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Archiv "Tennis für Rollstuhlfahrer" (15.01.1986)

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DEUTSCHES ARZTEBLATT

NACHRICHTEN

Aus Bund und Ländern

AIDS-Forschung:

Förderung wird erweitert

BONN/BERLIN. Nach ei- nem Workshop im Novem- ber 1985 hat eine Exper- tengruppe Empfehlungen für die weitere For- schungsförderung im Krankheitsbereich AIDS durch das Bundesministe- rium für Forschung und Technologie ausgearbei- tet. Damit soll die For- schungsförderung erwei- tert werden, die im Rah- men des Programms der Bundesregierung seit Herbst 1983 zusammen mit dem Bundesgesundheits- amt in Berlin bereits zu ei- ner Reihe vorwiegend im- munologisch orientierter Forschungsvorhaben ge- führt hat. Das erweiterte Programm bezieht sich

Tennis

für Rollstuhlfahrer

HAMBURG. Während der Hamburger Hallentennis- Meisterschaften im De- zember 1985 demonstrier- te der Tennisclub Lohmar Rollstuhltennis in verschie- denen Disziplinen, nämlich Rollstuhlfahrer gegen Roll- stuhlfahrer, Rollstuhlfahrer gegen Nichtbehinderte und gemischtes Doppel.

Der Tennisclub Lohmar hat nach Vorbildern aus den USA, Frankreich, den Nie- derlanden, Großbritannien und der Schweiz eine erste Rollstuhl-Fachabteilung gegründet (Adresse für In- formationen: Regina Isek- ke, Waldweg 5, 5204 Loh- mar 1).

Gegenüber den etablier- ten Sportarten für Roll- stuhlfahrer wie Basketball und Leichtathletik soll Ten- nis den Vorteil haben, daß behinderte und nichtbe- hinderte Sportler mit- und gegeneinander spielen

insbesondere auf Ansätze, die auf der Basis immuno- logischer, virologischer und klinisch orientierter Forschung Beiträge zur Therapie und Prohylaxe der LAV/HTLV-III Infektion erbringen und in absehba- rer Zeit klinisch angewandt werden können.

Die Förderung ist mit dem Bundesgesundheits- minsterium sowie mit der Deutschen Forschungsge- meinschaft abgestimmt und wird weiterhin durch das Bundesgesundheits- amt in Berlin (Robert- Koch-Institut, Nordufer 20, 1000 Berlin 65, Kennwort

„AIDS-Forschung") koordi- niert.

Für Projekte, die ab 1. Mai dieses Jahres gefördert werden sollen, müßten die entsprechenden Anträge dort bereits bis Ende Ja- nuar 1986 vorliegen. WZ

können. Die Regeln sind die gleichen wie beim offi- ziellen Tennis mit der ein- zigen Ausnahme, daß der Ball zweimal im Feld auf- springen darf, bevor er zu- rückgeschlagen wird; da- bei muß der erste Aufprall im Spielfeld sein. WZ

Die frühere Spitzenspielerin Chantal Vandierendonck aus den Niederlanden gilt jetzt als die beste Rollstuhl-Tennis- spielerin der Welt

Psychiatrie-Gesetz vom Bundestag verabschiedet

BONN. Mit den Stimmen von CDU/CSU, FDP und SPD hat der Bundestag am 13. Dezember 1985 das von den Koalitionsfraktionen eingebrachte „Gesetz zur Verbesserung der Versor- gung psychisch Kranker"

gebilligt. Allerdings spricht erst noch das Plenum des Bunderates (voraussicht- lich) am 31. Januar 1986 das letzte Wort. Gerade von seiten der Länder wur- den Bedenken und Ände- rungswünsche zu diesem

zustimmungspflichtigen Gesetz geäußert. Einigen Ländern geht der Gesetz- entwurf nicht weit genug, und sie wollen auch eine Schiedsstelle einarbeiten.

Nicht ausgeschlossen ist deshalb, daß ein Vermitt- lungsverfahren eingeleitet werden muß. Die Mehraus- gaben der Krankenkassen werden auf zwischen 200 und 500 Millionen DM jähr- lich geschätzt.

Nach dem als reinem Lei- stungsgesetz konzipierten Psychiatrie-Versorgungs- gesetz sollen psychisch Kranke direkt in teilstatio- näre Einrichtungen wie Ta- ges- oder Nachtkliniken eingewiesen werden kön- nen. Die teilstationäre Krankenhauspflege (ge- mäß § 184 Absatz 1 RVO) soll generell zu Lasten ei- ner erweiterten Leistungs- pflicht der gesetzlichen Krankenversicherung aus- gedehnt werden. Finan- ziell abgesichert werden auch Institutsambulanzen an psychiatrischen Kran- kenhäusern. Vorgesehen ist, die Leistungspflicht der Kassen in der ambulanten psychiatrischen Versor- gung auch auf Leistungen

„geeigneter nicht ärzt- licher Fachkräfte" (Psy- chologen, Sozialarbeiter u. a.) in Institutsambulan- zen (gemäß § 368 n Absatz 6 RVO) auszudehnen. De-

ren Leistungen können ebenso wie die der Ärzte pauschal entgolten wer- den. Ziel des neuen Geset- zes ist es, zumindest punk- tuell das 1985 planmäßig beendete „Modellpro- gramm Psychiatrie der Bundesregierung" sozial-

versicherungsrechtlich und finanziell aufzufangen und fortzuführen. EB

Neues Konzept bei Großunfällen

HAMBURG. Für die medizi- nische Bewältigung von Großunfällen hat die Ham- burgische Gesundheitsbe- hörde unter dem Stichwort

„Leitende Notarzt Grup- pe" ein neues Konzept entwickelt. Dieses Team besteht aus sechs Ärzten für Anästhesie, die über besonders intensive Erfah- rungen im Rettungsdienst- einsatz, auf Notarztwagen und Rettungshubschrau- bern verfügen. Sie sind sämtlich an Allgemeinen Krankenhäusern in Ham- burg tätig und werden bei Bedarf über Meldeempfän- ger durch die Feuerwehr- einsatzzentrale alarmiert, die in Hamburg auch den Rettungsdienst leitet. Am Einsatzort obliegt dem lei- tenden Notarzt die Leitung und Überwachung aller sa- nitätsdienstlichen Maßnah- men. Der leitende Notarzt soll alarmiert werden bei allen Schadensfällen mit mehr als zehn Verletzten, bei Schadensfällen mit mehr als einem arztbesetz- ten Rettungsmittel, bei schwierigen oder langwie- rigen Rettungsarbeiten und in Notfällen, bei denen mit einer gesundheitlichen Gefährdung für eine große Personenzahl gerechnet werden muß.

Nach den Aufzeichnungen der Hamburger Feuerwehr ereigneten sich in den letz- ten zehn Jahren 16 Groß- unfälle, bei denen jeweils mehr als zehn Personen verletzt wurden. EB Ausgabe A 83. Jahrgang Heft 3 vom 15. Januar 1986 (17) 85

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