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RS-181025-Abrechnung-Labor-Hepatitis-C-Infektion-Donau-Ries-K...

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KVB Postfach 10 20 20 86010 Augsburg

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Stefanie Wagner-Fuhs Leiterin Service und Beratung

Ihr Ansprechpartner:

KVB-Servicetelefonie Abrechnung Telefon: (0 89) 5 70 93 – 4 00 10 Fax: (0 89) 5 70 93 – 4 00 11 E-Mail: Abrechnungsberatung@kvb.de Unser Zeichen: sub-maretna

25.10.2018

WICHTIG! Abrechnung Labordiagnostik für potenziell Betroffene

der Hepatitis C-Infektion an der Donau-Ries-Klinik Donauwörth

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Zuge der Ansteckung mehrerer Menschen mit dem Hepatitis C-Virus in der Donau-Ries- Klinik Donauwörth erreichen die KVB derzeit zahlreiche Anfragen zur Abrechnung der Labor- diagnostik. Gerade nach den teilweise widersprüchlichen Informationen seitens der Medien möchten wir Ihnen hierzu verlässliche Informationen zur Verfügung stellen und das geltende Abrechnungsvorgehen darstellen:

1. Ohne konkreten Krankheitsverdacht

Grundsätzlich gilt, dass die Labordiagnostik für Hepatitis C ohne einen konkreten Krank- heitsverdacht nicht zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung abrechenbar ist. Da nicht ausdrücklich in den Richtlinien für Vorsorgeuntersuchungen festgelegt, handelt es sich nicht um eine Screening- oder präventive Leistung.

2. Mit konkretem Krankheitsverdacht

Liegt ein konkreter Krankheitsverdacht vor, ist die Blutentnahme im Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten. Sie wird über die Versichertenpauschale ab- gerechnet und mittels Vordruck Muster 10 an den Laborarzt gesendet.

Datenschutzhinweis: Die Informationen nach Art. 13 und 14 DSGVO finden Sie unter www.kvb.de/datenschutz.

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Körperschaft des öffentlichen Rechts www.kvb.de Bezirksstelle Schwaben Frohsinnstraße 2 86150 Augsburg

Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG, Düsseldorf, BIC DAAEDEDDXXX, IBAN DE62 3006 0601 7005 1717 17

(2)

Seite 2

zum Schreiben vom 25.10.2018

Im Fall der potenziell Infizierten der Donau-Ries-Klinik Donauwörth liegt Punkt 2. vor, also ein „konkreter Krankheitsverdacht“. Die Betroffenen wurden entsprechend vom Gesund- heitsamt angeschrieben. Wenn diese Patienten in Ihre Praxis kommen, sprechen Sie sie bitte auf das Schreiben an.

Kennzeichnung der Leistungen

Um die Leistungen bei betroffenen Patienten im Zusammenhang mit den Hepatitis C-Vorfällen in der Donau-Ries-Klinik Donauwörth eindeutig zuordnen zu können, bitten wir Sie, diese wie folgt in der Abrechnung zu kennzeichnen:

Buchstaben-Kürzel „VV“

Feldkennung 5009 (freier Begründungstext)

Im Falle eines möglichen Regressanspruches gegen den Schädiger können wir als KVB so die erbrachten Leistungen für diesen Patientenkreis identifizieren.

Derzeit sind uns drei verschiedene Patienten-Konstellationen bekannt, die in der Abrechnung jeweils unterschiedlich zu handhaben sind:

Gruppe 1 Patient gehört zur vom Landratsamt angeschriebenen Risikogruppe

Es erfolgt eine Blutentnahme durch den Hausarzt, abgedeckt über die hausärzt- liche Versichertenpauschale (siehe oben). Bitte denken Sie an die oben be- schriebene separate Kennzeichnung.

Gruppe 2 Patient wurde in Donau-Ries-Klinik Donauwörth im Zeitraum vom 22.11.16 bis 25.04.18 behandelt, wurde aber nicht angeschrieben

Diese Patienten können Sie zur Testung direkt ins Krankenhaus schicken. Die- ses hat sich bereit erklärt, die Kosten zu übernehmen. Dem Patienten entste- hen dort dann keine Kosten. Die KVB ist hier nicht involviert.

Ist der Patient nicht bereit, das Krankenhaus aufzusuchen, müssen Sie ihn bitte auf die Notwendigkeit einer Privatliquidation verweisen.

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Bezirksstelle Schwaben

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Seite 3

zum Schreiben vom 25.10.2018

Gruppe 3 Patient wünscht zur eigenen Sicherheit eine Diagnostik, wurde weder an- geschrieben noch im relevanten Zeitraum behandelt

In diesem Fall handelt es sich um eine Bestimmung von Hepatitis C „ohne kon- kreten Krankheitsverdacht“ und damit um eine private Wunschleistung. Als be- handelnder Arzt stellen Sie eine Privatrechnung gemäß der Gebührenordnung Ärzte (GOÄ) aus, die der Patient selbst zu tragen hat. Auch in diesem Fall ist die KVB nicht involviert.

Wir sind uns des Mehraufwandes für Sie als behandelnden Hausarzt sehr bewusst. Jedoch können wir nur gemeinsam diese unglückliche Situation bewältigen. Daher möchten wir uns als KVB ausdrücklich für Ihre Unterstützung und Mithilfe bei der Versorgung der unwissentlich Infizierten bedanken.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne unter der Servicenummer (0 89) 5 70 93 – 4 00 10 an uns.

Mit besten Grüßen Ihre KVB

gez.

Stefanie Wagner-Fuhs

Leiterin Service und Beratung

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