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Archiv "DÄ online: Zwei Fortbildungseinheiten aktiv" (12.11.2004)

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A K T U E L L

Häusliche Gewalt

Ärzte in der Schlüsselrolle

Ärztekammer Baden- Württemberg gibt Leitfaden heraus.

Ä

rzte sind oft die erste An- laufstelle, bei denen Opfer häuslicher Gewalt Hilfe su- chen. Im Erkennen der Miss- handlungen und der Unter- stützung der Opfer fällt ihnen eine Schlüsselrolle zu. Dies ist ein Ergebnis der Fortbil- dungsveranstaltung „Häusli- che Gewalt“, zu der die Landesärztekammer Baden- Württemberg eingeladen hat- te. Kriminaloberrat Uwe Stürmer, zuständig für Krimi- nalprävention und Gewalt- kriminalität im baden-würt- tembergischen Innenministe-

rium, betonte, dass Ärzte, die bei ihren Patienten ein Ge- waltproblem ansprechen, häu- fig den Anstoß geben, das Schweigen der Opfer zu bre- chen. Er rät Ärzten, die Ver- letzungen „gerichtsfest“ in Wort und Bild zu dokumen- tieren. Der Arzt sollte zudem über die psychosozialen Be- ratungsstellen und Notfall- einrichtungen in Praxisnähe informiert sein sowie Infor- mationsmaterialien im Warte- zimmer auslegen.

Nach Meinung der Frei- burger Staatsanwältin Heidi

Winterer sollten Ärzte die Opfer ermutigen, zur Polizei zu gehen. Das Gewaltschutz- gesetz habe die Rechte von Opfern häuslicher Gewalt seit dem 1. Januar 2002 deut- lich gestärkt. Allerdings seien vielen Frauen die dadurch

eröffneten Möglichkeiten noch nicht bekannt.

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg hat ei- nen Leitfaden „Häusliche Gewalt“ herausgegeben, der Symptome beschreibt und Hinweise für die Gesprächs- führung mit den Opfern gibt.

Er enthält einen Dokumenta- tionsbogen und Adressen von Hilfsangeboten in Baden- Württemberg. Die Broschüre kann bei der Landesärzte- kammer Baden-Württemberg, Jahnstraße 38 a, 70597 Stutt- gart kostenfrei angefordert oder im Internet unter www.

aerztekammer-bw.de/gewalt abgerufen werden. PB Viele Opfer häusli-

cher Gewalt erhal- ten durch ihre Ärzte den Anstoß, ihr Schweigen zu bre- chen.

A

A3064 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 101⏐⏐Heft 46⏐⏐12. November 2004

Psychotherapeuten

Nachvergütung in Millionenhöhe

Bewertungsausschuss setzt Forderungen des Bundessozialgerichts um.

D

er Bewertungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat am 29. Oktober seinen Be- schluss zur Festlegung der an- gemessenen Vergütung aus- schließlich psychotherapeuti- scher tätiger Vertragsärzte für die Jahre 2000 bis 2004 be- stätigt. Der Beschluss setzt mit der Annahme von Praxisko- sten von 40 634 Euro für die alten Bundesländer (35 555 Euro neue Bundesländer) die Urteile des Bundessozialge- richts (BSG) der letzten Jahre zugunsten einer besseren Ver- gütung für genehmigungs- pflichtige psychotherapeuti- sche Leistungen weitgehend um. Das BSG hatte zuletzt im Urteil vom 28. Januar den Be- schluss des Bewertungsaus- schusses vom 16. Januar 2000 als „rechtswidrig“ bezeichnet und einen neuen Beschluss ge- fordert, der eine für die Psy- chotherapeuten günstigere Be- rechnungsgrundlage für die Punktwerte liefert. Nachträg- lich eingespeiste Änderungs- anträge, die den bereits veröf-

fentlichten Beschluss in den letzten Wochen infrage stell- ten, sind damit hinfällig.

„Die gemeinsame Selbst- verwaltung erweist sich als handlungsfähig“, lobt die Ver- einigung der Kassenpsycho- therapeuten e.V. die zügige Entscheidung von Kassen- ärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und Krankenkassen.

Weitere Verzögerungen der Nachzahlungen werden damit vermieden. Der Beschluss stellt die Berechnungsgrund- lage für die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) dar, um die genauen Punktwerte, auf deren Basis nachvergütet werden muss, festzulegen. Nur wenige KVen haben Rück- stellungen für die Nachvergü- tungen in Millionenhöhe ge- bildet. Allein im Bereich der KV Nordrhein wird die Nach- vergütung auf rund 98 Millio- nen Euro geschätzt. Die KBV ist der Auffassung, dass die Krankenkassen nachschuss- pflichtig sind.Auch der für das BSG-Urteil vom 28. Januar zuständige Richter Dr. jur. Ul- rich Wenner sieht die Kran- kenkassen in der Pflicht, Geld nachzuschießen. „Es ist die gemeinsame Verantwortung von Kassen und KVen, für die Berechnungsgrundlagen der Honorare einzustehen“, be- tonte er bei einer Podiumsdis- kussion des Verbands Psycho- logischer Psychotherapeuten

e. V. im Mai. PB

DÄ online: Zwei Fortbildungseinheiten aktiv

Die Fortbildungseinheit „Dysphagie“ aus Heft 41 kann noch bis zum 18. November unter www.aerzteblatt.de/cmebearbeitet werden.

Einsendeschluss für den Beitrag zur zertifizierten Fortbildung „Bildgeben- de Diagnostik bei der Abklärung des Kopfschmerzes“ aus Heft 45 ist der 16. Dezember.

Grippeimpfung

Keine

Praxisgebühr

Ältere und gefährdete Menschen sollten sich impfen lassen.

S

chutzimpfungen gegen Grip- pe sind von der Praxisge- bühr befreit. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesverei- nigung hingewiesen. Die mei- sten gesetzlichen Krankenkas- sen übernehmen die Impfko- sten. In allen anderen Fällen müssen Versicherte sie privat bezahlen. Auch dann ist keine Praxisgebühr zu entrichten.

Die Ständige Impfkommissi-

on am Robert Koch-Institut empfiehlt die Grippeimpfung besonders für Menschen über 60 Jahre, Bewohner von Al- ten- und Pflegeheimen, Pati- enten mit erhöhter gesund- heitlicher Gefährdung wegen eines Grundleidens und für al- le, die ein erhöhtes Risiko ha- ben, sich anzustecken oder an- dere ungeimpfte Menschen zu

infizieren. EB

Grippeschutz: Die meisten Kas- sen übernehmen die Impfkosten.

Foto:Becker & Bredel

Foto:laif

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