NOTDIENSTE
Allgemeinärztlicher Bereitschaftsdienst
Notfallpraxis am Klinikum Sindelfingen, Arthur-Gruber-Straße 70, 71065 Sindelfingen
Öffnungszeiten: Mo. – Do.: 18 – 22 Uhr, Fr. 16 – 22 Uhr Sa., So., Feiertage: 8 – 22 Uhr
Notfallpraxis am Krankenhaus Herrenberg, Marienstraße 25, 71083 Herrenberg
Öffnungszeiten: Fr.: 16 – 22 Uhr, Sa., So., Feiertage: 8 – 22 Uhr Patienten können ohne telef. Voranmeldung in die Notfallpraxis kommen.
Ärztlicher Bereitschaftsdienst an den Wochenenden und Feiertagen und außerhalb der Sprechstundenzeiten: Kostenfreie Rufnummer 116117 Montag bis Freitag 9.00 bis 19.00 Uhr: docdirekt - Kostenfreie Online- sprechstunde von niedergelassenen Haus- und Kinderärzten, nur für gesetzlich Versicherte unter Telefon (07 11) 96 58 97 00 oder docdirekt.de
Tierärzte
Samstag / Sonntag, 1. / 2. Mai 2021 Dr. Habel-Pöllmann
Jahnstraße 51, 71032 Böblingen Tel. (0 70 31) 23 62 26
Die Notdienstbereitschaft der Tierärzte beginnt am angegebenen Tag um 0.00 Uhr und endet 24 Stunden später am folgenden Tag.
Apotheken
Samstag, 1. Mai 2021 Apotheke im Mercarden
Wolfgang-Brumme-Allee 27, 71034 Böblingen Tel. (0 70 31) 4 35 21 00
Sonntag, 2. Mai 2021 Apotheke St. Martin
Ziegelstraße 30, 71064 Sindelfngen Tel. (0 70 31) 81 15 23
Schönbuch-Apotheke
Böblinger Straße 9, 71088 Holzgerlingen Tel. (0 70 31) 74 25 00
Montag, 3. Mai 2021 Hibiscus-Apotheke
Altdorfer Straße 9, 71157 Hildrizhausen Tel. (0 70 34) 86 45
Staufer-Apotheke Sindelfngen Gartenstraße 25, 71063 Sindelfngen Tel. (0 70 31) 87 44 87
Dienstag, 4. Mai 2021 Bahnhof-Apotheke
Bahnhofstraße 19, 71034 Böblingen Tel. (0 70 31) 2 52 23
Mittwoch, 5. Mai 2021 Linden-Apotheke
Hauptstraße 53, 71093 Weil im Schönbuch Tel. (0 71 57) 6 16 09
Sophien-Apotheke Darmsheim
Dagersheimer Straße 17, 71069 Sindelfngen Tel. (0 70 31) 67 13 30
Donnerstag, 6. Mai 2021 Waldburg-Apotheke
Postplatz 14, 71032 Böblingen Tel. (0 70 31) 2 50 43
Freitag, 7. Mai 2021 Rotbühl-Apotheke
Leonberger Straße 29, 71063 Sindelfngen Tel. (0 70 31) 7 08 20
Apotheke am Eichle
Holzgerliner Straße 3, 71101 Schönaich Tel. (0 70 31) 4 14 97 77
Die Notdienstbereitschaft der Apotheken beginnt am angegebenen Tag um 0.00 Uhr und endet 24 Stunden später am folgenden Tag.
Zahnärztlicher Notdienst
Der zahnärztliche Notfalldienst ist zu erfragen unter (07 11) 7 87 77 22.
Kinderärztlicher Notdienst
Jetzt täglich ab 19.30 Uhr und am Wochenende von Samstag, 9.00 Uhr, bis Montag, 6.00 Uhr, in der Kinderklinik des Kreiskrankenhauses Böblingen, Bunsenstraße 120, ohne telefonische Voranmeldung.
Nachbarschaftshilfe Altdorf
Rita Kröll, Telefon 60 22 25
Diakonie-Sozialstation Schönbuchlichtung
Telefon (0 70 31) 6 84 74 10
IAV-Beratungstelle
für hilfebedürftige und Ältere Menschen und ihre Angehörigen und Gesprächskreis für pfegende Angehörige
Telefon (0 70 31) 6 84 74 60
Ambulanter Kinder & Jugendhospizdienst Landkreis Böblingen
(Begleitung von Familien mit schwerst- und sterbenskranken Kindern, Begleitung von Kindern mit schwerstkrankem und sterbendem Elternteil) Einsatzleitung: Telefon (0 70 31) 6 59 64 01
Ambulanter Erwachsenenhospizdienst Region Böblingen
Schwerkranke begleiten, Sterbenden nahe sein, Angehörige stützen Hospizgruppe Holzgerlingen, Altdorf, Hildrizhausen
Einsatzleitung: Telefon (0 70 31) 30 49 402
Trauergruppe (Hilfe für Trauernde)
Telefon (0 70 31) 6 84 74 60
Betreuungsgruppe für Demenzkranke
Telefon (0 70 31) 6 84 74 60
Informations- und Beratungstelefon für Menschen mit einer psychischen Erkrankung,
deren Angehörige, Freunde und Nachbarn
Telefon (0 70 31) 66 333 66, Montag bis Freitag von 9 – 17 Uhr Das Gespräch ist anonym, die Mitarbeitenden unterliegen der Schwei- gepficht.
Informations- und Beratungstelefon häusliche Gewalt
Telefon (0 70 31) 6 63 13 31
MOBILE-Management von Beruf und Familie
Telefon (0 70 31) 6 63 19 28
Frauen helfen Frauen
Telefon (0 70 31) 63 28 08, E-Mai: beratung@frauenhelfenfrauenbb.de
Thamar – Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt
Stuttgarter Straße 17, 71032 Böblingen
Bürozeiten Mo., Di., Do.: 10.00 bis 13.00 Uhr, Mi.: 13.00 bis 16.00 Uhr Notrufzeiten: nachts, 20.00 bis 7.00 Uhr, Sa., So., Feiertage durchgehend Telefon (0 70 31) 22 20 66, Telefax (0 70 31) 22 20 63, www.thamar.de
Wasserversorgung Gemeinde Altdorf
und Zweckverband Ammertal-Schönbuchgruppe
Entstörungsdienst, Telefon (08 00) 8 15 18 00 24-Stunden-Service (gebührenfrei deutsches Inland)
Pro Familia Böblingen
Anerkannte Beratungsstelle für Schwangeren- und Schwangerschafts- konfiktberatung, Partnerschafts- und Sexualberatung, Empfängnisver- hütung und Kinderwunsch: Pfarrgasse 12, 71032 Böblingen,
Telefon (0 70 31) 67 80 05, E-Mail: boeblingen@profamilia.de . Telefonzeiten: Montag und Donnerstag 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr,
Dienstag und Mittwoch 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
Tierrettung Unterland e.V.
Notrufnummer (0 71 32) 8 59 97 19
Kostenlose Corona Schnelltests in Altdorf
Bitte nutzen Sie weiter die Möglichkeit der kostenlosen Schnelltests in Altdorf. Das Testzentrum richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger, die sich im Alltag sicher sein wollen, nicht symptomlos an Corona erkrankt und damit potentieller Überträger der Krankheit zu sein. Bürgerinnen und Bürger mit Krankheitssymptomen wenden sich bitte in jedem Falle direkt an ihre Hausarztpraxis.
Für einen Termin zum Schnelltest melden Sie sich im Internet unter www.corona-schnelltest-schoenbuch.de an oder Sie scannen den nebenstehenden QR-Code. Wählen sie als Testort „Altdorf“ aus. Getestet wird immer montags,
mittwochs und samstags in der Festhalle, Schulstraße 17, Altdorf.Die Tests in der Altdorfer Festhalle fnden jeweils Montag und Mittwoch 17.00 bis 19.30 Uhr Samstag 9.00 bis 12.00 Uhr statt.
Die digitale Anmeldung dient dazu lange Warteschlangen und unnötige Kontakte zu vermei- den. Auch das Testergebnis wird unmittelbar und elektronisch an Sie übermittelt. Mehr dazu auf der genannten Homepage.
Terminvereinbarungen für die Schnellteststelle Altdorf sind unter folgender Internetadresse möglich
https://www.corona-schnelltest-schoenbuch.de/.
Wer keinerlei Möglichkeit zur Online-Reservierung hat, darf sich an die Gemeinde Altdorf wenden, Tel. (0 70 31) 7 47 40, die den Kontakt herstellt.
Wir freuen uns, wenn diese Angebot vor Ort rege genutzt wird und dieses dazu beiträgt, wieder mehr Freiheiten zurückzugewinnen und mehr Sicherheit zu schaffen.
Schnellteststation Altdorf
www.corona-schnelltest-schoenbuch.de
Informationen zum Corona-Virus
Aktuelle Altdorfer Zahlen (Stand: 29.04.2021):
Fälle insgesamt: 480
Infzierte Personen insgesamt: 125
Davon aktuell infziert: 14
Kontaktpersonen insgesamt: 355
Davon aktuell in Quarantäne: 17
Foto: PixabayNachruf
Die Gemeinde Altdorf trauert um
Otto Schwenger
der am 18. April 2021
im Alter von 83 Jahren verstorben ist.
Otto Schwenger war der Gemeinde Altdorf in vielfäl- tiger Weise verbunden. 11 Jahre, von 1978 – 1984 und von 1989 – 1994, war er Mitglied des Gemein- derats. Er hat während dieser Zeit die kommunale Arbeit der Gemeinde tatkräftig unterstützt und aktiv an bedeutenden Entscheidungen zur Verwirklichung vieler Vorhaben in Altdorf mitgewirkt. Als Fachmann in Sachen Umweltschutz brachte er viele Anregun- gen ins Gremium ein. Als Initiator von Kunststoff- sammlungen hat er kreisweit Pionierarbeit geleistet.
Außerdem hat er Brillensammlungen für Dritte Welt Länder organisiert.
Auch nach seinem Ausscheiden aus dem Gemein- derat hat er die Entwicklung Altdorfs sehr interes- siert begleitet und sich für den Umweltschutz vor Ort engagiert.
Wir danken ihm für seinen vorbildlichen persönli- chen Einsatz und werden ihm ein ehrendes Anden- ken bewahren.
Unser tief empfundenes Mitgefühl und unsere herz- liche Anteilnahme gelten seiner Ehefrau und seinen Kindern mit Familien.
Für die Gemeinde Altdorf Erwin Heller
Bürgermeister
Januar Februar März April
4 9 6
23 11 27
30
29
Corona Fälle in Altdorf 2021
Infizierte Personen Kontaktpersonen Stand: 29.04.2021
56
36 19
27
ReiserŸckkehrer fŸr Altdorf 2021
Januar Februar März April
53
17 12 9
Stand: 29.04.2021
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Maskenpflicht
In folgenden Bereichen müssen alle Personen ab 6 Jahren eine medizinische Maske tragen*:
• Für alle Schüler*innen sowie Lehrer*innen an Schulen mit Präsenzunterricht sowie Schulhorte und Nachmittags-und Nachhilfe- betreuung.
• Für Personal in Kitas, Grundschulförder- klassen, Horten und Schulkindergärten.
Ausnahme: Beim ausschließlichen Kontakt zu Kindern.
• Im öffentlichen Personenverkehr
• Beim Einkaufen
• In geschlossenen Räumen, die für die Öffentlichkeit oder für den Publikums- verkehr bestimmt sind
• In Arbeits-/Betriebsstätten sowie an Einsatzorten
• Bei den erlaubten körpernahen Dienstleistungen
• Während Veranstaltungen der Religions- ausübung und Beerdigungen
*Ausnahme: Kinder unter 6 Jahre und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können (ärztliche Bescheinigung notwendig).
Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an 3 aufeinanderfolgenden Tagen:
FFP2/KN95/K95-Maskenpflicht:
• Im öffentlichen Personennah- und Fern- verkehr, im Taxi und bei der Schülerbe- förderung und in den Einrichtungen und Warte- bereiche dieser Angebote
• Beim Friseurbesuch und Fußpflegedienst- leistungen
Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt. Lockerungen treten dann am übernächsten Tag in Kraft.
Private Treffen im öffentlichen oder privaten Raum: 2 Haushalte, maximal 5 Personen.
Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre* werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.
Priv Ra K
Kontaktbeschränkungen
Lockerung ab einer Inzidenz unter 35 an 5 aufeinanderfolgenden Tagen:
Treffen von bis zu zehn Personen aus maximal drei Haushalten möglich. Die Kinder dieser Haushalte werden bis einschließlich 13 Jahre nicht mitgezählt.
Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an 3 aufeinanderfolgenden Tagen:
Ein Haushalt plus höchstens eine weitere Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört.
Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt.
Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt.
Lockerungen treten am Tag nach der Bekannt- machung durch die örtlichen Behörden in Kraft.
*bis zum 14. Geburtstag Bundes-
regelung
Es bestehen keine Ausgangsbeschränkungen am Tag oder bei Nacht.
Ausgangsbeschränkungen Es b
am Au
Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an 3 aufeinanderfolgenden Tagen:
Ausgangsbeschränkungen für den betroffenen Land- oder Stadtkreis von 22 bis 5 Uhr.
Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung ist dann nur mit triftigen Gründen erlaubt. Z.B.:
• Ausübung beruflicher Tätigkeiten und wichtiger Ausbildungszwecke.
Ausnahmeregelung: Von 22 bis 24 Uhr ist der Individualsport im Freien alleine erlaubt.
Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt. Lockerungen treten am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen Behörden in Kraft.
Bundes- regelung
Bundes- regelung
Bundes- regelung
• Im Auto, bei Mitfahrten von haushaltsfremden Personen (Paare gelten als ein Haushalt)
• In Arztpraxen
• FFP2/KN95/K95-Maske in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.
Ausnahme: Personal, das nicht direkt mit Patient*innen oder Bewohner*innen in Kontakt ist, ist von der FFP2-/KN95-/N95-Pflicht befreit.
• Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Leistungen.
• Begleitung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger, Sorge- und Umgangsrecht.
• Begleitung Sterbender und Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen.
• Handlungen zur Versorgung von Tieren, z.B.
Gassi gehen oder füttern.
• Besuch von religiösen Veranstaltungen.
• Veranstaltungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung.
• Besuch von Versammlungen nach Artikel 8 des Grundgesetzes.
Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 24. April
Alle Details sowie Fragen und Antworten finden Sie auf Baden-Württemberg.de Stand: 23.04.2021
Alle Details sowie Fragen und Antworten finden Sie auf Baden-Württemberg.de Stand: 23.04.2021
Gesundheit & Soziales
Schutzvorkehrungen und regelmäßige Tests in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Senioren- und Behinderteneinrichtungen
• Schnell- und Selbsttests, die erforderlich sind, um Dienstleistungen und Angebote wahrnehmen zu können, müssen von geschultem Personal durchgeführt werden.
Die Tests müssen tagesaktuell sein, bedeutet nicht älter als 24 Stunden. Kostenfreie Bürgertests können hierfür genutzt werden.
Ge
•S Te Arbeiten
• Arbeitgeber*innen sind gesetzlich verpflichtet, die gesundheitliche Fürsorge gegenüber ihren Mitarbeiter*innen wahrzunehmen.
• Home Office, sofern möglich
• Treffen im Rahmen des Arbeits-, Dienst- und Geschäftsbetriebes
• Gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen auch in Präsenz möglich
• Maskenpflicht am Arbeitsplatz, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu den Kolleg*innen nicht eingehalten werden kann (auch im Freien)
• An den Betrieb angepasste Hygiene- auflagen
Arb
• A di iih
• Kitas sind für den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen offen.
• Alle Klassenstufen aller Schulen haben Präsenzunterricht im Wechselmodell.
• Sonderregelung für Abschlussklassen sind möglich und werden individuell festgelegt.
• Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht ist die verpflichtende Durchführung von 2 Corona-Tests pro Woche für alle Schüler*innen und Lehr- personal an allgemeinbildenden Schulen sowie Berufsschulen.
•K P
Bildung & Betreuung
• Nachhilfeunterricht in Gruppen bis maximal 5 Schüler*innen wieder möglich.
• Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen Unterricht im Rahmen der geltenden Kontakt- beschränkungen möglich.
• Volkshochschulen und ähnliche Einrichtungen können digitale Kurse anbieten. Kurse in Präsenz sind möglich bei erforderlichen beruflichen Aus- und Fortbildungen, Sprach- und Integrationskursen sowie Nachhilfe, sofern digital nicht möglich.
Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an 5 aufeinanderfolgenden Tagen:
Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen dürfen Einzelunterricht und Unterricht für Gruppen mit bis zu fünf Kinder bis einschließlich 13 Jahre anbieten.
Besuch von Bibliotheken und Archive ohne Voranmeldung und Dokumentation der Kontaktdaten erlaubt.
• Ballett- und Tanzschulen schließen für den Publikumsverkehr. Kontaktarmes Training mit maximal 5 Personen aus zwei Haus- halten. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mit- gezählt.
• Praktische Ausbildung und Prüfung (gilt für Auto, Flugzeug und Boot) sind unter Hygiene- auflagen und mit medizinischer Maske möglich.
Theorieunterricht ist nur online möglich.
• Besuch von Bibliotheken und Archiven ist mit vorheriger Terminbuchung und Dokumentation der Kontaktdaten möglich.
• Erste-Hilfe-Kurse ist mit tagesaktuellem Schnell- oder Selbsttest der Teilnehmer*innen möglich, sowie ein Testkonzept für das Personal.
Notbremse ab einer Inzidenz über 165 an 3 aufeinanderfolgenden Tagen:
Fernunterricht und kein Präsenzbetrieb oder -unterricht in folgenden Einrichtungen:
Schulen aller Art, Kindergärten, Kindertages- stätten, Kindertagesbetreuung, Berufsschulen
• Abschlussklassen und SBBZ (G und K) sind ausgenommen.
• Notbetreuung ist weiterhin möglich.
Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 bzw. 165 liegt. Lockerungen treten am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen Behörden in Kraft.
Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an 3 aufeinanderfolgenden Tagen:
Alle Schulen gehen verbindlich in den Wechselunterricht. Folgende Einrichtungen schließen:
außerschulischen Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnlichen Einrichtungen, Musik-, Kunst- und Jugend- kunstschulen. Online-Angebote sind weiterhin möglich.
Regelung für Ballett- und Tanzschulen: Zulässig ist Paartanz von Paaren die in einem Haushalt leben sowie von Paaren in einer festen Beziehung aus zwei verschiedenen Haushalten.
Geimpfte/genesene Personen Geimpfte und genesene Personen sind von der in zahlreichen Bereichen geltenden Testpflicht befreit. Nachweis erforderlich.
Ge Geim in z be
Bundes- regelung
Bundes- regelung
Bundes- regelung
Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 24. April
Alle Details sowie Fragen und Antworten finden Sie auf Baden-Württemberg.de Stand: 23.04.2021
Einzelhandel Eiin
Regelung für Geschäfte:
• Hygienekonzept vor Ort muss eingehalten werden.
• Geschäfte mit weniger als 10 m² Verkaufsfläche: maximal ein*e Kund*in
• Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e Kund*in pro 10 m² Verkaufsfläche
• Für die darüber hinausgehende Fläche gilt:
ein*e Kund*in pro 20 m² (gilt nicht für den Lebensmitteleinzelhandel)
• Maskenpflicht vor den Geschäften und auf den Parkplätzen
• Gesteuerter Zutritt
• Warteschlangen vermeiden. Sonstiger Einzelhandel darf neben
„Click&Collect“unter folgenden Bedingungen auch „Click&Meet“ anbieten:
• Berücksichtigung der Hygieneauflagen der Corona-Verordnung
• Tragen von medizinischen Masken
• Vorherige Anmeldung sowie Terminbuchung mit festem Zeitfenster
• Dokumentation der Kontaktdaten
Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an 5 aufeinanderfolgenden Tagen:
Gesamter Einzelhandel darf unter folgenden Bedingungen öffnen:
• Berücksichtigung der Hygieneauflagen der Corona-Verordnung
• Tragen von medizinischen Masken Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf
sind unter Berücksichtigung der Hygieneauflagen der Corona-Verordnung geöffnet:
Babyfachmärkte
Bäckereien und Konditoreien
Banken
Blumenläden
Buchhandlungen
Drogerien
Gartenmärkte
Getränkemärkte
Großhandel
Hörgeräteakustiker
Kraftfahrzeug- und Fahrradwerkstätten sowie Ersatzteilverkauf
Lebensmittelmärkte
Metzgereien
Optiker
Orthopädieschuhtechniker
Poststellen und Paketshops, aber ohne den Verkauf von weiteren Waren
Reformhäuser
Reinigung und Waschsalons
Reise- und Kundenzentren für den öffentlichen Verkehr
Sanitätshäuser
Tafeln
Tankstellen
Telefonshops für Reparatur, Austausch und Störungsbehebung
Tierbedarf- und Futtermärkte
Wochenmärkte
Zeitschriften- und Zeitungskioske Ausführliche Liste auf » Baden-Württemberg.de
Notbremse ab einer Inzidenz über 150 an 3 aufeinanderfolgenden Tagen:
Der Einzelhandel darf kein „Click&Meet“anbieten.
„Click&Collect“ sowie Lieferdienste sind weiterhin möglich.
Ergänzung zu den Regelung für offene Geschäfte des täglichen Bedarfs:
• Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e Kund*in pro 20 m² Verkaufsfläche
• Für die darüber hinausgehende Fläche gilt:
ein*e Kund*in pro 40 m²
Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100/150 liegt.
Lockerungen treten am Tag nach der Bekannt- machung durch die örtlichen Behörden in Kraft.
Bundes- regelung
Bundes- regelung
Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an 3 aufeinanderfolgenden Tagen:
Für „Click&Meet“ ist ein tagesaktueller negativer Corona-Schnelltest erforderlich.
Kostenfreie Bürgertests können hierfür genutzt werden..
Bundes- regelung
Dienstleistungen
Diie Religionsausübung
Gottesdienste und Beerdigungen unter Hygieneauflagen.
• Einhalten der AHA-Regeln über die gesamte Dauer
• Tragen von medizinischen Masken
• Anmelden von Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen mindestens zwei Werktage zuvor bei den zuständigen Behörden vor Ort. Dies gilt nicht für Beerdigungen.
• Kein Gemeindegesang in geschlossenen Räumen
Re Got Hyg
• E
Veranstaltungen
VeKeine Zusammenkünfte und Veranstaltungen im öffentlichen Raum.Ausnahmen:
• Gerichtsverhandlungen
• Sitzungen, die der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dienen
• Betriebsversammlungen
• Prüfungen und deren Vorbereitung
• Eheschließungen
• Veranstaltungen, die der sozialen Fürsorge dienen (z.B. Kinder- und Jugendhilfe)
Abstand halten
Hygiene praktizieren
Medizinische Maske tragen
Corona-App nutzen
Regelmäßig lüften Gastronomie Ga
Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen aller Art bleiben geschlossen.
• Ausnahme für Speisen zur Abholung oder Lieferung (bei Ausgangsbeschränkungen bis 22 Uhr für Abholung)
• Kein Ausschank und Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum
• Verkauf von alkoholhaltigen Getränken in verschlossenen Behältnissen erlaubt Kantinen schließen überall dort, wo es die Arbeitsabläufe zulassen. Angebote zum Mitnehmen sind erlaubt.
Reisen Re
Appell: Verzichten Sie auf private Reisen sowie Ausflüge zu touristischen Zielen.
Verstärkte Kontrollen und Zugangs- beschränkungen an tagestouristischen Hotspots durch die örtlichen Behörden.
Nicht gestattet:
Touristische Busreisen
Touristische Übernachtungsangebote (auch Campingplätze)
Weiterhin möglich:
Geschäftsreisen
Reisen und Übernachten in besonderen Härtefällen Körpernahe Dienstleistungen sind unter
folgenden Bedingungen erlaubt:
• Während des gesamten Aufenthalts in der Einrichtung und der Dauer der Dienstleistung müssen alle Beteiligte medizinische Masken tragen. Ist dies nicht möglich (z.B. bei einer Rasur), wird ein tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest der Kund*innen sowie ein Test- konzept für das Personal benötigt.
• Nur mit vorheriger Terminbuchung Weiterhin geschlossen:
Prostitutionsgewerbe Ausführliche Liste auf
» Baden-Württemberg.de
Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an 3 aufeinanderfolgenden Tagen:
Körpernahe Dienstleistungen müssen schließen.
Medizinisch notwendige Behandlungen sind weiterhin erlaubt. Friseurbetriebe dürfen geöffnet bleiben. Für den Friseurbesuch ist ein tages- aktueller negativer Corona-Schnelltest erforderlich. Kostenfreie Bürgertests können hierfür genutzt werden.
Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt.
Lockerungen treten am Tag nach der Bekannt- machung durch die örtlichen Behörden in Kraft.
Bundes- regelung
Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an 3 aufeinanderfolgenden Tagen:
Beerdigungen mit maximal 30 Personen.
Alle Details sowie Fragen und Antworten finden Sie auf Baden-Württemberg.de Stand: 23.04.2021
Amtliche Bekanntmachungen
Terminänderung!
Frühjahrsputz für unsere Straße!
Foto: Gemeinde Altdorf Nachdem nun der Frühling bei uns Einzug hält, möchte die Ge- meinde ihren Straßen einen Frühjahrsputz zukommen lassen.
Aus diesem Grund werden vom 5. Mai bis 8. Mai 2021 sämtliche Straßen in Altdorf mit Hilfe einer Kehrmaschine von Schmutz und Dreck der vergangenen Monate gesäubert. Voraussichtlich bis Samstag, den 8. Mai 2021 wird das Kehrfahrzeug in ganz Altdorf unterwegs sein.
In diesem Zusammenhang bitten wir Sie, die Straßen und öffent- lichen Plätze tagsüber in dieser Zeit möglichst nicht zu beparken.
Die Straßenanlieger bitten wir uns bei der Reinigung zu unter- stützen, dass Sie, wo notwendig, den vorhanden Kies von den Gehwegen zuvor auf die Straßenränder kehren.
Die Fahrzeugbesitzer, die ihre Autos dennoch während der Rei- nigungsarbeiten an den Straßenrändern parken, bitten wir, die Parkfächen, die deshalb nicht gereinigt werden konnten, hinter- her selbst zu kehren. Ihre Mitbürger werden es Ihnen danken.
Ihre Gemeindeverwaltung
Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen
Die vorgenommenen Geschwindigkeitsmessungen brachten fol- gendes Ergebnis:
Datum Uhrzeit Straße zul. Ge-
schw. Ges.
Fahrz. beanst.
Fahrz. max.
km/h 16.04. 13.59–20.00 Uhr Holzgerlinger Str. 30 2169 62 / 2,9 % 50
Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an 3 aufeinander- folgenden Tagen:
Kontaktloser Individualsport auf Außen- oder Innensport- anlagen alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts.
Kinder bis einschließlich 13 Jahre dürfen in Gruppen von maximal 5 Kindern kontaktlosen Sport im Freien ausüben.
Anleitungspersonen benötigen einen tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltest. Kostenfreie Bürgertests können hierfür genutzt werden.
Kultur- und Freizeitgestaltung Kultur- und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen.
Geschlossen:
Ausflugsschiffe
Camping- und Wohnmobilstellplätze
Diskotheken und Clubs
Freizeitparks und Indoorspielplätze
Kinos
Kletterparks (drinnen und draußen)
Konzerte und Kulturhäuser
Krabbelgruppen
Messen
Opern
Spielbanken- und hallen Sport
Sp
Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an 3 aufeinanderfolgenden Tagen:
Museen, Galerien und Gedenkstätten, werden für den Publikumsverkehr geschlossen. Wettannahmestellen schließen. Die Außenbereiche von zoologischen und botanischen Gärten dürfen mit einem tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltest weiterhin besucht werden.
Voranmeldung und Dokumentation der Kontaktdaten erforderlich. Kinder bis einschließlich 5 Jahre sind von der Testpflicht ausgenommen.
Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an 5 aufeinanderfolgenden Tagen:
Besuch von Museen, Galerien, Gedenkstätten, zoologischen und botanischen Gärten ohne Voranmeldung und Dokumentation der Kontaktdaten erlaubt.
Individualsport im Freien und auf Außen- und Innensportanlagen (keine Schwimmbäder und Thermen aller Art) und kontaktarmer Freizeit- und Amateursport mit maximal 5 Personen aus nicht mehr als 2 Haushalten.
Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt.
Kontaktarmer Gruppensport im Freien mit bis zu 20 Kindern bis einschließlich 13 Jahre ist erlaubt.
Die Benutzung der Umkleiden oder Aufenthaltsräume ist nicht gestattet.
Training und Veranstaltungen des Spitzen- oder Profisports ist ohne Zuschauer*innen erlaubt.
Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an 5 aufeinanderfolgenden Tagen:
Kontaktarmer Sport im Freien und auf Außenanlagen mit maximal 10 Personen. In Innenanlagen mit maximal 5 Personen aus nicht mehr als 2 Haushalten. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.
Ansonsten sind öffentliche und private Sportstätten für den allgemeinen Publikums- verkehr geschlossen.
Ausführliche Liste auf » Baden-Württemberg.de Für Reha-Sport, Schulsport, Studienbetrieb, Profi- oder Spitzensport und für dienstliche Zwecke (etwa für Polizei und Feuerwehren) dürfen die Einrichtungen (wie z.B. Fitness- studios) geöffnet werden.
Theater
Volksfeste o.ä.
Zirkusse Geöffnet:
Spielplätze im Freien
Wandern und Spazieren Geöffnet für „Click&Collect“ sowie
„Click&Meet“:
Wettannahmestellen
Geöffnet mit vorheriger Terminbuchung und/oder Dokumentation der Kontaktdaten:
Autokino, Autotheater, Autokonzerte
Galerien
Museen
Gedenkstätten
Zoologische und botanische Gärten
Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an 5 auf- einanderfolgenden Tagen unter 100 liegt. Lockerungen treten am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen Behörden in Kraft.
Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an 5 auf- einanderfolgenden Tagen unter 100 liegt. Lockerungen treten am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen Behörden in Kraft.
Bundes- regelung
Bundes- regelung Bundes- regelung
eiinander-
Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 24. April
ätten, n
Alle Details sowie Fragen und Antworten finden Sie auf Baden-Württemberg.de Stand: 23.04.2021
Ende des amtlichen Teils
Für den Inhalt der in den nachfolgenden Rubriken abgedruckten Beiträge sind die jeweils einsendenden Institutionen, Vereine, Parteien und Organisationen zuständig.
Die Berichte müssen nicht die Meinung der Verwaltung widerspiegeln.
In Kooperation mit der Gemeinde Altdorf
Essen auf Rädern
Wir bieten allen Altdorferinnen und Altdorfern ein Essen auf Rädern an und liefern montags bis freitags jeweils eine leckere Mahlzeit frisch auf Ihren Tisch.
Bitte bestellen Sie bei den Fahrern oder bis spätestens Sonntagabend, 24.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung unter:
Telefon und Anrufbeantworter: 74 74 0
Fax: 74 74 10 oder
Bitte geben Sie an, an welchem Tag Sie welches Menü haben wollen. Das Essen wird Ihnen dann täglich frisch in der Zeit zwischen 11.30 Uhr und 13.00 Uhr geliefert. Dauerbesteller können auch mit einem Be- stellschein, der Ihnen jeweils mit den Essen ausgeliefert wird, bestellen.
Monatlich erhalten Sie dann eine Rechnung für Ihre bezogenen Essen. Die Preise betragen für 1 Menü 5,05 Euro zuzüglich einer Liefergebühr pro Anlieferung von 1,20 Euro für Mitglieder und 1,50 Euro für Nichtmitglieder des Senioren- und Krankenpfegevereins.
Gönnen Sie sich ein leckeres Essen. Genießen Sie ganz ohne Einkaufen oder aufwendige Zubereitung ein vollwertiges, schmackhaftes, frisch gekochtes und gesundes Gericht.
Speiseplan
3.5. bis 7.5.2021 Menü 1 Menü 2 Menü 3 – Supersalat
Menü 4 – Schonkost/Leichte Kost salzarm, fettarm,
ohne Zucker
Montag Hähnchen Cordon bleu mit Bratensoße, Teigwaren und Salatbeilage 1.7.a.c.g
Lachsflet in Kräutersoße mit Gemüsereis a.g.i.
Griechischer Dorfsalat mit Weißbrot 6.a.c.
vegetarisch Eieromelette mit frischem Möhrengemüse und Stampfkartoffeln (veg.) a.c.g.
Dienstag Drei Maultaschen geschmelzt mit Kartoffelsalat a.c.g.
Kaiserschmarren mit Mandel- Rosinen und Apfelmus mit Maracuja (veg.) a.c.g.h.
Salatplatte mit Sesam- Shrimps und Artischocken, Vollkornbaguette a.c.g.
vegetarisch Hähnchenspieß in Paprikasoße mit Würfel- kartoffeln und frischem Lauchgemüse a.g.
Mittwoch Sauerbraten vom Rind mit Bauernspätzle und Salatbeilage a.c.
Blumenkohl “Polnisch“
mit gek. Schinken, Sc.Hollandaise u.
Eierhaber 7.a.c.g.
Salatplatte mit Hähnchenflets und Kartoffelbrötchen a.c.
vegetarisch
Tagliatelle in Pilzrahmsoße mit ger. Käse, Cocktail-To- maten und Salatbeilage (veg.) 1.a.c.g.
Donnerstag Geschnetzelte Putenbrust
„Stroganoff“ mit Röstinchen und Mischgemüse a.g.i.
Drei Eierpfannkuchen mit Hackfeischfüllung und Kartoffelsalat a.c.g.
Schweizer Wurstsalat mit Farmerbrötchen 7.a.1.g.
vegetarisch
Drei veget. Maultaschen mit Tomaten und Käse überbacken, dazu Salatbeilage a.c.g.i.
Freitag Fleischküchle in
Bratensoße mit hausgem.
Knöpfe und bayr. Kraut a.c.g.
Rindergulasch mit Serviettenknödel und Salatbeilage a.c.g.
Bunte Salatplatte mit Ei und Bergkäse
Baguettebrötchen a.g.
vegetarisch Ital. Nudelgericht mit Tomatensoße, ger. Käse extra und Salatbeilage (veg.) 1. a.c.g.
AUSWEICHMENÜ TÄGLICH: a) ½ Hähnchen vom Grill mit Brötchen a. b) Pizzaschnitte vegetarisch a.g.
Zusatzstoffe: 1 Farbstoff, 2 Konservierungsstoffen, 3 Antioxidationsmittel, 4 Geschmacksverstärker, 5 geschwefelt, 6 geschwärzt, 7 gepökelt, 8 Phosphat, 9 Süßungsmittel.
Allergene Stoffe: a Gluten, b Krebstiere, c Eier, d Fisch, e Erdnüsse, f Soja, g Milch-Lactose, h Schalenfrüchte, i Sellerie, j Senf, k Sesam, Schwefeldioxyd, m Lupinen, n Weichtiere
Änderungen vorbehalten!
Auszüge aus dem Liegenschaftskataster rund um die Uhr von zu Hause bestellen
Landkreis Böblingen ermöglicht Online-Vermessungsanträ- ge und Bezahlung im E-Payment-Verfahren
Als einer der ersten Landkreise in Baden-Württemberg bietet das Landratsamt Böblingen mit seinem Amt für Vermessung und Flur- neuordnung ab sofort die Online-Beantragung von Auszügen aus dem amtlichen Liegenschaftskataster rund um die Uhr bequem von zu Hause aus. Einen solchen benötigt man beispielsweise als Grundlage für den Lageplan zum Bauantrag, zum Nachweis von Grundstücks-grenzen oder für Immobilienfnanzierungen. Mit ei- nem solchen „berechtigten Interesse“ kann man Einsicht nehmen und Auszüge aus den Datenbeständen beantragen.
Das Liegenschaftskataster weist auf der Grundlage von Ver- messungen landesweit die Einteilung von Grund und Boden in Flurstücken nach. Hier fndet man Informationen wie die Lage und Größe aller Flurstücke, aber auch Nutzungsangaben, An- gaben über Gebäude und vieles mehr. Über das Serviceportal Baden-Württemberg (service-bw.de) können unter dem Such- begriff „Liegenschaftskataster Auszug beantragen“ Anträge jetzt kontaktlos, ohne Termin, digital und rund um die Uhr beim zu- ständigen Vermessungsamt gestellt werden. „Ein tolles Angebot für Nutzer wie Banken, Architekten oder Vermessungsbüros, aber auch für alle Privatpersonen“, betont Tillmann Faust, Leiter des Amts für Vermessung und Flurneuordnung im Landratsamt Böblingen.
Der Auszug wird dem Antragsteller dann über das Serviceportal Baden-Württemberg zugesandt und kann zuhause ausgedruckt werden. Die Bezahlung der fälligen Gebühr ist über einen auf- gedruckten QR Code mit ec- oder Kreditkarte möglich. „Die Bezahlvariante per E-Payment bieten wir landesweit als erstes Landratsamt an“, so Faust. „Wir können damit eine Blaupause für sämtliche Vermessungsbehörden in Baden-Württemberg anbie- ten.“ Selbstverständlich kann ein Auszug aber nach wie vor auch per Post angefordert und mittels Überweisung bezahlt werden.
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpfichtet Bund, Länder und Kommunen, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Ver- waltungsportale auch digital anzubieten. „Diesen OZG-Prozess hat das Amt für Vermessung und Flurneuordnung vorbildhaft angestoßen und nun auch erfolgreich abgeschlossen“, freut sich Vize-Landrat Martin Wuttke. „Wir sind zuversichtlich, dass bald weitere Ämter der Landkreisverwaltung dem folgen werden.“
Kartierungen von Tieren, Pfanzen und Le- bensraumtypen
In unserer Gemeinde werden ab April bis Ende November 2021 Kartierungen von Arten und Lebensraumtypen der Fauna-Flo- ra-Habitat (FFH)-Richtlinie, weiteren Tieren (Vögel, Insekten) und/
oder Pfanzen durchgeführt. Die Kartierungen fnden auf wenigen Stichprobenfächen überwiegend im Außenbereich unserer Ge- meinde statt.
Die Untersuchungen erfolgen im Auftrag der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg LUBW. Eine Zuordnung von Er- gebnissen zu Grundstückseigentümern oder Bewirtschaftenden fndet bei der Erfassung und Auswertung der Kartierungen nicht statt. Es werden auch keine dauerhaften Markierungen auf der Fläche vorgenommen.
Im Rahmen dieser Erhebungen ist es den Kartierenden als Beauf- tragte der LUBW grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorhe- rige Anmeldung zu betreten
(§ 52 Naturschutzgesetz). Die Kartierenden betreten nur Grün- landfächen und Wald im Außenbereich bzw. nutzen das vorhan- dene Wegenetz. Die von der LUBW beauftragten Personen haben eine Kartierbescheinigung, die sie im Gelände mit sich führen.
Die Kartierenden sind in der Regel alleine im Gelände unterwegs, der gebotene Mindestabstand wird eingehalten. Bei der Kartie- rung werden in jedem Fall die derzeit geltenden Vorgaben zur Kontaktbeschränkung zur Eindämmung der Ausbreitung des Co- rona-Virus eingehalten.
BAUMASSNAHMEN
In der Gemeinde Altdorf kommt es aufgrund von verschiedenen Baumaßnahmen zu folgenden verkehrsrechtlichen Einschrän- kungen:
Bachstraße 32
Halbseitige Sperrung und Gehwegsperrung
in der Zeit vom 4. bis 7. Mai 2021, jeweils von 7.00 bis 19.00 Uhr Weilemer Weg 12
Aufgrabung Gehweg in der Zeit vom 26. April bis 12. Mai 2021 Obere Straße 36
Gehwegsperrung mit Notgehweg in der Zeit vom 26. April bis 14. Mai 2021
Wir bitten die Verkehrsteilnehmer um Beachtung.
– Ihre Gemeindeverwaltung –
Termine der Woche
Dienstag, 4. April 2021 Leerung der Biomülltonne
Dienstag, 4. April 2021 Leerung der Wertstofftonne
Unser BiB-Tipp
„Wenn ich an Venedig denke, ist es mir, wie wenn ich schöne Musik gehört, ein gutes Buch gelesen oder mit einem lie- ben Menschen gesprochen hätte.“
Anselm Feuerbach
Ja, das hat Herr Feuerbach (1929-1880) vor der Invasion der Kreuzfahrtdampfer geschrieben.
Venedig kann sehr kalt sein von Patricia Highsmith wurde 1957 das erste mal auf Deutsch veröffentlicht, und ich fnde es ganz wunderbar: eine Zeit ohne Smart- phone, ohne Personalcomputer und ohne Googlerecherchen. Ich bin noch mitten im Buch, und fühle mich trotzdem seltsam entspannt. Es ist eine pfffge (Psycho)-Kriminalgeschichte (nach 2/3 des Bu- ches gibt noch keinen Mord). Das Buch ist spannend, wunderbar übersetzt, man kommt so richtig in Venediglaune. Das Buch steht unter „Romane 20. Jahrhunderts“ im OG). Für Erwachsene. (vt).
Wer einen deutschen Krimiautoren vorzieht, der lese von Wolf- gang Schorlau: Der freie Hund. Kommissar Morello ermittelt in Venedig.
Ein Bilderbuch zum Thema Venedig ist Olivia in Venedig.
Molti gelati für Olivia! Das Schweinemädchen nascht sich durch die Stadt der Träume. Osterferien! Urlaub! Olivia ist hellauf be- geistert von der Reise nach Venedig, zumal sie hier dauernd Eis essen darf. Die Palazzi und die Brücken und Kanäle sind von wirklich ganz überwältigender Schönheit, das Gondelfahren fas- zinierend und die Tauben frecher als erwartet. Auf keinen Fall kann Olivia nach Hause fahren ohne ein perfektes Andenken.
Fragt sich bloß, was die Venezianer zu ihrer eigenwilligen Wahl sagen werden. Hinreißend schildert Ian Falconer Venedig aus Kindersicht. (Aus dem Klappentext. Bilderbuch)
Wichtiger Hinweis
Aktuell ist die BiB geschlossen, wie Sie trotzdem kontaktlos Medien ausleihen können, ist auf www.buecherei-altdorf.de beschrieben.
Gefunden wurde
Abzuholen bzw. zu erfragen im Rathaus, Bürgerbüro, Telefon 74 74-44.
• ein Hörgerät
Zu verschenken
Farb-Fernseher Panasonic 100 Hz Bildschirmdiagonale 79cm
Maße 89 cm breit, 56 cm hoch, 54 cm tief
(Röhrenfernseher, kein Flachbildschirm) Telefon 74 48 64
Kindergartennachrichten
Nachrichten aus dem Kinderhaus Erlachaue
Endlich konnten wir mit unserem „Wildbienen Projekt“ beginnen, ein innovatives Artenschutz – Umweltbildungsprojekt, das von der Deutschen Postcode Lotterie gesponsert wird. Eigentlich wollten wir schon im letzen Kindergartenjahr damit starten, da aber machte uns „Corona“ einen Strich durch die Rechnung. Ein wichtiges Thema, denn der Wildbienenbestand ist sehr gefähr- det. Das Projekt soll dafür sorgen, dass die Kinder den Respekt und die Achtung für die umgebende Artenvielfalt erlernen und wichtige Zusammenhänge in spielerischer Form erkennen.
Man glaubt es nicht, seit Februar fiegen schon die ersten Wild- bienen, die Erdhummeln und die gehörnte Mauerbiene. Die Kin- der haben schon erfahren, dass die Bienen, Blumen und Blüten brauchen, um sich zu ernähren und dabei gleichzeitig Pfanzen bestäuben.
Im März ging es mit Harke und Rechen schon mal an die Arbeit.
März
März
Es wurde gesät und gegossen. Natürlich halfen Sonne und Regen auch mit. Zwischenzeitlich ist es jetzt schon April und wir können die ersten kleinen grünen Pfänzchen sehen.
April
Bei uns im Garten und auf dem Fußballfeld nebenan fndet man schon viele Blumen, z.B. Löwenzahn, Gänseblümchen, Ehren- preis, Taubnessel und noch viele mehr, deshalb schwirren da auch ganz schön viele Bienen und Hummeln.
Fotos: Gemeinde Altdorf
MUT HILFE
HOFFNUNG
Kreissparkasse Tübingen IBAN: DE10 6415 0020 0000 1260 63 VR Bank Tübingen eG IBAN: DE26 6406 1854 0027 9460 02 Tel.: 0 70 71 / 94 68 -11, www.krebskranke-kinder-tuebingen.de UNSERE SPENDENKONTEN
Helfen Sie krebskranken Kindern und deren Familien mit Ihrer Spende!
April
Um den Kinder was ganz besonderes zeigen zu können, konnten wir Bienenlarven im Nistkasten genau betrachten. Das war sehr interessant.
Nun steht auch das langersehnte Wildbienenhaus im Garten, das ist eine Wand, die mit sogenannten Beobachtungselementen ausgestattet ist. Das ermöglicht uns die Entwicklung der Wildbie- ne hautnah zu verfolgen. Somit werden unsere Kinder in pädago- gisch wertvoller Form bewusst an das Thema Wildbienenschutz herangeführt.
Kirchliche Mitteilungen
Pfarramt: Telefon 60 55 06 Telefax 60 45 79 Bürozeiten: Di. 9.00 bis 12.00 Uhr Mi. 9.00 bis 11.00 Uhr E-Mail – Pfr. Baral: Pfarramt.Altdorf-Boeblingen@elkw.de E-Mail – Sekretariat: Pfarrbuero.Altdorf-Boeblingen@elkw.de
E-Mail Jugendreferent: stephan.decker@elkw.de Telefonnummer des Jugendreferenten: 7 78 53 13
Homepage: www.evangelisch-altdorf.de
Je nach Verwandtschaftsgrad können wir zwischen 40-80 Perso- nen an Präsenzgottesdiensten teilhaben lassen. Bitte bringen Sie Ihre medizinische Mund- und Nasenbedeckung mit.
Falls Sie nicht teilnehmen wollen oder können, sind Sie herzlich eingeladen, den Gottesdienst im Livestream auf unserer Home- page unter www.bit.ly/AltdorferGottesdienst abzurufen und zu Hause zu feiern.
Neben der Opfergabe bei den Präsenzgottesdiensten sind auch weiterhin Opfer in Form von Überweisungen möglich oder als Einwurf in den Pfarramtsbriefkasten. Näheres fnden Sie auf un- serer Homepage zu den aktuellen Sonntagen
Wochenspruch: Singet dem Herrn ein neues Lied, denn er tut Wunder. Psalm 98,1
Sonntag, den 2. Mai 2021
9.45 Gebetskreis in der Sakristei
10.00 Gottesdienst mit dem Team in der Kirche und im Livestream (Pfr. Matthias Baral)
Das Opfer ist für die Aufgaben unserer eigenen Kirchengemeinde bestimmt.
20.00 Kraftstoff online
mit Referent Gunter Kiene unter: https://rebrand.ly/Kraftstoff Bitte beachten Sie die spätere Startzeit!
Mittwoch, den 5. Mai 2021
16.30 Konfrmandenunterricht online 19.00 Trainee online
19.45 Nicht öffentliche Kirchengemeinderatssitzung im Gemeindehaus
Sonntag, den 9. Mai 2021
9.45 Gebetskreis in der Sakristei
10.00 Gottesdienst in der Kirche und im Livestream (Pfr. Matthias Baral)
Das Opfer ist für die Aufgaben unserer eigenen Kirchengemeinde bestimmt.
Konfirmandengruppe 2021/2022
Konfirmationen am 15. Mai 2022 und 22. Mai 2022 für alle, die jetzt die 7. Klasse besuchen
(Jahrgang 2007/2008) Online-Informationsabend zum
Konfirmandenunterricht und zur Konfirmation 2022
Montag, den 17. Mai 2021, um 19.30 Uhr
Bitte meldet euch dazu im Evang. Pfarramt unter pfarrbuero.altdorf-
boeblingen@elkw.de an.
Wir freuen uns auf euch!
Eure Evang. Kirchengemeinde Altdorf
8. Mai 2021 ab 10.00 Uhr online. Infos unter: www.kimife.de
Pastorin Anne Oberkampf Friedrich-List-Str. 69 71032 Böblingen Telefon (0 70 31) 22 05 70
Tu erst das Notwendige, dann das Mögliche und plötzlich schaffst du das Unmögliche.
(Franz von Assisi) Sonntag, 2. Mai 2021
10.45 Gottesdienst
Bitte informieren Sie sich auf unserer Homepage emk-altdorf.de, ob der Gottesdienst als Präsenzgot- tesdienst stattfnden kann. Dort fnden Sie auch den Link zu einer Livestream-Übertragung.
Katholische Kirchengemeinde
Holzgerlingen - Altdorf - Hildrizhausen
Gottesdienstordnung Freitag, 30. April 2021
9.00 Holzgerlingen Eucharistiefeier († Anton Großberger)
10.00 Holzgerlingen ökumen. Andacht im Pfegeheim 18.00 Holzgerlingen ökumen. Andacht im Haus am Ziegelhof Samstag, 1. Mai 2021
18.00 Holzgerlingen Maiandacht (Pfr. Feil)
Kollekte: für den Ökumenischen Kirchentag 2021 Wird im Internet übertragen
Sonntag, 2. Mai 2021 – 5. Sonntag der Osterzeit
10.30 Holzgerlingen Kindergottesdienst am Pfadfnderhaus!
11.00 Holzgerlingen italienische Eucharistiefeier (Don Emeka) 14.30 Holzgerlingen Taufe von Pavel Martin Gralla
Freitag, 7. Mai 2021
9.00 Holzgerlingen Eucharistiefeier Samstag, 08. Mai
18.00 Holzgerlingen Eucharistiefeier (Pfr. Feil) wird im Internet übertragen
Verkauf von GEPA-Artikeln im Bischof-Sproll-Haus Sonntag, 09. Mai – 6. Sonntag der Osterzeit
10.00 Holzgerlingen Eucharistiefeier Feierliche Firmung (Domkapitular Msgr. Dr. H.D. Stäps,
Pastoralreferentin J. Avcu) wird im Internet übertragen
12.00 Holzgerlingen Eucharistiefeier Feierliche Firmung (Domkapitular Msgr. Dr. H.D. Stäps,
Pastoralreferentin J. Avcu) wird im Internet übertragen
Bei beiden Gottesdiensten: Kollekte je zur Hälfte kirchliche Jugendarbeit und Diasporaopfer
11.00 Schönaich italienische Eucharistiefeier (Don Emeka) Wochendienst bei Beerdigungen
04. bis 07. Mai 2021: Don Emeka
Text zum Bedenken
„Wer mithilft, die Schöpfung zu bewahren, baut Brücken für die
Zukunft.“ (Adalbert Ludwig Balling)
Wichtige Hinweise
Liebe Gemeindemitglieder, liebe Gottesdienstbesucher, die Entwicklung der Corona-Pandemie auch im Landkreis Böblingen beunruhigt viele.
Wir möchten Sie hier auf die geltenden Regelungen und Schutzmaßnahmen hinweisen:
Nutzen Sie die Möglichkeiten zum Schnelltest, das gibt Ihnen und Ihren Mitmenschen mehr Sicherheit:
• bei einem positiven Ergebnis wissen Sie, dass Sie in Quarantä- ne müssen, auch keinen Gottesdienst besuchen dürfen.
• bei einem negativen Ergebnis können Sie zusammen mit den anderen mit einem besseren Gefühl Gottesdienste feiern.
• unsere Ordner heißen Sie an der Kirchtüre willkommen und ge- ben Ihnen die nötigen Informationen und Hinweise.
Wenn an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tages-Inzidenz im Landkreis Böblingen den Wert 200 übersteigt, dürfen kei- ne Präsenz-Gottesdienste mehr stattfnden. Sollte das diese Woche eintreten, beträfe es auch die Erstkommunionfeiern. Die Kommunionfamilien werden dann direkt von uns benachrichtigt.
Für die anderen Gottesdienste gilt: Behalten Sie den aktuellen In- zidenzwert im Blick, damit ihr Weg zur Kirche nicht vergeblich ist.
Auch bei einem Inzidenzwert über 200 bleiben unsere Kirchen tagsüber für Besinnung und Gebet geöffnet. Bitte beachten Sie aber die 1,5 m-Abstandsregel und das Tragen eines medizini- schen Mund-Nasen-Schutzes.
Unser Bischof Dr. Gebhard Fürst schreibt:
„Die Osterbotschaft spendet Hoffnung und Trost. So wie Gott seinen Sohn nicht im Grab lässt, sondern ihn am Ostermorgen zum Leben ruft, dürfen auch wir darauf vertrauen, dass Gott uns nicht der Krankheit und dem Tod überlassen wird.“
Als Gemeinschaft leben wir von vernünftig und kreativ wahrge- nommenen Kontakten – zu Gott und untereinander. Mit einem Telefonat kann ich einem anderen meine Verbundenheit und An- teilnahme zeigen, auch wenn ein direkter Kontakt oder Besuch nicht möglich ist.
Für die SE Schönbuchlichtung:
Das Pastoralteam, die Schutzbeauftragten und Pfarrer Anton Feil
Liebe Gemeindemitglieder, liebe Gottesdienstbesucher, zur Eindämmung der Corona-Pandemie bitten wir weiterhin um Beachtung folgender Regelungen und Aufagen:
• verpfichtend ist das Tragen von FFP2- oder OP-Masken beim Kommen, Gehen und während des Gottesdienstes.
• nach dem Gottesdienst keine Versammlung auf dem Kirchhof.
• bitte beachten Sie weiterhin die Regeln, die auch ausgehängt sowie in den kommunalen Gemeindeblättern und auf der Homepage veröffentlicht werden:
• vorherige Anmeldung für alle Gemeindegottesdienste in un- seren Kirchen im Pfarrbüro mit Angabe von Namen und Tele- fonnummer bis Freitagmittag erforderlich.
Wir möchten niemand an der Kirchtüre abweisen müssen. Wir dürfen aber nur eine begrenzte Zahl von Gottesdienstteilnehmern zulassen.
Darum gilt auch:
• Der Einlass beginnt 30 Minuten vor dem Gottesdienst und soll vor Beginn beendet sein!
• Bitte kommen Sie rechtzeitig, damit es nicht in den letzten 5 Minuten vor Beginn „zum Stau“ kommt.
• Das Pfarrbüro bleibt weiter für Publikumsverkehr geschlossen.
Nur für dringend Notwendiges ist nach vorheriger Anmeldung ein Besuch möglich. Vieles kann telefonisch erledigt werden.
Gottesdienste online
Unsere Gottesdienste aus der Erlöserkirche werden online über- tragen – siehe Gottesdiensttermine – und können via YouTube empfangen werden: YouTube Kanal Kath. Kirche Holzgerlingen:
https://www.youtube.com/channel/UCAvWSjnTNTiqO2v50 lsagAhg
Mit PC, Tablet oder Smartphone können Sie die Übertragung di- rekt über die Startseite unserer Homepage
https://www.kath-kirche-holzgerlingen.de starten.
Gottesdienste im Fernsehen und im Internet
BibelTV: Sonntag, 2. Mai 2021, 10.00 Uhr, Kath. Fernseh-Gottes- dienst live aus dem Kölner Dom.
Interet-Links:
www.drs.de
www.bistum-fulda.de
www.kath-kirche-holzgerlingen.de
Diagnose Multiple
Sklerose? AMSEL beant- wortet Ihre Fragen.
Mitglied werden und umfassende Unterstützung fi nden: www.amsel.de
Aktion Multiple Sklerose Erkrankter,
Landesverband der DMSG in Baden-Württemberg e.V.
Regerstr. 18, 70195 Stuttgart, www.amsel.de amsel.de/facebook, Tel. 0711 69786-0, info@amsel.de Spendenkonto: IBAN DE87 6005 0101 0002 4400 77
Sonntag, 02. Mai 2021 um 10.30 Uhr
im Freien am Pfadfinderhaus in Holzgerlingen
Bitte nur mit Anmeldung bis Samstag 18.00 Uhr Kigo-holzgerlingen@web.de
Anzahl der Teilnehmer ist begrenzt!
Bitte Kinder nur in Begleitung eines Erwachsenen
Bitte Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren mit medizinischer Maske
Bitte an die Hygieneregeln halten (kein paralleler Gottesdienst)
Das Team vom Kindergottesdienst freut sich auf Euch!
Terminhinweis
Maiandachten im Schönstatt-Zentrum Liebfrauenhöhe Zur Maiandacht mit Ansprache lädt das Schönstatt-Zentrum Liebfrauenhöhe an allen Sonn- und Feiertagen herzlich ein.
Beginn ist jeweils um 15.00 Uhr (Ausnahme: am 1. Mai um 18.00 Uhr).
Mehr Informationen unter: www.liebfrauenhoehe.de Derzeit ist für die Teilnahme eine Anmeldung erforderlich:
Tel. (0 74 57) 72-3 00, wallfahrt@liebfrauenhoehe.de
Baustein Faire Gemeinde – Aktion Gute Hoffnung
Neben vielen anderen kath. Kirchengemeinden im Kreis Böblin- gen beteiligten auch wir uns am 17. April 2021 an der Alt-Klei- der-Sammlung von „Aktion Hoffnung“.
Die katholische Kirchengemeinde Holzgerlingen-Altdorf-Hildriz- hausen hat in den Nachrichtenblättern vom 12. bis zum 16. März 2021 zur Altkleiderspende aufgerufen. Es kam Einiges zusam- men, die Garage von Herrn Pfarrer Feil war gut gefüllt.
Geleert haben die Garage engagierte Kirchengemeindemitglieder am Samstag in aller Frühe, da an diesem Tag noch eine Erstkom- munion in der Erlöserkirche stattfand. Aufgeladen auf dem gelie- henen Hänger des Harmonikavereins von Holzgerlingen (vielen Dank für die Vereinshilfe!), wurden die Altkleider zur Sammelstelle nach Böblingen und somit auf den weiteren Weg der FairWertung gebracht.
Ein herzliches Dankeschön an alle Spender und Helfer der Aktion!
„Tafelkiste“ sagt Danke!
Kleine Spende, große Hilfe!
Tafel- Kiste
Bitte unterstützen Sie uns auch weiterhin, der Bedarf an Lebensmitteln steigt ständig.
Die Kunden des Tafelladens BB danken es Ihnen.
Bitte beachten Sie bei Ihrer Spende:
Selbstgekochte Marmelade
sowie Lebensmittel mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) dürfen im Tafelladen weder verkauft noch verschenkt werden.
Bitte ersparen Sie uns die Entsorgung dieser Lebensmittel.
Danke.
Katholische Kirchengemeinde -Sozialausschuss-
Corona-bedingte Öffnungszeiten im Pfarrbüro Das Pfarrbüro ist für Publikumsverkehr geschlossen!
Nur bei dringenden, nicht verschiebbaren Angelegen- heiten kann ein persönlicher Termin telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.
Telefon (0 70 31) 7 47 00, Fax (0 70 31) 74 70 10 E-Mail: KathPfarramt.Holzgerlingen@drs.de Internetseite: www.kath-kirche-holzgerlingen.de Pfarrer Feil: Telefon (0 70 31) 74 70 20 oder 41 98 01 E-Mail: Anton.Feil@drs.de
Kath. Jugendreferat, Katharina Haas Im Hasenbühl 14, Schönaich
Telefon: (0 70 31) 46 57 46 E-Mail: Katharina.Haas@drs.de
Hausmeister in Holzgerlingen und in Hildrizhausen:
Thomas Gohlke: Tel. (01 73) 5 87 76 86 Hausmeisterin in Altdorf:
Gabriela Fluhr-Rotterschmidt: Tel. (01 51) 65 47 23 65
Katholische italienische Gemeinde GESÚ MISERICORDIOSO
Sekretariat – Im Hasenbühl 8:
Daniela Di Stefano Telefon (0 70 31) 4 38 02 15 WhatsApp: 0151 4201 1760 E-Mail: cigm@outlook.com Öffnungszeiten:
Dienstag von 15.00 – 17.00 Uhr und Freitag von 12.30 – 14.30 Uhr Don Emeka: (nach Vereinbarung) Mobil (01 62) 6 17 42 64
Liebe Gemeindemitglieder, wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass entsprechend der Verlautbarung der Diözese vom 25. März 2021 unsere Präsenz-Gottesdienste ab eine 7-Tages-In- zidenz ab 200 (an drei aufeinanderfolgenden Tagen) nicht mehr stattfnden können. Der Lage entsprechend können wir Sie ggf.
nicht rechtzeitig informieren und bitten Sie daher bei einem Got- tesdienstbesuch (auch wenn Sie sich schon angemeldet haben) den aktuellen Inzidenzwert in den Blick zu nehmen. Wir möchten es vermeiden, dass Sie uninformiert vor verschlossenen Türen unserer Kirche stehen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
„Die Osterbotschaft spendet Hoffnung und Trost. So wie Gott seinen Sohn nicht im Grab lässt, sondern ihn am Ostermorgen zum Leben ruft, dürfen auch wir darauf vertrauen, dass Gott uns nicht der Krankheit und dem Tod überlassen wird.“ (Bischof Dr.
Gebhard Fürst, 25. März 2021) Sonntag, 2. Mai 2021
11.00 Gottesdienst in Holzgerlingen Sonntag, 9. Mai 2021
11.00 Gottesdienst in Schönaich Sonntag, 16. Mai 2021
11.00 Gottesdienst in Steinenbronn Sonntag, 23. Mai 2021
10.30 Gottesdienst in Schönaich – IT/DE Sonntag, 30. Mai 2021
11.00 Gottesdienst in Holzgerlingen
Neuapostolische K.d.ö.R.
Gemeinde Ehningen, Altdorfer Weg 11 Gemeinde Böblingen, Zeppelinstraße 48
Gemeindenachrichten Sonntag, 2. Mai 2021
9.30 Gottesdienst in Ehningen
11.00 Gottesdienst in Sindelfngen, Altinger Straße 8 Mittwoch, 5. Mai 2021
20.00 Gottesdienste vorbehaltlich der Corona-Situation;
ggf. Youtube-Übertragung eines Wortgottesdienstes Bitte beachten: Das in den Kirchen umgesetzte Hygienekonzept erlaubt den Besuch der Gottesdienste vor Ort. Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze ist jedoch beschränkt. Alle Got- tesdienste werden daher zusätzlich per Youtube live übertragen, sodass sie auch von zu Hause aus mitverfolgt und mitgefeiert werden können.
Weitere Informationen über die Neuapostolische Kirche Süd- deutschland K.d.ö.R. sind unter www.nak-sued.de zu fnden.
Vereinsnachrichten BUND - Ortsgruppe Altdorf
NACHRUF
Mit Betroffenheit haben wir vernommen, dass OTTO SCHWEN- GER verstorben ist. Als überzeugter Vertreter des Umwelt- und Naturschutzgedankens war er maßgeblich an der Gründung der BUND-Ortsgruppe Altdorf beteiligt. Viele Aktionen sind aufgrund seiner Initiative entstanden. Er war uns – vor allem in den An- fangsjahren – ein kluger Ratgeber.
Unser Mitgefühl gilt den Angehörigen.
Die Vorstandschaft der BUND-Ortsgruppe Altdorf
Aktive Bereitschaft Datum: 6. Mai 2021 Uhrzeit: 20.00 Uhr
Ort: Online-Telefonkonferenz (Zugangsdaten werden verschickt) Thema: Grundlagen Digitalfunk – Praktische Übung & Abschluss Die Bereitschaftsabende fnden aufgrund der aktuellen Situation in digitaler Form statt. Interessierte Mitbürgerinnen und Mitbürger sind herzlich willkommen. Zur Teilnahme können Sie gerne Kon- takt zur Bereitschaftsleitung per Email aufnehmen: bereitschafts- leitung@drk-holzgerlingen-altdorf.de