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Archiv "Lauschangriff: Hoffen auf den Bundesrat" (30.01.1998)

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A-173

Seite eins

Deutsches Ärzteblatt 95, Heft 5, 30. Januar 1998 (1)

Diagnosenverschlüsselung

ICD-10 in die Schublade

B

islang war es nicht mehr als eine Annahme, jetzt darf es als sicher gelten: In die- ser Legislaturperiode wird es für die Kassenärzte keine Verpflich- tung zur Verschlüsselung ihrer Diagnosen geben. Diese Zusage machte Bundesgesundheitsmini- ster Horst Seehofer auf dem ersten Bundeskongreß der Vertragsärzt- lichen Vereinigungen am 18. Janu- ar in Hannover. Seehofer sagte, daß die ICD-10 nicht veröffent- licht werde, solange er Bundesge- sundheitsminister sei.

Zunächst einmal heißt das:

bis September 1998. Dann stehen die Bundestagswahlen an, deren Ausgang heute noch niemand vor- aussagen kann. Möglicherweise wird nach den Wahlen eine andere Regierung das Sagen haben. Mög-

lich aber auch, daß die jetzige Koalition für weitere vier Jahre bestätigt wird. Selbst dann wird der nächste Gesundheitsminister wohl nicht mehr Horst Seehofer heißen. Darüber sind sich die Be- obachter der „Bonner Szene“ ei- nig, und daraus macht Seehofer selbst keinen Hehl.

So gesehen darf der Ankündi- gung des Ministers aus Sicht der Kassenärzte keine allzu lange Halbwertszeit beigemessen wer- den. Dennoch dürfte Seehofers Stellungnahme über den Tag (und vielleicht auch über diese Legisla- turperiode) hinaus wirken. Im- merhin begründete der Minister seine Absage an die Verpflichtung der Kassenärzte zur Diagnosen- verschlüsselung mit den Ergebnis- sen des Modellversuchs, der im

April vergangenen Jahres in Nie- dersachsen und Sachsen-Anhalt begonnen worden war. Die Er- gebnisse (DÄ, Heft 46/1997) seien, so Horst Seehofer, weder ermuti- gend, noch hätten sie ausreichend dargelegt, ob die ICD-10-Codie- rung überhaupt notwendig sei.

Wie auch immer man diese Argumentation beurteilen mag:

Ein Gütesiegel für die Diagnosen- verschlüsselung in der ambulanten Versorgung ist sie jedenfalls nicht.

Eher ein Begräbnis erster Klasse.

Seehofers Nachfolger(in), sollte er/sie nicht aus der jetzigen Oppo- sition stammen, dürfte sich mit Wiederbelebungsversuchen der ICD-10 schwertun. Dies um so mehr, als die Trauergemeinde bei den Kassenärzten nicht sonderlich groß sein wird. Josef Maus

A

m 6. Februar will der Bun- desrat über das Gesetzes- paket zum „großen Lausch- angriff“ entscheiden, bestehend aus einer Änderung von Artikel 13 des Grundgesetzes und dem Ge- setz zur Verbesserung der Be- kämpfung der organisierten Krimi- nalität. Kommt bei der Grundge- setzänderung keine Dreiviertel- mehrheit im Bundesrat zustande, scheitert das gesamte Vorhaben.

Der Bundestag hatte am 16.

Januar die Grundgesetzänderung mit Zweidrittelmehrheit verab- schiedet. Zugestimmt hatten 452 Abgeordnete, abgelehnt hatten 184. Geschlossen für die Änderung waren CDU und CSU, während SPD und FDP zum Teil dafür, zum Teil (wie auch Bündnisgrüne und PDS) dagegen stimmten.

Der Präsident der Bundesärz- tekammer, Dr. Karsten Vilmar, hat am 22. Januar den Präsidenten des Bundesrates – derzeit Gerhard Schröder – sowie die Ministerprä- sidenten gebeten, „den Regelun- gen in der vorgesehenen Form nicht zuzustimmen, sondern dafür Sorge zu tragen, daß auch das Arzt-Patienten-Verhältnis den ge- botenen verfassungsrechtlichen Schutz erhält“. Das Arztgeheimnis verdiene ebenso wie das Beichtge- heimnis und die Vertraulichkeit des Wortes der Abgeordneten – Priester und Abgeordnete sowie Strafverteidiger dürfen nicht ab- gehört werden – verfassungsrecht- lichen Schutz. Das vom Bundestag vorgesehene Verwertungsverbot sei keine Kompensation für den Eingriff in das Arztgeheimnis und

die Verletzung des Patientenrech- tes. Das von Vilmar angeführte Verwertungsverbot ist wachsweich formuliert. Danach können abge- lauschte Arzt-Patienten-Gesprä- che verwertet werden, „wenn dies unter Berücksichtigung der Be- deutung des zugrundeliegenden Vertrauensverhältnisses nicht au- ßer Verhältnis zum Interesse an der Erforschung des Sachverhalts oder der Ermittlung des Aufent- haltsortes des Täters steht“.

Nach letzten Spekulationen könnte dem Land Bremen die Rolle des Züngleins an der Waage zufallen. Die Ärztekammer Bre- men hat gefordert, Bremen solle der Grundgesetzänderung nicht zustimmen oder sich im Bundes- rat zumindest der Stimme enthal-

ten. Norbert Jachertz

Lauschangriff

Hoffen auf den Bundesrat

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