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Archiv "KBV plädiert für gegliedertes System" (17.05.1990)

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Zeit zwischen Approbation und Niederlassung bei Praktischen Arzten

Bei den Praktischen Ärzten ist die Zeit zwischen der Approba- tion als Arzt und der Niederlas- sung in den letzten Jahren deut- lich gestiegen. Wartete man 1981 noch durchschnittlich 5,1 Jahre bis zum Schritt in die Selb- ständigkeit, so erhöhte sich die- se Zeit 1989 auf 6,1 Jahre. Die meisten der neu zugegangenen Kassen-/Vertragsärzte dürften diese Zeit im Krankenhaus oder in anderer ärztlicher Tätigkeit verbracht haben, man kann je- doch davon ausgehen, daß auch eine Wiederaufnahme der

ärztlichen Tätigkeit, z. B. nach einer Unterbrechung des beruflichen Engagements aus familiären Gründen, infrage kommt; dies ist für Ärztinnen oft unumgänglich

Aus Bund und Ländern

KBV plädiert für gegliedertes System

KÖLN. Die Kassenärztli- che Vereinigung (KBV) hält es für erforderlich, daß die Bundesregierung bereits im Staatsvertrag mit der Regie- rung der DDR die Grundlage für ein System der ambulan- ten Versorgung durch freibe- rufliche niedergelassene Ärz- te schafft. Eine leistungsfähi- ge Versorgung durch nieder- gelassene Arzte setzt voraus, daß ihre Chancengleichheit und ihre Berufsausübung nicht durch ein dominieren- des System von Polikliniken und Einrichtungen des Be- triebsgesundheitswesens fak- tisch verhindert wird. Das Po- likliniksystem und das Be- triebsgesundheitswesen der DDR mit ambulanten Ver- sorgungsaufgaben muß daher umstrukturiert werden, um entsprechend der Koalitions- vereinbarung der DDR-Re- gierung die Niederlassung von Arzten fördern zu kön- nen.

Die KBV begrüßt die Ab- sicht der Bundesregierung, im

MÜNCHEN. Aktuelle Fragen der Kassenärztlichen Versorgung haben Vertreter der Kassenärztlichen Verei- nigung Bayerns und der Lan- desverbände der Primärkas- sen in Bayern (Allgemeine Ortskrankenkassen, Betriebs- krankenkassen, Innungskran- kenkassen und Landwirt- schaftliche Krankenkassen) am 19. April 1990 bespro- chen. Auf seiten der Kassen- ärztlichen Vereinigung Bay- erns nahmen neben den Mit- gliedern des Vorstandes auch die Mitglieder des von der Vertreterversammlung be- stellten Vertragsausschusses teil.

Der Vorsitzende des Vor- standes der KVB, Professor Dr. Dr. h. c. Hans J. Sewe- ring, erläuterte eingehend die ernsten Konsequenzen, wel- che sich aus der weit über den

Staatsvertrag mit der DDR die Einführung eines nach Kassenarten gegliederten Krankenversicherungssy- stems gegebenenfalls mit ei- ner Übergangsfrist bis zum 1.

Januar 1991 zu vereinbaren.

Nach Auffassung der KBV wäre es nicht sachgerecht, in der verbleibenden Über- gangszeit bis zur Vereinigung beider deutscher Staaten für die DDR ein kassenartenneu- trales Krankenversicherungs- system einzuführen. Damit wäre nicht nur eine zweimali- ge Neuordnung des Systems der Krankenversicherung der DDR notwendig. Es bestünde vielmehr auch die Gefahr der Verfestigung einer Einheits- versicherung, in der sich Wettbewerb unter verschie- denen Kassenarten nicht ent- falten kann und in dem sich Solidargemeinschaften der Versicherten nicht entwik- keln können. Nach Auffas- sung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sollte da- her möglichst bald das beste- hende gegliederte System der Krankenversicherung in der Bundesrepublik für die Be- völkerung der DDR nutzbar gemacht werden. KBV

Bedarf hinausgehenden Zu- nahme der Zahl der Kassen- ärzte ergeben. Die von den Krankenkassen bezahlte Ge- samtvergütung sei zwar auch in den letzten Jahren laufend angestiegen, doch die Vertei- lung auf immer mehr Kassen- ärzte bewirke nahezu eine Stagnation des Einkommens beim einzelnen Kassenarzt.

Angesichts der ständig wach- senden Kosten müsse dies zu einer Gefährdung der Exi- stenzgrundlage führen.

Der Sprecher der Landes- verbände, Direktor Hans Sitzmann, wies darauf hin, daß derzeit erzielte Über- schüsse kaum ausreichen werden, auf die Krankenkas- sen zukommende neue Lei- stungen zu finanzieren. Sie würden möglicherweise sogar die vom Gesetzgeber vorge- gebene Beitragsstabilität in

Frage stellen. Es müßten des- halb gemeinsam alle Anstren- gungen unternommen wer- den, um einerseits Einsparun- gen überall dort zu erzielen, wo dies ohne Verschlechte- rung der Qualität der ärztli- chen Versorgung möglich sei, und damit andererseits auch Spielraum für eine leistungs- gerechte Vergütung der am- bulanten ärztlichen Versor- gung zu schaffen.

Ausführlich erörtert wur- den die derzeitigen vertragli- chen Regelungen zwischen der Kassenärztlichen Verei- nigung Bayerns und den Pri- märkassen. Die Vertragspart- ner kamen überein, Verhand- lungen über die Einführung von Richtgrößen gemäß § 83 SGB V aufzunehmen. Die Kassenseite hat darauf hinge- wiesen, daß bei einer solchen Änderung der Prüfungsver- einbarung auch die „Stich- probenprüfung" neu über- dacht werden müsse. Die zah- lenmäßig eng begrenzten Prüfanträge der Kassen wer- den entsprechend den gelten- den Verträgen behandelt. Es bestand dabei volle Überein- stimmung, daß die persönli- che Beratung der Kassenärz- te über eine gezielte und rationale Arzneiverordnung Vorrang vor allen Maßnah- men hat.

Die Vertragspartner stim- men darin überein, daß für den Bezug von Sprechstun-

denbedarf neue, einfachere und weniger komplikations- beladene Möglichkeiten ge- funden werden sollen. Es werden schließlich auch Ge- spräche darüber geführt, in welcher Weise die Bemühun- gen des einzelnen Kassenarz- tes zur Einsparung vermeid- barer Kosten im Verord- nungsbereich anerkannt wer- den können. WZ

Arzthelferinnen:

Gesamtdeutsche Klage

DORTMUND. Arzthelfe- rinnen in der DDR und der Bundesrepublik sollen die gleichen Arbeitsbedingungen haben. Das hat die Vorsitzen- de des Berufsverbandes der Arzt-, Zahnarzt- und Tier- arzthelferinnen (BdA), Gud- run Klöß, gefordert. Um die Forderung zu unterstreichen, hat die Vorsitzende die Aus- dehnung der Verbandsarbeit auf das Gebiet der DDR an- gekündigt. Klöß: „Mangelnde Anerkennung und unzurei- chende Bezahlung sind ein gesamtdeutsches Problem in diesem Beruf." Weil der Ver- band eine weitere Zuspitzung der Personalsituation be- fürchtet, soll eine Öffnung auch für andere Berufe ange- strebt werden, erklärte Gud- run Klöß auf der Bundes- hauptversammlung des BdA in Mannheim. EB

Zusammenarbeit mit den Kassen in Bayern

Dt. Ärztebl. 87, Heft 20 , 17. Mai 1990 (19) A-1599

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