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Archiv "Rollstuhlfahrer: Kein Recht auf Rollstuhl-Bike" (16.03.2001)

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B

ei der betriebswirtschaft- lichen Untersuchung von Arztpraxen stehen auch Art und Umfang der Versi- cherungen auf dem Prüf- stand. Dabei stellt sich immer wieder heraus, dass zu viele und zu teure Versicherungen abgeschlossen wurden, die sich teilweise sogar in ihrer Wirkung aufheben. Der Köl- ner Praxisberater Oliver Frie- lingsdorf hat zusammenge- stellt, welche Versicherungen für den Arzt notwendig, wel- che möglich und welche über- flüssig sind.

Als Existenz sichernd be- ziehungsweise gesetzlich vor- geschrieben gelte die Berufs- haftpflicht mit maximal mög- licher Deckungssumme; die Privathaftpflicht ist im Ver- trag eingeschlossen und muss nicht extra abgeschlossen werden („Achtung: Die Ver- sicherung kann bei jedem Schadensfall gekündigt wer- den. Bei einer kombinierten

Berufs- und Privathaftpflicht besteht die Gefahr, die Be- rufshaftpflicht aufgrund ei- nes Schadens im Privatbe- reich zu verlieren.“); die Kfz- Haftpflicht; die Kranken- und Pflegeversicherung; Berufs- unfähigkeitsabsicherung; Pra- xisinventar mit Betriebsun- terbrechungen im Schadens- fall sowie Krankentagegeld („Besser erst ab 21. Tag, dafür hoher Tagessatz.“) und Be- rufsunfähigkeit im Krank- heitfall.

Sinnvoll und notwendig bei entsprechendem Bedarf und zur Absicherung des To- desfalls sind Frielingsdorf zu-

folge: Risikolebensversiche- rung, Kapitallebensversiche- rung, betriebliche Altersver- sorgung (Direktversicherung für Arzthelferinnen), Kinder- unfall-, Praxisgebäude-, Haus- rat- und Elektronikversiche- rung. Als überflüssig („Bei Liquiditätsproblemen sofort kündigen!“) beurteilt der Pra- xisberater eine zusätzliche Rentenversicherung, wenn sie ausschließlich der Versiche- rungsnehmer bezahlt, Sterbe- geld, Kinderausbildung, Aus- steuer, Rechtsschutz, Kran- kenhaustagegeld, Regress, In- sassenunfall, Unfall und Rei- segepäck.

Zum Thema Risikolebens- versicherung, Kapitallebens- versicherung und anderer ka- pitalbildender Versicherungen meint Frielingsdorf: Grund- sätzlich sei ohne Berücksichti- gung steuersparender Effekte das eigene Anlegen des ver- fügbaren monatlichen Betra- ges, zum Beispiel in wenig spe- kulative Fonds, lukrativer als kapitalbildende Versicherun- gen. Wer selbst anlege, spare Kosten für Verwaltung und Provision. Eine kapitalbilden- de Versicherung könne profi- tabler sein, wenn der eigene Steuersatz über 30 Prozent lie- ge und der Sonderausgaben- freibetrag noch nicht ausge- schöpft sei. Das sei jedoch bei den meisten Ärzten, aufgrund der Beiträge zum Versor- gungswerk, schon zur Jahres- mitte der Fall. Kredite sollten Ärzte mit einer Risikolebens- versicherung mit degressiver Versicherungssumme gegen den Todesfall absichern. WZ

Deutsches Ärzteblatt½½Jg. 98½½Heft 11½½16. März 2001 [87]

V E R S I C H E R U N G E N

Ärztlicher Versicherungsbedarf

Auswahl fällt schwer

Versicherungsvertreter offerieren den Ärzten eine Vielzahl von Policen. Nicht alle sind notwendig.

F

ür die Beförderung von Kraftfahrzeugen, Wohn- wagen und Booten auf Fähren werden Fährversiche- rungen angeboten, die nicht unterschätzt werden sollten.

Denn durch die Beförderungs- bedingungen können die Fähr- betriebe die Haftung für Ver-

lust und Beschädigung der Fahrzeuge erheblich ein- schränken. Zudem sind Haft- pflichtansprüche oft nach aus- ländischem Recht und in der Landessprache geltend zu ma- chen. Weiter wichtig zu wissen ist, dass im Schiffsverkehr der Verlader an den Havarie-Ko- sten beteiligt wird. Da- zu gehört zum Beispiel der Aufwand eines Bergungsschleppers, den der Kapitän we- gen einer eventuellen Manövrierunfähigkeit der Fähre anfordern muss.

Mit einer in der Bundesrepublik abge- schlossenen Fährversi- cherung erwirbt der Versicherte Ansprüche gegen ein deutsches Unternehmen. Vor al-

lem Reisebüros treten als Ver- sicherungsvermittler auf. Wird ein Auto, ein Wohnwagen oder ein Boot mindestens zu seinem Zeitwert versichert, braucht sich der Reisende in der Regel um Haftungsfragen und ausländische Rechtsfra- gen nicht zu kümmern. Denn der Versicherer zahlt für Ver- lust oder Beschädigung des Fahrzeuges während der Be- förderung sowie bei der Be- und Entladung. Geht es um Lackschrammen und Beulen, ist eine Selbstbeteiligung von 300 DM obligatorisch. Folge-

kosten wie Hotelübernachtun- gen und Leihwagen-Gebühren sind nicht versichert.

In Deutschland können Fährversicherungen für Ver- bindungen zwischen den eu- ropäischen Häfen abgeschlos- sen werden. Außerdem gibt es Policen für Verbindun- gen zu und zwischen außer- europäischen Häfen des Mit- telmeeres. Die zur Auswahl stehenden Versicherungs- summen schwanken, je nach Versicherungsunternehmen, zwischen 15 000 und 60 000

DM. Rolf Combach

Fährversicherungen

Teilweise unterschätzt

Auf den engen Parkdecks der Fähren sind Beschädigungen der Autos nicht selten.

Rollstuhlfahrer

Kein Recht auf Rollstuhl-Bike

Ein erwachsener Querschnittsgelähmter (der hier be- reits mit einem Faltrollstuhl und einem behinder- tengerecht umgerüsteten PKW ausgestattet war) hat keinen Anspruch auf ein zusätzliches Rollstuhl-Bike, weil es sich dabei nicht um ein Hilfsmittel im Sinne der Gesetzlichen Krankenversicherung handelt. Der an- gestrebte „größere Bewegungsspielraum“ muss privat finanziert werden. (Bundessozialgericht, Az.: B 3 KR

29/99) WB

´ TabelleC´

Fährversicherungen

Versicherungssumme Hin-und Rückfahrt

15 000 DM 36 DM

30 000 DM 72 DM 45 000 DM 108 DM

60 000 DM 144 DM

Geltungsbereich: Europa und Mittelmeer-Anrainerstaaten.

Selbstbeteiligung: 300 DM bei Teilverlusten, Außenbeschädi- gungen, Beul-, Kratz-, Lack- und Schrammschäden. Höchstver- sicherungssumme: 60 000 DM. Quelle: Europ. Reisevers. München

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