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IV-Rundschreiben Nr. 392 _____________________________________________________________________________

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Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung

EDI BSV IV-Rundschreiben Nr. 392 / Regress: Präzisierung des Regressauftrags und der Leistungsbekanntgabe an die Suva nach KS Regress IV (Ziff. 4.3) (gültig ab 01.01.2020)

1/2 07. November 2019

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IV-Rundschreiben Nr. 392

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Regress: Präzisierung des Regressauftrags und der Leistungsbekanntgabe an die Suva nach KS Regress IV (Ziff. 4.3)

Die Suva verlangt die Leistungsbekanntgabe mit Wirkung ab dem 01.01.2020 direkt beim Bereich Regress des BSV (Rz 406).

Die Anfrage ist an das zentrale Postfach zu richten: Regress-Suva@bsv.admin.ch.

Zu diesem Zweck übermittelt die Suva dem BSV nach Möglichkeit die LEONARDO-Datei mit den ih- rerseits erfassten Leistungen, sowie nach Fallkonstellation und Verfügbarkeit (Rz 410):

- Taggeldverlauf (bspw. aus Bordereau, sofern die Arbeitsunfähigkeit nicht aus der LEONARDO- Datei ersichtlich ist)

- Verfügungen

- Einsprache- und Gerichtsentscheide - Medizinische Gutachten / Kreisarztberichte - Einschätzung Zukunftsrisiko

Der Bereich Regress BSV verlangt von der IV-Stelle die Akten (Rz 411). Die IV-Stelle prüft, ob das Leistungsgesuch der versicherten Person rechtskräftig abgeschlossen ist. Ist der Fall seitens IV-Stelle abgeschlossen, übermittelt sie dem Bereich Regress BSV das komplette IV-Dossier. Damit der Be- reich Regress den Regressfall prüfen kann, müssen folgende Unterlagen in den Akten enthalten sein:

- Regressankündigung AHV/IV - Arztberichte

- Unterlagen zu Abklärungen hinsichtlich beruflicher Massnahmen - Gutachten

- Gerichtsentscheide

- Rechtskräftige Verfügungen

Sollte der Fall bei der IV-Stelle noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sein, informiert die IV-Stelle den Bereich Regress BSV. Diese Fälle hat die IV-Stelle zu gegebener Zeit und ohne weitere Aufforde- rung dem Bereich Regress BSV zu unterbreiten, sobald sie rechtskräftig abgeschlossen sind.

Im Hinblick auf die Gesamtleistungsbekanntgabe an die Suva prüft der Bereich BSV Regress in jedem Fall die regressfähigen Leistungen. Im Anschluss wird zwischen zwei Vorgehensweisen unterschie- den. Der Bereich Regress BSV vereinbart mit der IV-Stelle das geeignete Vorgehen nach Rz 406a oder Rz 406b.

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EDI BSV IV-Rundschreiben Nr. 392 / Regress: Präzisierung des Regressauftrags und der Leistungsbekanntgabe an die Suva

nach KS Regress IV (Ziff. 4.3) (gültig ab 01.01.2020) 2/2

Vorgehen nach Randziffer 406a

Der Bereich Regress BSV stellt die Gesamtleistungen zusammen und übermittelt sie in LEONARDO an die den Regress bearbeitenden Stelle der Suva weiter. Die IV-Stelle wird über den Betrag der Leis- tungsbekanntgabe in Kenntnis gesetzt.

Vorgehen nach Randziffer 406b

Der Bereich Regress BSV beauftragt die IV-Stelle mit der Leistungsbekanntgabe an die Suva. Der Bereich Regress BSV wird mit einer Kopie der Leistungsbekanntgabe bedient.

Bei Fragen steht Ihnen Peter Beck, Leiter Bereich Regress, (Tel. 058 464 06 64, E-Mail: peter.beck@bsv.admin.ch) gerne zur Verfügung.

IV-Stelle Vorgehen nach Randzif- fer

406a

Vorgehen nach Randziffer 406b

Vereinbarung ab 01.01.2020

Vereinbarung ab 01.05.2020

AG X

AI X X

AR X X

BE X X

BL X X

BS X

FR X X

GE X X

GL X X

GR X X

JU X X

LU X X

NE X X

NW X X

OW X X

SG X

SH X X

SO X X

SZ X

TG X X

TI X

UR X X

VD X X

VS X X

ZG X

ZH X X

Ausland /OAIE X X

Referenzen

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