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Archiv "Appell an die „innerverbandliche Solidarität“ - Hartmannbund: Kurskorrektur in der Sozial- und Gesundheitspolitik überfällig" (20.11.1980)

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Aufsätze • Notizen

TAGUNGSBERICHT

Demonstrativ elanvoll und in den ge- sundheitspolitischen Aussagen und Beschlüssen bemerkenswert ge- schlossen-formiert zeigte sich der Hartmannbund (Verband der Ärzte Deutschlands) e. V. anläßlich der Hauptversammlung 1980 vom 23. bis zum 25. Oktober im Baden-Badener Kongreßhaus. Zur öffentlichen Kundgebung aus Anlaß der 80. Wie- derkehr des Gründungsjahres des

„Verbandes der Ärzte Deutschlands zur Wahrung ihrer wirtschaftlichen Interessen" (so hieß der von dem Leipziger Arzt Dr. Hermann Hart- mann am 13. September 1900 ins Leben gerufene Verein) applaudier- ten nicht nur die 65 Delegierten, sondern auch die zahlreich erschie- nenen Repräsentanten der ärztli- chen Körperschaften und Verbände, die politische Prominenz und Vertre- ter der Krankenkassen und der Mini- sterien.

Zuvor hatten die Arbeitskreise, die öffentliche Delegiertenversammlung und eine vielbeachtete Podiumsdis- kussion Akzente und Schwerpunkte gesetzt: Die Baden-Badener Ver- sammlung unternahm erneut einen Versuch, die—wie angegeben wurde

— „atomistisch gespaltene Verbän- delandschaft" zu begradigen und ei- ne effektivere Solidarität der gesam- ten Ärzteschaft herbeizuführen. Die 15 Beschlüsse und zwei weitere an den geschäftsführenden Vorstand überwiesene Anträge markieren Richtpunkte für die Berufs-, Ge- sundheits- und Sozialpolitik der achtziger Jahre — getragen und be- kräftigt von den bereits früher gut- geheißenen HB-„Essentials". Zum Auftakt des kommenden „Jahres der Behinderten" hat der Ärzteverband öffentlich dazu aufgerufen, sich en- gagierter und verantwortungsbe- wußter als bisher um die Behand- lung und berufliche Wiedereinglie- derung und gesellschaftliche Inte-

gration von Behinderten und chro- nisch Kranken zu kümmern. Dabei sollten diese eng mit den Selbsthil- fegruppen der Patienten zusammen- arbeiten.

Vom Hartmannbund angestrebt:

Ärztlicher Dachverband

Die Bemühungen des Hartmannbun- des, eine „ärztepolitische Kraft" (so der HB-Vorsitzende Dr. med. Horst Bourmer, Köln) zu formieren, sei ei- ne historische und längst überfällige Antwort gegen zunehmende Absich- ten, die Ärzteschaft durch staatliche Direktiven und verwaltungswirt- schaftliche Regelmechanismen zu bevormunden. Eines der Hauptziele der Gesundheitspolitik der achtziger Jahre müßten die Erhaltung und Wiederherstellung von gesundheits- gerechten Lebensbedingungen so- wie eine leistungsfähige und zu- gleich wirtschaftliche Sicherung der Gesundheit und der medizinischen Betreuung für alle Gruppen der Bevölkerung sein, verlangte Dr.

Bourmer. Unabdingbare Vorausset- zung dafür, um dem omnipotenten Staat und den antiliberalen Einflüs- sen anderer gesellschaftlicher Grup- pen Paroli bieten zu können, sei ein

„berufspolitisches Kraftwerk" der Ärzte.

Die wiederholten Versuche, Ärzte- verbände zusammenzuschließen oder einen Dachverband zu grün- den, seien unzureichend und von

„Verbandsegoismen, Gruppenego- ismen und persönlichen Ambitio- nen" überlagert gewesen. Ehe es zum „Schwur über das Angebot des Hartmannbundes an andere, durch kooperative Mitgliedschaft zu ver- bindende Ärzteverbände kam, be- schwor Dr. Bourmer die Delegierten, den Auftrag zur Einigung in dieser Stunde im freiverbandlichen Raum zu erkennen.

33. Bayerischer Ärztetag

Änderung

der Ausbildungsordnung

„Der Vorstand der Bayerischen Landesärztekammer möge sich bei den bevorstehenden Beratungen über die Änderung der Ausbildungs- ordnung für Ärzte mit Nachdruck da- für einsetzen, daß am Ende der Aus- bildung die Approbation erhalten bleibt. Der damit erreichte Status ge- währt dem Arzt die Möglichkeit der selbstverantwortlichen Berufsaus- übung. Mängel bei der derzeitigen Ausbildung sind unter anderem ver- ursacht durch die Unvereinbarkeit der Ziele der Ausbildungsordnung (praxis- und patientenbezogene Ausbildung) mit der gestiegenen Zahl der Studienanfänger. Diese Mängel können durch eine Entwer- tung der Approbation nicht beseitigt werden. Für den Bereich der kassen- ärztlichen Versorgung ist — wie bis- her geschehen — im Interesse unse- rer Patienten eine mehrjährige frei- willige Weiterbildung in Klinik und Praxis wünschenswert. Dabei kann eine Vertretertätigkeit kein Ersatz für eine klinische Weiterbildung sein. Der Bayerische Ärztetag geht davon aus, daß vor der Niederlas- sung als Kassenarzt — wie bisher — eine ausreichende klinische Weiter- bildung erfüllt ist."

Ärztliche Stellenbesetzung an Krankenhäusern und Kliniken

„Der 33. Bayerische Ärztetag fordert Krankenhausträger, Kostenträger und das Bayerische Staatsministe- rium für Arbeit und Soziales zur An- wendung eines angemessenen Per- sonalschlüssels im pflegerischen und ärztlichen Bereich auf. Die An- haltszahlen aus dem Jahre 1969, fortgeschrieben auf die 40-Stunden- Woche, werden den erhöhten Anfor- derungen des medizinischen Fort- schrittes der letzten Jahre, insbe- sondere in der intensiven medizini- schen und pflegerischen Betreuung, im Krankenhaus nicht mehr gerecht.

Diese sollten baldmöglichst durch Anwendung eines Leistungskatalo- ges, der personalaufwendige Son- deraufgaben und Verweildauer be- rücksichtigt, ersetzt werden."WZ/DÄ

Appell an die

„innerverbandliche Solidarität"

Hartmannbund: Kurskorrektur

in der Sozial- und Gesundheitspolitik überfällig

2818 Heft 47 vom 20. November 1980 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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Aufsätze Notizen

Hartmannbund

Der als „brisant" bezeichnete Be- schluß fiel fast geräuschlos und überraschend einmütig: Künftig können neben natürlichen Personen auch juristische Personen, das heißt Ärzteverbände, korporativ Mitglied des Hartmannbundes werden. Die durchgängig geänderte Satzung des Verbandes garantiert den Führungs- gremien der korporativen Mitglieder Mitsprache- und Mitwirkungsrechte in den verschiedenen Verbandsgre- mien. Künftig sollen die korporati- ven Mitglieder einen Vertreter in den geschäftsführenden HB-Vorstand entsenden. Darüber hinaus delegie- ren die Verbandsmitglieder aus ihrer Mitte zwei Vertreter und einen Stell- vertreter in den erweiterten Gesamt- vorstand des Hartmannbundes. Ähn- lich verknüpft sollen die Mitglieder der beitretenden Verbände werden:

Sie nominieren die Vorsitzenden als Delegierte für die HB-Hauptver- sammlung.

Allerdings entscheidet allein der HB- Gesamtvorstand darüber, wer und ob ein beitragspflichtiges Verbands- mitglied beitreten darf.

Wenngleich die in Baden-Baden an- wesenden Repräsentanten ärztli- cher Verbände den „Öffnungsbe- schluß" skeptisch oder gar ableh- nend beurteilten, bekundete bereits der Berufsverband der Kinderärzte Interesse an einer korporativen Mitgliedschaft. Seine selbstgewähl- te Einigungs- und Sprecherrolle für die Ärzteverbände will der Hart- mannbund erstmals am 31. Januar erproben. Die Mitgliederversamm- lung beschloß, eine Bundesver- sammlung aller Mitglieder nach Bonn einzuberufen, die politische Mandate tragen. Öffentlichkeitswirk- sam und konzentriert soll die Ver- sammlung unter dem Leitmotiv „Der Kassenarzt in der 9. Legislaturpe- riode" die Forderungen des Hart- mannbundes an den Gesetzgeber in den kommenden vier Jahren um- reißen.

„Gleichmacherei" beabsichtigt?

Sowohl das Referat des HB-Vorsit- zenden Dr. Bourmer als auch die engagierten Beratungen der Haupt-

versammlung warnten vor einer ideologisch verbrämten „Gleichma- cherei im gegliederten System der sozialen Sicherung". Die Folge da- von wäre, so Bourmer — eine Bevor- mundung der Ärzte, die Nachteile für die gesamte medizinische Ver- sorgung der Bevölkerung, aber auch im Hinblick auf die ärztliche Berufs- ausübung mit sich bringen würde.

Zu Beginn der neuen Legislaturpe- riode stünden die Zeichen auf Sturm. Nach dem macchiavellisti- schen Grundsatz „Grausamkeiten muß man sofort begehen" seien trotz mancher Abschwächungen, Beschwichtigungen und Dementis im Bundesarbeitsministerium be- reits weitere Vorlagen für Gesetzes- novellen ausgearbeitet worden, um die Grundsätze der Vertragsfreiheit, der Leistungsfähigkeit und der Wirt- schaftlichkeit — mithin die wesentli- chen Grundlagen des Gesundheits- wesens — auszuhöhlen. Zudem durchsetzten ausufernde versor- gungsstaatliche Elemente das sozia- le Sicherungssystem; die gesamt- wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, und die Ansprüche an das System gerieten in ein immer größeres Miß- verhältnis. Die personale Verantwor- tung, das solidarische Engagement bliebe dabei auf der Strecke.

Seine Thesen exemplifizierte Dr.

Bourmer an der ursprünglich auch vom Hartmannbund als Alterna- tive zum „Krankenversicherungs- Kostendämpfungsgesetz" (KVKG)

„miterfundenen" Konzertierten Ak- tion im Gesundheitswesen. Es sei zu befürchten, daß die anstehenden Beitragserhöhungen der gesetzli- chen Krankenkassen von der Regie- rung zum Vorwand genommen wer- den könnten, die Zügel des Gesetz- gebers noch straffer zu führen. Bun- desarbeitsminister Herbert Ehren- berg habe bereits erklärt, die bishe- rige Form der Konzertierten Aktion nicht fortsetzen zu wollen. Bourmer stellte die Frage, wie die Gewerk- schaften reagieren würden, wenn ein Wirtschaftsminister liberalen Zu- schnitts in der „Konzertierten Aktion für den Bereich der Wirtschaft"

plötzlich nicht mehr als „Notar", sondern als „Husar" handeln und

„im Handstreich ein Direktionsrecht für sich beanspruchen würde". Dies liefe, so Bourmer weiter, auf eine

„zentralistische Administration (als die demokratische Form der Dikta- tur)" hinaus. Deshalb müßten „re- form-aktionistische" Eingriffe enga- giert abgewehrt werden. Denn eine

„Richtlinien-Medizin", die Empfeh- lungen in Diktate verwandelt und die Veränderungsraten für die Gesamt- vergütung und den Arzneimittel- höchstbetrag strikt festlegt, sei „zu- tiefst unliberal". Auch könne es nicht angehen, den Empfehlungs- zeitraum der „Konzertierten Aktion"

mit den Laufzeiten sämtlicher Hono- rarverträge gleichzuschalten.

Für dezentrale

Honorarverhandlungen

Der Hartmannbund sprach sich im Beschluß Nr. 1 dafür aus, die Hono- rarvertragspolitik künftig stärker zu dezentralisieren. Dabei ließe sich fle- xibel die unterschiedliche wirt- schaftliche Lage der Krankenkasse ebenso berücksichtigen wie die re- gional differierenden Preis- und Lohnverhältnisse.

Überhaupt müsse auch der Bundes- arbeitsminister daran interessiert sein, daß die Selbstverwaltung funk- tioniert und weiter ausgebaut wird.

Statt die Versicherungs- und Bei- tragsbemessungsgrenze in der ge- setzlichen Krankenversicherung (GKV) über die ohnedies eingebaute Dynamik dirigistisch auszuweiten, sollten sämtliche gebotenen Mög- lichkeiten genutzt werden, das Sy- stem zu liberalisieren. Dazu zähle auch, daß die Wahlfreiheit unter den Versicherungsträgern erleichtert und der Übergang von der gesetzli- chen in die private Krankenversiche- rung gefördert wird. Heute sei es wichtiger denn je, die soziale Kran- kenversicherung auf ihre ursprüngli- chen Aufgaben zurückzuführen. Der Hartmannbund erinnerte an seine Krankenversicherungs-Denkschrift von 1958, die bereits eine Versiche- rungsberechtigungsgrenze empfahl und die sich lediglich für eine Pflicht zur Versicherung aussprach. Aus- gabenstabilisierende Maßnahmen dürften nicht wie bisher rein quanti-

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 47 vom 20. November 1980

2819

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Aufsätze Notizen Hartmannbund

tativ ausgerichtet sein, sondern soll- ten strukturpolitisch betrieben wer- den; dazu zählt der Hartmannbund auch eine stärkere Selbstbeteiligung der Versicherten an ihren Krank- heitskosten und eine teilweise Re- privatisierung des Krankheitsrisikos in die Eigenvorsorge.

Mehr Wahlfreiheit im System Statt die Einheitsversicherung zu forcieren, müsse der alte Ersatzkas- senbegriff erneuert werden mit der Möglichkeit, dieser Kassenart frei- willig beizutreten. Die Zwangsmit- gliedschaft in einer Pflichtkasse sei immer problematischer.

Ein anderes Postulat: Die priva- te Krankenversicherung sollte ge- stärkt, das heißt, private und gesetz- liche Krankenversicherung sollten wettbewerbsmäßig gleichbehandelt werden.

Ein weiteres Petitum zielt auf die Einbeziehung des stationären Sek- tors in die Empfehlungen der „Kon- zertierten Aktion". Das staatliche Kostendämpfungskonzept dürfte nicht einseitig zu Lasten der Ärzte, der Zahnärzte, der Apotheken und der pharmazeutischen Industrie durchgesetzt werden. Die Ärzte- schaft werde darüber wachen, daß nicht wieder unter dem Vorwand der

„Kostenersparnis" das poliklinische und ambulatorische Betätigungsfeld der Hospitäler weiter ausgedehnt wird. Auch die vorstationäre Diagno- stik und nachstationäre Behandlung an Krankenhäusern erspare volks- wirtschaftlich keine „müde Mark", wie die Erfahrungen in Österreich oder in den Ostblockstaaten nach- drücklich zeigten.

Man dürfe sich auch nicht durch fa- denscheinige und undifferenzierte Betrachtungen blenden lassen, wie etwa durch das Argument des Bre- mer Gesundheitssenators Herbert Brückner (SPD), der behauptete, zwei Drittel der Kosten im Gesund- heitswesen würden allein durch nie- dergelassene Ärzte induziert wer- den. Damit verknüpfe man unver- hohlen die politische Absicht, auch in Zukunft die „Kostendämpfung" in

erster Linie zu Lasten der niederge- lassenen Ärzte zu betreiben.

Umstrittene

Gebührenordnungsnovelle

Eines der umstrittensten und ge- sundheitspolitisch aktuellsten The- men der Baden-Badener Tagung bil- dete die zu novellierende amtliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Nach eingehender Diskussion und sachlicher Information, an der sich vor allem der Präsident der Ärzte- kammer Niedersachsen, Dr. med.

Gustav Osterwald (zugleich Vizeprä- sident der Bundesärztekammer), Ol- denburg, und das HB-Vorstandsmit- glied, Sanitätsrat Dr. Anton Pfaff (Sprendlingen), beteiligten, verab- schiedeten die Delegierten Beschluß Nr. 3. Darin heißt es u. a., der HB befürworte eine GOÄ als „Rechts- verordnung der Bundesregierung mit Leitfunktion der persönlich zu erbringenden Leistungen, in der die allgemeinen und fachrichtungsbe- zogenen ärztlichen Tätigkeiten lei- stungs- und relationsgerecht be- schrieben werden".

Deshalb solle das Gebührenver- zeichnis des einheitlichen Bewer- tungsmaßstabes (EBM), wie er in der GKV vereinbart wurde, umfassend überprüft werden. Insbesondere die Positionen „Beratung" und „einge- hende Untersuchung" seien unzu- reichend gewichtet. Strikt abgelehnt wird die Absicht des Bonner Arbeits- ministeriums, die vertraglichen Ein- schränkungsbestimmungen aus den Vertragsgebührenordnungen der GKV (§ 382 RVO; 368 g Absatz 4 RVO) zu übernehmen. Der einheitli- che Bewertungsmaßstab würde Lei- stungen vereinheitlichen, die diffe- renziert behandelt werden müßten, so Dr. Bourmer.

Zudem schaffe er Abhängigkeiten vom Bereich der gesetzlichen Kran- kenversicherung. Er berücksichtige weder strukturelle noch fachspezifi- sche Besonderheiten innerhalb der Berufsgruppen. Als unverzichtbar bezeichnete der Verband die Mög- lichkeit der „Abdingung" der GOÄ bei privatärztlicher Behandlung so- wie einen den Umständen des Be-

handlungsvertrages entsprechen- den Multiplikator. Außerdem sollte der EBM dazu beitragen, das ambu- lante Operieren zu forcieren, die kooperative belegärztliche Tätigkeit, die arbeitsmedizinische Versorgung und die ärztlich geleitete Gesund- heitsberatung zu intensivieren.

Damit korrespondiert der Beschluß Nr. 8, der sich für eine leistungsge- rechte und ebenso zeit- wie arbeits- aufwandsgemäße Bewertung der

„rein ärztlichen Leistungen" in der GOÄ ausspricht. Soweit jetzt bereits erkennbar, lassen die Arbeiten an der Gebührenordnungs-Novelle bis jetzt entscheidende Fragen offen, zumal das Bundesarbeitsministe- rium zunächst den Entwurf eines neuen Leistungsverzeichnisses für die amtliche Gebührenordnung vor- legte, aber die „Allgemeinen Bestim- mungen" — die gesundheitspolitisch weitaus brisanteren Punkte — noch ausgespart hat.

Dr. Bourmer betonte unter Zustim- mung der Delegierten, daß die Ge- bührenordnung nicht zu einem blo- ßen Abrechnungs- und Bewertungs- maßstab ärztlicher Leistung dena- turieren dürfe, sie müsse vielmehr gestaltender Ordnungsfaktor blei- ben. Das heißt: Die Leitfunktion der persönlich zu erbringenden Leistun- gen müsse sichergestellt bleiben.

Das qualitative Versorgungsniveau müsse garantiert werden. Weder ei- ne „konzertierte Administration"

noch eine bevormundende staatli- che Gebührenordnung, noch sy- stemüberwindende Eingriffe in eine bewährte Ordnung — etwa durch Zu- lassung von Ambulatorien sowie ein erweitertes Betätigungsfeld für nichtärztliche Berufe in Prävention, Therapie und Rehabilitation — wür- den vom Hartmannbund toleriert. Ei- ner Präponderanz nichtmedizini- scher Berufe stellte der Hartmann- bund das Angebot einer verstärkten Kooperation mit anderen Berufs- gruppen des Gesundheitswesens gegenüber.

Richtpunkte künftiger Aktivitäten Die 15 engagiert diskutierten und zum größten Teil einmütig ange- nommenen Entschließungen stek-

2822 Heft 47 vom 20. November 1980 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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Hartmannbund

ken die Richtpunkte der künftigen Verbandsaktivitäten ab. Sie konzen- trieren sich meist auf den aktuellen Problemhaushalt der Sozial- und Gesundheitspolitik. Lediglich zwei Anträge (Honorierung belegärztli- cher Leistungen und Weiterbildung bei Belegärzten) sind an den geschäftsführenden HB-Vorstand überwiesen worden; ein Antrag, der die Einführung der Zusatzbezeich- nung .. Sozialmedizin" anregte, wur- de abgelehnt. Die Beschlüsse, so- weit nicht bereits erwähnt, lauten thesenartig:

._ Das kooperative Belegarztwesen sollte weiter ausgebaut werden. Da- durch könne die stationäre mit der ambulanten Versorgung bei freier Arztwahl besser verzahnt werden. Die Besonderheiten der belegärztli- chen Tätigkeit sollten in den Abrech- nungsmaßstäben berücksichtigt werden.

._ Bestrebungen, die Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes zu erweitern (etwa nach dem Muster des amtlicherseits hoch gelob- ten .. Modellgesundheitsamtes Mar- burg") werden abgelehnt. Der Per- sonalfehlbestand im öffentlichen Gesundheitsdienst (bis zu 30 Pro- zent) und bei den Sozialversiche- rungsträgern müsse durch attrakti- vere Angebote und Lebensstellun- gen beseitigt werden.

._ Die Vorbereitungszeit auf die kassenärztliche Tätigkeit müsse von sechs auf 24 Monate verlängert wer- den; dabei dürfe jedoch die Form der Tätigkeit in dieser Zeit nicht strikt festgeschrieben werden.

._ Die bisherige Quote von 20 Pro- zent .. Aitwartern" auf einen Medizin- Studienplatz müsse beibehalten oder zumindest auf die drei .. Test- jahre" (bei der Zulassung zum Me- dizinstudium) verlängert werden.

._ Schließlich begrüßte der Hart- mannbund Initiativen, um Behinder- te nahtlos in Gesellschaft und Beruf einzugliedern, die finanziellen Lei- stungen der öffentlichen Hand zu er- höhen und das soziale Engagement der Gesellschaft durch eine größere Zahl von Behindertenpflegschaften zu beweisen. Dr. Harald Clade

Kassenarztsitze

Hessen

Von der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen - Landesstelle- Frankfurt/Main, werden folgende Kassenarztshze als vor- dringlich zu besetzen ausgeschrieben:

Im Bereich der KVH-Bezirksstelle Frankfurt, Georg-Voigt-Straße 15 (Tele- fon: 0611/79 20-1)

Erlensee, OT Langendiebach, Main-Kin- zig-Kreis, Arzt für Allgemeinmedizin oder praktischer Arzt.

Jossgrund, OT Oberndorf, Main-Kinzig- Kreis, Arzt für Allgemeinmedizin oder praktischer Arzt.

Schlüchtern, Main-Kinzig-Kreis, Augen- arzt, Hautarzt.

Offenbach, Hautarzt.

Rodgau, Kreis Offenbach, Nervenarzt.

Im Bereich der KVH-Bezirksstelle Gie- ßen, Eichgärtenallee 6 (Telefon 06 41/ 3 30 44)

Lieh, Kreis Gießen, Arzt für Allgemein- medizin oder praktischer Arzt.

Siegbach, OT Eisemroth, Lahn-Dill- Kreis; Arzt für Allgemeinmedizin oder praktischer Arzt (Sicherstellungszulage) Dillenburg, Lahn-Dill-Kreis, Hautarzt Biedenkopf, Kreis Marburg-Biedenkopf, HNO-Arzt.

Feldatal, OT Groß·Felda, Vogelsberg- kreis, Arzt für Allgemeinmedizin oder praktischer Arzt.

Nidda, OT Ulfa, Wetteraukreis, Arzt für Allgemeinmedizin oder praktischer Arzt.

Im Bereich der KVH-Bezirksstelle Kas- sel, Pfannkuchstraße 1 (Telefon 05 61/ 1 64 35)

Kassel, OT Niederzwehren, Kreis Kas- sel, Arzt für Allgemeinmedizin oder prak- tischer Arzt.

Hofgeismar, Kreis Kassel, Augenarzt, Hautarzt.

Trendelburg, Kreis Kassel, Arzt für All- gemeinmedizin oder praktischer Arzt.

lstha, Kreis Kassel, Arzt für Allgemein- medizin oder praktischer Arzt (Landzu- lage).

Hünfeld, Kreis Fulda, Hautarzt, Kinder- arzt.

Tann, Kreis Fulda, Arzt für Allgemeinme- dizin oder praktischer Arzt (Landzulage).

Bad Hersfeld, Kreis Hersfeld-Roten- burg, Hautarzt, HNO-Arzt.

Aufsätze ·Notizen

BEKANNTMACHUNGEN

Bebra oder Rotenburg, Kreis Hersfeld- Rotenburg, Arzt für Allgemeinmedizin oder praktischer Arzt, Hautarzt, Nerven- arzt.

Heringen, Kreis Hersfeld-Rotenburg, Arzt für Allgemeinmedizin oder prakti- scher Arzt.

Melsungen, Schwalm-Eder-Kreis, Haut- arzt, Kinderarzt.

Spangenberg, Schwalm-Eder-Kreis, Arzt für Allgemeinmedizin oder prakti- scher Arzt.

Arolsen, Kreis Waldeck-Frankenberg, HNO-Arzt.

Bad Wildungen, Kreis Waldeck-Fran- kenberg, Kinderarzt.

Waldeck, OT Sachsenhausen, Kreis Waldeck-Frankenberg, Arzt für Allge- meinmedizin oder praktischer Arzt.

Bad Sooden-AIIendorf, Werra-Meißner- Kreis, Arzt für Allgemeinmedizin oder praktischer Arzt.

Eschwege, Werra-Meißner-Kreis, Au- genarzt.

Wanfried, Werra-Meißner-Kreis, Arzt für Allgemeinmedizin oder praktischer Arzt . Im Bereich der KVH-Bezirksstelle Mar- burg, Liebigstraße 39 (Telefon 0 64 21/ 2 30 75)

Gudensberg, Schwalm-Eder-Kreis, Arzt für Allgemeinmedizin oder praktischer Arzt.

Homberg, Schwalm-Eder-Kreis, Augen- arzt.

~ Durch die Niederlassung in einer der vorgenannten vordringlich zu besetzen- den Praxen ist im allgemeinen mit einem angemessenen Honorarumsatz zu rech- nen. Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen kann auf Antrag geeigneten Ärz- ten, die sich in einem der vordringlich ausgeschriebenen Kassenarztsitze nie- derlassen, in der Regel für die Anlaufzeit folgende Vergünstigungen gewähren: 1.

eine Umsatzgarantie bis zu 120 000 DM im Jahr, in der Regel für die Dauer eines Jahres und/oder 2. einen zinslosen Kredit bis zur Höhe von 50 000 DM oder Zinszu- schüsse oder Bürgschaften für ander- weitig beschaffte Aufbaudarlehen. ln be- sonderen Fällen werden monatliche Si- cherstellungszulagen etwa bis zur Dauer von drei Jahren und bis zu einer Gesamt- höhe von 36 000 DM gewährt. Ausge- schriebene Kassenpraxen, die die Er- schwernis-Kriterien einer Landpraxis im Sinne des Sicherstellungsstatuts der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen er- füllen, erhalten zusätzlich eine Landzula- ge. Die in Frage kommenden Orte sind in der Ausschreibung entsprechend ge- kennzeichnet.

DEUTSCHES ARZTEBLATT

Heft 47 vom 20. November 1980 2823

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