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Archiv "Weitere Einzelfragen der Gesundheits- und Sozialpolitik" (18.07.1974)

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Pflichten des Arztes niedergelegt.

Das geschah 1949.

(i) Die Prinzipien der sozialen Si- cherheit markierten den Freiheits- raum der Patienten in jeder denk- baren sozialen Krankenversiche- rung.

aQ Die Rolle des Arztes beim legalen Schwangerschaftsabbruch drückt die Osloer Deklaration aus, die in den letzten Monaten auch hier in Deutschland in den Diskus- sionen erwähnt, aber nicht erhört wurde. Ärzte vieler Religionen und Rassen bekannten sich hierin zum

Ernst Fromm

Postulat des therapeutischen Schwangerschaftsabbruchs als ein- zige mögliche Form ärztlicher Mit- wirkung!

® Die Regeln für die Erprobung von Arzneimitteln am Menschen wurden in Helsinki verabschiedet.

Die zeitliche exakte Bestim- mung des Eintritts des Todes fand in Sidney ihren Niederschlag in ei- ner Deklaration.

2

Die Frage der ärztlichen Schweigepflicht im Zeitalter des Computers wurde in München be- handelt.

Alle diese wertvollen Codices sittli- chen Verhaltens haben einen be- sonderen Wert in einer Zeit, in der fast alle ethischen Bezüge in Frage gestellt werden.

Sie geben Antworten — das ist be- kanntlich schwerer, als nur Fragen über Fragen in die Welt zu setzen.

Die deutschen Ärzte haben mitge- arbeitet und mit ihrer demokratisch gewählten Ärzteorganisation Anre- gungen und Hilfen geboten. Sie ha- ben Verständnis für die Fragen der sozialen Krankenversicherung er- weckt, nachdem lange Zeit im in- ternationalen Dialog das Vorurteil tonangebend war.

Ich möchte daher an Sie hier, liebe deutsche Kolleginnen und Kolle- gen, appellieren, den Weltärzte- bund auch bei den über die Medi- zin hinausgehenden Bemühungen zu unterstützen. Ich denke dabei

Die sogenannten „Regularien" ei- nes jeden Ärztetages — das waren in diesem Fall der Tagesordnungs- punkt 6 „Finanzbericht der Bun- desärztekammer für 1973", der Ta- gesordnungspunkt 7 „Bericht des Finanzausschusses der Bundesärz- tekammer", der Tagesordnungs- punkt 8 „Entlastung des Vorstan- des der Bundesärztekammer" und der Tagesordnungspunkt 9 „Voran- schlag für das Geschäftsjahr 1975"

— wurden am vorletzten Tag — also am 28. Juni — der Plenumsbera- tungen vorgezogen und wie immer, satzungsgemäß unter Ausschluß der Öffentlichkeit beraten.

Nach Entgegennahme der Rechen- schaftsberichte des Vorsitzenden des Finanzausschusses, Dr. med.

an sein Satzungsziel: den Weltfrie- den zu fördern.

Das ist sehr realistisch gemeint und wurde 1948 nach einem Welt- krieg formuliert. Wer hätte wohl heute 1974 den Mut zu sagen, die Aufgabe sei erfüllt. Natürlich kann der Weltärztebund nur einen klei- nen Beitrag liefern, wenn er zum Beispiel wie kürzlich einen Arzt aus Uruguay durch seine Interven- tion aus der Haft befreien konn- te: Wenn man an ihn appellieren kann, Mißstände zu untersuchen, und wenn man ihn als Berater bei anderen Weltorganisationen hinzu- zieht, wie bei der WHO, der ILO oder der UNO und anderen.

Aber diese kleinen Beiträge sind wert, geleistet zu werden, denn zu keiner Zeit war trotz einer Inflation von Utopien das Humane mehr in Frage gestellt als in unserer Welt.

Hubertus Werner, billigte der Ärztetag den Finanzbericht für das Jahr 1973 sowie die Abrechnung des Außerordentlichen Haushaltes 1973 (Jubiläumsärztetag und XXVII.

Generalversammlung des Welt- ärztebundes in München). Weiter nahm der Ärztetag Kenntnis von dem Ergebnis des Berichts über den Jahresabschluß der Bundes- ärztekammer zum 31. Dezember 1973 — erstattet von Dr. jur. F. Lau- ter und Diplomkaufmann K. Fischer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Köln; der Bericht trägt den ab- schließenden Prüfungsvermerk „Die Buchführung und der Jahresab- schluß entsprechen nach unserer pflichtmäßigen Prüfung den Grund- sätzen einer ordnungsmäßigen Rechnungslegung".

Weitere Einzelfragen der

Gesundheits- und Sozialpolitik

Diskussionen und Entschließungen zum Tagesordnungspunkt 5

„Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer"

„Regularien": Haushalt und Finanzen

DEUTSCHES .ÄRZTEBLATT Heft 29 vom 18. Juli 1974 2223

(2)

Einzelfragen der Gesundheits- und Sozialpolitik

Dem Vorstand der Bundesärzte- kammer wurde daraufhin Entla- stung erteilt.

Die Behandlung von Punkt 10 der Tagesordnung „Wahl des Finanz- ausschusses der Bundesärztekam- mer" ergab die Wiederwahl der bisherigen Mitglieder des Finanz- ausschusses: Dr. med. Rudolf Sann, Neu-Ulm; Dr. med. Ludwig Marr, Hamburg; Dr. med. Hubertus Werner, Mannheim.

Tätigkeitsbericht

der Bundesärztekammer — Entschließungen

Zu Punkt 5 der Tagesordnung „Tä- tigkeitsbericht der Bundesärzte- kammer und Referate der Vor- standsmitglieder" war der Tätig- keitsbericht 1973/74 — vorgelegt von Vorstand und Geschäftsfüh- rung — den Ärztetagsteilnehmern in gedruckter Fassung übergeben worden (veröffentlicht auch im DEUTSCHEN ÄRZTEBLATT, Heft 26 a / 1974). Zusätzliche Berichte einzelner Vorstandsmitglieder der Bundesärztekammer wurden nicht abgegeben.

In der Aussprache über den Tätig- keitsbericht beanspruchte von den behandelten Themen die Lage der Psychiatrie in der Bundesrepublik Deutschland den breitesten Raum.

Die Delegierten nahmen die Gele- genheit wahr, die Diskussion über diesen Problemkreis, die am Eröff- nungstag durch das rüde Auftreten einer Gruppe von oppositionellen Ärzten massiv gestört worden war und schließlich abgebrochen wer- den mußte, fortsetzen. Mit großer Mehrheit wurden hierzu, wie im an- deren Zusammenhang berichtet, ab- schließend die beiden folgenden, von Delegierten eingebrachten Ent- schließungen verabschiedet:

Reform der psychiatrischen Versorgung

I. „Die Fortschritte der wissen- schaftlichen Psychiatrie und die gro-

ßen Veränderungen der sozialen Le- bensbedingungen in der modernen Industriegesellschaft machen es nötig, die derzeitige psychiatrische Versorgung der Bevölkerung wei- terzuentwickeln und, soweit mög- lich, auch Veränderungen innerhalb unseres Systems stationärer und ambulanter Behandlung psychisch Kranker herbeizuführen. Jede Re- form muß aber an die in Deutsch- land historisch entstandenen Ge- gebenheiten anknüpfen, zumal die ärztliche Versorgung psychisch Kranker hierzulande — abgesehen von den Zerstörungen der NS-Zeit

— nicht schlechter war und ist als in anderen vergleichbaren Län- dern. Utopische ,Gesamtversor- gungspläne` hingegen, die noch dazu von einem unzulässig erwei- terten Krankheitsbegriff ausgehen, können die möglichen und drin- gend notwendigen Reformen nur verzögern, vielleicht sogar bis zu einer Zeit, in der wieder neue Er- kenntnisse und auch neue Utopien eine ganz andere Gesamtplanung als modern erscheinen lassen.

Die erforderlichen Veränderungen müssen darum innerhalb der grundgesetzlich garantierten hu- manen und freiheitlichen Rechts- und Sozialordnung entwickelt wer- den, so wie dies auch in den ,Grundlagen der gesundheits- und sozialpolitischen Vorstellungen der deutschen Ärzteschaft' niederge- legt ist. Insonderheit muß gerade im psychiatrischen Versorgungsbe- reich die rechtsstaatliche Garantie der Freiheit jedes einzelnen, seiner Familie und auch der ihn tragen- den sozialen wie religiösen Grup- pen vor kollektivistischen Übergrif- fen von Gesundheitsorganen be- achtet werden. Zudem verlangt die Psychiatrie als vornehmlich per- sönlichkeitsgebundenes Fachge- biet den unmittelbaren und immer wieder leicht herstellbaren Kontakt zwischen dem einzelnen Kranken und seinem Arzt. Die Behandlung psychisch Kranker im eigentlichen Sinne ist ohne diese persönliche Beziehung nicht möglich. Auch darum widerspricht eine an Institu- tionen gebundene ambulante Be- handlung durch wechselnde Ärzte

den elementaren psychiatrischen Notwendigkeiten.

Statt dessen wird vorgeschlagen:

1. Die Lösung der Probleme psych- iatrisch Betreuungsbedürftiger, wie z. B. Alkoholiker, Drogensüchti- ger, geistig Behinderter, Alterskran- ker, Hirnverletzter, geisteskranker Rechtsbrecher und vieler anderer einzelner Gruppen in ihrer jeweili- gen Besonderheit. Gewarnt werden muß vor der Utopie, die Versor- gungsprobleme der psychisch Kran- ken im engeren Sinn mit denen der lediglich betreuungsbedürftigen psychisch Gestörten in einem ,Ge- samtplan' lösen zu wollen.

2. Die Sanierung der psychiatri- schen Großkrankenhäuser.

3. Die Verbesserung der individuel- len ärztlichen Versorgung psy- chisch Kranker und geistig Behin- derter in den sog. Übergangsein- richtungen (wie Behinderten-Werk- stätten, Patientenklubs, Behinder- ten-Wohnhäusern u. v. a.), die zü- gig weiter ausgebaut werden müs- sen und unter der Trägerschaft der freien Wohlfahrtspflege bleiben sol- len.

4. Die Einrichtung einer psychia- trisch-neurologischen Abteilung an jedem Schwerpunktkrankenhaus.

5. Die Einbeziehung von Kranken- haus-Fachärzten der psychiatrisch- neurologischen Abteilungen, Klini- ken und der großen psychiatrischen Krankenhäuser in die ambulante kassenärztliche Versorgung, soweit die Klinik-Fachärzte es wünschen und die Versorgung der stationären Kranken nicht leidet.

6. Die Einräumung stationärer Be- handlungsmöglichkeiten innerhalb der klinischen Psychiatrie und Neurologie für niedergelassene Nervenärzte nach dem Vorbild des amerikanischen Krankenhauswe- sens als konsultierende Ärzte.

7. Die Anpassung und Ausweitung des psychiatrischen und neurologi-

2224 Heft 29 vom 18. Juli 1974 DEUTSCHES ARZTEBLATT

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Immer überfüllt: Konferenzraum 6 in der Berliner Kongreßhalle während einer der Pressekonferenzen, wie sle während des Ärztetages von der Pressestelle der Deutschen Ärzteschaft täglich veranstaltet wurden. Bei der Pressestelle waren an die hundert Berichterstatter von Presse, Funk und Fernsehen registriert

schen Leistungskataloges in der Gebührenordnung für Ärzte.

8. Die Schaffung weiterer stationä- rer Behandlungsmöglichkeiten in der Kinder- und Jugendpsychia- trie."

El II. „Der Ärztetag stellt fest, daß seit der Erörterung der Fürsorge für psychisch Kranke und psychisch Gefährdete auf dem Ärztetag 1970 in Stuttgart die Lage der Psychia-

trie in der Bundesrepublik trotz vie- ler Bemühungen sich nicht ent- scheidend verbessert hat.

Folgende Forderungen werden er- hoben:

1. Bereitstellung größerer Mittel bei der Krankenhausfinanzierung zum Aufbau leistungsfähiger psychiatri- scher Krankenhäuser.

2. Einrichtung psychiatrischer Ab- teilungen in den Schwerpunktkran-

kenhäusern im Hinblick auf eine gemeindenahe Psychiatrie.

3. Sanierung der bestehenden psychiatrischen Großkrankenhäu- ser entsprechend der jeweiligen Aufgabenstellung des einzelnen Krankenhauses in der Zukunft.

4. Ausbau von Übergangseinrich- tungen und besonderen ambulan- ten Diensten (z. B. Tages- und Nachtkliniken, therapeutische

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 29 vom 18. Juli 1974 2225

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Einzelfragen der Gesundheits- und Sozialpolitik

Wohngemeinschaften, sozialpsych- iatrische Beratungsstellen, Patien- tenklubs, Drogenberatungsstellen u. a.).

5. Vermehrte Ermächtigung von Fachärzten der psychiatrischen Kli- niken an der ambulanten kassen- ärztlichen Versorgung in der statio- nären Nachbehandlung, wenn hier- durch eine bessere Versorgung stattfindet."

Ein zusätzlicher Entschließungsan- trag — er war unterzeichnet von dem Delegierten Prof. Dr. med.

Winfried Kahlke sowie seitens der Bundesassistentenkonferenz — Fachvertretung Medizin von dem Präsidiumsmitglied Dr. med. Karl- Friedrich Masuhr und andren Kol- legen — fand keine Zustimmung, weil die in den zuvor verabschiede- ten „Gesundheits- urld sozialpoliti- schen Vorstellungen der deutschen Ärzteschaft" zu diesem Thema be- reits gemachten programmatischen Aussagen mit dem Inhalt des Ent- schließungsantrages weitgehend übereinstimmten, ja zum Teil über den Gehalt dieses Antrages weit hinausgingen. Auf die mit der Ab- lehnung des Entschließungsantra- ges begründete Niederlegung der Ärztetagsmandate durch Prof. Dr.

Kahlke, Dr. Masuhr und das zwei- te Präsidiumsmitglied von seiten der Bundesassistentenkonferenz — Fachvertretung Medizin, Dr. med.

Hermann Bosse, ging das DEUT- SCHE ÄRZTEBLATT bereits in Heft 28/1974 ein.

Im Zusammenhang mit diesem Thema wurde — ebenfalls nach ausführlicher Diskussion — eine weitere Entschließung verabschie- det:

Mißbrauch der Psychiatrie

111 „Der Deutsche Ärztetag nimmt mit Erschütterung Berichte vom Mißbrauch der Psychiatrie zur Kenntnis. Er verurteilt jeden Miß- brauch ärztlichen Handelns für po- litische Zwecke. Seine Anteilnahme gilt allen, die durch eine staatlich

Hubertus Werner

diktierte, pervertierte Psychiatrie der Menschenrechte beraubt, ge- peinigt und entwürdigt sind."

Mehrere Entschließungsanträge, gestellt teils vom Vorstand der Bundesärztekammer teils von ein- zelnen Delegierten, befaßten sich mit Problemen der neuen Approba- tionsordnung, insbesondere mit der praktischen Durchführung des Internatsjahres. Der Ärztetag be- schloß hierzu:

Übergangsbestimmungen

der Approbationsordnung für Ärzte (hier: Ableistung der praktischen Tätigkeit nach § 38 Abs. 3)

❑ „Der 77. Deutsche Ärztetag stellt fest, daß die Studenten, die im Jah- re 1970 und im Sommersemester 1971 das Medizinstudium begon- nen haben, durch die Übergangs- bestimmungen des § 38 Abs. 3 der Approbationsordnung für Ärzte be- nachteiligt werden.

Diese müssen das gesamte mündli- che medizinische Staatsexamen unmittelbar nach einer acht- bzw.

zwölfmonatigen praktischen Aus- bildung am Krankenbett ablegen.

Da während der ganztägigen prak- tischen Tätigkeit nicht genügend Zeit zur Examensvorbereitung bleibt, wird sich die Mehrzahl der Betroffenen genötigt sehen, trotz erheblicher finanzieller Einbußen den Examenstermin um ein halbes Jahr zu verschieben.

Der Deutsche Ärztetag fordert des- halb die Bundesregierung auf, den

§ 38 Abs. 3 der Approbationsord- nung für Ärzte zu ändern mit der Maßgabe, daß die Betroffenen zu- nächst das Staatsexamen ablegen und danach eine der zeitlichen Dauer der praktischen Tätigkeit entsprechende Medizinalassisten- tenzeit absolvieren."

Status des Studenten im praktischen Jahr

El „Der Deutsche Ärztetag fordert die Bundesregierung, die zuständi- gen Länderminister und die Kran- kenhausträger der zukünftigen aka- demischen Lehrkrankenhäuser auf, ihren Standpunkt bezüglich der wirtschaftlichen und sozialen Absi- cherung der angehenden Ärzte im praktischen Jahr zu ändern.

1. Der Deutsche Ärztetag fordert einen Status für die angehenden Ärzte während des nach der Ap- probationsordnung abzuleistenden praktischen Jahres an Lehrkran- kenhäusern und Universitätsklini- ken, der den Gegebenheiten dieses völlig neuen Ausbildungsabschnit- tes gerecht wird.

Der angehende Arzt hat bei Beginn des praktischen Jahres bereits drei staatliche Prüfungen bestanden und fünf Jahre Hochschulstudium absolviert. Darum sollte sein Status während des praktischen Jahres dem des Rechtsreferendares ver- gleichbar sein oder einem tarifver- traglich geregelten Praktikanten- verhältnis entsprechen; denn in Wirklichkeit hat der Absolvent des praktischen Jahres die Universität verlassen.

Es ist irreal, anzunehmen, daß die auszubildenden angehenden Ärzte

2226 Heft 29 vom 18. Juli 1974 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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im Krankenhaus nicht zu ausbil- dungsfremden Dienstleistungen her- angezogen werden. Nur weil die- se Dienstleistungen während ei- nes Ausbildungsverhältnisses er- bracht werden, können sie nicht ohne jede angemessene Vergütung bleiben!

Der Deutsche Ärztetag fordert dar- über hinaus einen materiellen Aus- gleich für erforderliche Mehrauf- wendungen der angehenden Ärzte während des praktischen Jahres (z. B. für Reisen, Zusatzverpfle- gung, Unterkunft, Schutzkleidung).

2. Der Deutsche Ärztetag fordert zudem eine sozialversicherungs- rechtliche Absicherung der ange- henden Ärzte im akademischen Lehrkrankenhaus für Krankheit, In- validität und Tod, die der der hauptamtlich im Krankenhaus Täti- gen gleichkommt.

Es ist nicht vertretbar, daß die an- gehenden Ärzte, die sich ganztägig im Krankenhaus aufhalten und da- mit einem wesentlich erhöhten Krankheitsrisiko ausgesetzt sind, sozialversicherungsrechtlich wie die ,Hörsaalstudenten` behandelt werden."

Durchführung des „Internatsjahres"

❑ „Die neue Approbationsordnung sieht im 3. Studienabschnitt ein so- genanntes ,Internatsjahr vor. Die Durchführung dieses Internatsjah- res wird erhebliche Schwierigkei- ten bereiten, da die Zahl der Stu- denten im Verhältnis zur Zahl der Patienten viel zu hoch ist. Es ist ferner zu berücksichtigen, daß grundsätzlich nicht alle Patienten für den Unterricht zur Verfügung stehen.

Für eine der neuen Approbations- ordnung entsprechende Durchfüh- rung des dritten Studienabschnit- tes müssen mehr Lehrkranken- häuser geschaffen werden und Plätze in Praxen niedergelassener Ärzte.

Eine Neubesetzung der Chefarzt- stellen dieser Lehrkrankenhäuser sollte im Einvernehmen mit der be- treffenden Fakultät geschehen, um zu garantieren, daß fachlich qualifi- zierte Persönlichkeiten mit Erfah- rung in der Lehre gewählt werden.

Eine breite Streuung der Lehrkran- kenhäuser ist zur Durchführung des Internatsjahres auch deshalb wichtig, da die Medizin eine Erfah- rungswissenschaft am Krankenbett mit weitgehender Rücksichtnahme auf den Patienten ist. Es muß ver- hindert werden, daß die Kranken- betreuung bzw. der kranke Mensch im Krankenhaus vernachlässigt wird und nur noch ein Lehrobjekt darstellt."

Aussetzung des Inkrafttretens

der Approbationsordnung

❑ „Der Deutsche Ärztetag stellt fest, daß die bisher getroffenen Vorbereitungen zur ordnungsgemä- ßen Durchführung des praktischen Jahres entsprechend der Approba- tionsordnung für Ärzte in den aka- demischen Lehrkrankenhäusern völlig unzureichend sind. Die von den Ländern zu schaffenden perso- nellen, organisatorischen, bauli- chen und finanziellen Vorausset- zungen sind zur Zeit immer noch nicht gegeben. An dieser Situation kann sich bis zum vorgeschriebe- nen Eintritt der ersten Studenten in die praktische Ausbildung in den akademischen Lehrkrankenhäu- sern, insbesondere angesichts der Personalsituation in diesen Kran- kenhäusern, nichts Wesentliches mehr ändern.

Der Deutsche Ärztetag warnt die zuständigen Stellen eindringlich vor den verhängnisvollen negativen Folgen des fehlenden Angebots an Ausbildungskapazität in den aka- demischen Lehrkrankenhäusern.

Der Deutsche Ärztetag fordert, auf die Einführung des Internatsjahres zum 1. 8. 1975 zu verzichten und auf den 1. 10. 1976 zu verschieben, da-

mit der neue ärztliche Ausbil- dungsabschnitt in den Lehrkran- kenhäusern auch tatsächlich ver- wirklicht werden kann, um uner- trägliche Unruhen in den Kranken- häusern zu vermeiden."

Bewertung von Ergebnissen der ärztlichen

Prüfungen und Vorprüfungen

❑ „Der Deutsche Ärztetag richtet an die gesetzgebenden Körper- schaften des Bundes und der Län- der die Forderung, bei den schrift- lichen ärztlichen Vorprüfungen und Prüfungen die Rechtsverordnung über die Bewertungsgrenze ,be- standen/nicht bestanden' nur im Einverständnis mit der Bundesärz- tekammer zu verändern, damit kein neuer Numerus clausus auf dem Verordnungswege geschaffen wird."

Lehraufgaben für Ärzte in akademischen Lehrkrankenhäusern

❑ „Für angestellte und beamtete Ärzte besteht im Regelfall keine Verpflichtung, im Rahmen ihrer Dienstpflicht Lehrveranstaltungen an den künftigen akademischen Lehrkrankenhäusern abzuhalten.

Die Mitwirkung an der Erfüllung der Lehraufgaben der Lehrkran- kenhäuser kann sich nur in Form einer Nebentätigkeit vollziehen (Nr.

5 SR 2 c BAT in Verbindung zu § 11 BAT). Hierfür sind vergütete Lehr- aufträge durch die Universitäten zu erteilen."

Abgelehnt wurde ein Antrag des In- halts, den Vorstand der Bundesärz- tekammer zu beauftragen, für den Ärztetag im kommenden Jahr Un- terlagen zu erarbeiten mit dem Ziel, die einheitliche Arztgruppen- bezeichnung „Facharzt für ..."

wieder einzuführen und dabei auch die Bezeichnung „Facharzt für All- gemeinmedizin" zu schaffen. Präsi- dent Prof. Dr. Sewering erläuterte in diesem Zusammenhang, daß die vom 75. Deutschen Ärztetag 1972 in

DEUTSCHES .ÄRZTEBLATT Heft 29 vom 18. Juli 1974 2227

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Einzelfragen der Gesundheits- und Sozialpolitik

Westerland und vom 76. Deutschen Ärztetag 1973 in München zu die- sem Thema gefaßten Beschlüsse wegen der bevorstehenden Fach- arztgesetzgebung in den Bundes- ländern von den Landesärztekam- mern bis jetzt nicht hätten reali- siert werden können. (Lesen Sie dazu auch den Bericht auf den Sei- ten 2205 bis 2215.)

Zu weiteren Beratungen an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen wurde ein Änderungs- antrag zur Berufsordnung der deut- schen Ärzte, mit dem die Bezeich- nungen „Gemeinschaftspraxis"

oder „Praxisgemeinschaft" auf Praxisschildern für zulässig erklärt werden sollten.

Vorsorge und Rehabilitation

Sehr ernst und eingehend beraten wurde vom Ärztetag auch eine Rei- he von Anträgen, die Fragen der Vorsorgemedizin und der Rehabili- tation zum Inhalt hatten (Einfüh- rung der Feststellung von Röteln- Antikörpern bei Mädchen um das 13. Lebensjahr in die Untersu- chungsprogramme zur Krankheits- früherkennung; Aufteilung be- stimmter Untersuchungsprogram- me zur Krankheitsfrüherkennung auf mehrere Ärzte; Verbesserung der Qualität der Jugendarbeits- schutzuntersuchungen; Einführung einer Untersuchung für Kinder im 6. Lebensjahr in das Vorsorgeun- tersuchungsprogramm für Kinder;

Intensivierung einer wohnortnahen, ambulanten beruflichen Rehabili- tation für Ausbildungsberufe im Bereich der Sozialleistungsträger;

Koordinierung zwischen berufli- cher und medizinischer Rehabili- tation). Wegen der zum Zeitpunkt der Antragstellung unüberschauba- ren Auswirkungen des materiellen Inhaltes dieser Entschließungsan- träge wurden sie im Einzelabstim- mungsverfahren ebenfalls an den Vorstand der Bundesärztekammer zur weiteren Beratung überwiesen.

Zum jüngsten gesundheits- und so- zialpolitischen Geschehen — nicht zuletzt zu den Vorschlägen der

Bayerischen Staatsregierung, der Bundesverbände der Orts- und Be- triebskrankenkassen sowie der SPD-Fraktion des Landtages von Baden-Württemberg hinsichtlich ei- ner eventuellen Einschränkung des Zulassungsrechtes zur Kassenpra- xis — nahm der Ärztetag mit der folgenden Entschließung Stellung:

Zum Zulassungsrecht der Kassenpraxis

❑ „Der Deutsche Ärztetag stellt fest, daß die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23. März 1960 zum Zulassungsrecht der Ärzte zur kassenärztlichen Ver- sorgung nur als Ultima ratio eine gesetzliche Einschränkung der in Artikel 12 des Grundgesetzes ga- rantierten Freiheit der Berufswahl und der Berufsausübung zuläßt.

Das bedeutet, daß alle anderen Möglichkeiten der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung der Be- völkerung zuvor restlos ausge- schöpft sein müssen.

Angesichts dieser vom Bundesver- fassungsgericht selbst eindeutig geklärten Rechtslage hält der Deutsche Ärztetag die in jüngster Zeit gemachten Vorschläge von Regierungen, Parteien und Verbän- den insoweit für unannehmbar, als sie durch gesetzgeberische Maß- nahmen auf Bundes- und Landes- ebene eine derartige Einschrän- kung der ärztlichen Niederlas- sungsfreiheit fordern, bevor alle anderen Möglichkeiten zur Verbes- serung der ärztlichen Versorgung der Bevölkerung in ländlichen und Stadtrandgebieten, insbesondere durch verbesserte und intensivierte Maßnahmen der Selbstverwaltung der Kassenärzte und der Kranken- kassen, wirklich voll ausgeschöpft sind. Dazu gehören vorrangig der Bau und die Einrichtung von Ärzte- häusern in unattraktiven und struk- turschwachen Regionen. Dabei muß der Standort so gewählt wer- den, daß möglichst Ärzte unter- schiedlicher Fachrichtungen, ge- meinsam von einem solchen mög- lichst zentral gelegenen Ärztehaus

aus mit Hilfe von Zweigpraxen ei- ne entsprechende Kleinstadt- oder Dorfregion kooperativ und kollegial versorgen können.

Gesetzliche Maßnahmen zur Ein- schränkung der Niederlassungs- freiheit müssen dazu führen, daß es noch weniger Nachwuchs für Allgemeinärzte geben wird. Sie verstärken vielmehr den schon jetzt vorhandenen Trend junger Mediziner zur Facharztweiterbil- dung, sogar zur Subspezialisie- rung. Die ärztliche Versorgung in strukturschwachen Gebieten wird aber in erster Linie von Allgemein- ärzten gewährleistet. Niederlas- sungsbeschränkungen bedeuten auch das Ende einer gesundheits- politisch bisher als Fortschritt an- gesehenen Tendenz der Ärzte, sich zur Ausübung des ärztlichen Beru- fes in Gruppen- und Gemein- schaftspraxen und ähnlichen For- men der gemeinschaftlichen ärztli- chen Berufsausübung zusammen- zuschließen, da Bedarfspläne sol- che Zusammenschlüsse nicht aus- weisen können, sondern sich im- mer auf Einzelarztsitze werden be- schränken müssen. Schließlich werden die bisherigen erfolgrei- chen Maßnahmen der Selbstver- waltung (z. B. Umsatzgarantien der Kassenärztlichen Vereinigungen) durch staatliche Eingriffe in die Niederlassungsfreiheit gefährdet, wobei gleichzeitig — wie das Bei- spiel des öffentlichen Gesund- heitsdienstes nur allzu deutlich lehrt — Mangelerscheinungen dort vermehrt auftreten, wo der Staat und nicht die freie Initiative waltet.

Jedenfalls ist der Staat nicht in der Lage, einem Mangel mit dirigisti- schen Maßnahmen abzuhelfen."

Drei Anträge wurden eingebracht zum neuesten Stand der Arzneimit- telgesetzgebung. Die beiden fol- genden Entschließungen wurden verabschiedet:

Zweiter Referentenentwurf der Arzneimittelgesetzgebung

❑ I. „Das Feilbieten von Arzneimit- teln und das Aufsuchen von Bestel-

2228 Heft 29 vom 18. Juli 1974 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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Iungen im Reisegewerbe ist aus- j nahmslos zu verbieten."

D

II. "Der Deutsche Ärztetag hält die Farbmarkierung von Ampullen, Durchstach- und Infusionsflaschen nach ihrer Applikationsform zur Verbesserung der Arzneimittelsi- cherheit für unerläßlich."

Der dritte Antrag, der sich mit der öffentlich-rechtlichen Verantwor- tung der in der pharmazeutischen Industrie tätigen Ärzte befaßte, wurde zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekam- mer überwiesen.

Die Zustimmung des Ärztetages fanden die folgenden Anträge:

Öffentliches GesundheHswesen

D

"Der Deutsche Ärztetag stellt fest, daß das öffentliche Gesund- heitswesen personell an ärztlichen Fachkräften in etwa fünf· Jahren vollständig funktionsunfähig sein wird. Er stellt außerdem fest, daß ein großer Teil der Pflichtaufgaben schon seit langem nicht mehr er- füllt wird. Er weist die deutsche Öf- fentlichkeit darauf hin, daß die Par- teien, Politiker, Verwaltungen und Regierungen darauf von der ge- samten deutschen Ärzteschaft seit über 15 Jahren eindringlich auf- merksam gemacht wurden.

Bei der abzusehenden Funktions- unfähigkeit des öffentlichen Ge- sundheitswesens fordert der Deut- sche Ärztetag die betroffenen Ärz- te auf, ihrer zuständigen Behör- de schriftlich mitzuteilen, welche Pflichtaufgaben nicht mehr fachge- recht durchgeführt werden können, und laufend dies bei neuen perso- nellen Ausfällen zu ergänzen, da- mit keine rechtlichen Konsequen- zen bei Katastrophen, Pannen, Fehlleistungen und Ansprüchen von den Verwaltungen auf die Ärz- te im öffentlichen Dienst abgewälzt werden können.

Der Deutsche Ärztetag stellt fest, daß Arztinnen und Ärzte in der frei- en Praxis oder in den Krankenhäu- sern, die nebenamtlich viele Aufga- ben im öffentlichen Gesundheits- wesen mit übernommen haben, mit ihrem Einsatz in der Öffentlichkeit verdeckt haben, daß das öffentli- che Gesundheitswesen schon seit Jahren seine Aufgaben nicht mehr erfüllen kann.

Der Deutsche Ärztetag hält es für dringend notwendig, daß unverzüg- lich alle Anstrengungen unternom- men werden, um die ärztliche Ar- beit im öffentlichen Gesundheits- wesen funktions- und berufsge- recht zu hononieren und alle Mög- lichkeiten zur Teilzeitbeschäftigung von Ärztinnen und Ärzten zu nut- zen."

Kostenerstattung nicht indizierter medizinischer Eingriffe

D

"Der Vorstand der Bundesärzte- kammer wird ersucht, der Ände- rung der Prinzipien der Reichsver- sicherungsordnung durch Kosten- erstattung nicht indizierter Ein- griffe (wie z. B. Schwangerschafts- . abbruch) und der dadurch beding- ten Veränderung des Wesens der RVO-Kassen besondere Aufmerk- samkeit zu schenken und mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mit- teln dagegenzuwirken."

Öffentlichkeitsarbeit

D

"Zur Verbesserung der Patien- teninformation empfiehlt der Deut- sche Ärztetag, die ärztlichen Pra- xen als Kommunikationskanal künf- tig besser zu nutzen. - Eine Er- gänzung des ärztlichen Gesprächs durch Wartezimmerzeitschriften, Informationsblätter und dgl. soll einer Orientierung der Patienten dienen und falsche Vorstellungen berichtigen."

Einem weiteren Antrag, der darauf abzielte die Wartezimmerzeitschrift

"medizin heute" ab sofort allen

niedergelassenen Ärzten regelmä- ßig kostenlos in mehreren Exem- plaren zur Verfügung zu stellen, konnte der Ärztetag mangels Klä- rung der Frage des Kostenträgers nicht zustimmen.

An den Vorstand der Bundesärzte- kammer zur weiteren Beratung überwiesen wurde schließlich auch ein Antrag, der sich mit der beleg- ärztlichen Betreuung stationär un- tergebrachter Kinder durch nieder- gelassene Pädiater befaßte; des- gleichen ein Antrag, der die Einbe- ziehung der Krankenhäuser der Rentenversicherungsträger in die Krankenhausplanung betraf.

80. Deutscher Ärztetag 1977 ln Saarbrücken

..,. Als letzte Handlung oblag dem Ärztetag zu Punkt 11 der Tagesord- nung die "Wahl des Tagungsortes des 80. Deutschen Ärztetages 1977". Der Präsident der Ärztekam- mer des Saarlandes, Dr. med. Her- bert Micka, überbrachte hierzu die Einladung der Stadt Saarbrücken.

Der Ärztetag nahm diese Einladung mit Dank an.

Bevor Präsident Prof. Dr. Hans Joa- chim Sewering die Beratungen des 77. Deutschen Ärztetages end- gültig schloß, wurde ihm, dem Vor- stand und der Geschäftsführung der Bundesärztekammer, unter · dem herzlichen Beifall aller Anwesen- den von Dr. med. Dieter Tetzlaff als Vertreter . des Bundesverbandes der Praktischen Ärzte und Allge- meinärzte Deutschlands e. V., Mit- glied des Ärztetagspräsidiums, der Dank für die vorbildliche und kollegiale Leitung des diesjäh- rigen Ärztetages ausgesprochen.

Prof. Sewering dankte den Teil~

nehmern des Ärztetages für die stets sachbezogene Diskussion und die unermüdliche Einsatzbe- reitschaft; seine besonders herzli- chen Dankesworte galten der Berli- ner Ärzteschaft für ihre vorzügliche Mitarbeit bei der Ausgestaltung des 77. Deutschen Ärztetages:

"Berlin war diese Reise wert!" gr

DEUTSCHES ARZTEBLA'IT

Heft 29 vom 18.Juli 1974 2229

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