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Pressemitteilung Nr. 50 4. Dezember 2013

pressemitteilung

Herausgeber: Institut der deutschen Wirtschaft Köln / Verantwortlich für den Inhalt: Karl Schawinsky / Telefon 0221 4981-531 schawinsky@iwkoeln.de / www.iwkoeln.de / Verlag und Druck: Institut der deutschen Wirtschaft Köln Medien GmbH, Postfach 10 18 63, 50458 Köln / Konrad-Adenauer-Ufer 21, 50668 Köln

pressemitteilung@iwkoeln.de iwkoeln.de

Koalitionsvertrag

Viele Geschenke und ein ungedeckter Scheck

Der schwarz-rote Koalitionsvertrag erhält nach einer ersten ökonomischen Ana- lyse schlechte Noten vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW). Zu vie- le sozialpolitische Geschenke sowie Haushaltsüberschüsse, die gleich doppelt verplant werden - so lauten die Kritikpunkte.

"Jetzt wäre eigentlich die Zeit der Vorsorge, nicht der Fürsorge. Der Koalitionsvertrag berücksichtigt das nur unzureichend", erklärte IW-Direktor Prof. Michael Hüther. Das Erbe der mutigen Agenda 2010 drohe durch die Vorhaben der Großen Koalition ver- spielt zu werden. Eine heute in Berlin vorgelegte IW-Studie zu dem Vertragswerk listet eine ganze Reihe von Versäumnissen und falschen wirtschaftspolitischen Weichenstel- lungen auf. In der Rentenpolitik kritisieren die Forscher vor allem die geplante Mütter- rente. Sie koste anfänglich bereits 6,5 Milliarden Euro pro Jahr und könne dauerhaft nur über höhere Beitragssätze finanziert werden. Die Möglichkeit einer vorzeitigen ab- schlagsfreien Rente für langjährig Versicherte konterkariere wiederum die Erfolge der Rente mit 67 Jahren.

In der Gesundheitspolitik bemängelt das IW, dass den Beitragszahlern für die Pflege- versicherung zusätzliche Lasten von zunächst 5,5 Milliarden Euro pro Jahr aufgebür- det werden. Grund dafür sind Beitragsanhebungen für Leistungsausweitungen und die Umsetzung eines erweiterten Pflegebegriffs, der sich nach Ansicht der IW-Forscher aber auch kostenneutral gestalten ließe.

Ferner kritisiert die Studie, dass im Koalitionsvertrag ein möglicher Haushaltsüber- schuss gleich zweimal ausgegeben wird. Die aktuelle Finanzplanung erwartet bis 2017 Überschüsse von insgesamt rund 15 Milliarden Euro. Damit die Schuldenquote der Bundesrepublik auf unter 70 Prozent sinken kann, sollen mit diesem Geld Schulden abgebaut werden. Der Überschuss kann dann aber nicht gleichzeitig zur Finanzierung der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Mehrausgaben von 23 Milliarden Euro dienen.

Ansprechpartner im IW: Dr. Jochen Pimpertz, Telefon 0221/4981-760

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iw-dienst Informationen aus dem

Institut der deutschen Wirtschaft Köln

www.iwkoeln.de

ISSN 0344-919X G 4120

Koalitionsvertrag. Allein die sozialpolitischen Wohltaten der neuen Bundes-

regierung – angefangen von der Mindest- bis hin zur Mütterrente – kosten Milliarden. Weil aber höhere Steuern tabu sind, müssen die Beitragszahler die Zeche zahlen. Die Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitgeber und Arbeitneh- mer werden künftig wohl erheblich höher ausfallen als bislang geplant.

privat und/oder betrieblich vorge- sorgt hat, soll nicht auf die Grund- sicherung im Alter angewiesen sein.

Unabhängig von den noch zu klä- renden technischen Details drohen

teure Mitnahmeeffekte, weil die Be- dürftigkeit nur dann streng geprüft wird, wenn die volle Zusatzrente gezahlt werden muss.

Eine Aufstockung auf ein gerin- geres Niveau wäre aber nach derzei- tigem Stand der Vereinbarung auch möglich, wenn ein Ruheständler mit niedriger gesetzlicher Rente durch den Partner oder über sein Vermö- gen abgesichert ist. In diesen Fällen bedarf es aber keiner Hilfe durch die Beitrags- oder Steuerzahler.

Mütterrente. Für Mütter oder Vä- ter, deren Kinder vor 1992 geboren sind, sieht die Koalitionsvereinba- rung eine Verdopplung der „Mütter- rente“ vor (vgl. iwd 42/2013). Die anfänglichen Mehrkosten von schät- zungsweise 6,5 Milliarden Euro pro Jahr sollen aus den Rücklagen der Rentenkasse finanziert werden. Die sind aber spätestens 2015 aufgezehrt, wenn der Beitragssatz – wie das geltende Rentenrecht vorschreibt – im Januar 2014 auf 18,3 Prozent sinkt. Zwar sind für 2018 bis 2020 bereits drei Beitragserhöhungen auf dann 19,2 Prozent vorgesehen

Sozialpolitik

Lebensleistungs- bzw. Solidar- rente. Wer mindestens 40 Beitrags- jahre in der gesetzlichen Rentenver- sicherung aufweist und wer zudem

Präsident:

Arndt Günter Kirchhoff Direktor:

Professor Dr. Michael Hüther Mitglieder:

Verbände und Unternehmen in Deutschland

© 2013 IW Medien · iwd 49

31,0

4,5

-43,1

18,9 18,3 18,3 18,3 18,3 18,8 19,1 19,2

Annahmen: Mütterrente für vor 1992 geborene Kinder steigt von 1 auf 2 Entgeltpunkte (= Erziehungsjahre) pro Kind, dadurch erhöhen sich 2014 die jährlichen Ausgaben von 6,5 auf 13 Milliarden Euro, danach weiter um jährlich 100 Millionen Euro bis 2030; Quellen: Bundesregierung, IW-Berechnung

Mit der Mütterrente ins Minus

Rücklagen in Milliarden Euro bei einem Beitragssatz von Prozent

Status quo

mit zusätzlicher Mütterrente Gesetzlich vorgeschriebene Nachhaltigkeitsrücklage (das 0,2- bis 1,5-Fache einer Monatsausgabe)

2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020

20 30

10 0 -10 -20 -30 -40 -50

Abgaben werden steigen

Ausgabe 49

5. 12. 2013

39. Jahrgang

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iw-dienst | Nr. 49 | 5. Dezember 2013 | Seite 2

einzustellen – sofern sie überhaupt jemanden finden. Qualifizierte Fach- kräfte, die ohnehin schon knapp sind, werden sich kaum auf einen befristeten Vertrag einlassen.

Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro soll Anfang 2015 flächen- deckend eingeführt werden. Bis da- hin laufen auch die Tarifverträge mit geringeren Löhnen aus (Grafik). Bis Ende 2016 kann es aber Ausnahmen geben, wenn Tarifpartner geringere tarifliche Löhne nach dem Entsen- degesetz vereinbaren. Anfang 2017 gilt der Mindestlohn dann ohne Wenn und Aber.

Nach einer Überprüfung durch eine Kommission wäre erstmals Anfang 2018 eine Anhebung der gesetzlichen Lohnuntergrenze möglich.

Auch wenn niemand genau sagen kann, wie viele Jobs auf der Kippe stehen – dass die Entgelte im Schnitt um ein Drittel angehoben werden müssen, wird wohl das eine oder andere Unternehmen dazu zwingen, seine Personalplanung zu überprü- fen. So müsste zum Beispiel im Osten etwa jeder vierte Beschäftigte auf- grund des Mindestlohns im Jahr 2015 eine Gehaltserhöhung bekom- men, von den unter 25-Jährigen ist es bundesweit mehr als jeder Dritte.

Auch viele kleinere Unternehmen – 40 Prozent der Betriebe mit weni- ger als zehn Beschäftigten sind vom Mindestlohn betroffen – werden die höheren Lohnkosten weder aus ih- ren Erträgen noch über höhere Prei- se finanzieren können. Denn es bleibt ja nicht bei den 8,50 Euro. Die Unternehmen müssen noch die Per- sonalzusatzkosten (ohne Sonderzah- lungen) schultern, sodass am Ende Arbeitskosten von rund 13 Euro pro Stunde zu Buche stehen.

Zeitarbeit. Künftig dürfen Arbeit- nehmer nur noch 18 Monate lang an ein und denselben Betrieb überlassen werden. Bisher gab es keine kon- kreten Begrenzungen. Die neue Re- gelung ist grundsätzlich vertretbar, zumal sie nur wenige Zeitarbeitneh- mer betrifft.

Nur 10 Prozent der Zeitarbeits- kräfte sind länger als ein Jahr beim Kundenbetrieb im Einsatz.

Außerdem sollen Zeitarbeitneh- mer nach neun Monaten genauso viel verdienen wie Stammarbeitneh- mer. Diese Regelung ist insofern pro- blematisch, als sie bestehende Tarif- verträge torpediert. So haben die Zeitarbeitsverbände einen Tarifver- trag mit den DGB-Gewerkschaften abgeschlossen, nach dem Zeitarbeit- nehmer in der Metall- und Elektro- Industrie nach neun Monaten einen Zuschlag von 50 Prozent erhalten.

Teilzeitarbeit. Die Koalition möchte Arbeitnehmern, die von Vollzeit in Teilzeit wechseln, ein un- eingeschränktes Rückkehrrecht auf den Vollzeitjob einräumen. Das wird vor allem mittelständische Betriebe dazu veranlassen, Ersatzkräfte nur noch befristet und nicht mehr fest (Grafik Seite 1) – die aber wer-

den nun nicht mehr ausreichen:

Um das Rentengeschenk der Gro- ßen Koalition zu finanzieren, müssten die Beitragszahler schon ab 2015/16 dauerhaft einen um 0,7 Prozent- punkte höheren Rentenbeitrag zahlen.

Außerdem planen Union und SPD, bereits 2014 auf die ansonsten fällige Beitragssatzsenkung um 0,6 Prozentpunkte zu verzichten.

Arbeitsmarkt

Die arbeitsmarktpolitischen Vor- haben der Koalitionspartner ließen im Vorfeld eine weitgehende Abkehr vom Kurs der Agenda 2010 befürch- ten. Doch einige dieser Ideen konn- ten sich am Ende nicht durchsetzen.

So wurde der Wunsch der SPD nicht erfüllt, die sachgrundlose Befris tung von Arbeitsverträgen zu verbieten.

Auch der Vorstoß, die Vergabe von Werkverträgen von der Zustimmung des Betriebsrats abhängig zu ma- chen, hat es nicht in den Koalitions- vertrag geschafft.

Verschärft werden sollen aller- dings die Regelungen zur Zeitarbeit und zur Teilzeitarbeit – mit diesen Folgen für die Unternehmen:

© 2013 IW Medien · iwd 49

Auswahl; Quelle: Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände

Tariflöhne: Wo weniger als 8,50 Euro gezahlt werden

In diesen Branchen gilt ein unterer Tariflohn von unter 8,50 Euro je Stunde Bäckerhandwerk (NRW)

Zeitarbeit (Ost)

Gebäudereinigerhandwerk (Ost)

Systemgastronomie Friseurhandwerk Gastgewerbe (NRW)

Bäckerhandwerk (Niedersachsen, Bremen) Landwirtschaft (Saisonarbeiter)

Gastgewerbe (Mecklenburg-Vorpommern) 8,09

7,86 7,96

7,71 (West); 7,06 (Ost) 7,50 (West); 6,50 (Ost) 7,49

7,42

7,00 (West ohne Niedersachsen) 7,10 (Ost)

6,96

3/2014

3/2015 12/2014

11/2014 7/2014 4/2014 7/2014 6/2014 8/2014 gültig bis

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