strengen Vorgaben produziert und auf höchste Qualität permanent überprüft. Darüber hinaus fordert der Gesetzgeber eine zusätzli- che Genehmigung durch eine externe und unabhängige Prüfstelle für Medizinprodukte.

Im Fall der im „Lolli-Projekt" verwendeten Tupfer erfolgt die zertifizierte Prüfung und Geneh- migung der Tupfer über den TÜV-Rheinland (CE0197) oder den TÜV-Süd (CE0123).

Die Tupfer bestehen aus einem Polystyrolstab mit einer Tupferspitze aus Nylon- oder Polyes- terfasern. Alle Komponenten des Tupfers (Stab und Fasern) erfüllen höchste Qualitätsstan- dards für Medizinprodukte und gehen keinerlei Reaktionen mit dem menschlichen Körper ein.

Selbst ein unwahrscheinliches Verschlucken einzelner Fasern stellt keinerlei Risiko dar.

Sämtliche Produktionschargen sind steril (= frei von Keimen, Viren oder anderen Organismen) und auf Sterilität geprüft. Sie weisen keinerlei Rückstände und/oder Beschichtungen auf, die dem menschlichen Körper Schaden zufügen können.

Die zum Einsatz kommenden Sterilisationsverfahren (Gamma-Bestrahlung und Ethylen Oxid- Begasung) werden seit Jahrzenten zur Sterilisation von medizinischen Geräten und Produkten

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2 routinemäßig eingesetzt und unterliegen strengen internationalen Standards, die die Sicher- heit der eingesetzten Verfahren garantieren (ISO 11137-1:2016 & ISO 11135:2014).

Die Firma garantiert daher, dass auch der wiederholte und korrekte Einsatz dieser Produkte zu jeder Zeit auch für Kinder sämtlicher Altersstufen sicher ist und für die gezielte Speichel- Probennahme zum Nachweis von SARS-CoV-2 bestens geeignet sind.

Als medizinische Produkte sind die Teststäbchen steril und ohne die typischen allergenen Substanzen, wie Nickel oder Chrom. Generell kann jedoch eine allergische Reaktion nicht ausgeschlossen werden, da Menschen auf verschiedenste Substanzen eine Allergie entwi- ckeln können.

Ist es möglich, dass Eltern auf Wunsch ihre Kinder beim Bringen selbst testen?

Gerade für Kinder unter zwei Jahren ist es je nach Bedürfnis des Kindes sogar angenehmer, wenn die Eltern statt der/die Erzieher*in den Test durchführt. Das gilt selbstverständlich auch für Kinder über zwei Jahren.

Wie führen wir den Test durch?

Sie erhalten Teststäbchen (Lollis) und Röhrchen. In ein Röhrchen passen maximal 20 Lollis hinein. Das ist dann der sogenannte „Pool“. Das heißt in der Umsetzung:

- U3-Gruppe:

12 Kinder plus ggf. pädagogische Fachkräfte, die in dieser Gruppe arbeiten

= 12 Lollis plus ggf. max. 8 weitere Lollis => 1 Röhrchen (1 Pool) - Ü3-Gruppe:

25 Kinder plus ggf. pädagogische Fachkräfte, die in dieser Gruppe arbeiten

= 20 Lollis => 1 Röhrchen (1 Pool) +

= 5 Lollis plus ggf. weitere Lollis => 1 Röhrchen (1 Pool)

Das bedeutet also, dass die Ü3-Gruppen jeweils 2 Pools pro Gruppe abgeben. Zum Teil erge- ben sich aber auch in den Ü3-Gruppen jeweils nur 1 Pool. So, z.B., weil Kinder nicht bei der Testung mitmachen (Eltern haben nicht zugestimmt) oder die Kinderzahl ist aufgrund gesetz- licher Gegebenheiten niedriger (bspw. durch Aufnahme von Kindern mit Behinderung).

Wichtig: Trotz Aufteilung ihrer Tupfer auf zwei Gefäße werden in der weiteren Betrachtung die Kinder aus einer Kita-Gruppe immer einem gemeinsamen Pool zugeordnet. Dies hat zur Folge, dass in jedem Fall für alle Kinder einer Kita-Gruppe eine Einzelnachtestung zu erfolgen hat, auch wenn nur bei einem von zwei Gefäßen ein positiver Befund vorliegt.

Eine genaue Anleitung erhalten Sie in den nächsten Tag über uns vom Klinikum.

Schauen Sie sich außerdem gerne das Video zur Durchführung auf youtube an: „So funktio- niert der Lolli-Test“, https://www.youtube.com/watch?v=YHI_YJ21qbM

Noch ganz wichtig: Damit die Virenlast möglichst unverfälscht ist, nehmen Sie bitte die Spei- chelprobe vor dem Essen, Trinken, Zähneputzen der Kinder. Durch Aufnahme anderer „Sub- stanzen“, vor allem aber durch das Zähneputzen oder eine Mundspülung mit Wasser, kann sich die ggf. vorhandene Virenlast verringern.

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3 Sind für die Kitas die Tests verpflichtend durchzuführen?

Wir als Stadt möchten das Infektionsrisiko soweit wie möglich eindämmen und die Kitas so- lange, wie es die Infektionslage zulässt, offenhalten. Aus diesem Grund haben wir uns für die Durchführung der Lolli-Tests bewusst entschieden. Nur wenn wir alle gemeinsam teilnehmen (mind. 2/3 pro Gruppe), führt uns diese Methode zum gewünschten Ziel.

Dennoch: die Teilnahme am Test findet nur auf Grundlage der Einverständniserklärung der Eltern statt. Niemand ist gezwungen, an der Testung teilzunehmen: weder Kinder noch die pädagogischen Mitarbeiter*innen.

Wie schnell müssen die Tests ins Labor (eine Kita testet um 9 Uhr, die andere um 10 Uhr)?

Es empfiehlt sich die Tests im Morgenkreis oder besser als erstes neues Ritual nach der Be- grüßung in der Kita durchzuführen. Bzw. die Eltern, deren Kinder unter zwei Jahren sind, beim Bringen zu bitten, den Test bei ihren Kindern vorzunehmen.

Die Tests selbst sind „stabil“, d.h. dass das Testergebnis nicht durch eine längere Lagerzeit der Tests verfälscht wird. Auch können die Röhrchen, in die die Lollis geworfen werden, mehr- fach geöffnet werden, ohne dass es Auswirkungen auf das Ergebnis hätte.

Um das Ergebnis noch am gleichen Abend bzw. frühen Morgen zu erhalten, ist es zwingend erforderlich, die Proben so schnell wie möglich ins Labor zu bringen.

Wann müssen die Tests im Labor sein?

Die Tests müssen bis spätestens 11:00 Uhr im Labor sein.

Wo ist das Labor, wohin die Tests gebracht werden müssen?

Das Labor des Klinikums Fulda wird die Auswertung vornehmen.

Sie können die Proben direkt am Haupteingang in einen dort befindlichen Container legen.

Hierzu gehen Sie durch das Drehkreuz, das Personal vom Security-Service des Klinikums ist informiert, und wird Ihnen den Container, der direkt im Eingangsbereich aufgestellt wird, zei- gen.

Nutzen Sie bitte die Kurzzeitparkplätze, die kostenfrei direkt vor dem Haupteingang zur Verfü- gung stehen.

Bis wann erhält jede Kita ihr Ergebnis?

Das Labor ist bemüht, die Testergebnisse am gleichen Abend bzw. am darauffolgenden Mor- gen abzubilden. Das ist ganz von der Auslastung des Labors abhängig. Eine Garantie, dass das Ergebnis bis 7 Uhr vorliegt, gibt es nicht!

Es gilt: Je früher die Proben im Labor, desto früher erhalten Sie die Ergebnisse.

Wo kann das Ergebnis abgerufen werden?

Sie erhalten das Ergebnis auf Ihr Diensthandy bzw. Ihr privates Handy via SMS (genauere Informationen folgen). Zudem können Sie das Ergebnis auf der Homepage des Klinikums (Link erhalten Sie in der Information) aufrufen.

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4 Können die Eltern die Ergebnisse abrufen?

Nein. Die Tests werden durch unterschiedliche Nummern verschlüsselt, die nur in der Kita zugeordnet und entsprechend entschlüsselt werden können.

Auch ein Anruf im Labor des Klinikums ist nicht erforderlich, da aus datenschutzrechtlichen Gründen keine telefonischen Auskünfte gegeben werden.

Wie können die Pools innerhalb der Kitas unterschieden werden?

Sie erhalten das Material für die Tests sowie Etiketten mit Auftragsnummern. Diese Etiketten kleben Sie auf das Sammelröhrchen. Pro Sammelröhrchen verwenden Sie ein eigenes Etikett.

Die auf dem Etikett befindliche Auftragsnummer geben Sie auf der Homepage (Link folgt) des Klinikums ein. Es öffnet sich ein weiteres Fenster, dort wählen Sie die entsprechende Gruppe aus. Sie erhalten daraufhin zwei Formulare:

- 1 Begleitschein, der mit der Probe ins Labor kommt und

- 1 Formular mit QR-Code für den Belegabruf über die Homepage.

Unsere Empfehlung ist, dass Sie die Etiketten vor der Testung bekleben, sodass die Röhrchen nicht ausversehen vertauscht werden und zu einer anderen Gruppe zugeordnet werden.

Die genaue Anleitung für diesen Prozess erhalten Sie separat.

Sollten sich auch Erzieher*innen testen?

Die Mitarbeiter*innen können sich testen lassen, wir empfehlen die Beteiligung der Fachkräfte ausdrücklich. Aber auch hier beruht die Entscheidung auf Freiwilligkeit. Die Zuordnung der Teststäbchen erfolgt entsprechend ihrer Gruppenzuordnung.

Für Leitungskräfte empfehlen wir, sich nicht gemeinsam in einem Pool zu testen.

Im Falle, dass der Pool-PCR positiv ist, muss dann auch das Personal zum PCR-Test und alle, die mit der Gruppe Kontakt hatten?

Alle Personen, deren Ergebnis positiv war, sind angehalten, einen individuellen PCR-Test durchzuführen. Kontaktpersonen, die nicht der Gruppe angehören, sind davon ausgeschlos- sen.

Wenn Sie sich als Fachkraft in einem positiven Pool-Test befinden:

Sie sind laut Dienstanweisung verpflichtet einen individuellen PCR-Test vornehmen zu lassen, wenn Sie sich an der Pool-Testung der Kita beteiligen. Beteiligen Sie sich nicht am Pool-Test, so besteht für Sie kein Anlass, sich in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben.

Wie ist das Vorgehen, wenn ein Pool positiv war? (Nachtestung)

Sobald Sie die Information über einen positiven Befund vom Labor erhalten (Belegabruf über Homepage und SMS) sind Sie aufgefordert, die Eltern zu informieren und die Kinder abholen zu lassen bzw., je nach Zeitpunkt der Information, von der Einrichtung fern zu bleiben.

Denn das bedeutet, dass eines der Kinder bzw. eine der mitgetesteten Mitarbeiter*innen an- steckungsverdächtig für das Corona-Virus ist, weil sie entweder selbst infiziert sind oder engen Kontakt mit einer infizierten Person, nämlich einem anderen Kind oder Mitarbeiter*in der

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5 Gruppe, hatte. Das positive Pool-Ergebnis führt zu einem Betretungsverbot für jedes Kind, für das kein individuelles negatives PCR-Testergebnis vorgelegt wird. Kinder, für die Eltern ein individuelles negatives PCR-Testergebnis vorlegen, können unmittelbar wieder betreut wer- den. Für pädagogische Fachkräfte gilt das Gleiche.

Für die Nachtestung empfehlen wir das Bürgertest-Zentrum beim Klinikum Fulda, welches ein eigenes Zeitfenster immer Dienstag und Freitag ab 9 Uhr speziell für uns anbietet. Die Nachtestung erfolgt mithilfe eines Rachen/Nasen-Abstrichs, weil dies die qualitativ beste Ent- nahmemethodik darstellt. Im Team der Bürgertestzentren sind ausreichend Erfahrungen mit den jungen Kindern vorhanden, sodass eine Sensibilität und Fürsorglichkeit gegeben ist.

Wenn Eltern gar keine Möglichkeit haben, eine PCR-Teststelle aufzusuchen, sollen sich die Eltern bei Ihnen in der Kita melden. Wir werden Sie zusätzlich mit 25 Einzelprobenröhrchen ausstatten, die Sie in solchen Einzelfällen nutzen können, um eine zweite Speichelprobe vor (wegen des Betretungsverbots) der Kita zu nehmen und eine individuelle PCR-Testung im Labor zu veranlassen.

Alle Eltern der betroffenen Gruppe, d.h. auch die, deren Kinder nicht im Pool getestet wurden, aber in dieser Gruppe betreut werden, erhalten eine Bescheinigung für die Durchführung eines individuellen PCR-Tests.

Für die Eltern entstehen mithilfe dieses Schreibens keine Kosten für die Nachtestung.

Und was gilt bei der Durchmischung der Kinder, wenn ein Ergebnis positiv war?

Gibt es ein positives Ergebnis, sind nur die Kinder des positiven Pools von einer individuellen PCR-Testung bzw. bei Nicht-Testung von einer 14-tägigen Quarantäne betroffen.

Die Kinder dürfen sich also weiter durchmischen. Sollte eine Ansteckung unter den Kindern gruppenübergreifend erfolgen, so würde das in einer der darauffolgenden Tests in der jeweili- gen Gruppe auffallen.

Gilt das auch für Geschwisterkinder?

Sind Geschwisterkinder in der gleichen oder einer anderen Einrichtung, jedoch nicht im posi- tiven Pool, so sind sie nicht von einer Quarantänepflicht oder der Durchführung eines indivi- duellen Tests betroffen.

Gibt es andere Regeln für genesene Kinder und geimpftes Personal, wenn der Pool Test positiv ist?

Nein. Erfolgt die Teilnahme an der Testung und ist das Ergebnis positiv, so gelten die gleichen Bedingungen wie für ungeimpfte Personen (Coronaschutzverordnung).

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6 Kann es passieren, dass ein Pool-Test nicht auswertbar ist?

Ja, das kann vorkommen. Wenn direkt vor dem Test gegessen, getrunken oder Zähne geputzt wurde, nimmt die Qualität der Speichelprobe ab. Auch durch eine Mundspülung mit Wasser würde die Viruslast, sofern vorhanden, im Mund abnehmen.

Die Kita würde dann die Information vom Labor bekommen, dass keine Aussage zu diesem Pool für diesen Testvorgang getroffen werden kann.

Deshalb ist es sinnvoll, die Kinder sofort zu testen, sobald sie die Einrichtung betreten haben.

Kann es vorkommen, dass ein Pool-Test positiv ist und im Anschluss alle Individualte- stungen negativ?

Das kann vorkommen. Meist liegt das dann aber an einer falschen Zuordnung der Probebe- schriftung.

Es ist wichtig, dass die Etikettierung genau nach Anleitung erfolgt und die Röhrchen noch vor der ersten Probe beklebt werden, um eine Verwechslung zu vermeiden.

Wer bringt die Proben ins Labor?

Im Prinzip kann jede Person (d.h. jede/r Mitarbeiter*in, auch Hausmeister etc.), die Proben ins Labor bringen.

Um unnötigen Stau beim Klinikum zu vermeiden, stimmen Sie sich bitte untereinander ab, sodass die Kitas, die ohnehin in einem oder im benachbarten Stadtgebiet liegen, und festle- gen, wer an welchem Tag die Proben der jeweils anderen Einrichtung mit ins Labor nimmt.

Das spart zeitliche und personelle Ressourcen.

Für die Kitas der Stadt Fulda gilt: Wer seinen Privat-PkW nutzen möchte, kann diesen, sofern nicht bereits geschehen, als Dienstwagen anmelden und die Fahrten mittels des Fahrtenbu- ches eintragen. Die Fahrten können im Rahmen der Betriebskosten abgerechnet werden.

Wäre es denkbar, den Transport der Proben auch an Eltern zu übertragen?

Das schließen wir aus. Gerade weil es sich empfiehlt, die Proben einer benachbarten Kita mitzunehmen, würden die Eltern hier die Rolle eines Kurierdienstes übernehmen, für den wir als Stadt die Verantwortung nicht übernehmen können.

Muss dokumentiert werden, wenn ein Kind trotz Einverständnis der Eltern den Test ver- weigert oder wenn Kinder zu spät kommen, die Proben also schon auf dem Weg ins Labor sind?

Nein. Da ohnehin die Kinder einer ganzen Gruppe individuell nachgetestet werden müssen, sobald ein positives Ergebnis vorliegt, ist es unerheblich, eine solche Dokumentation zu füh- ren.

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7 Wie kann die Überzeugungsarbeit bei den Eltern gelingen, wenn das Personal sich zum Teil selbst nicht für diese Testung ausspricht?

Die hauptsächliche Überzeugungsarbeit wird über den Elternbrief, inklusive der Anhänge, ge- steuert. Als Leitung und als Team haben Sie den Auftrag, den Eltern die Einverständniserklä- rung in Papierform auszuhändigen, das ist der rechtlich sichere Weg.

Wir möchten Sie und Ihr Team darum bitten, möglichst sachlich werbend dieses Vorhaben zu unterstützen, aber selbstverständlich zu respektieren, wenn Eltern das Testen ablehnen.

Jede/r hat die Freiheit für sich selbst zu entscheiden, entsprechend wichtig ist, den Eltern die Informationen zur Testung bzw. die Einverständniserklärung für die Testung ungefärbt zu übermitteln.

Was geschieht mit den Selbsttests, die noch in den Einrichtungen vorhanden sind?

Für die Kitas in der Stadt Fulda gilt: Bitte schicken Sie uns die nicht mehr benötigten Kinder- Selbsttests zurück, da eine andere Verwendung für diese vorgesehen ist.

Wann können Materialien geliefert werden?

Sie erhalten die Materialien, d.h. die Abstrichtupfer (Lollis), die Röhrchen (hier kommen die Lollis hinein) und die Safety-Bags (für den Transport der Röhrchen mit den Lollis) bis Freitag, den 3. September 2021 in die Einrichtung geliefert.

Wie erfolgt die Nachbestellung der Materialien?

Die Nachbestellung erfolgt mithilfe eine Bestellformulars, den Sie gemeinsam mit der Probe im Labor abgeben.

Wie gehen wir mit Stigmatisierung von positiv getesteten Kindern um?

Es wird ggf. der Fall eintreten, dass Eltern, deren Kinder positiv im Pool getestet wurden, eine Aufforderung zur individuellen Nachtestung bekommen. Erst die individuelle Nachtestung er- möglicht die Feststellung, ob und wenn ja, wie viele Kinder positiv betroffen sind.

Es könnte unter manchen Eltern die Angst entstehen, dass ihr Kind aufgrund von Corona aus- gesondert wird, weil es das Virus in die Einrichtung getragen habe und somit für einen Mehr- aufwand für alle Eltern in der Gruppe gesorgt habe.

Für einen solchen Fall möchten wir Ihnen als Hilfestellung folgenden „Textbaustein“ für die Kommunikation mit den Eltern geben:

Durch die Testung im Labor wird im Falle eines positiven Testergebnisses einer Gruppe die betroffene Kita informiert. Anders als bei den üblichen Schnelltests vor Ort bleibt die oft belas- tende Feststellung in der Gruppe für Kinder und Eltern erspart.

Durch die anschließende individuelle PCR – Testung ihres Kindes erhalten Sie abschließend ein exaktes Ergebnis und können ihre Kita entsprechend informieren.

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8 Im Falle eines positiven Testergebnisses werden Ihr Kind und die Familienmitglieder durch eine Anordnung des Gesundheitsamtes vermutlich 14 Tage in Quarantäne verbringen müs- sen.

Das ist sicher zunächst unangenehm und belastend und kann trotz aller Hygienemaßnahmen jedes Kind unverschuldet betreffen.

Aus unserer Sicht ist der solidarische Beitrag jeder Familie, die sich an dieser Teststrategie beteiligt und damit den Infektionsschutz aller betroffener Kinder erhöhen, sehr zu unterstützen und anzuerkennen. Im Gegenzug sind die Kinder nach einer möglichen Quarantäne selbstver- ständlich in unserer Einrichtung wieder herzlich willkommen.

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