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Im Sinne der Kantonsverfassung und des Leitbilds Luftverkehr kann der Kanton Bern dennoch bereits heute Optimierungen der Bahn- und Busverbindungen realisieren

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M 111/2002 BVE 16. Oktober 2002 49C

Motion

3584 Gresch, Bern (GB)

Weitere Unterschriften: 5 Eingereicht am: 10.06.2002

Bern-Basel per Zug statt mit dem Flugzeug

Der Regierungsrat wird aufgefordert, gemeinsam mit dem Kanton Basel-Stadt und den SBB Verbesserungen und Optimierungen für die öV-Verbindungen (Bahn und Bus) zwischen Bern und dem Flughafen Basel-Mulhouse vorzuschlagen und umzusetzen.

Begründung:

Artikel 34 der bernischen Kantonsverfassung verpflichtet den Kanton Bern, für eine umweltgerechte Verkehrsordnung zu sorgen und das Umsteigen auf umweltreundliche Verkehrsmittel zu fördern. Im Leitbild Luftverkehr hält der Regierungsrat fest, dass sich die verschiedenen Verkehrsträger unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, ökologischer und sozialer Aspekte sinnvoll ergänzen müssen und aufeinander abzustimmen sind.

Bezüglich Kurzstreckenflügen ist es die mehrfach geäusserte Meinung von Bund und Kanton, dass Kurzstreckenflüge nur dann gerechtfertigt sind, wenn die Destination nicht vergleichbar attraktiv per Bahn erreichbar ist.

Die Strecke Bern-Zürich Flughafen ist heute sehr attraktiv mit der Bahn zurückzulegen.

Anders sieht es aus bezüglich der Strecke Bern-Basel Mulhouse. Ein direkter Zuganschluss für den Basler Flughafen ist erst ab 2008 zu erwarten. Im Sinne der Kantonsverfassung und des Leitbilds Luftverkehr kann der Kanton Bern dennoch bereits heute Optimierungen der Bahn- und Busverbindungen realisieren. Ziel muss sein, die jährlich 3'000 Flugzeuge, welche rund 50'000 Passagiere (entspricht einem Viertel der Passagiere von Bern-Belp) zwischen diesen beiden Destinationen transportieren, zu substituieren.

Dass solches möglich ist, haben der Kanton Basel-Stadt und die SBB gezeigt mit der Einrichtung des „Flugzuges“ zwischen Basel und Zürich-Flughafen. Dieser Direktzug ist sehr erfolgreich und hat viele Kurzstreckenflüge ersetzt.

Die vom Kanton Bern mit dem Kanton Basel-Stadt und den SBB zu vollziehenden Massnahmen befinden sich auf der betrieblichen Ebene:

- Kombiticket SBB/Flugticket

- „Check-in“ am Bahnhof Bern

- gute Anschlüsse vom Zug auf den Bus in Basel und attraktives Rollmaterial Für den Kanton Bern würden keine Investitions- oder Betriebskosten anfallen.

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Antwort des Regierungsrates

Die Anliegen der Motionärin decken sich weitgehend mit den Zielsetzungen des Regie- rungsrates, welche - wie in der Begründung der Motion erwähnt - in verschiedenen Erlas- sen festgelegt sind. Allerdings sind auch die Zielsetzungen des Leitbildes Luftverkehr betreffend den Regionalflughafen Bern-Belp zu berücksichtigen. Danach sind die Verbin- dungen nach europäischen Destinationen, welche nicht mit vergleichbar guten Zugsver- bindungen erreicht werden können, zu erhalten und auszubauen. Aus kommerziellen Gründen werden bei solchen Verbindungen Zwischenhalte eingeschoben, d.h. es werden für eine bestimmte Destination Passagiere in Bern und Basel aufgenommen. Deshalb ist die Forderung nach einer vollständigen Substitution der Flüge Bern - Basel nicht zweck- mässig. Hingegen besteht die zusätzliche Zielsetzung, für Flüge ab Basel die Fahrten von und zum Flughafen Basel von der Strasse auf die Bahn zu verlagern. Detailmassnahmen wie Kombitickets SBB/Flugticket oder "Check-in" am Bahnhof Bern können diese Zielsetzung zwar unterstützen, erreicht wird das Ziel jedoch vor allem durch eine gute Einbindung des Kantons Bern in das europäische Hochgeschwindigkeitsnetz, wie dies auch im neuen Richtplan Kanton Bern vorgesehen ist.

Der Regierungsrat setzt sich für eine gute Einbindung des Kantons Bern in das europäische Hochgeschwindigkeitsnetz ein und ist bereit, mit den SBB und dem Kanton Basel-Stadt Kontakt aufzunehmen, damit geeignete Massnahmen geprüft und gegebenenfalls umgesetzt werden. Der Regierungsrat beantragt demnach den Vorstoss als Postulat anzunehmen

Antrag: Annahme als Postulat

An den Grossen Rat

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