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Archiv "Gesundheits- und Sozialpolitik: Finanzierungskrise gemeinsam überwinden" (13.06.1997)

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F

ür Bundesgesundheits- minister Horst See- hofer ist die dritte Etappe zur Struktur- reform im Gesundheitswe- sen bereits abgehakt: Die beiden zustimmungsfrei ge- haltenen GKV-Weiterent- wicklungsgesetze würden nach Zurückweisung der Einsprüche des Bundesrates mit der Kanzlermehrheit im Juni verabschiedet und plan- mäßig zum 1. Juli in Kraft treten, versicherte Seehofer.

Wegen der anhaltenden Blockadepolitik der Opposi- tion im Bundestag und im SPD-dominierten Bundesrat seien keine weitergreifenden strukturellen Erneuerungen

und tiefergreifenden Strukturverän- derungen in der Krankenversicherung möglich gewesen, auch nicht im Hin- blick auf eine Neuordnung des Kran- kenhausfinanzierungsrechtes.

Dies wurde denn auch vom Präsi- denten der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages, Dr. Kar- sten Vilmar, bedauert, zumal beab- sichtigte innovative Änderungen in der Gesundheitspolitik auf der Basis eines gewandelten Reformstils („Dia- logprinzip“) durch die Blockadepoli- tik des Bundesrates abrupt zunichte gemacht worden seien. Nach einem Beschluß des Ärztetages ist aber eine

langfristige Sicherung sowohl der Fi- nanzen der Gesetzlichen Krankenver- sicherung als auch der übrigen Siche- rungssysteme nur möglich, wenn Bun- destag und Bundesrat nach der von der Verfassung vorgegebenen Kom- petenzenverteilung gemeinsam Ver- antwortung übernehmen und, je nach Zuständigkeit, die vollen finanziel- len Einstandspflichten tragen. Eine konstruktive Gesundheitspolitik, die mehr Entstaatlichung predige und der Selbstverwaltung tatsächlich Vorfahrt einräume, müsse den beiden Ge- setzgebungsorganen konsensuale Lö- sungsansätze in wichtigen Lebensfra-

gen abverlangen, postu- lierte Vilmar.

Für Seehofer ist die jetzt abgeschlossene dritte Stufe zur Gesundheits- reform, die von man- chen Kritikern als bloßes

„Reförmchen“ bezeichnet wurde, die erste der drei für diese Legislaturperiode angekündigten innenpoli- tischen Reformen – neben der Renten- und der Steuerreform. Die Bonner Koalition habe nicht die Absicht, das Gesetzeswerk nachzubessern; allenfalls könnten kleinere Ände- rungsmöglichkeiten zuge- lassen werden, wenn dies der Praktikabilität dient und dies die Kostendämpfungspolitik erfordert. Jedenfalls will sich Seeho- fer nicht erneut als Protagonist einer weiteren kurzlebigen „Jahrhundert- reform“ einspannen lassen. Aller- dings dürfe es bei den Beteiligten und Verantwortlichen des Gesundheits- wesens keine Entwarnung an der Spar- und Kostendämpfungsfront ge- ben. Selbstbeschränkungsmaßnah- men und Sparopfer seien einzufor- dern. Die tragenden Prinzipien der Sozialversicherung müßten auf den Prüfstand. Die Prinzipien der Subsi- diarität, Solidarität und Selbstverant- wortung des einzelnen müßten auch

Gesundheits- und Sozialpolitik

Finanzierungskrise

gemeinsam überwinden

In einer grundsätzlichen Einschätzung der aktuellen Gesund- heitspolitik und der Strukturreform waren sich der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Karsten Vilmar, und Bundesgesund- heitsminister Horst Seehofer zum Auftakt des 100. Deutschen Ärztetages in Eisenach einig: Das Gesundheitssicherungssystem und die Gesetzliche Krankenversicherung stecken nicht in einer Dauerkrise. Vorrangig ist es allerdings, daß die Finanzierungs- krise mit geeinten Kräften rasch überwunden wird. Wenn auch nicht die Mehrheit des Ärzteparlaments einer Reform des Ge- sundheitswesens „an Haupt und Gliedern“ das Wort reden wollte

(wie dies zuvor die 91. Hauptversammlung des Marburger Bun- des tat), so setzte sich der Ärztetag dennoch einmütig dafür ein, die Finanzen der Gesetzlichen Krankenversicherung zu sanieren und diese wieder auf ihre originären Aufgaben zurückzuführen.

Skeptisch beurteilte der Ärztetag den im 1. und 2. GKV-Neuord- nungsgesetz (NOG) beschrittenen Weg, zusätzliche Mittel über- wiegend durch erhöhte Zuzahlungen der Patienten zu mobilisie- ren. Herbe Kritik übten die Delegierten an der künftigen obliga- torischen Transparenzaktion und der Einbeziehung auch alterna- tiver Heilmethoden in die Leistungspflicht der Krankenkassen.

Erheitert, trotz der Beratung einer gewichtigen Tagesordnung: Dr. Karsten Vilmar (r.), Präsident der Bundesärztekammer, und Prof. Dr. Christoph Fuchs, Hauptgeschäftsführer

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auf dem Hintergrund der wachsenden Herausforderungen der Zukunft, des medizinischen Fortschritts, der demo- graphischen Verschiebungen im Al- tersaufbau, der wachsenden Lei- stungsanforderungen und -ansprüche an die Institutionen und Leistungser- bringer in ein sinnvolles Verhältnis ge- bracht werden. Sparen und Rationali- sierung müßten Vorrang vor der sonst drohenden Rationierung notwendi- ger Versorgungsansprüche haben, so Seehofer. Das Abdriften in eine unso- ziale Zweiklassen-Medizin müsse ebenso unterbunden werden wie eine Entsolidarisierung der Versicherten- gemeinschaft und/oder die Reduzie- rung des Leistungskatalogs der Kran- kenversicherung auf eine egalitäre Grundversorgung. Zustimmung er- hielt Seehofer für seine Aussage, die Gesetzliche Krankenversicherung müsse die Großrisiken und die Dauer- behandlungsbedürftigkeit solidarisch absichern, Bagatellerkrankungen und Befindlichkeitsstörungen müßten je- doch in die Eigenverantwortung der Betroffenen zurückverlagert und di- rekt finanziert werden.

Die Fortsetzung sowohl einer po- litisch bestimmten globalen als auch einer starren sektoralen Budgetierung lehnt Seehofer als mit ihm nicht ver- handlungsfähig ab. Jedenfalls sei dies kein zukunftsträchtiges Handlungs- konzept, zumal dieses gravierende Mängel aufweise, die Strukturverwer- fungen zementiere, Verschiebungen provoziere und die Verteilungskämpfe innerhalb der einzelnen Sektoren noch verschärfe. Die Budgetierung führe automatisch zu einer Pauschalie- rung und Rationierung der Ansprüche und Leistungen. Aus ordnungspoliti- schen und übergeordneten Gründen könnten weder der Bundesgesund- heitsminister noch die Bonner Koaliti- on Zugeständnisse an den DGB und die SPD machen, die die politische Budgetierung unverändert propagie- ren und bei einem Regierungswechsel durchsetzen wollten. Auch könne das Globalbudget nicht dadurch salviert werden, daß dieses auf gesetzlicher Grundlage festgeschrieben und die Anhebung je nach Haushaltslage der Kassen und Lohnfortschritt voll- zogen werde. Leistungseinschränkun- gen und ein schleichender Qualitäts- verfall seien dann die Folge.

Seehofer untermauerte seine Haltung auch mit dem Hinweis, er sei kein Befürworter einer absoluten Bei- tragssatzstabilität. Im übrigen kämen ohnedies infolge der lohnbezogenen Sozialabgaben und der Dynamisie- rung der Beitragsbemessungsgrenze Jahr für Jahr zusätzliche finanzielle Mittel ins System, um den medizi- nischen Fort-

schritt rasch zu- gunsten der Ver- sicherten in den Leistungskata- log zu imple- mentieren. Mo- derate Beitrags- satzerhöhungen seien dann auch seitens der Po- litik tolerabel, wenn alle Spar- reserven ausge- schöpft seien und nur durch mehr Mittel im System die Teil- habe am Fort- schritt gesichert werden könne.

Allerdings, so Seehofer: „Es

gibt noch genügend Wirtschaftlich- keitsreserven, und Unwirtschaftlich- keit darf erst gar nicht Platz greifen.“

Seehofer rief die Selbstverwaltung der Krankenkassen und die gemeinsa- me Selbstverwaltung von Leistungs- erbringern und Krankenkassen in die Pflicht, darüber zu entscheiden, was mit den Ressourcen finanziert werden soll und wo Versorgungsschwerpunk- te festgelegt werden müssen. Zur Er- probung neuer Versorgungsformen und Vertragsabmachungen (vernetzte Praxen, Hausarzt-Abo, kombinierte Budgets und Formen der gemeinsa- men Berufsausübung) gebe es im 2. GKV-NOG die Möglichkeit, Struk- turverträge abzuschließen, Modell- versuche zu starten und alternative Formen der Leistungsgewährung zu erproben. Bei allen innovativen Regelungen, die die Selbstverwaltung trifft, müsse dafür gesorgt werden, daß das erstklassige Gesundheits- wesen in Deutschland nicht auf ein Mittelmaß absinkt.

Die These, daß das Gesundheits- wesen in einer Finanzierungskrise

steckt, untermauerte auch BÄK- Präsident Vilmar: „Die Lohnquote am Inlandsprodukt ist von 76,9 Pro- zent im Jahr 1982 auf 70,7 Prozent im Jahr 1994 gesunken, was zu re- lativen Beitragsrückgängen in allen Sozialversicherungszweigen geführt hat. Hinzu kommt: Die politisch be- dingten Finanzierungstransaktionen und Kostenverlage- rungen (vor allem zur Entlastung der Renten- und Ar- beitslosenversiche- rung) auf die Kran- ken- und Pflege- versicherung hiel- ten in der Ver- gangenheit unver- mindert an. Dies führt zur Untermi- nierung autonomer und getrennt zu finanzierender so- zialer Sicherungs- systeme, vermehrt das Konfliktpoten- tial und kann den sozialen Frieden nachhaltig gefähr- den, so Vilmar. Al- lerdings läßt sich kein Ausweg dadurch eröffnen, daß erneut ein parteienübergreifender, mit staatsdirigistischen Elementen durchsetzter Kompromiß à la Lahn- stein vollzogen werde.

Die gestiegenen Anforderungen an das System erfordern, so Seehofer unisono mit dem Ärztetagspräsi- denten, neue Finanzierungsgrund- lagen, zusätzliche Finanzierungsquel- len. Auch wenn Sparen ein Gebot auf Dauer bleiben müsse, könne mit bloßem sturen Sparen das System nicht gehalten werden.

Zuzahlungen zumutbar

Seehofer ist unvermindert davon überzeugt, daß auch eine stärkere fi- nanzielle Einbeziehung der Versi- cherten und Patienten erforderlich ist.

Wenn vom Leistungsumfang kaum nennenswerte Abstriche gemacht werden, müßten sich alle gesellschaft- lichen Bereiche, auch die Sozialversi- cherung, zurücknehmen. Dem einzel- A-1623 Deutsches Ärzteblatt 94,Heft 24, 13. Juni 1997 (27)

Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer: „Die Gesundheitsreform ist durch.“

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Fotografische Notizen vom Ärztetag

Der Ärztetag, eine wohlorganisierte parla- mentarische Veranstaltung, fand auch bei der Presse großes Interesse.

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nen müsse mehr Selbstverantwortung abverlangt werden. Härtefall- und Überforderungsklauseln gewährlei- steten überdies, daß rund acht Millio- nen GKV-Versicherte von den erhöh- ten Zuzahlungen ausgenommen blie- ben. Ohnedies seien 14 Millionen Kin- der und sozial Schwache wegen des fehlenden oder geringen Einkom- mens nicht zuzahlungspflichtig.

Im übrigen zeige die 1992 be- schlossene zweite Reformstufe Wir- kungen – allerdings mit abnehmender Durchschlagskraft. Das Reformge- schehen sei zwar kein permanenter Prozeß, doch habe es sich als notwen- dig erwiesen, in einem Abstand von vier bis fünf Jahren Einschnitte und Korrekturen vorzunehmen.

Ohne sich in „fachliche Details“

zu verlieren, konstatierte Seehofer:

„Die deutsche Medizin und Gesund- heitspolitik bleibt auch künftig der Wissenschaft verpflichtet. Für Schar- latanerie und Obsoletes ist da kein Raum.“ Die Politik müsse wieder mehr auf die Mitbestimmung und den Sachverstand der Direktbetroffenen und der Leistungserbringer setzen. Es

funktioniere manches nicht viel bes- ser, wenn die Politik alles selbst reali- siert und die Ziele vorgibt.

Die Ärzteschaft rief Seehofer auf, sich auf die bewährten ethischen Grundlagen zu besinnen und keine faulen Kompromisse zuzulassen.

Wenn ein Teil der Funktionäre sich der Politik bemächtigen wolle und die Aufgabenteilung nicht klar sei, gehe es zwangsläufig bergab, orakelte See- hofer (ohne dies zu konkretisieren).

Seehofer sprach sich für eine bal- dige Verabschiedung des Transplanta- tionsgesetzes aus, und zwar auf der Basis der erweiterten Zustimmungs- lösung. Das Gesetz werde spätestens im September die letzte parlamentari- sche Hürde nehmen und planmäßig Anfang 1998 in Kraft treten.

Der Ärztetag unterstützte See- hofer in seinem Petitum mit einem analogen Beschluß zum Transplanta- tionsgesetz. Darin heißt es unter an- derem, das Gesetz müsse Rechtsklar- heit schaffen und dürfe nicht die Ver- antwortung allein den verantwortli- chen Ärzten zuschieben. Die Unter- scheidung zwischen Leben und Tod

müsse für die Organentnahme gelten und der ärztlichen Verantwortung nach dem Stand der Wissenschaft übertragen bleiben. Die erweiterte Zustimmungslösung sei noch die tole- rabelste aller gesetzlichen Alternati- ven, um auch mit den nächsten An- gehörigen und/oder dem Lebenspart- ner als der Person, die im Sinne des Verstorbenen entscheiden, sprechen zu können, falls der Verstorbene kei- ne schriftliche Erklärung zur Organ- entnahme abgegeben hat. Die Organ- verteilung müsse patientenorientiert erfolgen. Die Kriterien, die dafür not- wendig sind, müßten in internationa- ler Kooperation aufgestellt, laufend an den Stand der Wissenschaft ange- paßt und veröffentlicht werden.

Die Ärzteschaft rief Seehofer auf:

Die Ärzte sollten sich nach klaren, wissenschaftlich fundierten Regeln leiten lassen, wenn es um Grundsatz- fragen geht: medizinische, ethische und ökonomische. Hier dürften keine unzumutbaren Kompromisse toleriert werden. Strenge Maßstäbe müßten auch bei der Umsetzung der Ergebnis- se der Genforschung zugrunde gelegt

A-1626 (30) Deutsches Ärzteblatt 94,Heft 24, 13. Juni 1997

Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer, in der Rostra und überdimensional auf der Leinwand: Ernstes und Heiteres zum 100. Deutschen Ärztetag

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werden. Forschung dürfe nicht l’art pour l’art betrieben werden, sondern sie müsse vielmehr auch einen unmit- telbaren Nutzen für den Betroffenen haben, postulierte Seehofer. Dies gelte insbesondere bei der Forschung im Hinblick auf die Behandlung nicht einwilligungsfähiger Personen.

Zwei Dollpunkte

Zwei Dollpunkte erregten die Delegierten besonders. Seehofer be- zog Stellung: die im 2. GKV-Neuord- nungsgesetz geplanten Transparenz- aktionen für Kassenärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser – und die in einer Art „Nacht-und-Nebel-Aktion“ kurz vor der Verabschiedung des Gesetzes einbezogene Regelung (§ 135 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V): Verpflichtung der Krankenkassen, auch Leistungen be- sonderer Therapie-Richtungen zu

„bedienen“. Diese Öffnungsklausel würde, so ein Beschluß des Ärzteta- ges, es erlauben, auch unkonventio- nelle/alternative Heilverfahren auf der Ebene der von den Befürwortern reklamierten „Binnenanerkennung“

zu Lasten der GKV einzubeziehen.

Diese Verfahren hielten aber einer Prüfung auf Sinnhaftigkeit und Wirk- samkeit nicht stand und sprengten so- mit die Grenzen des ohnehin bis an den Rand der Leistungsfähigkeit stra- pazierten Sozialversicherungssystems.

Seehofer, der zu erkennen gab, daß der neue Gesetzespassus gegen seinen Strich geht, will aber dennoch nichts nachbessern oder zurückneh- men. Aber: „Wenn die Bevölkerung Scharlatanerie will, so soll sie das auch bekommen und direkt be-

zahlen.“ Die Solidarität der Versicherten dürfe dafür jedenfalls nicht bean- sprucht werden. Auch er wolle weiterhin eine „qua- litätsorientierte, wissen- schaftlich gesicherte Be- handlung“ für alle Patien- ten. Dies schließe ein Ab- driften in nicht wissen- schaftliche Heilmethoden aus. Andererseits habe der Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen erwei- terte Kompetenzen, um Unwirtschaftliches abzu- stellen und Unsinn erst gar nicht zuzulassen. Dieses Gremium müsse darüber

befinden, was notwendig und wirt- schaftlich ist – und die Sozialgerichte hätten auch ein Wort mitzusprechen.

Die Transparenzaktion hat See- hofer als notwendig und unabänder- bar bezeichnet – dies sei kein von den Gesundheitsliberalen erzwunge- ner unfreundlicher Akt gegenüber den Leistungserbringern; § 305 SGB V werde auch von ihm befürwortet. Noch sei nichts konkret in die Wege geleitet;

die Vertragspartner müßten den neu- en § 305 SGB V erst mit Leben er- füllen und Details vereinbaren. Die hochgerechneten zwei Milliarden DM Verwaltungs- und Portokosten seien ein Popanz. Damit könne ein guter po- litischer Ansatz nicht zunichte ge- macht werden, und die Vertragsärzte müßten sich in acht nehmen, daß sie politisch gewollte Weichenstellungen – auch im Hinblick auf eine generelle oder alternative Realisierung des Ko- stenerstattungsverfahrens – nicht ver- bauen. Nur wer mehr Informationen und Transparenz besitze, könne tat- sächlich auch selbst entscheiden und alternative Angebote wählen.

Der Ärztetag baute zu diesem Streitpunkt salomonisch eine Brücke:

§ 305 sollte umgehend modifiziert werden, der Verwaltungsaufwand müsse auf ein Minimum begrenzt blei- ben. Transparenzaktionen seien oh- nedies nur sinnvoll, wenn sie mit fi- nanziellen Konsequenzen verbunden seien, nämlich den Patienten zu einer sparsamen und pfleglichen Inan- spruchnahme anzuhalten. Auch im Rahmen der GKV könne Transpa-

renz sinnvoll sein. Am ehesten gehe dies in einem Kostenerstattungssy- stem mit sozial verträglichen Selbst- beteiligungsregelungen. Zum derzei- tigen Zeitpunkt sei es sinnvoll, den Patienten nachdrücklich auf sein In- formationsrecht zu verweisen, aber ei- nen Automatismus bei der Leistungs- und Kostenvermittlung ebenso wie ei- ne Pseudo-Transparenz zu unterlas-

sen. Dr. Harald Clade

Dr. Gerhard Friedrich Hasse, Eisenach, Ehrenpräsident des 100. Deut- schen Ärztetages

Viele Beschlußanträge wurden nach sachlichen Debatten einmütig gebilligt.

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