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Archiv "Gesundheitsministerkonferenz: Für strikte Globalbudgetierung" (25.12.1995)

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POLITIK

W

ie bereits in den Beschlüs- sen der Gesundheitsmini- sterkonferenz von 1986, 1987 und 1994 forderte die Konferenz in detaillierten „Leitlinien zur Weiterentwicklung der medizini- schen und sozialen Rehabilitation im Alter" eine Neustrukturierung der geriatrischen Rehabilitation auf der Basis eines versorgungsverbinden- den, integrativen Konzeptes. Bei der Rehabilitation älterer Patienten sei eine nahtlose Verknüpfung zwischen Krankenbehandlung und Rehabilita- tion sachgerecht. Eine einheitlich strukturierte geriatrische Rehabilita- tion im Rahmen der Krankenbehand- lung trage dazu bei, daß durch recht- zeitige Rehabilitationshilfen kosten- trächtige, bleibende Behinderungen vermieden werden, heißt es im Eck- punktepapier der GMK. Die Thera- pie müsse flexibel dem individuellen Gesamtbild des alten Patienten ange- paßt werden. Die Ziele könnten in ei- ner Neukodifizierung des Sozialge- setzbuches IX (SGB IX) verankert werden. Die strukturellen Rahmen- bedingungen müßten auf die sozial- rechtlichen Grundsätze „Rehabilita- tion geht vor Pflege" und „ambulant vor stationär" ausgerichtet werden.

Erforderlich sei eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung einer hochstehen- den geriatrisch und geronto-psychia- trisch orientierten Versorgung. Dabei müßten medizinische und soziale Re- habilitation sowie die Gesundheits-

AKTUELL

förderung (§20 SGB V) ineinander- greifen und einen festen Stellenwert erhalten. Die Gesundheitsminister- konferenz fordert, den Zugang für die geriatrische Rehabilitation weitge- hend unabhängig von Ermessensent- scheidungen zu gestalten. Die Ver- tragspartner müßten dafür Sorge tra- gen, daß geriatrische Patienten un- mittelbar von der Krankenbehand- lung in die Rehabilitation wechseln können. Deshalb sei es erforderlich, die Kapazitäten bereichsübergreifend im ambulanten und stationären Be- reich zu planen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen werden aufgefordert, Bedarfspläne auf Lan- desebene zu entwickeln und im teil- stationären sowie stationären Bereich mit der Krankenhausplanung der Länder abzustimmen.

Nahtloser Übergang

In der Krankenhausplanung soll- ten geriatrische Rehabilitationskon- zepte so eingepaßt werden, daß die medizinisch erforderlichen Reha- Maßnahmen parallel zur Akutbe- handlung begonnen und — soweit er- forderlich — durch Verlegung in eine geeignete geriatrische Einrichtung nahtlos fortgesetzt werden können.

Die Krankenhäuser müßten die not- wendige Fachkompetenz und Lei- stungsfähigkeit nachweisen und Vor-

kehrungen für die notwendigen per- sonellen, baulichen und technischen Voraussetzungen treffen. Die sozial- medizinische Kompetenz des Fach- personals müsse verbessert werden.

Die Gesundheitsminister der Länder plädieren für ein „flächen- deckendes, wohnortnahes Netz von leistungsfähigen geriatrischen Rehabi- litationseinrichtungen auf der Grund- lage einer abgestimmten Bedarfspla- nung". Im ambulanten Bereich sollten die beteiligten Dienste Therapielei- stungen (zum Beispiel Krankengym- nastik, Ergotherapie, Logopädie) be- rufsübergreifend und interdisziplinär erbringen, etwa auch mit Hilfe von ambulanten mobilen Teams.

Hausbesuche, Koordinations- und Kooperationsleistungen und die multiprofessionell erbrachten Reha- Leistungen müßten angemessen ver- gütet werden, etwa in der Form von

„berufsübergreifenden Komplexho- noraren".

Ausdrücklich wird festgestellt, daß Reha-Einrichtungen, geriatrische Kliniken und Krankenhausabteilun- gen bei der ambulanten Rehabilitati- on mitwirken sollten.

Voraussetzung für eine wirksame geriatrische Rehabilitation seien auch altersgerechte Wohnortformen, die die ambulante geriatrische Reha er- gänzen und dadurch eine vorzeitige Heimeinweisung vermeiden helfen.

Auch in Pflegeheimen und in Einrich- tungen zur Kurzzeitpflege sei geriatri- sche Rehabilitation durchführbar.

Die Voraussetzung für wirksame Maßnahmen sei die Verzahnung mit anderen Bereichen, etwa der Ver- kehrsplanung.

Ausdrücklich wird die zentrale Rolle der Hausärzte bei der Koordi- nierung eines therapeutischen Teams im Bereich der ambulanten geriatri- schen Rehabilitation hervorgehoben.

Wegen der Vielfalt und notwendigen Flexibilität der Leistungen und der Unterschiedlichkeit der beteiligten Fachberufe sollte der Arzt im Einzel- fall die Möglichkeit erhalten, die Ko- ordination der Reha-Leistungen bei alten Menschen zu delegieren.

An die Landesärztekammern ap- pelliert die GMK, die Möglichkeit der fakultativen Weiterbildung in der Ge- riatrie in der Weiterbildungsordnung umzusetzen — soweit dies noch nicht

Gesundheitsministerkonferenz

Für strikte

Globalbudgetierung

Die jüngste (68.) Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK) am 23./24. November 1995 in Potsdam hat in einer Entschließung (der nur Bayern nicht zugestimmt hat) den Bund aufgefordert, die zum Jahresende 1995 im ambulanten und stationären Bereich aus- laufende Budgetierung der Krankenkassenausgaben zu verlängern. Die globale Ausga- benbegrenzung müsse die sektorale Budgetierung ablösen. Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung müßten dauerhaft in einem vertretbaren Rahmen bleiben. Erneute Ausgabenschübe mit merklichen Beitragserhöhungen der Krankenkassen drohten, wenn nicht umfassende Sofortmaßnahmen eingeleitet würden. Die GMK erörterte ein ganzes Bündel von gesundheitspolitisch relevanten Problemkomplexen und brach eine Lanze für ein Konzept zur Neustrukturierung und Intensivierung der geriatrischen Rehabilitation.

A-3602 (22) Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 51/52, 25. Dezember 1995

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POLITIK

erfolgt ist. Die GMK forderte mehr- heitlich den Bund auf, die „lange über- fällige" Novellierung des Betäubungs- mittelgesetzes in Angriff zu nehmen.

Schleswig-Holsteins Ministerin Heide Moser (SPD) meinte, es sei nur schwer zu vermitteln, warum Canna- bis mit einem geringeren Suchtpoten- tial als bisher angenommen nur illegal zu konsumieren sei, wohingegen die viel gefährlichere „Droge Alkohol"

legal sei.

Die Konferenz plädierte mehr- heitlich für ein Konzept zur Trennung der Märkte von harten und weichen il- legalen Drogen als einen zusätzlichen Beitrag zur wirksamen Prävention.

Dadurch soll dem „kriminellen Mi- lieu" („Dealer") vorgebeugt werden.

Die Konferenz unterstützt die Absich- ten, in einem Modellversuch prakti- sche Erfahrungen zur „Trennung der Märkte" zu sammeln. Dadurch sollen unter kontrollierten Bedingungen die Möglichkeiten abgeschätzt werden, ob und inwieweit die Freigabe von Can- nabis zu einer Trennung der Drogen- märkte und damit auch zu einem ver- ringerten Betäubungsmittelkonsum beitragen kann Der Modellversuch sollte in einem oder mehreren der al- ten Bundesländer stattfinden. Das Land Schleswig-Holstein will konkre- te Vorschläge zur Durchführung die- ses Tests bis Anfang 1996 erarbeiten.

Ein entsprechender Modellversuch ist in diesem Bundesland initiiert.

Die GMK sprach sich darüber hinaus für eine einheitliche Weiterbil- dung für alle an der hausärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte aus. Für die in die hausärztliche Ver- sorgung eingeschalteten Ärzte wür- den dann in die zu schaffende hausärztliche Weiterbildung die bis- herige Weiterbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin sowie die zum In- ternisten, soweit sie an der hausärztli- chen Versorgung teilnehmen, aufge- hen. Eine eigenständige Weiterbil- dung zum Internisten bleibe nach die- sem Konzept für die fachärztliche Versorgung erhalten.

Die Konferenz plädiert zudem dafür, den Zugang zum Studium der Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie einheitlich zu regeln.

Die bisherige Voraussetzung in den Approbationsordnungen — „Allge- meine Hochschulreife" — sollte künf-

AKTUELL

tig durch den Begriff „Hochschulzu- gangsberechtigung" ersetzt werden.

Diese sollte möglichst einheitlich un- ter Berücksichtigung der besonderen naturwissenschaftlichen Anforderun- gen der Heilberufsstudiengänge fest- gelegt werden.

Die Bundesregierung solle weite- re Forschungsschwerpunkte für die

Einen begrüßenswerten Wandel im medizinischen Begutachtungswe- sen der letzten Jahre verzeichnete bei einer Festveranstaltung anläßlich des 20jährigen Bestehens der Gutachter- kommission für ärztliche Behand- lungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein in Düsseldorf Dr. jur. Ha- rald Franzki. Zur Verbesserung des Gutachterwesens habe nicht zuletzt auch die Einrichtung entsprechender Kommissionen und Schlichtungsstel- len beigetragen.

Franzki, ehemaliger Präsident des Oberlandesgerichts Celle, beton- te, daß Arzthaftung Forschung durch- aus nicht behindern müsse. „Wäre es anders, hätten auch die USA gewiß nicht trotz ihrer extremen Arzthaf- tung noch immer die führende Stel- lung im medizinischen Fortschritt."

Gründe für die Risikovermehrung sind weniger in der modernen Medi- zin „und schon gar nicht in einem all- gemeinen Qualitätsabfall ärztlichen Handelns zu sehen". So komme es im Bereich der Transplantationsmedizin mit ihrem hohen Risikopotential fast nie zu gerichtlichen Auseinanderset- zungen.

Vielmehr seien die Haftungsrich- ter, Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen ganz überwiegend mit dem Geschehen des medizini- schen Alltags befaßt. Im Vordergrund stünden diejenigen Fälle, in denen aus Unachtsamkeit oder Sorglosigkeit, im Streß der Tagesroutine, Informations- verlust oder Selbstüberschätzung Fehler begangen würden.

Grundlagenforschung in der Pflege festlegen. Dies könne im Rahmen der Nachwuchsförderung der Deutschen Forschungsgemeinschaft geschehen.

Die Maßnahmen zur Qualitätssiche- rung sollten in allen Bereichen des Gesundheitswesens verbessert und durch Rahmenvorschriften gesetzlich verankert werden. Dr. Harald Clade

Franzki forderte die Ärzte dazu auf, das Aufklärungsgespräch nicht als lästige und zeitraubende Formalie zu verstehen und nur unter haftungs- rechtlichen Gesichtspunkten zu führen. Richtig verstanden sei es viel- mehr eine vertrauensbildende Maß- nahme, mit welcher der Arzt „den Pa- tienten auch vor späteren Enttäu- schungen bewahren und vor allem Verantwortung mit ihm teilen kann".

Der Präsident der Deutschen Ge- sellschaft für Rechtsmedizin, Prof. Dr.

med. Michael Staak, stellte fest, daß der Entscheidungsspielraum für den Arzt immer enger werde, und der Pa- tient erwarte, nicht nur dem Standard entsprechend, sondern auch nach Recht und Gesetz einwandfrei be- treut zu werden. Durch das Recht würden ethische Minimalforderungen repräsentiert. Denn eine noch so wohl begründete arztethische Einstellung nütze dem Patienten nichts, „wenn Fehler auf dem Gebiet der somati- schen Medizin gemacht werden oder wenn der Arzt aus Unkenntnis den Anforderungen unserer Rechtspre- chung nicht genügen kann".

Rund hundert Anträge auf Be- gutachtungsverfahren erhält die Gut- achterkommission bei der Ärztekam- mer Nordrhein monatlich, berichtete deren Vorsitzender, Oberlandesge- richtspräsident a. D. Herbert Welt- rich. In einem Drittel der geprüften Fälle seien Behandlungsfehler ermit- telt worden, knapp 86 Prozent der Fälle hätten außergerichtlich erledigt werden können. Kli

Kommission für ärztliche Behancluncsfehler

Aufklärung des Patienten schafft Vertrauen

Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 51/52, 25. Dezember 1995 (23) A-3603

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