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05 GebührenpflichtigeAnzeige eines Dritten

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Gebührenpflichtige Anzeige eines Dritten

gemäß § 58a Arzneimittelgesetz (AMG)

Regionalstelle-AMG Landesamt für Natur,

Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen

Formular V

(Bitte in Druckbuchstaben und vollständig ausfüllen) Angaben des Tierhalters

AFC Public Services GmbH Dottendorfer Str. 82

53129 Bonn

Hotline: 0228 / 98579 – 85 E-Mail: regionalstelle@afc.net

FAX: 0228 / 972751 -00 oder -01 / -02 / -03 / -04 Bitte senden an:

oder

Name, Vorname:

Straße, Haus-Nr.:

PLZ, Ort:

Tel.:

Fax:

E-Mail:

Registrier-Nr.

(gem. VVVO):

0 5

Gültigkeitsbeginn: 20

Tag Monat Jahr

Mastkäber bis 8 Monate Mastferkel bis einschl. 30 kg LG Masthühner

Mastrinder ab 8 Monate Mastschweine über 30 kg LG Mastputen

Hiermit zeige ich für meinen Tierhaltungsbetrieb an, dass für folgende – die unter o.a.

Registriernummer gemeldet sind – die Mitteilungen seitens des u.a. Dritten erfolgen:

Nutzungsarten

Registrier-Nr.

(gem. VVVO):

Name des Dritten:

Anschrift des Dritten:

Angabe zum Dritten :

1

Folgende Mitteilungen werden durch den Dritten übernommen : Mitteilungen zur Tierhaltung / Nutzungsart gemäß § 58a Abs. 1 AMG

Mitteilungen zur Arzneimittelverwendung gemäß § 58b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 AMG, d.h. Angabe Arzneimittelverwendung gemäß „Bestandsbuch“

Mitteilungen zur Arzneimittelverwendung gemäß § 58b Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 5 AMG, d.h. Angabe der Daten gemäß „Arzneimittelanwendungs- und Abgabebeleg“

ACHTUNG in diesem FALL zwei schriftliche Versicherungen (SV) des Tierhalters notwendig:

Mitteilungen zum Tierbestand zu Beginn des Halbjahres sowie die lfd. Zu- und Abgänge innerhalb eines Halbjahres gemäß § 58b Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AMG

1.

2.

SV, dass er sich an die Behandlungsanweisung des Tierarztes halten wird. Zusenden an: Tierarzt.

SV (Formular IV), dass er sich an die Behandlungsanweisung des Tierarztes gehalten hat.

Zusenden an: Regionalstelle, halbjährlich spätestens zum 14. Januar bzw. 14. Juli.

Folgende Mitteilungen dürfen vom Dritten für diesen Tierhaltungsbetrieb eingesehen / abgerufen werden : Mitteilungen zur Tierhaltung / Nutzungsart

Mitteilungen zur Arzneimittelverwendung, die sich auf diesen Dritten bezieht

Mitteilungen zur Arzneimittelverwendung ohne Einschränkung bezüglich Datenherkunft Mitteilungen zum Tierbestand (einschl. Zu- und Abgängen)

Der Dritte wurde über Art und Umfang dieser Anzeige informiert und ist bereit, die angegebenen Mitteilungen durchzuführen.

Ort, Datum (Unterschrift Tierhalter)

1Sollten die Mitteilungen gemäß §§ 58a und 58b AMG durch verschiedene Dritte erfolgen, ist für jeden Dritten eine Anzeige notwendig. Verfügt der

Betrieb über mehr als eine VVVO-Nr., die der Mitteilungspflicht gemäß § 58a AMG unterliegt, so ist je VVVO-Nr. eine Anzeige notwendig. Stand: 24.06.2019

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