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Mindestlohn muss steigen

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Nr. 25/2016 23. Juni 2016

DGB Bundesvorstand, Abteilung Wirtschafts-, Finanz- und Steuerpolitik

Mindestlohn muss steigen

Wie hoch wird er steigen? Zum ersten Mal seit Inkraft- treten des Mindestlohngesetzes muss die Mindestlohn- kommission über die Anpassung der Lohnuntergrenze befinden und bis zum 30.06. einen schriftlich begründe- ten Beschluss vorlegen. Dann entscheidet die Bundes- regierung, ob sie diesen per Rechtsverordnung umsetzt oder nicht. Eigene Vorschläge darf das Bundesarbeits- ministerium nicht machen. Es gilt nur hopp oder topp, denn der Gesetzgeber wollte diesen Anpassungsprozess aus der Politik heraushalten und den Sozialpartnern überlassen.

Wie eine Einigung in der Mindestlohnkommission aus- sehen könnte, darüber wird im Moment diskutiert.

Vorgegeben ist neben einer Gesamtabwägung die nachlaufende Orientierung am Tarifindex des Statisti- schen Bundesamtes auf Stundenbasis ohne Sonderzah- lungen. Während die Arbeitnehmerseite auch Tarifab- schlüsse aus der Metall- und Elektrobranche sowie dem Öffentlichen Dienst einbeziehen will, die nur noch nicht auf dem Gehaltszettel der Beschäftigten angekommen sind, lehnen die Arbeitgeber das ab. Hier geht es nicht um Peanuts. Der Abschluss in der Metall- und Elektrob- ranche würde einer Anhebung des Mindestlohns um rund 4 Cent entsprechen, der des Öffentlichen Dienstes um etwa 6 Cent. 10 Cent, die die Arbeitgebervertrete- rInnen den Beschäftigten im Niedriglohnsektor vorent- halten wollen. Fakt ist: Die beiden Tarifabschlüsse wur- den vor dem maßgeblichen Stichtag 30.06. abgeschlos- sen. Auch wenn sie erst danach gelten, sollten sie mit in die Berechnung der Mindestlohnanhebung einfließen:

Die Beschäftigten können bereits jetzt mit der Erhöhung ihrer Entgelte rechnen und Ausgaben planen. Einmal- zahlungen erhalten sie rückwirkend für die Zeit vor Juli 2016. Dass es so lange dauert, bis etwa die zum 01.03.2016 beschlossene Tariferhöhung im Öffentli- chen Dienst auf dem Konto der Beschäftigten ankommt

(voraussichtlich im August), hat auch mit technischen Gründen zu tun. Das darf aber nicht dazu führen, dass dieser Abschluss nicht mehr für die Mindestlohn- Anhebung zugrunde gelegt wird.

Ein höherer Mindestlohn hilft nicht nur den Niedrig- lohnbeziehern, besser über die Runden zu kommen. Im ersten Jahr nach Einführung des Mindestlohns stiegen die Löhne der Un- und Angelernten überdurchschnittlich (s. Abb.), aber auch die FacharbeiterInnen konnten sich über ein deutliches Lohnplus freuen. Die Anhebung des Mindestlohnes um einen Cent bedeutet einen Kauf- kraftgewinn von 70 Millionen Euro jährlich! Das stärkt die Steuereinnahmen und das soziale Sicherungssystem.

Zudem fließt das Geld der Geringverdiener nicht in Sparanlagen, sondern direkt in den Konsum. Kein Wun- der, dass die gute Konjunktur derzeit zu Zwei Dritteln von der Binnennachfrage getragen wird. Um ein 2.

Standbein neben dem vom Export getragenen Wachs- tum zu haben, ist ein Schub für die Binnennachfrage wünschenswert. Das stärkt auch die Steuereinnahmen und das soziale Sicherungssystem. Außerdem ist es überfällig, dass der Lohnabstand zwischen Industrie und privaten Dienstleistungsbereichen schrumpft. Also:

Höchste Zeit für eine Mindestlohnanhebung!

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