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Archiv "Steuerberater: Besondere Vertrauensträger" (05.12.1991)

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DEUTSCHES

ÄRZTEBLATT

911MILIEM ■

Steuerberater:

Besondere Vertrauensträger

I

n drei neueren Urteilen hat der Bundesgerichtshof (BGH) seine anleger- freundliche Rechtsprechung nochmals präzisiert und die Auswirkungen der sogenann- ten Prospekthaftung zugun- sten des Kapitalanlegers wei- ter verschärft.

Mit Urteil vom 31. Mai 1990 (VII ZR 340/88) hat der BHG einen vom Bauherrn verklagten Wirschaftsprüfer und Steuerberater für den (unrichtigen) Inhalt des von ihm geprüften Prospektes als verantwortlich angesehen, weil der Steuerberater durch seine erkennbare Mitwirkung an der Prospektgestaltung ei- nen besonderen Vertrauens- tatbestand geschaffen hatte.

Dem Steuerberater hielt der BGH vor, er sei als Ver- fasser des Prüfberichtes zu ei- nem besonderen Vertrauens- träger geworden, weil unter Berufung auf seine (angebli- che) fachliche Qualifikation zum Beitritt in die Bauher-

rengemeinschaft geworben worden sei.

Daneben hat der BGH die Vertriebsgesellschaft als schadensersatzpflichtig ange- sehen. Diese wäre verpflich- tet gewesen, den Bauherren alle Informationen zu ertei- len, die für ihren Anlageent- schluß wesentliche Bedeu- tung hatten oder auch nur ha- ben konnten. Dazu gehörte auch und insbesondere die Pflicht, falsche Angaben des Prospektes ausdrücklich rich- tigzustellen und gegebenen- falls eigene Nachforschungen anzustellen.

Mit Urteil vom 5. Juli 1990 (VII ZR 26/89) hat der BGH mehrere Steuerberater, die als Treuhänder im Rahmen eines Bauherrenmodells Er- klärungen zur Bildung und zum Erwerb von Eigentums-

wohnungen als Vertreter der Bauherren abzugeben hatten, in die Pflicht genommen, sorgfältig zu prüfen, ob die Wohnung vom Veräuße- rungsvertrag abweichende öf- fentlich-rechtliche Nutzungs- beschränkungen aufwies.

War dies der Fall, so durften die Steuerberater unter kei- nen Umständen Wohnungsei- gentum mit solchen Mängeln begründen, sondern waren verpflichtet, ihre Mitwirkung hieran zu verweigern.

Den Einwand der Treu- händer, sie hätten die Nut- zungsbeschränkungen nicht bemerkt, hat der BGH nicht gelten lassen. Daß mit derar- tigen Beschränkungen zu rechnen sei, gehöre zum Grundwissen, das von einem beruflich in diesem Bereich Tätigen zu erwarten sei.

Mit Urteil vom 18. Dezem- ber 1990 (XI ZR 176/89) hat der Bundesgerichtshof einen Steuerberater verpflichtet, fi- nanzielle Zuwendungen, die von dritter Seite dem Berater zugeflossen waren und eine Willensbeeinflussung des Be- raters zum Nachteil des Auf- traggebers befürchten ließen, an den Auftraggeber heraus- zugeben. Und dies, obwohl die Zuwendung nicht unmit- telbar an den Steuerberater selbst, sondern an einen na- hen Angehörigen als Stroh- mann erfolgte.

Den Einwand des Steuer- beraters, die Zahlung sei aus der für die Anlagenvermitt- lung ohnehin vorgesehenen Provision geleistet worden, weil der Vermittler die Provi- sion nur geteilt habe, hat der BGH nicht gelten lassen.

Dies sei ohne Bedeutung, da hierdurch die Befürchtung der nicht objektiven Beratung nicht beseitigt werde.

RA Lothar Spatz

Börsebius: Weg mit Mannesmann Geben ist besser denn nehmen

u

• • ber die Bibel läßt sich trefflich streiten, aber manche Aussagen ha- ben über fast zwei Jahrtau- sende nichts von ihrer punkt- genauen Wahrhaftigkeit ver- loren. Der — zugegeben — kühne Schwung von der Bibel zur Börse läßt sich sehr kon- sequent vollziehen: Geben ist besser denn nehmen.

Zumindest zur Zeit und erst recht für gewisse Titel, mit denen vorderhand kein Blumentopf mehr zu gewin- nen sein wird. Hierzu zählt ganz ohne Zweifel Mannes- mann.

Nun könnte sich an den Tresen der Anlageberater die Meinung breitmachen, mit der jüngsten Aquisition von Boge und VDO habe Man- nesmann seine Ausgangsposi- tion auf dem Automobilmarkt gestärkt und sei jetzt kaufens- wert. Ich bin sicher, der eine oder andere von Ihnen ist mit derart gestricktem Argument entweder zum Kauf ermun- tert oder zum duldsamen Be- lassen (trotz Minus) im De- pot bestärkt worden. Fatal wäre beides gleichwohl.

Wahr ist schon, daß Man- nesmann mit dem Zukauf von Boge und VDO seine Positi- on auf dem Autozuliefererbe- reich gestärkt hat. Beim Düs- seldorfer Konzern rückt diese Sparte sogar zum zweitgröß- ten Unternehmenszweig auf.

Und genau hier — in der extre- men Abhängigkeit — ist die Achillesferse! Wo früher hef- tige Absatzschwankungen im Röhrenbereich bei der Man- nesmann-Aktie für starke Kursveränderungen nach oben und unten sorgten, dürf- te in Zukunft die Sparte „Au- tomobilzulieferung" für ähn- liche Aha-Erlebnisse sorgen.

In dieser Branche sieht es nämlich ganz mies aus, und gerade da bewegen wir uns auf japanische Verhältnisse zu. Autozulieferer werden von den großen Marken auf der Kostenseite geknebelt, und da können natürlich auf der Ertragsseite keine Perlen mehr herauskommen, allen-

falls Knörpelchen. Und die große Flaute in der Automo- bilbranche steht uns erst noch bevor. Aber das ist es noch nicht einmal, was mir bei die- ser Aktie die größten Sorgen bereitet. Das ehemals hoch- gelobte Mobilfunkgeschäft scheint sich für Mannesmann zu einem Quell sprudelnder Probleme und riesiger Kosten auszuwachsen.

Tatsächlich ist es so, daß aus dem vielprognostizierten Goldeselchen „Mobilfunkge- schäft" für Mannesmann al- lenfalls eine Pechmarie her- auskommen wird. Die deut- sche Telecom spielt dabei ge- wiß die Rolle der bösen Stief- mutter. Zum einen unter- nimmt sie alles, den Start des D2-Netzes zu verzögern (ko- stet natürlich für Mannes- mann zig Millionen), zum an- deren will sie viel lieber (kann man auch wieder verstehen) ihre eigenen Mobilfunktele- fone verkaufen als die des

Konkurrenten Mannesmann.

Und wie es sich für eine böse Stiefmutter gehört, hat die Telecom jetzt noch einen dritten Konkurrenten (PCN) für Mannesmann zum Eintritt in das Mobilfunkgeschäft ein- geladen. Das könnte für Man- nesmann ähnlich drastische Verlustauswirkungen haben wie beispielsweise bei Sie- mens-Nixdorf im Computer- geschäft.

Ein Kuchen, der immer kleiner wird, muß auch noch mit mehr Hungrigen als ge- plant geteilt werden. Und die böse Telecom bestimmt Zeit, Menge und Preis der Stücke.

Würde mich nicht überra- schen, wenn Mannesmann aus der Party aussteigt. Tun Sie's vorher.

Börsebius

Leserservice: Wenn Sie Fragen rund ums Geld ha- ben, können Sie sich gerne an den Autor wenden.

Schreiben Sie an Diplom- Ökomom Reinhold Rom- bach, Rudolfweg 3, 5000 Köln 50.

A-4414 (98) Dt. Ärztebl. 88, Heft 49, 5. Dezember 1991

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