NACHRICHTEN
Chemikaliengesetz:
Geplantes
Krebsregister gestrichen
Der Bundestag hat Ende Juni das von der Bundesregierung einge- brachte Chemikaliengesetz be- schlossen, nachdem ein Unteraus- schuß unter Vorsitz des CDU-Ab- geordneten Albrecht Hasinger etli- che Änderungen vorgenommen hatte, die vom federführenden Bundestagsausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit ohne Dis- kussion gebilligt worden waren.
Unter anderem sind die im ur- sprünglichen Regierungsentwurf vorgesehenen Meldepflichten bei Gesundheitsschäden gestrichen worden. Damit ist den ärztlichen Bedenken, die unter anderem von der Bundesärztekammer vorge- bracht worden waren, Rechnung getragen worden, nach denen die Aufstellung von Krebsregistern nicht in den Bereich eines Chemi- kaliengesetzes gehöre.
Der Vorsitzende des Unteraus- schusses, Hasinger, erklärte dazu in seinem Bericht, die Sachver- ständigenanhörung habe keine Bestätigung der pauschalen Be- hauptung erbracht, zwischen der Zunahme der chemischen Produk- tion und der Krebserkrankungen bestehe eine direkte, ursächliche Beziehung. Daran ändere auch nichts die ohne Zweifel festste- hende Tatsache, daß einzelne che- mische Stoffe krebsgefährlich sein können.
Auch die Bundesgesundheitsmini- sterin Antje Huber erklärte in der Debatte, die Streichung der ur- sprünglich vorgesehenen Vor- schriften über Krebsregister sei zu rechtfertigen, da die wissenschaft- lichen Grundlagen für solche Ver- zeichnisse noch nicht ausreich- ten.
Wesentliches Merkmal des neuen Chemikaliengesetzes, das damit einer EG-Richtlinie über gefährli- che Stoffe entspricht, ist die Tatsa- che, daß neue chemische Stoffe
nicht zugelassen werden müssen, sondern lediglich angemeldet zu werden brauchen. Der Anmelder ist berechtigt, den neuen Stoff 45 Tage nach der Anmeldung in den Verkehr zu bringen.
Bei der Anmeldung müssen je- doch der Hersteller oder der Im- porteur die Ergebnisse einer soge- nannten „Grundprüfung" mit vor- legen; diese Grundprüfung soll vor allem die möglichen gesund-
heitsschädlichen Wirkungen des neuen Stoffes feststellen, während für die Prüfung der Umweltver- träglichkeit neuer Chemikalien le- diglich die Prüfung an einer Fisch- art und Taufliege vorgeschrieben wurde.
Die Anmeldestelle kann allerdings zusätzliche Prüfungen verlangen, wenn bestimmte Produktions- oder Importmengen überschritten werden — eine Vorschrift, die in der Sachverständigenanhörung stark kritisiert wurde, weil ja auch ein in geringen Mengen produzier- ter Stoff gefährliche Langzeitwir- kungen haben könne.
Bei gefährlichen Stoffen kann nach den Vorschriften des Geset- zes die Bundesregierung durch den Erlaß von Rechtsverordnun- gen eingreifen (die dann aller- dings der Zustimmung des Bun- desrates bedürfen).
Ebenfalls durch Rechtsverord- nung kann die Bundesregierung für einzelne der bereits vorhande- nen etwa 50 000 chemischen Stof- fe besondere Prüfungspflichten vorsehen; von einer nachträgli- chen Prüfungspflicht für alle diese alten Stoffe sieht das neue Gesetz ab.
Weiterhin ist wichtig, daß diejeni- gen Stoffe, für die es bereits Spe- zialgesetze gibt, im wesentlichen von den Vorschriften des neuen Chemikaliengesetzes ausgenom- men sind, damit Doppelregelun- gen vermieden werden. Dies gilt unter anderem für Arzneimittel, Lebensmittel, für Tabakerzeugnis- se und Kosmetika. EB
Studie über
„Qualitätsbeurteilung"
in der Chirurgie
Eine von der Robert-Bosch-Stif- tung, Stuttgart, seit 1979 geförder- te Feldstudie über „Qualitätsbeur- teilung in der Chirurgie" ist in ihre
Realisierungsphase getreten: Seit Anfang 1980 werden dazu in ins- gesamt 14 Krankenhäusern (12 al- lein davon in Nordrhein-Westfa- len) detaillierte Daten über Opera- tionen bei Leistenbrüchen, Gallen- blasenentzündung sowie Ober- schenkelhalsbrüchen erfaßt. Wie das für die Projektdurchführung federführende Institut, das Deut- sche Krankenhausinstitut (DKI), Düsseldorf, mitteilt, füllen die be- teiligten Krankenhäuser — bei strenger Anonymisierung — über jede einzelne Operation einen aus- führlichen Erhebungsbogen aus, der sich unter anderem auf folgen- de Punkte bezieht: diagnostische Maßnahmen, Operationsverfah- ren, Operationsbefunde, intra- operative Diagnostik, Risikofakto- ren, Komplikationen u. a.
Die ausgefüllten Erhebungsbögen werden dann an eine Leitstelle der Deutschen Gesellschaft für Chir- urgie nach Krefeld geschickt, an- schließend in Düsseldorf auf Ma- gnetband erfaßt und für die Erstel- lung vergleichender Übersichten mittels EDV dem Institut für Me- dizinische Informationsverarbei- tung, Statistik und Biomathematik der Universität München (ISB) zur Verfügung gestellt.
Im Hinblick auf die Behandlungs- ergebnisse nach Gallenoperatio- nen ist geplant, daß die beteiligten Krankenhauschirurgen die von ih- nen behandelten Patienten später über ihren Gesundheitszustand befragen.
Im Rahmen einer „Ressourcen- Analyse" wird außerdem auch die im chirurgischen Bereich der be- teiligten Krankenhäuser vorhan- dene räumliche, apparative sowie die personelle Ausstattung erfaßt und analysiert.
1754 Heft 28 vom 10. Juli 1980 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT
Zahl der Ausbil- dungs- stätten
Auszubil- dende
insgesamt
Für 1979/80 neu abge- schlossene Ausbildungs verhältnisse
Teilnehmer an Zwischen-
prüfungen insgesamt
Teilnehmer an Abschluß-
prüfungen
insgesamt darunter bestanden Land
Schleswig- Holstein Hamburg Nieder- sachsen Bremen Nordrhein Hessen Rheinland- Pfalz
1 089 882
2 956 341 3 897 2 096
1 777
1 602 902
3 991 421 5 291 2 726
2 099
844 445
1 775 219 2 660 1 353
932
766
1 910 205
2 624 1 269
959
822 479
1 783 210 2 597 1 205
959
744 433
1 662 188
2 431 1 071
865 Baden-Würt-
temberg 3 553 4 669 2 493 2 179 2 061 2 013
Bayern Saarland Berlin (W.) Westfalen/
Lippe
3 823 505 596
2 330
5 323 690 752
4 887
2 849 365 432
2 635
2 506
409
2 252
2 395 290 315
2 024
2 192 273 285
1 896 Bundesgebiet 23 845 33 353 17 002 15 079 15 140 14 053
Ausbildung zur Arzthelferin:
Ausbildungsstätte, Auszubildende, Prüfungen
(Stichtag: 31. Dezember 1979)
Fast 24 000 ärztliche Praxen in der Bundesrepublik und in Berlin-West bilden Arzthelferinnen aus; das ergibt sich aus der Auszubildendenstatistik der Bundes- ärztekammer (die auf Angaben der Landesärztekammern basiert)
NACHRICHTEN
Den an der Feldstudie beteiligten Krankenhäusern werden die Er- gebnisse wiederum in anonymi- sierter Form zur Verfügung ge- stellt. Sie dienen als Grundlage für ein krankenhausinternes Abchek- ken und Beurteilen der eigenen Leistungsstruktur. Für besondere Probleme im Bereich der Lei- stungsqualität steht jedem Kran- kenhaus eine Beraterkommission der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie zur Seite. EB
Interdisziplinäres Gespräch der
„Naturforscher"
Die Gesellschaft Deutscher Natur- forscher und Ärzte veranstaltet in der Zeit vom 21. bis zum 25. Sep- tember 1980 im Kongreßzentrum Hamburg ihre 111. Versammlung.
Die Gesellschaft ist eine der älte- sten, wenn nicht die älteste Gesell- schaft, in der Naturwissenschaft- ler und Ärzte vereint sind.
Die „Naturforscherversammlung"
hat im 19. Jahrhundert vor allem unter der Ägide von Rudolf Vir- chow auch Einfluß auf die Ge- sundheitspolitik zu nehmen ver- sucht und bis zur Gründung der Deutschen Ärztetage 1873 zudem gewisse Funktionen einer überre- gionalen ärztlichen Vertretung wahrgenommen.
Die Tagungen haben auch heute noch das Ziel, Fortschritte auf den Teilgebieten der Naturwissen- schaften und der Medizin in Aus- wahl und verständlicher Form dem Nichtspezialisten darzustel- len.
Der derzeitige Vorsitzende der Ge- sellschaft, Prof. Dr. med. G. A.
Martini, Marburg, weist vor allem darauf hin, daß es gelte, „der jun- gen Generation dieses Ziel klarzu- machen und sie, die in Gefahr ist, im spezialisierten Wesen die Zu- sammenhänge zu verlieren, einzu- laden und aufzufordern, diese nicht häufig gebotene Gelegen- heit wahrzunehmen".
Das Programm der anstehenden 111. Versammlung in Hamburg hat das Generalthema „Wachstum und Entwicklung" und in diesem Rahmen deutliche medizinische Züge. Neben der Erörterung von Fragen aus der Physik und Bio- chemie beschäftigt sich die Ta- gung an einem Tag schwerpunkt- mäßig mit dem Tumorwachstum.
Nähere Auskünfte erteilt die Gesellschaft Deutscher Natur- forscher und Ärzte, Postfach 10 17 09, 5600 Wuppertal 1. NJ
In einem Satz
Drogenbekämpfung — Die Bun- desregierung hat es abgelehnt, ei- ne spezielle Meldepflicht für Dro- genabhängige in einem „Sucht- krankengesetz" vorzuschreiben, wie der Parlamentarische Staats- sekretär des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesund- heit, Karl-Fred Zander, in der Fra- gestunde des Deutschen Bundes- tages erklärte. EB
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 28 vom 10. Juli 1980 1755