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IV-Rundschreiben Nr. 213 vom 27. Januar 2005

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IV-Rundschreiben Nr. 213 vom 27. Januar 2005

Zusammenarbeit zwischen IV-Stellen, Krankentaggeldversicherern und Einrichtungen der beruflichen Vorsorge

Das Zusammenspiel der verschiedenen Versicherungsträger hinsichtlich Früherkennung, Falltriage und Wiedereingliederung ist insbesondere im Bereich Krankheit noch unbefriedigend, obschon 80% aller IV- Rentenverfügungen krankheitsbedingt sind. Ein Hauptproblem liegt in der oft ungenügenden Koordination sowie im nicht ausreichenden Infor- mationsaustausch unter den involvierten Versicherungsträgern. Das zentrale Anliegen der möglichst raschen Wiedereingliederung kann des- halb in den meisten Fällen nur unzureichend erfüllt werden. Eine Ver- besserung dieser Situation setzt die Lösung vieler Einzelprobleme vor- aus.

Zwei Arbeitsgruppen - bestehend aus Vertretern von Krankenversiche- rern, Vorsorgeeinrichtungen, BSV sowie der IV-Stellen-Konferenz - ha- ben zwei mehrseitige Manuals erarbeitet, welche Zielsetzung und Inhalt einer optimierten Zusammenarbeit einerseits zwischen Krankentaggeld- versicherern und IV-Stellen und andererseits zwischen Vorsorgeeinrich- tungen und IV-Stellen beschreiben und die wesentlichen Punkte in Form eines Soll-Prozesses regeln. Ziel ist es, den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern eine Anwendungshilfe zur Verfügung zu stellen, mit welcher die frühzeitige Erfassung und Wiedereingliederung von Versi- cherten gefördert werden kann. Des weitern haben die Arbeitsgruppen diverse Dokumente erarbeitet, welche wesentliche Arbeitsschritte zwi- schen den Krankentaggeldversicherern, den Vorsorgeeinrichtungen und der IV vereinheitlichen.

Dies sind insbesondere:

• Ärztliches Zeugnis

• Vollmacht

• Koordinationsbogen

• Triagekriterien für frühzeitige Fallzuweisung durch KTG

(2)

Geschäftsfeld Invalidenversicherung

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Bereich Aufsicht Seite 2 von 2

Die beiden Manuals wie auch die dazugehörigen Dokumente sind unter www.iiz-plus.ch publiziert und können von dort heruntergeladen werden.

Der Grundgedanke der beiden Ablaufschemas ist die verbindliche, orga- nisierte Kooperation zwischen den beteiligten Versicherungsträgern. Ziel ist eine verbesserte gegenseitige Transparenz und die Beschleunigung des IV-Verfahrens im Kontext des Eingliederungsauftrages.

Für die IV-Stellen bedeutet dies konkret, dass sie sich in Zukunft an die beiden Ablaufschemas zu halten und die entsprechenden Formulare zu akzeptieren haben, sofern sich auch der mitbeteiligte Krankenversiche- rer oder die mitbeteiligte Vorsorgeeinrichtung daran hält.

Damit Anpassungen möglich sind, werden die IV-Stellen gebeten, Ände- rungsvorschläge und Feedbacks an folgende Adresse zu melden:

nancy.wayland@aknw.ch

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