• Keine Ergebnisse gefunden

Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2017 der Kreisabfallwirtschaft Northeim und Entlastungserteilung des Betriebsleiters

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2017 der Kreisabfallwirtschaft Northeim und Entlastungserteilung des Betriebsleiters"

Copied!
91
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

öffentlich

Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2017 der Kreisabfallwirtschaft Northeim und

Entlastungserteilung des Betriebsleiters

Organisationseinheit:

Kreisabfallwirtschaft

Datum

15.03.2019

Sachbearbeitung:

Christian Ludwig

Beratungsfolge Geplante Sitzungstermine Ö / N

Abfallwirtschaftsausschuss (Entscheidung) 16.05.2019 Ö

Kreisausschuss (Entscheidung) 20.05.2019 N

Kreistag (Entscheidung) 24.05.2019 Ö

Beschlussvorschlag:

„Der Kreistag möge beschließen:

1. Jahresabschluss und Lagebericht 2017 der Kreisabfallwirtschaft Northeim werden festgestellt.

2. Dem Betriebsleiter wird Entlastung erteilt. Der Jahresverlust beträgt 368.300,77 €.

3. Ein Betrag von 33.600 € wird an den allgemeinen Haushalt des Landkreises abgeführt. Das Jahresergebnis 2017 wird auf neue Rechnung vorgetragen.“

Finanzielle Auswirkungen:

Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: Nein X Ja, in der Drs. erläutert Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: X Ja Nein, in der Drs. erläutert

Anlage/n

1 Prüfbericht

Sachverhalt:

Im Jahresabschluss 2016 wurde nach Steuern ein Jahresgewinn von 1.226.313,85 € ausgewiesen. Die Rechnungsprüfung des Landkreises Northeim führt seit dem Wirtschaftsjahr 2004 die Prüfung des Jahresabschlusses selbst durch. Es wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk für den Abschluss 2016 erteilt.

Der Jahresabschluss und Lagebericht 2016 der Kreisabfallwirtschaft wurden vom Kreistag in seiner Sitzung am 08.06.2018 festgestellt. Dem Betriebsleiter wurde

(2)

den allgemeinen Haushalt abgeführt und das Jahresergebnis auf neue Rechnung vorgetragen.

Zum 31.12.2017 ergibt sich ein Jahresverlust von 368.300,77 €. Im Wirtschaftsplan 2017 wurde ein Verlust von 1.250.000 € geplant, somit fiel das Jahresergebnis 2017 deutlich positiver aus als erwartet.

In der Abfallwirtschaftsausschusssitzung am 24.05.2018 (Drs.Nr.: 466/19) wurde seitens der KAW der vorläufige Jahresabschluss 2017 bereits zur Kenntnisnahme mitgeteilt. Nach Prüfungsabschluss durch das Rechnungsprüfungsamt kommt es zu unwesentlichen Veränderungen.

Nachfolgend einige Erläuterungen zum Jahresabschluss 2017:

Das Wirtschaftsjahr 2017 war ebenfalls wie 2016 durch höhere Umsatzerlöse geprägt. Dies kam besonders bei den privaten Biomüllgebühren zum Tragen. Bei diesem Posten stiegen die Erlöse gegenüber dem Planansatz von 1.720.000 € um etwa 103.000 € auf 1.823.000 €.

Es wurden um ca. 581.000 € höhere Erlöse gegenüber dem Gesamtplanansatz (13.922.700 €) erzielt. Dies resultiert u. a. auch aus höher erzielten Erlösen im Deponiebereich gegenüber den Planansatz (ca. + 308.600 €).

Außerdem stiegen die Papiererlöse gegenüber dem Planwert von 1.050.400 € um 163.382 € auf 1.213.782 €. Zudem konnten die Erlöse vom Abfallzweckverband Südniedersachsen gegenüber dem Planansatz von 1.150.000 € geringfügig um 4.000 € auf ca. 1.154.000 € gesteigert werden.

Die sonstigen betrieblichen Erträge stiegen ebenfalls gegenüber dem Planansatz um ca. 8.455 € T€ auf 83.455 €. In dieser Rubrik wurden insbesondere Anlagenverkäufe von 36.000 € sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen von 17.100 € erwirtschaftet.

Die Zinserträge von ca. 29.400 € fielen gegenüber dem Planansatz von 35.000 € geringfügiger aus (- 5.600 €).

Bei den Personalaufwendungen ist die Kreisabfallwirtschaft gegenüber dem Wirtschaftsplan um ca. 348.500 € unter dem Planansatz von 5.252.100 € geblieben.

Reduzierungen ergaben sich für geringere Aufwendungen für die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL), Einnahmen von der Arbeitsagentur für Altersteilzeitverträge und geringere Rückstellungen für Urlaubsansprüche. Zudem ergaben sich Einsparungen durch krankheitsbedingte Ausfälle im Deponiebereich.

Der Materialaufwand stieg in der Gesamtbetrachtung gegenüber dem Wirtschaftsplan von 7.590.600 € um ca. 186.200 € auf ca. 7.776.800 €. Insbesondere ergaben sich höhere Materialaufwendungen bei den Fremdentsorgungen für Altholz (+ ca. 191.000 €) gegenüber dem Planansatz von 300.000 €.

Die Abschreibungen in Höhe von 1.238.151 € blieben fast auf Planungsniveau in Höhe von 1.242.100 € (- 3.949 €).

(3)

sich um etwa 124.400 € gegenüber der Planung, insbesondere ergaben sich Einsparungen bei den Verwaltungskosten an den Landkreis Northeim (ca. - 34.000

€), für Rechts- und Beratungskosten (ca. - 33.700 €), für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen der KDG (ca. - 17.000 €), geringere Portoaufwendungen (ca. - 10.000 €) sowie Senkung der Aufwendungen für die Anmietung von Fremdfahrzeugen (ca. - 10.000 €).

Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2017 wurde unter Einbeziehung der Buchung und des Lageberichtes durch die Rechnungsprüfung des Landkreises Northeim geprüft und es wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.

Der Prüfungsbericht der Rechnungsprüfung des Landkreises Northeim ist als Anlage beigefügt.

Zur weiteren Erläuterung des Prüfungsberichtes wird ein Vertreter der Rechnungsprüfung an der Sitzung des Abfallwirtschaftsausschusses teilnehmen.

Des Weiteren wird auf den Prüfungsbericht verwiesen.

Klinkert-Kittel

(4)

Rech

Az.: 1

hnungs

4 11 06

ü

des E

Prüfun

sprüfu

über die f Eigenbe

Prü ngszeitra

ng

e Prüfu ür das W etriebes

üfer: Di aum: 13

Beric ng des Wirtsch s Kreisa

plom-Kau 3.11.2018

cht Jahres haftsjah abfallwir

ufmann R bis 20.03

abschlu r 2017 rtschaft

Rolf Hojna 3.2019 (m

usses

t Northe

atzki mit Unterb

eim

brechungeen)

(5)

Inhaltsverzeichnis

Seite

Abkürzungsverzeichnis IV

1. Prüfungswesen 1

1.1 Prüfungsauftrag 1

1.2 Durchführung und Umfang der Prüfungshandlungen 1

1.3 Prüfung der Vorjahre und sonstige Prüfungen 2

2. Feststellungen zur Rechnungslegung 3

2.1 Buchführung 3

2.2 Kassenwesen 4

3. Jahresabschluss 4

3.1 Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses 4

3.2 Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 5

3.2.1 Vermögens- und Finanzlage (Bilanz) 5

3.2.1.1 Aktiva 8

3.2.1.1.1 Anlagevermögen und Abschreibungen 8

3.2.1.1.2 Umlaufvermögen, Forderungen und Geldvermögen 11

3.2.1.2 Passiva 13

3.2.1.2.1 Eigenkapital und eigenkapitalähnliche Werte 13

3.2.1.2.2 Rückstellungen 14

3.2.1.2.2.1 Rückstellungen für Rekultivierung und Nachsorge 15

3.2.1.2.2.2 Sonstige Rückstellungen 15

3.2.1.2.3 Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten 16

3.2.2 Ertragslage (Gewinn- und Verlustrechnung) 16

3.2.2.1 Erlöse 19

3.2.2.1.1 Umsatzerlöse 19

3.2.2.1.2 Sonstige betriebliche Erträge 20

3.2.2.1.3 Zinserträge 20

3.2.2.2 Aufwendungen 21

3.2.2.2.1 Materialaufwand 21

3.2.2.2.2 Personalaufwand 23

3.2.2.2.3 Sonstige betriebliche Aufwendungen und Zinsen 25

3.2.2.2.4 Steuern 26

3.2.2.3 Jahresergebnis 26

4. Lagebericht 27

4.1 Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die Betriebsleitung 27

(6)

4.2 Wesentliche Geschäftsvorfälle und bilanzpolitische Maßnahmen 29 4.3 Sonstige für die Überwachung des Unternehmens bedeutsame

Feststellungen 29

5. Wirtschaftsplan 31

5.1 Vermögensplan 31

5.2 Erfolgsplan 32

5.3 Stellenübersicht 33

6. Rechtliche und technisch-wirtschaftliche Grundlagen 34

6.1 Rechtliche Grundlagen 34

6.1.1 Rechtsform 34

6.1.2 Satzungen 35

6.1.3 Wichtige Verträge 36

6.1.3.1 Verträge und Vereinbarungen im Rahmen des DSD 37

6.1.3.2 Vertrag mit der Firma Mittelstädt 37

6.1.3.3 Sonstige Verträge und Vereinbarungen 38

6.2 Wirtschaftlich-technische Grundlagen 39

6.3 Beschaffungs- und Vergabewesen 41

7. Prüfungsbemerkungen 43

7.1 Feststellungen gemäß § 53 HGrG 43

7.2 Bestätigungsvermerk 44

7.3 Schlussbemerkung 45

Anhang

1. Bilanz 46

2. Gewinn- und Verlustrechnung 48

3. Anhang mit Anlagennachweis 49

4. Lagebericht 57

5. Erfolgsübersicht über die Betriebe der Kreisabfallwirtschaft 69

6. Mehrjahresvergleich wesentlicher Kennzahlen 70

7. Übersicht und Entwicklung der Rückstellungen 71

8. Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG 72

(7)

Abkürzungsverzeichnis

Abs. Absatz

AfA Absetzung für Abnutzung AG-Anteil Arbeitgeberanteil

AHK Anschaffungs-/Herstellungskosten

AktG Aktiengesetz

AS Abfallzweckverband Südniedersachsen ATG Altersteilzeitgesetz

BA Bauabschnitt

BAT Bundesangestelltentarif

B+B-Deponie Bauschutt- und Bodendeponie BGA Betriebs- und Geschäftsausstattung

DSD Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH

D&O-Vers. (Directors-and-Officers-Versicherung, auch Organ- oder Manager- Haftpflichtversicherung)

EDV Elektronische Datenverarbeitung

EigBetrVO Eigenbetriebsverordnung (gültig für Niedersachsen) EStR Einkommensteuerrichtlinien

GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung GWG Geringwertige Wirtschaftsgüter

GuV Gewinn- und Verlustrechnung

HGB Handelsgesetzbuch

HGrG Haushaltsgrundsätzegesetz

IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland i.d.F. in der Fassung

i.d.R. in der Regel

i.R. im Ruhestand

i.S. im Sinne

i.V.m. in Verbindung mit

IWA Ingenieurgesellschaft für Industriebau, Wasser- und Abfallwirtschaft mbH, Riggenstraße 5, 59320 Ennigerloh

kAöR kommunale Anstalt öffentlichen Rechts KAW Kreisabfallwirtschaft

KDG Kommunale Dienste Göttingen kAöR KrW-/AbfG Kreislaufwirtschaftsgesetz/Abfallgesetz KSN Kreissparkasse Northeim

KTA Kreistagsabgeordnete/r

MBA mechanisch-biologische Vorbehandlungsanlage

MBS mechanisch-biologische Vorbehandlungsanlage als Stabilatverfahren

Mg Megagramm = t

NAbfG Niedersächsisches Abfallgesetz

NKAG Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz NKomVG Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz NLT Niedersächsischer Landkreistag

ÖrE Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger PPK Papier, Pappe und Kartonagen

RBW Restbuchwert

RM Restmüll

RPA Rechnungsprüfungsamt/Rechnungsprüfung des Landkreis Northeim

(8)

TASi Technische Anleitung Siedlungsabfall

TV Tarifvertrag

TVöD Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst

VBL Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder VKA Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOL Verdingungsordnung für Leistungen

VOF Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen

z.Zt. zur Zeit

(9)

1. Prüfungswesen 1.1 Prüfungsauftrag

Die Kreisabfallwirtschaft Northeim (KAW) ist ein Eigenbetrieb i.S. von § 140 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG). Am 16.12.2011 hat der Kreistag des Landkreises Northeim eine Betriebssatzung auf der Grundlage der Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) i.d.F. vom 27.01.2011 beschlossen. Gemäß § 6 Abs. 1 der Betriebssatzung soll die Wirtschafts- führung und das Rechnungswesen nach dem Zweiten Teil der EigBetrVO auf der Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) geführt werden.

Die KAW ist danach verpflichtet, einen Jahresabschluss nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften aufzustellen (vgl. §§ 20 ff. EigBetrVO). Dieser besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie aus dem Anhang und einem Lagebericht (vgl. §§ 22 und 24 EigBetrVO). Die Pflicht zur Prüfung ergibt sich aus §§ 29 ff. EigBetrVO i.V.m. § 157 NKomVG.

Die Jahresabschlussprüfung des Eigenbetriebes obliegt der Rechnungsprü- fung des Landkreises Northeim als zuständigem Rechnungsprüfungsamt (RPA). Das RPA kann eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragen oder zulassen, dass die Beauftragung im Einvernehmen mit dem RPA unmittelbar durch den Eigenbetrieb erfolgt. Die Kosten der Jahresabschlussprüfung trägt der Eigenbetrieb (vgl. § 157 Satz 3 NKomVG).

Das RPA führt seit dem Wirtschaftsjahr 2004 die Prüfung des Jahresab- schlusses der KAW selbst durch.

1.2 Durchführung und Umfang der Prüfungshandlungen

Die KAW bereitete die Prüfung gut vor. Alle erforderlichen Unterlagen waren vorhanden. Erbetene Auskünfte wurden von der Betriebsleitung, dem Buch- halter und den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern bereitwillig erteilt.

Gegenstand der Prüfung waren die Buchführung, der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 und der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2017. Allge- mein bezog sich die Prüfung auf das Wirtschaftsjahr 2017, erstreckte sich aber aus Gründen der Aktualität darüber hinaus auch auf Sachverhalte der Folge- jahre.

Die Prüfung beinhaltete gemäß § 29 EigBetrVO auch Aspekte nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG). Zu berücksichtigen waren insbesondere:

(10)

 die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität,

 die Verlust bringenden Geschäfte und die Ursachen von Verlusten, wenn diese sich nicht nur unerheblich auf die Vermögens- und Ertragslage ausgewirkt haben und

 die Ursachen eines in der GuV ausgewiesenen Jahresergebnisses.

Zur Prüfung der Vermögens- und Schuldposten des Betriebes wurden u.a.

Grundbuchauszüge, Liefer- und Leistungsverträge sowie sonstige Geschäfts- unterlagen eingesehen.

Betriebsleiter und Buchhalter haben gegenüber dem RPA schriftlich bestätigt, dass in der Buchführung und im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 alle bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Verpflichtungen, Wagnisse und Abgrenzungen berücksichtigt wurden und dass hierin sämtliche Aufwen- dungen und Erträge enthalten und alle erforderlichen Angaben gemacht worden sind.

Der Betriebsleiter erklärte ferner, dass der Lagebericht auch hinsichtlich erwar- teter Entwicklungen alle für die Beurteilung der Lage des Betriebes wesent- lichen Gesichtspunkte sowie die nach § 289 HGB und nach § 24 EigBetrVO erforderlichen Angaben enthält.

1.3 Prüfung der Vorjahre und sonstige Prüfungen

Bis einschließlich 2016 sind die Jahresabschlüsse geprüft. Die Prüfung er- folgte in der Zeit vom 19.09.2017 bis 04.12.2017. Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 datiert auf den 24.04.2018 und enthält den Bestätigungsvermerk in uneingeschränkter Form.

Am 24.05.2018 hat der Abfallwirtschaftsausschuss den Prüfungsbericht be- handelt und eine Empfehlung zur Feststellung und Entlastung ausgesprochen.

Hierauf fußend hat der Kreistag in seiner Sitzung am 08.06.2018 den Jahres- abschluss 2016 festgestellt, der Betriebsleitung die Entlastung erteilt und über die Verwendung des Jahresergebnisses entschieden. Der Beschluss wurde zusammen mit dem Bestätigungsvermerk des RPA am 22.06.2018 im Amts- blatt Nr. 24 für den Landkreis Northeim bekannt gemacht.

Der geprüfte Jahresabschluss und der Lagebericht lagen in der Zeit vom 02.07. bis 06.07.2018 jeweils von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr in den Geschäftsräumen des Betriebes in der Matthias- Grünewald-Straße 22 in Northeim aus. Damit ist das Verfahren nach § 157 NKomVG für das Wirtschaftsjahr 2016 abgeschlossen.

Die vorgeschriebene unvermutete Kassenprüfung des RPA fand vom 27.02.

bis 07.03.2017 statt. Im Bericht vom 20.03.2017 wurde eine ordnungsgemäße Abwicklung der Kassengeschäfte bescheinigt.

Darüber hinaus führt das RPA Vergabeprüfungen in den Bereichen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) und der Verdingungs-

(11)

ordnung für Leistungen (VOL) durch. Auf die Prüfungsbemerkungen zu den Auftragsvergaben wird ausdrücklich verwiesen.

2. Feststellungen zur Rechnungslegung 2.1 Buchführung

Im Betrieb ist eine kaufmännische doppelte Buchführung eingerichtet. Der Kontenplan wurde um die in der Abfallwirtschaft erforderlichen zusätzlichen Konten ergänzt. Außer diesem Kontenplan verfügt der Betrieb über eine Be- triebsabrechnung, die - ausgehend von den Zahlen der Hauptbuchhaltung - für die Verwaltungs- und Betriebsbereiche ausreichend tief gegliederte Kosten- stellen vorsieht. Aus der Betriebsabrechnung wurde die gemäß § 22 Abs. 2 EigBetrVO aufzustellende Erfolgsübersicht entwickelt.

Die Buchführung und das Belegwesen sind ordnungsgemäß und entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.

Das Rechnungswesen ist insgesamt zweckmäßig eingerichtet und entspricht derzeit den Bedürfnissen des Betriebes. Es kann zeitnahe und führungs- relevante Informationen liefern. Eine Kostenstellenrechnung ist eingerichtet.

Bei der Gestaltung der Arbeitsabläufe werden ausreichende innerbetriebliche Kontrollen vorgesehen. Die erforderlichen Funktionstrennungen sind, soweit im rechnungslegungsbezogenen Bereich geprüft wurde, gegeben. Die internen Kontrollen sind dazu geeignet, die vollständige und richtige Erfassung, Verarbeitung, Dokumentation und Sicherung des Buchungsstoffes zu gewähr- leisten.

Der Bestand an immateriellen Vermögensgegenständen sowie an Sachan- lagen wird in einer EDV-gestützten Anlagenbuchhaltung ordnungsgemäß fortgeschrieben. Zum Jahresende wurde der fortgeschriebene Bestand zu einem Anlagennachweis zusammengefasst und mit den Hauptbuchkonten abgestimmt.

Im Rahmen einer Stichtagsinventur wurden die Vorratsbestände ermittelt. Die wesentlichen Forderungen und Verbindlichkeiten sind durch Saldenlisten belegt.

Das Rechnungswesen und die Finanzbuchhaltung des Betriebes werden über eine EDV-Anlage mit PC-Netzwerk abgewickelt. Zugriff haben z.Zt. drei Arbeitsplätze. Seit dem 01.01.2016 wird das Buchführungssystem „Infoma“

eingesetzt.

Für das Vollstreckungswesen findet das Verfahren „avviso“ Anwendung.

Darüber hinaus setzt die KAW für das Girokonto auch das Online - Banking ein.

(12)

Die Beschäftigtenentgelte lässt der Betrieb unverändert vom Fachdienst I.1

„Zentrale Verwaltung und Personal“ des Landkreises Northeim bearbeiten.

Dieser setzt dabei das Verfahren „LOGA“ der Firma P&I ein und wickelt die Abrechnungen mit Hilfe der Kommunalen Dienste Göttingen kAöR (KDG) ab.

2.2 Kassenwesen

Für den Gebühreneinzug ist der Betrieb seit dem 01.01.1996 selbst zuständig.

Die KAW bedient sich hierfür der KDG in der Nachfolge der KDS, welche die Gebühren mit Hilfe des H&H-AWI-Verfahrens veranlagt und automatisiert in das H&H-HKR-Verfahren bucht. Die KDG erstellt auftragsgemäß auch die Bescheide. Die erhobenen Gebühren werden auf ein vom Landkreis Northeim eingerichtetes Konto eingezahlt. Der Betrieb nimmt regelmäßig Abstimmungen mit der KDG vor, deren Ergebnisse dokumentiert werden.

Auf den Deponien sind Geldannahmestellen eingerichtet. Den jeweils verant- wortlichen Mitarbeitern wurde ein Dauervorschuss als Wechselgeldbestand ausgehändigt. Die Einnahmen sind von den Mitarbeitern täglich der Sonder- kasse zuzuführen.

Seit 2008 wird ein eigenständiges Girokonto bei der KSN geführt, über wel- ches der Betrieb seine fälligen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Dritten abwickelt. Auf dieses Girokonto gingen im Berichtszeitraum auch die Gebüh- ren aus den Deponien ein.

Ferner besteht ein eigenes Bankkonto für die Abrechnung des Gebühren- aufkommens, welches, wie im Vorjahr, zum Bilanzstichtag keinen Bestand aufweist.

3. Jahresabschluss

3.1 Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2017 hat die KAW die gesetzlichen Vorschriften einschließlich der rechtsformspezi- fischen Vorschriften für Eigenbetriebe und die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachtet.

Die Bilanz und die GuV wurden ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Dabei wurden die eigenbetriebs- und handelsrechtlichen Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften einge- halten.

Der Jahresabschluss wurde gemäß den §§ 20 ff. EigBetrVO und den dazu erlassenen Formblättern aufgestellt. Der Ausweis ist nach den Vorschriften der EigBetrVO und den ergänzenden Bestimmungen des HGB für große Kapital- gesellschaften vorschriftsmäßig erfolgt.

Die Bilanz wurde in Erweiterung des vorgeschriebenen eigenbetriebsrecht- lichen Gliederungsschemas gemäß § 265 Abs. 5 HGB um den Posten „Rück-

(13)

stellungen für die Rekultivierung und Nachsorge“ und die GuV um den Posten

„Aufwendungen für Deponienachsorgeverpflichtungen“ ergänzt.

Dem Grundsatz der Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB) ist gefolgt worden. Im Anhang wurden die vorgeschriebenen Angaben vollständig und richtig wiedergegeben.

Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungs- mäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Betriebes.

3.2 Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen sind im Anhang des Jahresabschlusses niedergelegt. Nachstehend wird eine Übersicht über die angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sowie offen- sichtlich ausgeübte Ermessensspielräume gegeben.

Die Zugänge zu den Sachanlagen werden mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten erfasst. Soweit die Investitionen auf die gewerbliche Tätigkeit im Rahmen des Dualen Systems Deutschland (DSD) entfielen, wur- den die Anschaffungskosten um die Umsatzsteuer gekürzt. Der Betrieb wen- det - aufgrund der Vorschriften des Niedersächsischen Kommunalabgaben- gesetzes (NKAG) - ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode an. Den Abschreibungssätzen liegt jeweils die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zugrunde. Die amtlichen AfA-Tabellen der Finanzverwaltung wurden beachtet.

Selbstständig nutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw.

Herstellungskosten (AHK) bis 410 € werden im Zugangsjahr voll abge- schrieben. Dies betraf im Berichtszeitraum mit insgesamt 5.193,29 € (Vorjahr:

5.291,33 €) neben der Hausmülldeponie Blankenhagen vor allem die Be- triebs- und Geschäftsausstattung (BGA).

Die als Finanzanlage ausgewiesene Beteiligung am Abfallzweckverband Süd- niedersachsen (AS) wird mit dem Nennbetrag bilanziert.

3.2.1 Vermögens- und Finanzlage (Bilanz)

Nachstehend werden die einzelnen Bilanzposten gruppenweise nach wirt- schaftlichen und finanziellen Gesichtspunkten zusammengefasst. Vorräte wurden dem langfristig gebundenen Vermögen, Rückstellungen für Rekulti- vierung und Nachsorge den langfristig verfügbaren Mitteln zugeordnet.

Die Bilanzsumme (Aktiva = Passiva) nahm um 165,9 T€ bzw. 0,6 % zu und belief sich zum 31.12.2017 auf 28.668,8 T€ (Vorjahr: 28.502,9 T€).

(14)

+/-

T€ % T€ % T€

Immaterielle Vermögens-

gegenstände und Sachanlagen 11.265 39,3 11.984 42,0 -719

Finanzanlagen 750 2,6 750 2,6 0

Vorräte 161 0,6 156 0,5 5

Langfristig gebundenes

Vermögen 12.176 42,5 12.890 45,2 -714

Kurzfristige Forderungen 535 1,9 1.413 5,0 -878

Flüssige Mittel 15.958 55,7 14.200 49,8 1.758

Aktiva 28.669 100,0 28.503 100,0 166

Eigenkapital 10.632 37,1 11.033 38,7 -401

Langfristige Rückstellungen 17.020 59,4 16.637 58,4 383 Langfristig verfügbare Mittel 27.652 96,5 27.670 97,1 -18 Kurzfristige Verbindlichkeiten 1.017 3,5 833 2,9 184

Passiva 28.669 100,0 28.503 100,0 166

31.12.2017 31.12.2016

In immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden im Berichts- jahr 518,8 T€ (Vorjahr: 954,7 T€) investiert. Hier bildeten, wie im Vorjahr, der Fuhrpark mit 399,8 T€ (Vorjahr: 787,7 T€) sowie die Beschaffung von Abfall- behältern (97,3 T€) die Schwerpunkte.

Da die Abschreibungen auf das Anlagevermögen mit 1.238,2 T€ (Vorjahr:

1.239,3 T€) das Investitionsvolumen überstiegen, nahmen die entsprechenden Vermögenswerte um 719,3 T€ auf 11.264,4 T€ (Vorjahr: 11.983,8 T€) ab.

Unter den Finanzanlagen wird unverändert die Beteiligung der KAW am Eigenvermögen des AS mit 750 T€ ausgewiesen.

Die Vorräte nahmen um 5,4 T€ auf 161,4 T€ zu.

Die kurzfristigen Forderungen sanken im Saldo um 878,5 T€ auf 523,9 T€.

Dies betraf vor allem den AS (-810,8 T€). Die Forderungen gegenüber dem Landkreis stiegen dagegen von 37,3 T€ auf 48,6 T€.

Der Bestand an flüssigen Mitteln nahm um 1,76 Mio. € zu. Zum 31.12. bestan- den insgesamt Guthaben in Höhe von 15.958 T€ (Vorjahr: 14.199,6 T€), davon 4 Mio. € als Termingeldanlage.

Die Abnahme der Eigenkapitalausstattung um 401,9 T€ ergibt sich zum einen aus der Abführung der Eigenkapitalverzinsung des Stammkapitals in Höhe von 33,6 T€ an den Ergebnishaushalt und zum anderen aus dem Jahresfehlbetrag in Höhe von 368,3 T€. Im Vorjahr war ein Überschuss in Höhe von 1.226,3 T€

erwirtschaftet worden.

(15)

Von den langfristigen Rückstellungen in Höhe von 17.020,2 T€ (Vorjahr:

16.636,9 T€), die ausschließlich die Rekultivierung und die Deponienach- sorgeverpflichtungen betrafen, entfielen 15.137,9 T€ (Vorjahr: 14.793,6 T€) auf die Hausmülldeponie Blankenhagen sowie 1.882,3 T€ (Vorjahr: 1.843,3 T€) auf die drei Bau- und Bodenschuttdeponien (B+B-Deponien) Brandisbreite, Einbeck und Uslar-Verliehausen.

Um den zu erwartenden Verpflichtungen für die Rekultivierung und der Nach- sorge für die Hausmülldeponie Blankenhagen nachkommen zu können, wurde eine weitere Zuführung von 344.300 € vorgenommen. Den Rückstellungen für die Rekultivierung der drei betriebenen B+B-Deponien wurden, wie im Vorjahr, 39 T€ zugeführt.

Die kurzfristigen Verbindlichkeiten nahmen insgesamt um 184,6 T€ auf 1.017,3 T€ zu. Die sonstigen Rückstellungen machten 190,6 T€ (Vorjahr:

202,9 T€) aus. Gegenüber dem Landkreis wurden Zahlungsverpflichtungen in Höhe von 84,5 T€ (Vorjahr: 152 T€) ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten gegenüber dem AS beliefen sich auf 369,8 T€ (74,1 T€). Unter den sonstigen Verbindlichkeiten wird die Umsatzsteuerzahllast in Höhe von 9,3 T€ aufge- führt.

Aus der folgenden Kapitalflussrechnung gehen die wesentlichen finanzwirt- schaftlichen Vorgänge weiter aufgegliedert hervor:

2017 2016

T€ T€

Jahresergebnis -368 1.226

Abschreibungen auf das Anlagevermögen 1.238 1.239 Netto-Zuführung von Rückstellungen für Rekultivierung

und Nachsorge 383 379

Einnahmenüberschuss (Cash-Flow) 1.253 2.844

Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und

Leistungen und sonstigen Vermögensgegenständen 878 -467 Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und

Leistungen sowie anderer Passiva 185 96

Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit 2.316 2.473

Veränderung der langfristigen Vorräte -5 14

Einnahmen aus dem Abgang aus Anlagevermögen 0 3

Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen -519 -955 Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit -524 -938 Abführung der Eigenkapitalverzinsung an den Landkreis

Northeim -34 -34

Rückerstattung von Darlehen 0 0

Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit -34 -34

(16)

2017 2016

T€ T€

Flüssige Mittel am Anfang der Periode 14.200 12.699 Veränderung der flüssigen Mittel 1.758 1.501 Flüssige Mittel am Ende der Periode 15.958 14.200 Die Eigenfinanzierungskraft ist trotz des negativen Jahresergebnisses und der damit nur zum Teil durch Benutzungsgebühren gedeckten Abschreibungen im Berichtsjahr gegeben.

Der Cash-Flow ist mit 1.253 T€ gegenüber dem Vorjahr um 1.591 T€ geringer ausgefallen. Dies ist nahezu vollständig auf das um 1.594 T€ schlechtere Jahresergebnis zurückzuführen. Nur unter Berücksichtigung der Abnahme von Forderungen, bei Zuwachs der Verbindlichkeiten, ergab sich ein Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit von 2.316 T€ (Vorjahr: 2.473 T€).

Zu finanzieren waren nur Netto-Investitionen in Höhe von 524 T€ und die Eigenkapitalverzinsung in Höhe von 34 T€, so dass sich der Saldo an flüssigen Mitteln um weitere 1.758 T€ erhöhte. Damit nahm der Bestand an liquiden Mitteln von 14,2 Mio. € auf 15.958 T€ zum 31.12.2017 zu.

Der Saldo aus langfristig verfügbarem und langfristig gebundenem Vermögen stieg um 695 T€ auf 15.476 T€ (Vorjahr: 14.780 T€). Der Grundsatz, nach dem das langfristig gebundene Vermögen auch langfristig finanziert sein soll, ist damit unverändert vollständig erfüllt.

Das langfristig gebundene Vermögen, der nach finanzwirtschaftlichen Kriterien aufbereiteten Bilanz, ist zu 87,3 % (Vorjahr: 85,6 %) durch Eigenkapital finan- ziert.

Die weitere Entwicklung der Eigenkapitalausstattung ist von den zukünftigen Aufwendungen sowie von der Ertragskraft des Betriebes abhängig. Auch ist zu beachten, dass der Betrieb die Gebühren nach dem NKAG erhebt und lt. § 5 Abs. 2 NKAG vorhandene Gebührenüberschüsse bzw. -unterdeckungen bei künftigen Gebührenbedarfsberechnungen (innerhalb der nächsten drei Jahre) zu berücksichtigen hat. Somit besteht die Eigenkapitalausstattung letztlich aus dem in der Betriebssatzung festgelegten Stammkapital in Höhe von 560 T€.

Der Mehrjahresvergleich wesentlicher Kennzahlen des Betriebes wird im Anhang 6 dargestellt.

3.2.1.1 Aktiva

3.2.1.1.1 Anlagevermögen und Abschreibungen

Eine von den gesamten AHK ausgehende Darstellung der Entwicklung einzelner Bilanzposten des Anlagevermögens ist als Anlagennachweis dem Anhang (Anlage 3 - Anhang mit Anlagennachweis) beigefügt.

(17)

Dieser wurde für die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen aus der EDV-gestützten Anlagenbuchhaltung entwickelt, die sämtliche not- wendigen Angaben für die einzelnen Anlagegegenstände enthält.

Der Anlagennachweis stimmt hinsichtlich der Restbuchwerte mit den Haupt- buchkonten überein. Die Anlagenzugänge wurden in zahlreichen Stichproben anhand der Lieferantenrechnungen, Auftragsabrechnungen und sonstigen Unterlagen des Betriebes geprüft.

Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden mit 40.325,77 € (31.12.2016: 47.955,68 €) in der Bilanz ausgewiesen. Sie entwickelten sich im Berichtszeitraum wie folgt:

Restbuchwert 31.12.2016 47.955,68 €

Zugänge 11.803,46 €

Abschreibungen 19.433,37 €

Restbuchwert 40.325,77 €

Anschaffungs-/Herstellungskosten 253.952,92 €

2017 31.12.2017

Unter den immateriellen Vermögensgegenständen wurden Softwarepro- gramme (Software newsystem, Aida Personal- u. Zeitwirtschaft) und ein Nut- zungsrecht ausgewiesen.

Das Nutzungsrecht resultiert aus einem im Jahre 2000 an die Feuerwehr ge- zahlten Zuschuss für den Bau einer neuen Waschhalle auf deren Grundstück.

Die KAW Northeim beteiligte sich mit einem Betrag von 86 T€ an der Finan- zierung. Im Gegenzug wurde dem Betrieb das Recht gewährt, die Waschhalle für die Reinigung der eigenen Fahrzeuge mit zu benutzen. Dieses Nutzungs- recht wird entsprechend der Nutzungsdauer der Waschhalle über 25 Jahre abgeschrieben. Der Restbuchwert belief sich zum 31.12.2017 auf 26.975,61 € (Vorjahr: 30.419,31 €).

Der Zugang betraf das Programm Personalplanungsassistent (4.679,89 €) für den Fuhrbetrieb. Weiterhin wurde das EDV-Verfahren EMOS Mobile (7.123,57 €) für die Verwaltung beschafft. Die Software wird planmäßig über einen Zeitraum von drei Jahre abgeschrieben.

Die Sachanlagen wiesen Restbuchwerte (RBW) in Höhe von 11.224.093,79 € (31.12.2016: 11.935.812,61 €) aus. Sie entwickelten sich wie folgt:

Restbuchwert (RBW) 31.12.2016 11.935.812,61 €

Zugänge (AHK) 506.999,17 €

Abgänge (RBW) 0,00 €

Abschreibungen 1.218.717,99 €

Restbuchwert 11.224.093,79 €

Anschaffungs-/Herstellungskosten 47.226.701,26 €

2017

31.12.2017

(18)

Die ben den Die den Teil des Die

In 2 Inv Fah Fah Abf Im 4.64 Gas Wer In wes

Obj Bas Sick Dich Fah Fah Mül Mül Fah Beb Fah

Anlagenz kosten (F gewerblic Anlagen i Sachanla e bereits f Anlageve Anlagegüt

2017 gab e vestitionso hrzeug NO hrzeug NO fallbehälte

Berichtsz 41,37 € (V sheizung f rkstatt HP dem Res sentliche V

ekt

sisdichtung kerwasserk htschürze z hrzeug NOM hrzeug NOM llfahrzeug N llfahrzeug N hrzeug NOM baute Grund hrzeug NOM Fuhrbe 27

zugänge racht, Ver chen Anteil im Bau we agen belief fertig geste

rmögens u ter teilten s

s u.a. folge bjekt OM-LK 188 OM-LK 189 er

eitraum w orjahr: 13.

ür einen B 250 G6 (1 tbuchwert Vermögens

Riegel V kläranlage B

zu Riegel IV M-LK 189 (R M-LK 188 (R NOM-LK 18 NOM-LK 18 M-LK 156 (G

dstücke, Er M-LK 229 (s

etrieb

%

Ve

sind mit rpackung u

entfallend erden wie f sich unv ellt sind, w umzubuche

sich auf die

ende Zugä 8 (RM) 9 (RM)

wurde da .751,91 € Büro-Conta

.038,54 €) des Sac sobjekte ab

Betriebsgeb VB

RM) RM) 81 (RM) 82 (RM)

Glas+Papie rneuerung G sperrige Ab erwaltung

1%

den AHK u.a.) abzüg den Umsat

die fertige verändert a wären sie a en und pla e Betriebsb

änge im Sa

rüber hin beschafft.

ainer (1.17 ).

chanlageve bgebildet:

bäude

er)

Garagentor bfälle)

K einschlie glich Raba zsteuer ak en Anlagen

auf 2.352.2 auf die ent

nmäßig ab bereiche w

achanlagev

aus BGA Es hande 76,30 €) u

ermögens

RB

re

eßlich An atte, Skon ktiviert.

n bewertet 203,65 €.

tsprechend bzuschreib wie folgt au

vermögen:

B 201 198 97 A im Ges

lt sich dab und einen

werden

BW 31.12.2 5.516.

1.234.6 461.2 196.0 184.9 174.8 162.

155.6 142.

140.9 Depon

72%

nschaffung ti und der

t. Ihr Ante Soweit da den Positio

en.

uf:

Betrag .678,93 € .140,70 € .344,88 € samtwert bei u.a. um

Laptop für

u.a. folge

2017 787 € 677 € 216 € 077 € 966 € 878 € 142 € 682 € 750 € 952 € nien

%

sne- r auf

il an avon onen

von m die r die

ende

(19)

Objekt RBW 31.12.2017

Fahrzeug NOM-LK 157 (Bioabfall) 135.754 €

Müllfahrzeug NOM-LK 158 133.221 €

Restmüllfahrzeug NOM-LK 159 126.101 €

Deponie Brandisbreite - Erschließungskosten 131.004 €

Fahrzeug NOM-LK162 (Bioabfall) 114.202 €

Umschlagbagger Sennebogen 102.926 €

Bebaute Grundstücke - Fahrzeugabstellhalle 119.612 €

Fahrzeug NOM-LK163 (Bioabfall) 97.522 €

Landschaftliche Begleitplanungen 97.700 €

Radlader Komatsu 87.015 €

Die zwanzig Vermögensobjekte mit den höchsten RBW machen mit 9.515.185 € (Vorjahr: 10.025.135 €) rund 85 % des Sachanlagevermögens und 33 % des Gesamtvermögens aus.

Darüber hinaus wurden Abfallbehälter mit einem RBW von insgesamt 454.383,29 € (Vorjahr: 513.145,41 €) aktiviert.

Die Abschreibungen auf Anlagegegenstände werden ausschließlich linear be- rechnet. Die Abschreibungssätze liegen im Rahmen der amtlichen AfA-Tabel- len der Bundesfinanzverwaltung sowie der von verschiedenen Fachorgani- sationen herausgegebenen Empfehlungen.

Selbstständig nutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter mit AHK bis 410 € werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Es handelte sich dabei um Vermögens- gegenstände mit einem Anschaffungswert von insgesamt 5.193,29 €, so u.a.

EDV-Geräte und Kleingeräte.

Unter den Finanzanlagen wird die Beteiligung am AS in Höhe von 750.000 € ausgewiesen. Es handelt sich dabei um die gezahlte Einlage des in 2003 gegründeten AS. Die KAW ist mit 25 % am Eigenvermögen des Verbandes beteiligt, welches sich insgesamt auf 3 Mio. € beläuft.

3.2.1.1.2 Umlaufvermögen, Forderungen und Geldvermögen

Der Buchwert der Vorräte belief sich zum 31.12.2017 auf 161.404,05 € (Vor- jahr: 156.030,55 €). Davon machten die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 42.310,21 € (Vorjahr: 49.158,82 €) aus. Darunter fielen Dieseltreib- und Schmierstoffe mit 31.459,55 € (Vorjahr: 41.723,11 €) sowie der Bestand an Heizöl in Höhe von 10.850,66 € (Vorjahr: 7.435,71 €).

(20)

Der Warenbestand setzte sich wie folgt zusammen:

31.12.2017 31.12.2016 Verbrauchsmittel Sickerwasserbereich 86.557,15 € 74.195,46 €

Reifenbestand 14.404,12 € 22.241,29 €

Ersatzteile für Werkstatt des Fuhrparks 14.054,82 € 14.153,96 € Ersatzteile für Deponie Blankenhagen 4.077,75 € 4.380,00 €

insgesamt 119.093,84 € 114.970,71 €

Die urschriftlichen Inventuraufnahmelisten wurden in Stichproben rechnerisch geprüft. Die Vorräte sind mit den Einstandspreisen unter Beachtung des Nie- derstwertprinzips bewertet worden. Die Bestandsveränderungen wurden unter den Materialaufwendungen erfasst.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beliefen sich zum Bilanzstichtag auf 475.405,43 € (Vorjahr: 505.525,50 € ohne AS). Im Einzel- nen waren zu bilanzieren:

31.12.2017 31.12.2016

Sonstige Kunden 314.157,95 € 529.225,50 €

Abfallentsorgungsgebühren (KDG) 184.947,48 € 0,00 €

DSD 0,00 € 0,00 €

Brutto-Forderungen 499.105,43 € 529.225,50 €

Pauschalwertberichtigungen 23.700,00 € 23.700,00 € Netto-Forderungen 475.405,43 € 505.525,50 € Die Forderungen gegenüber dem Landkreis und dem AS werden separat ausgewiesen.

Dem Ausfallrisiko bei Forderungen wird mit einer Pauschalwertberichtigung von 1,0 % Rechnung getragen. In die Berechnung wurden die einzelwert- berichtigten Forderungen und die Forderungen gegen den Landkreis Northeim nicht einbezogen. Die Pauschalwertberichtigung sowie die Abschreibungen auf Forderungen wurden aufwandserhöhend bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.

Die Forderungen gegen den Landkreis Northeim beliefen sich zum 31.12.2017 auf 48.619,12 € (Vorjahr: 37.308,70 €).

Gegenüber dem AS bestanden zum 31.12.2017 keine Forderungen; im Vor- jahren wurden noch 810.776,44 € ausgewiesen.

Sonstige Vermögensgegenstände wurden zum 31.12.2017 nicht ausge- wiesen. Im Vorjahr ergab sich ein Geldtransit des Girokontos 15602 bei der KSK Northeim von 50.709,55 €.

Zum 31.12.2017 belief sich das Geldvermögen auf 15.957.995,04 € (Vorjahr:

14.199.601,78 €), welches sich wie folgt zusammensetzt:

(21)

31.12.2017 31.12.2016

Handvorschuss Blankenhagen 500,00 € 500,00 €

Nebenkassen 4.341,15 € 2.829,84 €

Girokonten 11.953.153,89 € 10.196.271,64 €

Termingeld 4.000.000,00 € 4.000.000,00 €

insgesamt 15.957.995,04 € 14.199.601,48 €

Die Nebenkassen betreffen die Deponien Blankenhagen, Uslar-Verliehausen, Brandisbreite und Einbeck.

Das Guthaben auf dem Girokonto Nr. 15602 bei der KSN in Höhe von 11.953.153,89 € wurde durch den Auszug Nr. 251/4 vom 29.12.2017 nach- gewiesen.

Bei dem Guthaben von 4.000.000 € handelt es sich um eine Termingeldanlage bei der HSH Nordbank Hamburg in Kiel. Die Laufzeit ist vom 08.03.2017 bis zum 07.03.2019 terminiert.

Weiterhin wird bei der KSN noch das Girokonto Nr. 45492 geführt. Hierbei handelt es sich um ein reines Verrechnungskonto (S 126350). Auf diesem Konto werden die Gebühren für die Haus- und Gewerbemüllgebühren gutgeschrieben. Die Buchungen werden von der KDG vorgenommen. Die Gebühren werden umgehend auf das Konto 15602 überwiesen. Ausweislich der von der KDG übersandten Kopie des Kontoauszuges weist das Konto einen Bestand von 0 € aus.

Schließlich waren Rechnungsabgrenzungsposten im Wert von 11.092,06 € (Vorjahr: 9.172,44 €) zu aktivieren. Dabei handelte es sich um noch nicht fällige Anteile der Kraftfahrzeugsteuer (9.753,31 €) und Mietzahlungen aus Flaschennutzungsverträgen (1.190,00 €).

3.2.1.2 Passiva

3.2.1.2.1 Eigenkapital und eigenkapitalähnliche Werte

Das Eigenkapital des Betriebes belief sich zum 31.12.2017 auf insgesamt 10.631.443,18 € (Vorjahr: 11.033.343,95 €) und setzt sich wie folgt zusammen:

(22)

31.12.2017 31.12.2016

Stammkapital 560.000,00 € 560.000,00 €

Ergebnisvortrag 10.473.343,95 € 9.602.030,10 € kumulierte Abführung an den

Ergebnishaushalt des

Landkreises -33.600,00 € -355.000,00 €

Jahresgewinn/-verlust (-) -368.300,77 € 1.226.313,85 € insgesamt 10.631.443,18 € 11.033.343,95 € nachrichtlich: Bilanzgewinn 10.071.443,18 € 10.473.343,95 €

Das Stammkapital beläuft sich, gemäß Kreistagsbeschluss vom 11.12.2009 zur VI. Änderung der Betriebssatzung, auf 560.000 €. Der Saldo aus den Gewinnen bzw. aus den Verlusten der Vorjahre belief sich zum 31.12.2017 auf einen Betrag von 10.473.343,95 € (Vorjahr: 9.602.030,10 €). Dabei wurden die bereits abgeführten Abführungsbeträge mit den Überschüssen verrechnet.

Unter Berücksichtigung der noch an den Haushalt abzuführenden Eigenka- pitalverzinsung für 2017 beläuft sich der Bilanzgewinn auf 10.071.443,18 € (Vorjahr: 10.473.343,95 €).

Nach der Beratung im Betriebsausschuss hat der Kreistag den Jahresab- schluss 2016 am 08.06.2018 festgestellt. Ferner wurde beschlossen, für das Wirtschaftsjahr 2016 eine Eigenkapitalverzinsung in Höhe von 6 % des Stammkapitals (rd. 33.600 €) an den Haushalt des Landkreises Northeim abzuführen. Der Gewinn in Höhe von 1.226.313,85 € war auf neue Rechnung vorzutragen.

Über die Behandlung des Jahresergebnisses 2017 hat der Kreistag des Land- kreises Northeim noch zu beschließen.

3.2.1.2.2 Rückstellungen

Der Jahresabschluss wies die folgenden notwendigen und zulässigen Rück- stellungen aus:

31.12.2017 31.12.2016 Rückstellungen für Rekulti-

vierung und Nachsorge 17.020.181,33 € 16.636.881,33 € Sonstige Rückstellungen 190.612,00 € 202.900,00 €

insgesamt 17.210.793,33 € 16.839.781,33 €

Die Zusammensetzung und die Entwicklung der Rückstellungen für Rekultivierung und Nachsorge und der Sonstigen Rückstellungen ist der Anlage 7 zu entnehmen.

(23)

3.2.1.2.2.1 Rückstellungen für Rekultivierung und Nachsorge

Unter den Rekultivierungs- und Nachsorgeverpflichtungen wurden die Rück- stellungen für die aktive Hausmülldeponie Blankenhagen sowie für die in Betrieb befindlichen B+B-Deponien Brandisbreite, Einbeck und Uslar- Verliehausen aufgezeigt. Die Rekultivierungsverpflichtungen ergeben sich aus den Vorschriften des Niedersächsischen Abfallgesetzes (NAbfG), der Deponie- verordnung sowie aus den Planfeststellungsbeschlüssen.

In 2013 wurde aufgrund des Mengenrückganges bei der Deponierung auf der Deponie in Blankenhagen eine Neubewertung der Rückstellung vorgenom- men. Grundlage hierfür ist ein Gutachten des Ingenieurbüros IWA. Durch neuere Erkenntnisse, unter Zugrundelegung eines Deponiebetriebes bis zum Jahr 2042 und einer angenommenen Nachsorgephase bis 2072, wird eine Rückstellungszuführung von 344.300 € (bislang 378 T€) als erforderlich ange- sehen.

Im Berichtszeitraum wurden für Maßnahmen der Rekultivierung und Nach- sorge keine Mittel aufgewandt.

3.2.1.2.2.2 Sonstige Rückstellungen

Die Urlaubsrückstellungen enthalten die Ansprüche der Betriebsangehörigen aus dem zum Bilanzstichtag noch nicht genommenen Resturlaub für das Kalenderjahr 2017. Den Berechnungen des Betriebes liegt eine namentliche Urlaubsliste mit 576 Tagen (Vorjahr: 508 Tagen) zugrunde. In sechs Fällen wurden krankheitsbedingt 20 Tage oder mehr in das neue Jahr übertragen. Es ist darauf zu achten, dass den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entsprechend den tariflichen und gesetzlichen Bestimmungen im Laufe des Kalenderjahres der Jahresurlaub gewährt wird.

Ebenso wie beim Urlaub erfolgt die stichtagsbezogene Abgrenzung geleisteter aber nicht abgegoltener Überstunden bzw. positive Gleitzeitguthaben. So waren Rückstellungen für insgesamt 3.898 Arbeitsstunden (Vorjahr: 3.671 Arbeitsstunden) gebildet.

In 36 (31) Fällen wurde die Grenze der wöchentlichen Arbeitszeit über- schritten; in zwei Fällen über 100 Stunden. In der Spitze wies das Arbeitszeit- konto zum 31.12.2017 bis zu 334 Stunden aus. Es ist darauf zu achten, dass sich Ansprüche der Beschäftigten nicht über die Zeit immer weiter aufbauen, so dass letztendlich nur eine Abgeltung möglich ist. Darüber hinaus ist im Rahmen der Fürsorgepflicht einer Überbelastung entgegenzuwirken; dies gilt insbesondere bei betrieblichen Schlüsselfunktionen.

Die Rückstellungen für den Jahresabschluss setzen sich aus den restlichen Aufwendungen für die Abschlussprüfung 2017 sowie aus den erwarteten Auf- wendungen für die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 zusammen. Interne Aufwendungen sind nicht berücksichtigt.

Die Rückstellungen sind begründet und ausreichend bemessen.

(24)

3.2.1.2.3 Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestanden zum 31.12.2017 nicht.

Die KAW hatte zum Bilanzstichtag Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von 363.065,64 € (Vorjahr: 401.447,62 €). Wesentliche Kreditoren waren:

Kreditor Betrag

MAN VB Hannover 204.085,00 €

Egger Holzwerkstoffe 33.755,06 €

Harz-Humus Recycling GmbH 25.784,34 €

Pape, Bernd 16.891,09 €

Raiffeisen Warenlager GmbH 16.508,05 €

Enwacon GmbH&Co.KG 14.957,68 €

Color-Druck GmbH 13.841,52 €

Die Liefer- und Leistungsverbindlichkeiten werden über eine Kreditorenbuch- haltung abgewickelt.

Gegenüber verbundenen Unternehmen wurden Verbindlichkeiten in Höhe von 84.507,25 € (Vorjahr: 152.013,28 €) ausgewiesen. Es handelte sich dabei um Ansprüche des Landkreises Northeim.

Als Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteili- gungsverhältnis besteht, wird zum 31.12.2017 eine Zahlungsverpflichtung mit 369.783,80 € (Saldo: 74.102,47 €) ausgewiesen. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um den Differenzbetrag aus dem Umlagebescheid des AS.

Die Sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 9.342,06 € (Vorjahr:

2.204,60 €) sind die Umsatzsteuerzahllasten, welche im laufenden Wirtschafts- jahr fristgerecht bezahlt wurden.

Zum 31.12.2017 wurden, wie im Vorjahr, keine passiven Rechnungsabgren- zungsposten ausgewiesen.

3.2.2 Ertragslage (Gewinn- und Verlustrechnung)

In der nachfolgenden Aufstellung wurden die Erträge und Aufwendungen nach der GuV zusammengestellt. In Erweiterung des gesetzlichen Gliederungssche- mas werden die Aufwendungen für die Deponienachsorgeverpflichtungen ge- sondert ausgewiesen. Die sonstigen Steuern wurden den betrieblichen Auf- wendungen zugeordnet. Im Zinsergebnis werden die entsprechenden Erträge und Aufwendungen saldiert aufgezeigt.

(25)

+/-

T€ % T€ % T€

Umsatzerlöse 14.504 99,4 15.495 98,8 -991

Sonstige betriebliche Erträge 84 0,6 195 1,2 -111 Betriebliche Erträge 14.588 100,0 15.690 100,0 -1.102

Materialaufwand 7.777 53,3 7.319 46,6 458

Personalaufwand 4.904 33,6 4.865 31,0 39

Abschreibungen 1.238 8,5 1.239 7,9 -1

Aufwendungen für Rekultivierung und

Deponienachsorge 383 2,6 383 2,4 0

Sonstige Steuern 22 0,2 24 0,2 -2

Sonstige betriebliche Aufwendungen 661 4,5 695 4,4 -34 Betriebliche Aufwendungen 14.985 102,7 14.525 92,6 460 Betriebsergebnis -397 -2,7 1.165 7,4 -1.562

Zinsergebnis (Saldo) 29 0,2 61 0,4 -32

Jahresgewinn/-verlust (-) -368 -2,5 1.226 7,8 -1.594 2016

2017

Der Betrieb erhebt für die Abfallentsorgung und die Anlieferung auf den B+B- Deponien Gebühren nach dem NKAG. Entsprechend § 5 Abs. 1 NKAG soll das Gebührenaufkommen die Kosten des Betriebes decken. Eine unmittelbare Gewinnerzielung wird somit für diese Betriebsbereiche nicht verfolgt.

Von den Umsatzerlösen entfielen auf den Fuhrbetrieb 11.693 T€ (Vorjahr:

12.713 T€) und auf den Deponiebetrieb 2.811 T€ (Vorjahr: 2.782 T€). Der Rückgang im Fuhrbetrieb (-1.020 T€) betraf durch die Gebührensenkung vor allem die Erlöse aus dem privaten (-1,1 Mio. €) und den gewerblichen Hausmüll- und Behältergebühren (-229 T€). Dagegen stiegen die Erlöse aus dem Altpapier um 263 T€ und dem Biomüll um 32 T€). Beim Deponiebetrieb stiegen die Erlöse insgesamt um rund 30 T€). Dies ist auf Mehrerlöse bei der Anlieferung in Blankenhagen um 260 T€ zurückzuführen. Dagegen war bei den B+B-Deponien ein Rückgang um 82 T€ und beim AS von 123 T€ zu verzeichnen.

Der Rückgang bei den sonstigen betrieblichen Erträgen (-111 T€) ist zum einen auf den Wegfall von Erlösen aus der Auflösung von Rückstellung aus dem Vorjahr (-53 T€) und zum anderen auf geringere Mahngebühren (-50 T€) zurückzuführen.

Der Materialaufwand stieg um 458,4,6 T€ auf 7.776,8 T€. Dabei entfielen auf die Aufwendungen für bezogene Leistungen 6.797,2 T€ bzw. 87,4 % (Vorjahr:

86,4 %). Der Kostenzuwachs ergab sich u.a. bei der Fremdentsorgung (+333 T€) und beim AS (+210 T€), bei geringen Kosten für die Fremdleistun- gen auf der Deponie (-132 T€) bzw. bei der Sickerwasserkläranlage (-73 T€).

(26)

Der Personalaufwand stieg um 38,6 T€ auf 4.903,6 T€. Er beanspruchte damit 33,6 % der betrieblichen Erträge. Der Anteil der sozialen Abgaben und der Aufwendungen für Altersversorgung an den gesamten Personalkosten belief sich auf 21,3 % (Vorjahr: 21,2 %).

Die Abschreibungen auf Sachanlagen stagnierten aufgrund der verhaltenen Investitionen bei 1.238,2 T€. Sie standen im Berichtsjahr aufgrund des negativen Jahresergebnisses nur zum Teil als Finanzierungsmittel zur Verfü- gung.

Die Aufwendungen für Rekultivierung und Deponienachsorge beliefen sich, wie im Vorjahr, auf 383,3 T€. Davon wurden den Rückstellungen für die Rekultivierungs- und Nachsorgeverpflichtungen der Hausmülldeponie Blankenhagen 344,3 T€ und den B+B-Deponien 39 T€ zugeführt.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sanken um 34 T€ auf 661,1 T€.

An sonstigen Steuern fielen nahezu unverändert 22,3 T€ an.

Im Berichtsjahr reichten die betrieblichen Erträge nicht mehr zur Deckung der betrieblichen Aufwendungen aus. Das Betriebsergebnis verschlechterte sich aufgrund der gesunkenen Erlöse und höheren Aufwendungen gegenüber dem Vorjahr um 1.562 T€ auf -368,3 T€.

Die Erträge aus Zinsen und Beteiligungen beliefen sich nur auf 29,5 T€.

Zinsaufwendungen waren im Berichtszeitrum nicht zu verzeichnen.

Am Unternehmensergebnis waren die Ergebniskomponenten wie folgt beteiligt:

T€ % T€ %

Betriebsergebnis -397 107,9 1.165 95,0

Finanzergebnis 29 -7,9 61 5,0

Ertragsteuern 0 0,0 0 0,0

Unternehmensergebnis -368 100,0 1.226 100,0

2017 2016

Nach Verrechnung des Zinsergebnisses und der Ertragsteuern schließt der Betrieb das Wirtschaftsjahr mit einem Jahresfehlbetrag von 368,3 T€ ab, nach einem Jahresüberschuss von 1.226 T€ im Vorjahr. Damit floss ein Teil der Überschüsse aus Vorjahren wieder an die Gebührenzahler zurück.

Eine Erfolgsübersicht der Bereiche Deponie- und Fuhrbetrieb enthält die Anlage 5.

(27)

3.2.2.1 Erlöse

3.2.2.1.1 Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse beliefen sich im Berichtszeitraum auf insgesamt 14.504.021,09 € (Vorjahr: 15.494.807,26 €).

Die Zusammensetzung und die Entwicklung für den Fuhrbetrieb stellten sich wie folgt dar:

2017 2016 +/-

€ € €

Hausmüll-/Behälter-

gebühren 6.778.404,57 7.905.090,94 -1.126.686,37 Gewerbemüllgebühren 1.472.051,06 1.700.603,42 -228.552,36 Biomüllgebühr 1.823.061,01 1.790.348,89 32.712,12 DSD-Wertstoffsammlung 96.088,03 89.986,63 6.101,40 Erlöse Papierverkauf 1.213.782,66 950.778,94 263.003,72 Abfallsäcke &

Müllplaketten 136.641,40 114.303,57 22.337,83

Vermarktung von

Recyclingmaterial 60.616,75 66.128,53 -5.511,78 Verkauf von Treibstoffen 29.461,37 28.843,20 618,17 Sperrmüllentsorgungen 52.912,00 44.768,00 8.144,00

Übrige 29.851,64 21.693,15 8.158,49

Fuhrbetrieb 11.692.870,49 12.712.545,27 -1.019.674,78 Zum 01.01.2017 wurde die Restabfallgebühr für Abfälle aus Haushalten um 14 % und für Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen um 9 % gesenkt. Dies korrespondiert mit dem Rückgang der Erlöse aus Behältergebühren.

Der Mehrerlös aus dem Altpapier resultiert bei etwas höheren Mengen aus den günstigeren Verkaufspreisen.

Der Deponiebetrieb erzielte folgende Erlöse:

2017

2016

+/-

€ Gebühren Hausmüll-

deponie 1.232.804,71 971.888,66 260.916,05

Gebühren B+B-Deponie 334.088,13 415.657,52 -81.569,39

Erlöse AS 1.154.001,86 1.277.026,44 -123.024,58

Gebühren für Container 56.626,40 70.673,10 -14.046,70 Gebühren für Bioabfuhr 33.629,50 46.441,50 -12.812,00 Deponiebetrieb 2.811.150,60 2.781.687,22 29.463,38 Die Gebührensätze blieben bis auf Altholz, verglaste Fenster, gefährliche mineralfaserhaltige Dämmmaterialien und Baustoffe auf Gipsbasis unver- ändert.

(28)

Bei der Selbstanlieferung von Abfällen auf der Hausmülldeponie Blankenhagen werden Gebühren nach Art und Gewicht der Abfälle berechnet.

Die Gebühren der B+B-Deponien bemessen sich nach der maximalen Nutzlast des anliefernden Fahrzeuges in Abhängigkeit von der Art der Abfälle. Der Rückgang entspricht der Mengenentwicklung.

Unter den Gebühren für Container werden die Erträge aus der Selbst- anlieferung von Hausmüll und ähnlichen Abfällen auf den Containerplätzen der B+B-Deponien ausgewiesen.

Die Gebühren für die Bioabfallentsorgung betrafen Selbstanlieferungen von Bioabfällen auf den Deponien Blankenhagen, Einbeck, Brandisbreite und Uslar-Verliehausen.

3.2.2.1.2 Sonstige betriebliche Erträge

Die Sonstigen betrieblichen Erträge des Berichtszeitraumes beliefen sich auf 83.455,74 € (Vorjahr: 194.971,59 €).

Die Buchgewinne aus Anlagenverkäufen wurden aus dem Verkauf von Altfahrzeugen erzielt.

Als sonstige Erträge wurden, wie im Vorjahr, die Erstattung von Sanierungs- geld der VBL mit 11.223,58 € ausgewiesen.

Sie stellen sich im Einzelnen wie folgt dar:

2017 2016 +/-

€ € €

Abgang von Anlagevermögen 36.000,00 24.500,00 11.500,00

Mahngebühren 23.721,64 73.697,97 -49.976,33

Mieten und Pachten 3.659,40 3.659,40 0,00

Auflösung von Rückstellungen 17.100,00 70.500,00 -53.400,00 Reinigung der Standplätze 0,00 9.075,00 -9.075,00

Verladung Bioabfall 0,00 1.974,72 -1.974,72

Übrige Erträge 2.974,70 11.564,50 -8.589,80

insgesamt 83.455,74 194.971,59 -111.515,85

3.2.2.1.3 Zinserträge

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge wurden 2017 in Höhe von 29.459,22 € (Vorjahr: 61.327,00 €) erzielt. Es handelte sich dabei zum einen um die Verzinsung aus der Anlage als Termingeld. Die Verzinsung der Ver- bandseinlage beim Abfallzweckverband Südniedersachsen für 2017 mit 33.750 € floss erst im Wirtschaftsjahr 2018 zu.

(29)

3.2.2.2 Aufwendungen 3.2.2.2.1 Materialaufwand

Der Materialaufwand belief sich 2017 auf insgesamt 7.776.841,24 € (Vorjahr:

7.318.404,46 €). Davon entfielen auf:

a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 979.611,82 € (Vorjahr: 996.115,61 €),

b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 6.797.229,42 € (Vorjahr:

6.322.288,85 €).

Im Folgenden wird die Zusammensetzung und Entwicklung von Aufwen- dungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erläutert:

2017

2016

+/-

€ Kraft- und Schmierstoffe 368.923,10 355.641,41 13.281,69 Fahrzeugunterhaltung (Fuhr) 116.106,40 132.369,95 -16.263,55

Reifen 46.200,28 38.882,66 7.317,62

Säcke und Ersatzteile 14.169,88 4.081,93 10.087,95 Dienst- und Schutzkleidung 36.111,18 32.134,31 3.976,87 Kleinwerkzeuge und -geräte 10.237,65 12.214,77 -1.977,12 Sickerwasserkläranlage 95.901,11 168.892,46 -72.991,35 Sonstige Betriebsmittel 40.404,48 32.617,10 7.787,38 Energie- und Wasserbezug 112.283,72 101.225,36 11.058,36 Treib- und Schmierstoffe 69.845,23 61.434,19 8.411,04 Fahrzeugunterhaltung (Dep.) 58.390,49 50.759,96 7.630,53

Betriebsmittel B+B 1.632,70 2.594,67 -961,97

Übrige 9.405,60 3.266,84 6.138,76

insgesamt 979.611,82 996.115,61 -16.503,79

Die Aufwendungen für Kraft- und Schmierstoffe im Fuhrbetrieb betrafen nahe- zu ausschließlich Dieseltreibstoff. Die höheren Aufwendungen ergaben sich insbesondere durch gestiegene Bezugspreise.

Als Betriebsmittel für die Sickerwasserkläranlage wurden hauptsächlich Acetol und Aktivkohle beschafft. Die sonstigen Betriebsmittel betrafen u.a. den Ersatz von Pumpen, Rohren oder Schläuchen.

Die ausgewiesenen Positionen wurden in Stichproben mit den Eingangsrech- nungen abgestimmt.

Die Aufwendungen für bezogene Leistungen stellten sich im Einzelnen wie folgt dar:

(30)

2017

2016

+/-

Aufwendungen AS 4.869.647,72 4.659.546,59 210.101,13 Bioabfallentsorgung 503.499,29 507.189,81 -3.690,52 Abwasserbeseitigung und

Analysen 369.458,35 326.265,33 43.193,02

Fremdleistungen Deponien 195.842,66 328.775,50 -132.932,84 Unterhaltung (Technik,

Fahrzeuge, Bauten) 218.624,82 214.774,45 3.850,37

Fremdentsorgung 491.657,59 158.273,81 333.383,78

Unterhaltung Container-

plätze 5.379,22 8.471,79 -3.092,57

sonst. Entsorgungskosten 128.644,95 106.576,22 22.068,73

Sonstiges 14.474,82 12.415,35 2.059,47

insgesamt 6.797.229,42 6.322.288,85 474.940,57 Von den Aufwendungen für den Abfallzweckverband entfielen 4.792.715,30 € (Vorjahr: 4.624.100,71 €) auf die entsprechende Umlage. Dem stand eine gelieferte Menge von 26.351,22 t (Vorjahr: 25.901,43 t) gegenüber. Dies ent- sprach nahezu der in der Satzung festgelegten Menge von 25.000 t. Insge- samt wurde die Vorgabe von den Verbandsmitgliedern um 24.862,77 t (Vorjahr: 26.136,04 t) unterschritten. Der Anteil der variablen Kosten wurde nach der tatsächlichen Menge verteilt und belief sich auf 148,25 €/t (Vorjahr:

141,75 €/t). Die fixen Kosten von insgesamt 3.857,7 T€ (Vorjahr: 4.201,6 T€) wurden auf der Basis eines festgelegten Mengenkorridors verteilt. Die Fix- kosten je angelieferte Tonne lagen im Durchschnitt bei 41,42 € (Vorjahr:

45,74 €), durch Mengenunterschreitungen aber bei bis zu 61,11 €/t (Vorjahr:

68,87 €/t).

Der Fixkostenanteil für den Landkreis Northeim lag bei 33,63 €/t (Vorjahr:

36,77 €/t), so dass sich ein Gesamtpreis von 181,87 €/t (Vorjahr: 178,53 €/t) errechnet.

Die KAW hatte Anzahlungen in Höhe von 4.541.278,32 € geleistet, so dass sich zum 31.12.2017 eine Restzahlung von 251.436,98 € ergab.

Unter den Aufwendungen für die Abwasserbeseitigung werden Kosten für die Entsorgung von Klärschlamm, für die Mitbehandlung des Sickerwassers aus der Hausmülldeponie Blankenhagen, in der städtischen Kläranlage von Moringen sowie für Sickerwasseruntersuchungen gezeigt.

Bei den Fremdleistungen handelte es sich u.a. um Aufwendungen für die Sickerwasserkläranlage Blankenhagen.

Von den Kosten der Fremdentsorgung entfielen 443.732,43 € auf Altholz.

(31)

Unter den sonstigen Entsorgungskosten wurden u.a. Aufwendungen für Schadstoffe, Transportleistungen Dritter und die Beseitigung „Wilder Ab- lagerungen“ in Höhe von 12.429,81 € (Vorjahr: 21.109,41 €) zusammen- gefasst.

Die unter „Übrige“ aufgeführten Aufwendungen beinhalteten u.a. Schutz- bekleidung sowie Rundfunkgebühren für Einrichtungen.

3.2.2.2.2 Personalaufwand

Der Personalaufwand belief sich im Berichtszeitraum auf 4.903.555,07 € (Vorjahr: 4.864.939,10 €). Davon entfielen auf:

a) Löhne und Gehälter 3.858.594,82 € (Vorjahr: 3.831.207,29 €),

b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unter- stützung 1.044.960,25 € (Vorjahr: 1.033.731,81 €), davon für Altersversor- gung 291.701,68 € (Vorjahr: 263.305,97 €).

Die Personalaufwendungen stiegen um 38.615,97 € bzw. 0,79 %.

Die Löhne und Gehälter haben sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt ent- wickelt:

2017 2016 +/-

Löhne 3.177.818,63 € 3.123.619,54 € 54.199,09 € Gehälter 680.776,19 € 707.587,75 € -26.811,56 € insgesamt 3.858.594,82 € 3.831.207,29 € 27.387,53 € Urlaubsgeld und Weihnachtszuwendung wurden gemäß den tarifvertraglichen Bestimmungen gezahlt. Außer diesen Vergütungen werden den Lohnempfän- gern Überstunden- und Erschwerniszuschläge sowie Reisekostenentschädi- gungen gewährt. Die wöchentliche Arbeitszeit beläuft sich seit Juli 2008 auf einheitlich 39 Wochenstunden.

Für Sozialabgaben sowie Aufwendungen für Altersversorgung und für Unter- stützung fielen an:

2017/€ 2016/€ +/- in €

AG-Anteil Sozialvers. -

Löhne 616.221,90 627.845,43 -11.623,53

AG-Anteil Sozialvers. -

Gehälter 130.752,67 135.918,51 -5.165,84

Beiträge zur VBL 291.701,68 263.305,97 28.395,71 Beihilfen und Sonstiges 6.284,00 6.661,90 -377,90 insgesamt 1.044.960,25 1.033.731,81 11.228,44

(32)

Mit den Aufwendungen der Altersversorgung für die aktiven Betriebsangehöri- gen wurden die Beiträge zur VBL abgedeckt. In den sonstigen Personalkosten sind auch die Kosten für Untersuchungen enthalten.

Den Aufwendungen lagen nach den Unterlagen des Betriebes gemäß § 285 Nr. 7 HGB folgende Beschäftigtenzahlen - getrennt nach Gruppen - zugrunde:

31.12.2017 31.12.2016

Lohnempfänger 76 76

Gehaltsempfänger 14 15

Aushilfen 6 6

Reinigungskräfte 2 2

insgesamt 98 99

Gegenüber dem Vorjahresbilanzstichtag sank die Anzahl der Mitarbeiter um einen auf 98.

Die Entwicklung der durchschnittlichen Vollzeitkräfte nach Bereichen zeigt die folgende Grafik:

Im Jahresdurchschnitt waren insgesamt 98,29 Vollkräfte (Vorjahr: 99,29 Voll- kräfte) beschäftigt, das war eine Vollkraft weniger als im Vorjahr.

Der Betrieb beschäftigte im Durchschnitt 6,71 VK (Vorjahr: 5,96 Vollkräfte) als Aushilfen.

71,83 71,21 71,83 70,42 70,29 71,04 71,42 70,55 72,54 71,96 71,25 12,08 13,00 13,67 14,67 14,92 14,00 14,58 14,92 16,71 16,13 15,67 12,38 13,08 14,00 14,54 14,13 14,75 15,21 14,92 15,00 15,08 15,67

2,00 2,00 2,00 1,76 1,96 1,84 2,67 2,67 1,79 1,50

1,00

0 20 40 60 80 100 120

2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 2009 2008 2007 Reinigung Deponie Verwaltung Fuhrpark

(33)

3.2.2.2.3 Sonstige betriebliche Aufwendungen und Zinsen

Unter der Position Sonstige betriebliche Aufwendungen wurden insgesamt 661.130,49 € (Vorjahr: 695.154,32 €) ausgewiesen. Die Aufwendungen für Deponienachsorgeverpflichtungen werden in einer eigenen Aufwandsposition der GuV dargestellt (vgl. Ziff. 3.2.1.2.2.1 dieses Berichts).

Von den sonstigen betrieblichen Aufwendungen entfielen 526.385,51 € (Vor- jahr: 545.104,51 €) auf den Fuhrbetrieb und der Betrag i.H.v. 134.744,98 € (Vorjahr: 150.113,23 €) auf den Deponiebetrieb.

Der Gesamtbetrag setzt sich wie folgt zusammen:

2017

2016

+/-

€ Gebühreneinzug KDG 102.831,76 101.641,98 1.189,78 Versicherungen und Abgaben 122.020,27 122.812,70 -792,43 Verwaltungskosten Landkreis 145.900,00 158.027,17 -12.127,17 Rechts-, Beratungs- und

Prüfungskosten 3.979,43 18.320,89 -14.341,46

Porto und Telefon 38.338,43 33.179,26 5.159,17 Öffentlichkeitsarbeit 25.048,89 35.075,37 -10.026,48 Unterhaltung und Instandhaltung 18.428,67 7.000,54 11.428,13

EDV 69.400,57 83.802,74 -14.402,17

Wasser, Strom, Heizung 45.970,06 32.876,19 13.093,87

Fremdfahrzeuge 9.917,75 11.702,11 -1.784,36

Einzelwertberichtigungen und

Abschreibungen auf Forderungen 11.677,49 17.935,14 -6.257,65

Reinigungskosten 822,17 8.134,13 -7.311,96

Miet- und Pachtaufwendungen 13.500,91 12.839,19 661,72 Reise- und Bewirtungskosten 13.050,65 11.020,26 2.030,39 Aus- und Fortbildungskosten 18.761,22 16.877,52 1.883,70 Bürobedarf, Fachliteratur 13.143,03 16.456,98 -3.313,95

Übrige 8.339,19 7.452,15 887,04

insgesamt 661.130,49 695.154,32 -34.023,83

Der Gebühreneinzug beinhaltet die Vergütung an die KDG für die Abrechnung und den Einzug der Abfallgebühren.

Die Aufwendungen für Versicherungen betrafen im Wesentlichen die Zahlun- gen an den Kommunalen Schadenausgleich.

Die Verwaltungskostenerstattung an den Landkreis beinhaltete Leistungen der Stabsstellen und Arbeitsgruppen, einschließlich der anteiligen Kosten für die Sicherheitsfachkraft.

(34)

In den Rechts-, Beratungs- und Prüfungskosten sind auch die gebildeten Rückstellungen für die Erstellung des Jahresabschlusses enthalten.

Schließlich wurden zweifelhafte Forderungen in Höhe von 11.677,49 € (Vorjahr: 17.935,14 €) ausgebucht.

Im Berichtszeitraum sind keine Zinsen und ähnliche Aufwendungen ange- fallen.

3.2.2.2.4 Steuern

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag fielen für den Berichtszeitraum nicht an.

Die Sonstigen Steuern beliefen sich in 2017 auf 22.258,66 € (Vorjahr:

23.704,47 €). Davon entfielen auf Kraftfahrzeugsteuern 22.042,72 € und auf Grundsteuern 215,94 €.

3.2.2.3 Jahresergebnis

Im Berichtszeitraum wurde ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 368.300,77 € ausgewiesen. Im Vorjahr wurde noch ein Überschuss von 1.226.313,85 € erzielt.

Durch die Gebührensenkung der Restabfallgebühr um 14 % für Abfälle aus Haushalten und 9 % für Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen wurde mit dem Fehlbetrag in 2017 ein Teil der aufgelaufenen Überschüsse aus Vor- jahren abgebaut. In der weiteren Planung sind für 2018 und 2019 in der Sum- me weitere Fehlbedarfe in Höhe von 2,7 Mio. € vorgesehen. Am Ende des Planungszeitraums würde sich dann der Bilanzgewinn auf rund 8,7 Mio. € belaufen (2016: 10,4 Mio. €)

Der Bilanzgewinn setzt sich aus Überschüssen des Gebührenhaushaltes und der gewerblichen Tätigkeit zusammen. Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt folgende Grafik:

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Mit dem Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid für 2013 vom 18.03.2015 und mit Einreichung der Einkommensteuerklärungen für 2014 und 2015 machte die Klägerin Aufwendungen

Die Umstellung auf die Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung (Doppik) zum 01.01.2009 gemäß Beschluss der Stadtverordneten- versammlung der

Prozessbevollmächtigte in der mündlichen Verhandlung nicht angeben, wer die „Zusammenstellung Betreuungsfahrten Eltern für X“ gefertigt hat. Den Klägern gelingt somit der

Deckelung zu belassen, wenn im Einzelfall eine für eine beihilfeberechtigte Person medizinisch notwendige Behandlung ausschließlich in einer Privatklinik, nicht dagegen in

Das Landgericht hatte sich allein mit einer Haftung der Beklagten gegenüber der WEG als Klägerin zu befassen. Die Beklagte haftet als Bauträgerin aber für alle Werkmängel,

Übersicht über Erträge und Aufwendungen zum

Auszahlungen können an jeweils anderer Stelle im Haushalt gedeckt werden. Die gesetzlichen Voraussetzungen in § 84 GemO sind

Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge (6) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahresklärung als zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht