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Archiv "Schwerpunkte der Gesundheits- und Sozialpolitik" (16.11.1978)

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81. DEUTSCHER ÄRZTETAG

Dr. med. Karsten Vilmar

Referat des Präsidenten der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages

Schwerpunkte der

Gesundheits- und Sozialpolitik

Der Zeitraum von 22 Wochen oder 5 Monaten, der zwischen der Be- endigung unserer Beratungen in Mannheim und der heutigen Fort- setzung dieses 81. Deutschen Ärz- tetages liegt, ist sicher zu kurz, um zu erwarten, daß die dort erörter- ten Probleme in der Gesundheits- und Sozialpolitik bereits gelöst oder mindestens einer Lösung nä- her gekommen wären; sie beste- hen vielmehr unverändert fort oder haben sich sogar noch ver- größert. Andererseits ist in unserer schnellebigen Zeit ein Abschnitt von fast einem halben Jahr zu lang, als daß man einfach da an- knüpfen könnte, wo man aufge- hört hat. Es sind eine ganze Reihe neuer Entwicklungen und neuer Initiativen im politischen Bereich in unsere Beratungen einzubezie- hen und bei den anstehenden Ent- scheidungen zu berücksichtigen.

Schon in Mannheim hatte ich in meinem Referat zur Gesundheits- und Sozialpolitik die steigenden Zahlen von Neuzulassungen zum Medizinstudium als ein Schwer- punktthema bezeichnet, dem nur bei oberflächlicher Betrachtung lediglich berufspolitische Bedeu- tung zukommt, das jedoch bei ge- nauer Analyse unter Einbeziehung der Entwicklung in anderen Berei- chen — wie zum Beispiel bei Juri- sten, Lehrern, Soziologen, Polito- logen und nicht zuletzt Psycholo- gen — als bildungs- und gesell- schaftspolitisches Problem ersten Ranges angesehen werden muß.

Der enorme Zuwachs an Studie- renden der Medizin war inzwi- schen auch für das wissenschaftli- che Institut der Ortskrankenkas-

sen unter anderem Anlaß, das Ärz- teangebot bis zum Jahre 2000 zu untersuchen.

Das Institut kommt zu dem Ergeb- nis, daß sich die Zahl der berufstä- tigen Ärzte bei Fortdauer des heu- te festzustellenden Trends von 118 000 im Jahre 1975 auf 257 000 im Jahre 2000 erhöhen wird. In den Größenordnungen ähnliche Ergebnisse haben die Untersu- chungen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland und des Instituts für Gesundheits- systemforschung in Kiel.

Erinnert sei in diesem Zusammen- hang daran, daß sich seit 1960 die Zahl der Ärzte bereits von damals 82 552 auf 147 870 im Jahre 1978, also um rund 80 Prozent erhöht hat. Kamen noch 1950 auf einen berufstätigen Arzt 750 Einwohner, so sind dies 1978 nur noch 474 und im Jahre 2000 werden den Hochrechnungen zufolge nur mehr 217 Einwohner auf einen Arzt entfallen.

In einer 1974 von der Bundesre- gierung in Auftrag gegebenen Stu- die zum Ausbildungsbedarf für Mediziner bis zum Jahre 2000 be- rechnete die Firma McKinsey, daß eine Relation von einem Arzt auf 340 Einwohner zur Sicherung der ärztlichen Versorgung im Jahre 2000 nötig sei und daß dafür jähr- lich rund 6000 Studienanfänger, die ihr Studium auch beenden, er- forderlich sind. Demgegenüber haben wir 1978 eine Studienanfän- gerzahl in der Medizin von rund 11 000 erreicht, die sich bis zum Jahre 1984 wegen der geburten-

Entwicklung der Arztzahl, Ausbildungs- reform, Qualität der ärztlichen Versor- gung und aktuelle Gesetzesvorhaben waren Gegenstände des Referates von Dr. med. Karsten Vilmar (Bild)

starken Jahrgänge noch auf rund 15 000 steigern soll.

Wenn man sich vergegenwärtigt, daß die im Jahre 1970 verabschie- dete Approbationsordnung von 3000 jährlich auszubildenden Stu- denten der Medizin ausging, wird deutlich, daß die Ziele der damali- gen Novellierung, wie Unterricht in kleinen Gruppen, bedside-teach- ing, Einbeziehung praktischer Tä- tigkeit in die Ausbildung, bei einer auf das vier- bis fünffache ange- wachsenen Studentenzahl nicht erreicht werden können. Notwen- digerweise muß künftig die Quali- tät der Ausbildung zum Arzt lei- den, denn es stehen nicht ausrei- chend Lehrkräfte zur Verfügung.

Und anders als in anderen Beru- fen, wo man vielleicht noch ver- mehrt Ausbildungsplätze schaffen könnte, werden die Ausbildungs- möglichkeiten in der Medizin

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durch die Zahl der für die Ausbil- dung verfügbaren Patienten limi- tiert. Es ist schließlich keinem Pa- tienten zuzumuten, von einer un- verhältnismäßig großen Zahl von Studenten zu Ausbildungszwek- ken untersucht oder behandelt zu werden. Und es ist auch nicht möglich, die Zahl der Patienten zu vergrößern, um dem in Artikel 12 des Grundgesetzes niedergeleg- ten Recht auf Ausbildung gerecht zu werden. Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob und wie lange es dem Steuerzahler zumutbar ist, Ausbildungsgänge in Berufen zu finanzieren, von denen man zum Zeitpunkt der Ausbildung schon weiß, daß wegen des erheblichen Überangebots ein Großteil der Ausgebildeten keinerlei Chance hat, den erlernten Beruf später auch auszuüben und auf diese Weise über die Zahlung von Steu- ern wieder etwas zum Wohle der Gemeinschaft beizutragen.

Q- Neuordnung des Medizin- W studiums, Überarbeitung

1-% der Auswahlkriterien

Zur langfristigen Sicherung der Qualität der Ausbildung zum Arzt muß eine Neuordnung des Medi- zinstudiums erfolgen, wobei eine Verlängerung der praktischen Zeit auf bis zu zwei Jahre innerhalb des sechsjährigen Medizinstudiums in Anlehnung an die in der alten Bestallungsordnung vorgesehene Pflichtassistentenzeit zu erwägen ist. Prüfungsordnungen und Ge- genstandskataloge müssen über- arbeitet werden und sich an dem noch zu definierenden Ausbil- dungsziel orientieren.

Zweck der Ausbildung muß auch beim Arzt wie bei allen anderen Berufen sein, daß der Ausgebilde- te nach bestandenen Abschlußex- amina in der Lage ist, seinen Beruf tatsächlich auszuüben. Er muß also über die theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen ver- fügen, die nötig sind, um eigenver- antwortlich und unabhängig tätig zu sein, wozu vor allem auch die Kenntnis der eigenen Grenzen ge-

hört. Der Deutsche Ärztetag wird sich im kommenden Jahr noch mit allen damit zusammenhängenden Fragen beschäftigen.

Trotz aller Notwendigkeit, die Aus- bildung zum Arzt neu zu ordnen, kann dadurch allein jedoch die mit den steigenden Studentenzahlen verbundene Problematik nicht ge- löst werden. Auch die Auswahlkri- terien für die Zulassung zum Me- dizinstudium müssen neu über- dacht werden. Sie sollten nicht in erster Linie auf die Studieneig- nung, sondern vor allen Dingen auf die Berufseignung abgestellt sein und dürfen nicht den vorwie- gend intellektuell wissenschaftlich abstrakt theoretisch Veranlagten einseitig bevorzugen und mehr praktisch, kreativ und sozial enga- gierte Studienbewerber benach- teiligen, also gerade Eigenschaf- ten nicht ausreichend bewerten, die für den späteren Arztberuf nö- tig sind und ohne die zum Beispiel eine Tätigkeit als Allgemeinarzt kaum denkbar erscheint.

Es ist erfreulich, daß Frau Bundes- minister Huber bereits in der Kon- zertierten Aktion Anfang Oktober 1978 angekündigt hat, daß die mit der Ausbildung zusammenhän- genden Probleme von einer klei- nen Kommission beraten werden sollen, die noch in diesem Jahr ihre Arbeit aufnehmen und die sich — soweit bis jetzt bekannt ge- worden ist — aus Vertretern der

Gesundheitsministerkonferenz, der Kulturministerkonferenz, der Rektorenkonferenz, der Ärzte- schaft, der zuständigen Bundes- ministerien und der Studenten- schaft zusammensetzen soll.

Doch auch diese Bemühungen werden die mit den stark anstei- genden Zahlen der Medizinstu- denten — und damit in wenigen Jahren der Ärzte — entstandenen und sich rasch vergrößernden Schwierigkeiten nicht lösen. Si- cher wird von der deutschen Ärz- teschaft begrüßt, wenn heute in einigen Bereichen noch vorhande- ne Lücken bald geschlossen wer- den können, etwa in der Arbeits-

medizin, im öffentlichen Gesund- heitsdienst oder auch in einigen Stadtrand- oder Landgebieten.

Bestehende Lücken in der Versorgung werden

in Kürze aufgefüllt sein Der hier noch bestehende Bedarf wird bei den einzelnen Untersu- chungen unterschiedlich auf etwa 10 000 bis 20 000 Ärzte geschätzt.

Stellt man diesen Zahlen jedoch die eingangs genannten Zahlen der Studienanfänger gegenüber, die den Ersatzbedarf an Ärzten schon heute um das Doppelte übersteigen, so ist leicht auszu- rechnen, daß die möglicherweise noch bestehenden Lücken schon in wenigen Jahren aufgefüllt sein werden. Dieser Zeitraum kann mit etwa drei bis vier Jahren ange- nommen werden. Er muß mit der auf etwa zehn bis zwölf Jahre an- zusetzenden Zeit für die Aus- und Weiterbildung eines Arztes vergli- chen werden, um zu erkennen, daß bei Anhalten des allen Hoch- rechnungen zugrundeliegenden Trends ein Großteil der heutigen Studienanfänger keine den derzei- tigen Vorstellungen von Arbeits- bedingungen und Verdienstmög- lichkeiten entsprechende Tätigkeit finden wird. Es ist daher trotz aller damit verbundenen Problematik endlich auch zu überlegen, wie ei- ne hinsichtlich der Zahlen be- darfsorientierte Ausbildung reali- siert werden kann. Läßt man den Dingen weiter ihren Lauf, wird die Qualität der ärztlichen Versorgung unter der alles erdrückenden Quantität leiden müssen.

Diese Zusammenhänge haben auch die an der Konzertierten Ak- tion im Gesundheitswesen Betei- ligten erkannt, als sie am 10. Okto- ber 1978 Übereinstimmung erziel- ten, daß trotz der bei längerfristi- gen Prognosen immer bestehen- den Unsicherheitsfaktoren bereits jetzt erste Schritte einzuleiten sind, um die Qualität der ärztli- chen Versorgung zu erhalten und einem übermäßigen Anwachsen der Arztzahl entaeaenzuwirken.

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Dazu sollen die Studienbewerber in verstärktem Maße über die der- zeit abschätzbare Entwicklung des Bedarfs und des Angebotes an Ärzten und über ihre Berufschan- cen informiert werden. Einverneh- men bestand weiter darüber, die Qualität der praktischen Unterwei- sung von Medizinstudenten zu verbessern, und die Ausbildung verstärkt auf das Ziel auszurich- ten, Ärzte zu einer eigenverant- wortlichen Tätigkeit zu befähigen.

Zur Sicherung der Qualität der ambulanten ärztlichen Versor- gung soll geprüft werden, ob vor- übergehend eine angemessene praktische Berufserfahrung Vor- aussetzung für die Zulassung zur kassenärztlichen Versorgung sein kann. Das Interesse für den öffent- lichen Gesundheitsdienst, die So- zialversicherung, die betriebsärzt- lichen Dienste, die Allgemeinme- dizin und die Stadtrand- und Landgebiete soll gefördert wer- den. Ferner wird die Bundesregie- rung ein Forschungsvorhaben mit dem Ziel initiieren, die Verände- rungen im Ärztebedarf unter Ein- beziehung der Bedarfsplanungen und unter Berücksichtigung der Finanzierbarkeit vorausschauend zu ermitteln.

Bereits heute

enge Kooperation von Ärzten und Psychotherapeuten Erhebliche Auswirkungen auf die Kostenentwicklung im Gesund- heitswesen und die Qualität der Versorgung der Bevölkerung könnte ein Gesetz über den Beruf des Psychotherapeuten haben, das im Juli 1978 vom Bundesmini- ster für Jugend, Familie und Ge- sundheit vorgelegt wurde. Damit wird neben Arzt, Zahnarzt und Heilpraktiker ein neuer Beruf ein- geführt. Sicher ist die Notwendig- keit psychotherapeutischer Be- handlung heute unbestreitbar und unbestritten. Psychotherapeuten und Ärzte arbeiten ja schon seit Jahren in klinischen Bereichen in enger Kooperation recht erfolg- reich zusammen.

Wenn auch dem Psychotherapeu- ten kaum zugemutet werden kann, nur über das Heilpraktikergesetz tätig werden zu können, so wird der jetzt vorliegende Entwurf je- doch in wesentlichen Punkten den Notwendigkeiten und Erfordernis- sen nicht gerecht. Ja, es können sogar Gefahren für den Patienten daraus resultieren, weil die drin- gend nötige Kooperation zwi- schen Psychotherapeuten und Ärzten unseres Erachtens nicht zufriedenstellend und im Interesse der Sicherheit für den einzelnen Patienten geregelt ist.

I

Hilfe bei allgemeiner Lebensbewältigung

als Krankenkassenleistung?

Sicher ist auch die Tätigkeit eines qualifiziert ausgebildeten Psycho- therapeuten grundsätzlich als ei- genverantwortlich anzusehen.

Dennoch erscheint es mehr als problematisch, wenn ein Patient sich direkt in psychotherapeuti- sche Behandlung begeben kann, und es dem Psychotherapeuten al- lein überlassen bleibt, einen Arzt hinzuzuziehen, wenn er zu der Auffassung gelangt, daß wegen der Art der Erkrankung ärztliche Mitwirkung erforderlich ist. Allein aufgrund ihrer Ausbildung dürften die meisten Psychotherapeuten in diesem Punkt überfordert sein, und der Gesetzgeber wäre gut be- raten, ihnen diese Verantwortung für die Behandlung von Patienten nicht aufzubürden. Für den Pa- tienten könnten aus derartigen Regelungen dauerhafte Schäden resultieren, wenn möglicherweise wertvolle Behandlungszeit von or- ganischen Erkrankungen unge- nutzt verstreicht.

Besprechungen in der jüngsten Zeit, insbesondere mit dem Ver- band deutscher Psychologen, las- sen hoffen, daß die so dringend notwendige Kooperation auch im Gesetz befriedigend geregelt wer- den kann. Schon 1975 wurden mit diesem Verband Grundsätze für die Zusammenarbeit des klini- schen Psychologen mit dem Arzt

entwickelt, die es jetzt in Geset- zesvorschriften umzusetzen gilt.

Außerordentlich problematisch und enorm kostenintensiv kann sich dieses Gesetz auch auswir- ken, wenn es nicht gelingt, die im Paragraphen 1 Absatz 3 enthalte- ne Negativdefinition künftig klarer zu fassen. Nach dem jetzigen Text

„den heilkundlichen Tätigkeiten im Sinne dieses Gesetzes sind Tä- tigkeiten nicht zuzurechnen, die die Aufarbeitung und Überwin- dung sozialer Konflikte zum Ge- genstand haben" dürfte die not- wendige Abgrenzung, was zu La- sten der Krankenversicherung be- handelt werden kann und was nicht, schwer oder überhaupt nicht zu treffen sein. Insbesondere dann nicht, wenn man dabei die WHO-Definition der Gesundheit als des vollständigen psychischen, physischen und sozialen Wohlbe- findens zugrunde legt; denn dann könnte schließlich jedes Problem der allgemeinen Lebensbewälti- gung zum Gegenstand psychothe- rapeutischer Behandlung zu La- sten der Krankenkassen gemacht werden, und es bliebe die Frage offen, ob nicht auch seelsorgeri- sche Tätigkeit künftig als Kranken- kassenleistung angesehen werden muß — ein Problem, das wegen der Abgrenzungsschwierigkeiten wohl nur durch die Zusammenlegung von Krankenkassenbeitrag und Kirchensteuer zu lösen wäre.

„Der Arzt ist in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit auf die Un- terstützung durch qualifizierte und gut ausgebildete Mitarbeiter ange- wiesen." Dieser Satz aus dem

„Blauen Papier" hat nach wie vor Gültigkeit. Er gewinnt ganz beson- dere Bedeutung, wenn wir unse- ren Blick auf gesetzliche Regelun- gen richten, die das sogenannte Krankenpflegerecht auf eine neue gesetzliche Basis stellen sollen. Es ist daher zu begrüßen, daß der Bundesrat in erster Lesung be- schlossen hat, die überwiegende Mehrzahl einschneidender gesetz- licher Bestimmungen aus dem Be- rufsbildungsrecht nicht für die Krankenpflegeberufe zu überneh-

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Die Delegierten aus den Landesärztekammern hatten bei der Fortsetzung des 81. Deutschen Ärztetages am 4./5. November eine Fülle von Anträgen zur „Weiterbildungsordnung" und zum „Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer" ...

men, sondern die bisher bewähr- ten Formen der Ausbildung wei- terhin zu erhalten und in staat- lich anerkannten Krankenpflege- und Kinderkrankenpflegeschulen, die Krankenhäusern angegliedert sind, zu vermitteln. Krankenpfle- geausbildung muß sich schließlich an kranken Menschen orientieren, und das setzt eine ganzheitliche Ausbildung voraus.

Es kann doch nicht Sinn einer neuen gesetzlichen Regelung sein, die Ausbildung für diese Berufe in eine betriebliche Aus- bildung im Krankenhaus einer- seits und in berufsschulische theoretische und praktische Un- terrichtung andererseits aufzu- splittern. Der praktische Bezug der Ausbildung wird in dem beste- henden und bisher bewährten Sy- stem der Ausbildung in Kranken- pflegeschulen, die Krankenhäu- sern angeschlossen sind und die durch Unterrichtsschwestern, Un- terrichtskrankenpfleger und Ärzte vermittelt wird, bestmöglich er- füllt.

Auch ein weiterer Gesetzentwurf erfordert unsere Aufmerksamkeit, nämlich das Gesetz über den Be- ruf des Logopäden.

In diesem Zusammenhang sind besonders die Bestimmungen des Gesetzes von Interesse, die ur- sprünglich vorsahen, daß derjeni- ge zur Ausbildung zugelassen wird, der eine abgeschlossene Re- alschulbildung oder eine andere höherwertige Ausbildung absol- viert hat. Nunmehr soll jedoch zur Ausbildung zugelassen werden, wer eine abgeschlossene Real- schulbildung und eine gleichwerti- ge Ausbildung oder eine nach dem Hauptschulabschluß abgeschlos- sene Berufsausbildung von min- destens zweijähriger Dauer nach- weist. Die jetzigen Vorschläge sollten meines Erachtens noch einmal überarbeitet werden, damit sichergestellt wird, daß die Ausbil- dungs- und Zulassungsvorausset- zungen auch den späteren qualifi- zierten Anforderungen entspre- chen. Es erscheint mir fraglich, ob alle heute vorgesehenen Regelun-

gen diesen im Interesse der Pa- tienten zu stellenden Forderungen gerecht werden.

Zu den schon in Mannheim und früher diskutierten und immer noch ungelösten Problemen ge- hört die Novellierung des Kran-

kenhausfinanzierungsgesetzes und der Bundespflegesatzverord- nung. Nach der ersten Lesung im Deutschen Bundestag am 19. Ok- tober 1978 wird der Gesetzentwurf der Bundesregierung zusammen mit der Stellungnahme des Bun- desrates nunmehr in den zuständi- gen Ausschüssen beraten. Für den 15. November 1978 ist eine Anhö- rung im Bundestag vorgesehen.

Es dürfte jetzt schon klar sein, daß, entgegen der ursprünglichen Ab- sicht, dieses Gesetz in diesem Jahr nicht mehr abschließend von allen dafür zuständigen parlamentari- schen Gremien einschließlich des Vermittlungsausschusses beraten werden kann, zumal die Mei- nungsbildung noch dadurch er- schwert wird, daß bislang die Neu-

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..., einem Tagesordnungspunkt, zu dem Anträge und Diskussionsbemerkungen zum gesamten Spektrum der Gesundheits- und Berufspolitik untergebracht werden können, zu bewältigen. Die Fotos auf diesen Seiten: Blicke ins Plenum

fassung der Bundespflegesatzord- nung noch nicht einmal im Ent- wurf vorliegt.

Aus der Sicht der Ärzteschaft muß bei dem weiteren Gesetzgebungs- verfahren darauf gedrängt wer- den, daß der ärztliche Sachver- stand wesentlich stärker in die Entscheidungsprozesse nach die- sem Gesetz einbezogen werden muß. Das gilt insbesondere für

> die in § 5 des Entwurfs geregel- te Bedarfsplanung;

> das Aufstellen der Investitions- programme in § 7;

> die Abstimmung von Planungs- grundsätzen nach § 8, besonders was Methoden und Kriterien der Bedarfsermittlung anbelangt;

> die Erarbeitung von Empfeh- lungen und Vereinbarungen über Maßstäbe und Grundsätze für die Wirtschaftlichkeit und Leistungs- fähigkeit der Krankenhäuser, ins-

besondere für Personal- und Sachkosten nach § 26;

> die Mitarbeit im Beirat für Krankenhausfragen nach § 36;

und

> die Zusammenarbeit dieses Beirates mit dem Bund-Länder- Ausschuß nach § 35.

Nach der amtlichen Begründung soll mit diesem Gesetz die Selbst- verwaltung gestärkt werden, doch wird eine Selbstverwaltung nach dem bis jetzt vorliegenden Text of- fenbar nur durch Krankenhausträ- ger und Krankenkassen ge- wünscht, die als unmittelbar Betei- ligte bezeichnet werden, so daß den Ärzten wohl nur die Rolle der Betroffenen zugedacht ist.

Die anstehende Novellierung des Krankenhausfinanzierungsgeset- zes sollte auch Anlaß sein, den Wortlaut des § 371 RVO in der Fassung des Krankenversiche-

ru ngs-Kostendämpfu ngsgesetzes

(KVKG) zu ändern, damit künftig nicht mehr schon dann Leistungs- angebote von Krankenhäusern ab- gelehnt werden können, wenn sie nicht im Krankenhausbedarfsplan stehen. Es muß vielmehr in jedem Einzelfall geprüft werden, ob ein Krankenhaus wirtschaftlich arbei- tet und über die in einem bedarfs- gerecht gegliederten gestuften Sy- stem erforderliche Leistungsfähig- keit verfügt. Nur so ist eine bür- gernahe Krankenhausversorgung auch in Zukunft zu sichern. Kei- nesfalls sollten ferner im Kranken- hausfinanzierungsgesetz, das ja ein Bundesgesetz ist, Fragen der Weiterbildung in einem Gebiet oder Teilgebiet oder zum Allge- meinarzt geregelt werden. Nach dem Beschluß des Bundesverfas- sungsgerichtes vom 9. Mai 1972 fallen diese Dinge in die Kompe- tenz der Bundesländer, die die

„statusbildenden Normen" ge- setzlich zu regeln und die Ausge- staltung im einzelnen dem autono- men Satzungsrecht der Ärztekam- mern zu überlassen haben.

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Bei der Novellierung muß weiter darauf geachtet werden, daß Ei- geninitiative und Eigenverantwor- tung möglichst gestärkt werden, was einen genügend großen Ent- scheidungsspielraum der im Kran- kenhaus Verantwortlichen voraus- setzt — zu denen mit Sicherheit im- mer noch die Ärzte zu zählen sind.

Daß durch neue gesetzliche Be- stimmungen weder die Vielfalt der Trägerschaft gefährdet, noch die Anpassung der äußeren und inne- ren Krankenhausstrukturen an die Entwicklung der Medizin behin- dert werden dürfen, ist zwar schon oft gesagt und gefordert worden, es sei dennoch an dieser Stelle wiederholt, da diese Einsichten noch keineswegs überall zu den Selbstverständlichkeiten gehören.

Den humanitären Auftrag angemessen berücksichtigen

Selbstverständlich dürfte ferner sein, daß ebenso wie bei der am- bulanten ärztlichen Versorgung Orientierungsdaten auch Ur Kran- kenhaus nicht allein aus allgemei- nen volkswirtschaftlichen Daten gewonnen werden können, son- dern daß die medizinisch-wissen- schaftliche und medizinisch-tech- nische Entwicklung ebenso wie die Leistungsfähigkeit sowie der humanitäre Auftrag angemessen berücksichtigt werden müssen.

Die gleichermaßen ausführlichen wie sachlichen Diskussionen zum Thema Krankenhaus in der Kon- zertierten Aktion im Gesundheits- wesen lassen erwarten, daß nach entsprechender weiterer Bearbei- tung dieses Themenkomplexes im vorbereitenden Ausschuß in der nächsten Sitzung der Konzertier- ten Aktion am 22. und 23. März 1979 Einvernehmen über eine Empfehlung erreicht werden kann.

Im Gegensatz zu dem 1972 erst- mals in Kraft getretenen und da- mals als Jahrhundertgesetz gefei- erten Krankenhausfinanzierungs- gesetz, das nach jetzt rund sechs

Jahren schon seit über einem Jahr novelliert werden soll, hat man es mit der seit 1965 unverändert gel- tenden Gebührenordnung für Ärz- te nicht so eilig. Nachdem die Bundesärztekammer bereits 1967 bei dem damals zuständigen Bun- desminister für Jugend, Familie und Gesundheit — einer bei In- kraftsetzung der Gebührenord- nung für Ärzte 1965 geäußerten Bitte entsprechend — einen Ent- wurf für eine neue Gebührenord- nung vorgelegt hatte, mußten wir zunächst einige Jahre warten, be- vor überhaupt nach Einsetzung ei- ner Sachverständigenkommission Gespräche über eine Novellierung geführt worden sind. Diese verlie- fen zu unserem Bedauern im Sande.

Entsprechend der letzten Regie- rungserklärung hatte der nunmehr zuständige Bundesminister für Ar- beit und Sozialordnung zu ersten Gesprächen im Juli dieses Jahres eingeladen. Inzwischen ist aus diesem Hause auch ein sogenann- tes Problempapier zur Gebühren- ordnung bekanntgeworden. Es ist zu hoffen, daß die Bundesregie- rung der ihr in § 11 der Bundesärz- teordnung zugewiesenen Aufgabe nachkommt und die durch die Ent- wicklung der Medizin ebenso wie durch die Geldwertentwicklung seit 1965 überholte Gebührenord- nung neu regelt. Dabei ist, wie es ebenfalls in der Bundesärzteord- nung heißt, „den berechtigten In- teressen der Ärzte und der zur Zahlung der Entgelte Verpflichte- ten Rechnung zu tragen". Wir sind uns darin einig, daß endlich eine der Entwicklung der Medizin an- gepaßte Gebührenordnung auch als amtliche Gebührenordnung in Kraft gesetzt werden muß, und wir haben auch nichts dagegen, daß wir uns dabei an der zur Zeit gel- tenden Vertragsgebührenordnung orientieren. Ohne Zweifel müssen jedoch die darin enthaltenen Lei- stungen um alle diejenigen Posi- tionen ergänzt werden, die entwe- der nicht im Rahmen der RVO ab- rechnungsfähig sind oder aber bei ambulanter oder belegärztlicher kassenärztlicher Leistung nicht er-

bracht werden können. Es wird noch eine sehr eingehende Dis- kussion über die allgemeinen Be- stimmungen einer neuen Gebüh- renordnung erforderlich sein, die nach den Wünschen des Bundes- ministers für Arbeit und Sozialord- nung in erheblichem Umfang ge- ändert werden sollen. Änderun- gen, die teilweise zu Überlegun- gen Anlaß sein können, ob nicht lieber an dem jetzigen Rechts- stand festgehalten werden soll.

I

Gebührenordnung an die Inflationsrate fortlaufend anpassen

Bei Neuregelungen sollte unseres Erachtens in den allgemeinen Be- stimmungen eine Verpflichtung des Verordnungsgebers enthalten sein, die Gebührenordnung künf- tig an die fortlaufende Inflationsra- te anzupassen und auch dem Fort- schritt der Medizin gebührend Rechnung zu tragen. Wenn heute eine kostenneutrale und leistungs- gerechte Neubewertung der ärztli- chen Leistungen gefordert wird, ist dies nur schwer mit der seit 1965 erfolgten erheblichen Weiter- entwicklung der Medizin zu ver- einbaren. Es sind doch heute Lei- stungen möglich, die im Interesse einer dem Stand der Wissenschaf- ten entsprechenden Versorgung der Patienten auch erbracht wer- den müssen, an die 1965 noch nie- mand denken konnte. Die Forde- rung nach einer kostenneutralen und leistungsgerechten Neube- wertung erscheint allein schon deshalb irreal.

Zu erheblichen Diskussionen und zu einer Fülle von Mißverständnis- sen hat der im September 1978 veröffentlichte Gesetzentwurf der Bundesregierung über Eingriffe bei Verstorbenen zu Transplanta- tionszwecken (Transplantations- gesetz) geführt. Um weiteren Miß- verständnissen vorzubeugen, sei zunächst darauf hingewiesen, daß Transplantationen in der moder- nen Medizin unbedingt nötig sind, um lebensbedrohlich Erkrankten wirksam helfen zu können. Eine

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intensive Aufklärung der Öffent- lichkeit über die damit verbundene Problematik erscheint dringend erforderlich. Denn viele Vorbehal- te sind eher durch Information und Überzeugung als durch gesetzli- che Bestimmungen auszuräumen.

Insbesondere um die im Gesetz- entwurf vorgesehene Wider- spruchslösung hat sich eine hefti- ge Diskussion entwickelt. Sie ist sicher die einfachste administrati- ve Lösung bei Transplantationen bzw. der Organentnahme, ande- rerseits kann nicht verkannt wer- den, daß sich bislang sämtliche diagnostischen und therapeuti- schen Maßnahmen in der Medizin auf die Zustimmung der Patienten gründen.

In der Frage, ob Zustimmungs- oder Widerspruchslösung, die wahrscheinlich die praktikablere Lösung ist, liegt jedoch gar nicht die eigentliche Problematik, die vielmehr darin zu sehen ist, daß die Entscheidung des einzelnen Bürgers bei der Ausstellung oder Erneuerung seines Personalaus- weises auf der dafür zuständigen Behörde in diesen Ausweis einge- tragen werden soll. Und gegen ei- ne solche offene Willenserklärung und offene Eintragung in den Per- sonalausweis, der Zoll- oder Kre- ditbeamten, Hotelportiers oder Autoverleihern vorgelegt werden muß, bestehen erhebliche Beden- ken. Der Mensch könnte dann we- gen seiner Entscheidung klassifi- ziert und vielleicht benachteiligt werden. Es wurde ja schon von der Sozialpflichtigkeit des Körpers ge- sprochen und davon, daß eine zweite Niere möglicherweise un- sozial sei. Es ist nicht auszuden- ken, unter welche Pressionen durch öffentliche oder private In- stitutionen Menschen gesetzt wer- den könnten, wenn die ureigenste private Entscheidung dem jeweili- gen Verhandlungspartner nicht paßt.

Unabhängig vom Transplanta- tionsgesetz kann ein solcher Ein- trag auch der Anfang für eine Se- rie weiterer Eintragungen, wie zum Beispiel der Blutgruppe,

schwerwiegender früherer Erkran- kungen, notwendiger Dauerthera- pie und vieler anderer Dinge mehr sein. Es ist also den Anfängen zu wehren, und es kann nur einer Lö- sung zugestimmt werden, die si- cherstellt, daß der Gewissensent- scheid erst im Falle des Todes dem für die Organentnahme zu- ständigen Arzt zugänglich wird.

Ob das in einem geschlossenen Umschlag, der dem Ausweis bei- gefügt wird, durch eine mit Folie überklebte Willenserklärung oder eine hinter dem Lichtbild plastik- verschweißte Erklärung geschieht, ist prinzipiell gleichgültig.

I

Forschungsprogramm der Bundesregierung sorgfältig verfolgen

Außer diesen Gesetzesinitiativen ist von der Bundesregierung unter Beteiligung der Bundesministe- rien für Forschung und Technolo- gie, für Jugend, Familie und Ge- sundheit sowie für Arbeit und So- zialordnung ein Programm zur

„Förderung von Forschung und Entwicklung im Dienste der Ge- sundheit" vorgelegt worden, das für die Jahre 1978 bis 1981 mit Fördermitteln in Höhe von 450 Mil- lionen DM ausgestattet worden ist.

Zu etwa 50 Prozent sollen diese Mittel zur Erforschung strukturel- ler Fragen des Gesundheitswe- sens eingesetzt werden, die sich wesentlich aus Forschung zur

• Leistungsfähigkeit und Wirt- schaftlichkeit der Gesundheitsein- richtungen;

> Organisation und Funktionser- füllung der gesetzlichen Kranken- versicherung;

> Planung der Versorgungs- strukturen im Gesundheitswesen;

I> Verbesserung des gesund- heitspolitischen Steuerungsinstru- mentariums;

> Datenverarbeitung zusammensetzen.

Eine Reihe der in den 129 Seiten des Programms aufgelisteten For-

schungsprojekte ist durchaus un- tersuchenswert, weil damit end- lich die auch von der Ärzteschaft lange geforderten Grundlagen für betriebs- und volkswirtschaftlich richtige Entscheidungen im Ge- sundheitswesen erarbeitet werden können. Andere Projekte lassen jedoch aus der Art der Frage die Zielrichtung und vielleicht auch das Ergebnis der geplanten Unter- suchung bereits heute erken- nen.

Es würde zu weit führen, im Rah- men dieses Berichtes auf die Ge- samtproblematik dieses Pro- gramms einzugehen. Die Ärzte- schaft wird jedoch gut beraten sein, wenn sie nicht nur die weite- re Entwicklung dieser Projekte aufmerksam verfolgt, sondern sich mit ihrem Sachverstand auch in- tensiv an den Untersuchungen und den Formulierungen der Fra- gestellungen beteiligt. Die Bun- desregierung sollte bedenken, daß in einer derartigen Mitwirkung nicht vordergründige Interessen- politik zu sehen ist. Gerade im Ge- sundheitswesen sind die Dinge außerordentlich differenziert und erfordern bei Untersuchungen ebenso wie bei Schlußfolgerungen ärztlichen Sachverstand. Es sollte nicht der Eindruck entstehen, als sei für manche heute wichtigstes Kriterium für Objektivität der feh- lende Sachverstand.

Aufmerksam verfolgt werden muß aber auch eine Reihe anderer Vor- haben, von denen hier nur ge- nannt sein sollen der Apotheken- gesetzentwurf, die Arbeiten an Arzneimitteltransparenz und Ne- gativlisten und auch die Diskussio- nen um die mit der Arzneimittelsi- cherheit zusammenhängenden Fragen einschließlich der Proble- matik der Erprobung von Arznei- mitteln am Menschen. Eine Not- wendigkeit, ohne die Fortschritt nicht denkbar ist, die aber einige in letzter Zeit dazu verführte, sie in die Nähe von Menschenversuchen zu rücken.

An politischen Programmen sei hingewiesen auf die gemeinsame

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politische Erklärung der Vorsit- zenden der sozialdemokratischen Parteien im Bereich der Europä- ischen Gemeinschaft. Wenn hier die Befreiung des Menschen von jeglicher Ausbeutung, Abhängig-

keit und Not und die Verstärkung der Rechte und Möglichkeiten je- des einzelnen Bürgers gefordert wird, so kann man dem nur zustimmen.

Problematisch wird es aber, wenn es weiter heißt, „um dies zu errei- chen, müssen wir eine Änderung der Wirtschafts- und Gesell- schaftsstruktur in unseren Län- dern anstreben". Und wenn nach weiteren Punkten, über die sicher noch eine intensive Diskussion zu führen wäre, eine gerechtere Ver- teilung der Einkommen und Ver- mögen angestrebt und das Recht auf Arbeit als Grundforderung auf- gestellt wird, fragt man sich un- willkürlich, wie dies wohl erreicht werden soll.

Derartige Verteilungsmechanis- men setzen doch wohl enteig- nungsgleiche Eingriffe an Arbeits- möglichkeiten und leistungsbezo- genen Vergütungen voraus.

Hingewiesen sei ferner auf das im September 1978 vorgelegte ge- sundheitspolitische Programm der CDU, mit dem sich diese Partei zu den Grundsätzen von Freiheit und Solidarität in einer pluralistischen Gesellschaftsordnung bekennt und eine Institutionalisierung un- seres Gesundheitssystems ab- lehnt, auf die die im gesundheits- politischen Programm der SPD niedergelegten Gedanken über ein integriertes System der medizini- schen Versorgung hinauslaufen.

Damit haben alle vier im Deut- schen Bundestag vertretenen Par- teien ihre gesundheitspolitischen Vorstellungen in Programmen ver- öffentlicht. Es wird weiterer inten- siver Gespräche mit allen in parla- mentarischer Verantwortung ste- henden Politikern und auch der Regierung bedürfen, weil sich si- cher nicht alle in diesen Program- men niedergelegten Vorstellungen

für eine Umsetzung in die Praxis eignen, wenn man nicht unser frei- heitliches Gesundheitssystem mit seinen immer noch erhaltenen in- dividuellen Gestaltungsmöglich- keiten von Grund auf verändern will.

Gespräche mit Vertretern aller Bundestagsfraktionen

Gerade bei einer Reihe in der jüngsten Zeit geführten Gesprä- che wurde von allen Gesprächs- partnern betont, daß man dies nicht wolle. So zum Beispiel bei den Besprechungen mit dem Vor- sitzenden der SPD-Bundestags- fraktion, Herbert Wehner, mit dem Vorsitzenden der Sozialdemokra- tischen Partei Deutschlands, Willy Brandt, aber auch mit dem Vorsit- zenden der Christlich-Demokrati- schen Union und Vorsitzenden der

CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Helmut Kohl, sowie den Bundes- ministern Herbert Ehrenberg und Antje Huber. Und auch bei Gesprä- chen mit Vertretern der FDP wurde dieser Eindruck bestärkt. Dennoch sollten wir die weitere Entwick- lung sehr sorgfältig beobachten und in allen Phasen sorgfältig ana- lysieren.

Den Beschlüssen des Deutschen Ärztetages vom Mai 1978 entspre- chend wurde die Öffentlichkeitsar- beit, soweit es personelle und fi- nanzielle Mittel zuließen, erheblich intensiviert. Sowohl zu wissen- schaftlichen Problemen, insbe- sondere zu den mit Vorsorge und Früherkennung zusammenhän- genden Themen, als auch zu be- rufs- und gesundheitspolitischen Fragen wurden Pressekonferen- zen abgehalten, deren Resonanz ebenso wie die Vielzahl von Ein- zelgesprächen mit Journalisten und Politikern hoffen läßt, daß auch in der breiten Öffentlichkeit die Bereitschaft zur sachlichen Diskussion auf dem Boden sach- gerechter Information wächst.

Nachdem in den letzten Wochen und Monaten in gemeinsamen Ge-

sprächen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung die organisa- torischen Voraussetzungen für ei- ne verstärkte Öffentlichkeitsarbeit verbessert werden konnten, wird dieser Weg konsequent fortge- setzt werden. In diesem Zusam- menhang muß auch das Miteinan- der von Körperschaften und Ver- bänden mit freiwilliger Mitglied- schaft intensiviert werden, denn ein Gegeneinander schadet bei- den Beteiligten und nutzt nur Dritten.

Die ärztlichen Körperschaften ha- ben gesetzlich normierte Aufga- ben, zu denen selbstverständlich auch die Wahrung der Interessen ihrer Mitglieder gehören. Es ist in allererster Linie sicherzustellen, daß diese Aufgaben auch erfüllt werden können, da sonst die ärzt- liche Selbstverwaltung insgesamt in Gefahr gerät. Ziel aller Überle- gungen muß es sein, vielleicht mit unterschiedlicher Intensität, auf jeden Fall aber in gemeinsamer Richtung, die Bemühungen um die Erhaltung und die weitere Aus- gestaltung unseres freiheitlichen Gesundheitssystems, für das die berufliche Freiheit und die Freibe- ruflichkeit der Ärzte eine entschei- dende Voraussetzung ist, fortzu- setzen. Die bisher auch mit Vertre- tern der Verbände und auch der Vereinigung von Verbänden, der Bundesvereinigung deutscher Ärzteverbände, geführten Gesprä- che haben deutlich werden lassen, daß dies durchaus als gemeinsa- mes Ziel erkannt ist. Es muß allen Partnern in unserem Staat über- zeugend klar gemacht werden, daß nicht in allen Konsequenzen durchdachte Aktivitäten in der Ge- sundheitspolitik sich nur zu Lasten der Menschen und kranken Men- schen auswirken können.

Es gilt, durch ärztliches Engage- ment den Menschen den gerade angesichts von Krankheit und Tod unbedingt notwendigen Freiraum zu erhalten, der nur sinnvoll ge- nutzt werden kann, wenn auch der Bezugsperson in dieser Situation

— dem Arzt — dieser Freiraum er-

halten bleibt.

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