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IV-Rundschreiben Nr.154 vom 05. Januar 2000

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Bundesamt für Sozialversicherung Effingerstrasse 33

Abteilung Invalidenversicherung 3003 Bern

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Sektion Recht, Invalidität und Verfahren Seite 1 von 1

IV-Rundschreiben Nr.154 vom 05. Januar 2000

Hauspflege (Art. 4 IVV)

Kreisschreiben über die medizinischen Eingliederungsmassnahmen der Invalidenversicherung (KSME) / Anhang 3

Beiträge an die Hauspflege setzen voraus, dass medizinische Massnahmen nach Art. 12 oder 13 IVG in Hauspflege durchgeführt werden (Art. 14 Abs. 1 und 3 IVG). Fehlt es an einer ärztlichen Anordnung von medizinischen Massnahmen in Hauspflege, sind bei der heutigen Rechtslage Hauspflegebeiträge im Sinne von Art. 4 IVV von vornherein ausgeschlossen (EVG-Urteil vom 12. April 1999 i.Sa.

M.M., wird demnächst in der AHI-Praxis publiziert).

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