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Archiv "Patientenverfügungen: Hilfe wird verweigert" (16.02.2007)

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A416 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 104⏐⏐Heft 7⏐⏐16. Februar 2007

B R I E F E

sellschaften hinweg. Dementspre- chend lässt der Autor offen, wer im postoperativen Verlauf folgende Auf- gaben übernehmen soll: Stress- bewältigung, Angsttherapie, Krank- heitsbewältigung, praktisches Ess- training am Buffet, Entspannungs- übungen.

‘Ungeklärt bleibt auch, wie bei der- art behandelten Patienten spätere Komplikationen wie zum Beispiel ein Postkardiotomie-Syndrom, Pleu- raergüsse, sekundäre Wundheilungs- störungen oder intermittierende Herzrhythmusstörungen erkannt und versorgt werden können . . . Solange eine fundierte wissenschaft- liche Evaluation nicht stattgefunden hat, kann das dargestellte AUTARK- Projekt in keiner Weise als Ersatz für eine Anschlussheilbehandlung (Pha- se II der Rehabilitation) angesehen werden. Allerdings ist es aber nach Ansicht der DGPR durchaus vor- stellbar, mit dem AUTARK-Projekt ausgewählte Patienten in der Pha- se III der Rehabilitation zu betreuen und so die ambulanten Herzsport- gruppen zu ergänzen. In einem sol- chen Modell bietet die DGPR ihre aktive Mitarbeit an.

Prof. Dr. Gerd Bönner,Ärztlicher Geschäftsführer der DGPR, Friedrich-Ebert-Ring 38, 56068 Koblenz

SENIOR-EXPERTEN

Ärzte im Ruhestand arbeiten ehrenamt- lich in aller Welt (DÄ 51–52/2006: „Wis- sen deutscher Seni- oren in aller Welt ge- fragt“ von Dr. med.

Birgit Hibbeler).

Eigene Erfahrungen

Ich kann die Erfahrungen des Kolle- gen Pülhorn voll bestätigen. Die Tätigkeit in einem Entwicklungsland ist sehr befriedigend, die Kollegen nehmen einen mit offenen Armen auf, sind sehr wissbegierig, zudem lernt man ein fremdes Land und sei- ne Kultur kennen. Ich konnte selbst Erfahrung mit dem Senior Experten Service (SES), Bonn, sammeln. Als Internist und Kardiologe war ich vier Wochen in einem Hospital in Sanaa/Yemen tätig. Ich möchte Kol-

legen im Ruhestand ermutigen, mit dem SES Kontakt aufzunehmen . . . Der Einsatz ist bestens vorbereitet und abgesichert . . . Einzelheiten zum SES sind über www.ses-bonn.

de oder über SES, 53113 Bonn, Buschstraße 2, Telefon: 02 28/

2 60 90-0, zu erfahren.

Dr. Roland Halbritter,Benediktenweg 7, 85298 Scheyern

PATIENTENVERFÜGUNGEN

Es gibt zunehmend Bestrebungen, Pati- entenverfügungen möglichst bald ge- setzlich zu regeln (DÄ 48/2006: „Grenzen ärztlichen Handelns am Ende des Lebens: Sterben ist nicht normierbar“ von Gisela Klinkhammer).

Gesetzesklarheit schaffen

Ich halte die derzeitige Rechtsunsi- cherheit zum Thema lebensverlän- gernde Maßnahmen für untragbar. Es bedarf dringend juristischer Klärung, vor allem im Interesse der Ärzte. Ei- nerseits wird die persönliche Freiheit als so hohes und vorrangiges Rechts- gut angesehen, dass ein manischer Pa- tient sich sozial und finanziell zugrun- de richten kann, weil ohne Fremd- oder Selbstgefährdung keine freiheits- entziehenden Maßnahmen (stationäre Therapie) vom Richter angeordnet werden, andererseits maßt sich der Gesetzgeber an, eine bestehende Pati- entenverfügung zu ignorieren, wenn im Rahmen einer lebensbedrohenden Erkrankung mit wahrscheinlich leta- lem Ende eine Bewusstlosigkeit ein- tritt. Wenn jemand eine Patientenver- fügung verfasst, kann nur er allein und nicht der Jurist entscheiden, wie im Fall letaler Erkrankung zu ent- scheiden ist, das darin enthaltene Ri- siko des eventuell inzwischen geän-

derten Willens kann nur beim Patien- ten liegen . . . Hier sollte der Gesetz- geber endlich eine seit Jahren überfäl- lige Gesetzesklarheit schaffen.

Sabine Rupprecht,Arnstädterstraße 9, 99096 Erfurt

Hilfe wird verweigert

Mir ist unerklärlich, wie der Präsi- dent der Bundesärztekammer zu den Aussagen kommt: „In Deutschland lehnt die Ärzteschaft aktive Euthana- sie entschieden ab“ und „Generell gilt, dass Ärzte nicht töten“. Umfra- gen in der deutschen Bevölkerung haben ergeben, dass sich die eindeu- tige Mehrheit für eine aktive Eutha- nasie ausspricht. Umfragen in der deutschen Ärzteschaft haben meines Wissens nicht stattgefunden; es ist aber anzunehmen, dass der zustim- mende Anteil eher noch höher aus- fällt, da wir Ärzte häufiger mit dieser Problematik konfrontiert werden.

Zudem töten Ärzte tausendfach bei Früh- und Spätabtreibungen zum Teil lebensfähiger Feten und leider auch bei Exekutionen in Ländern, in denen es die Todesstrafe gibt. Man sollte endlich akzeptieren, dass es immer wieder Patienten gibt, die auf- grund ihrer schweren Krankheit und dadurch bedingten psychischen Kon- fliktsituation trotz ausreichender Schmerzbehandlung und intensiver fachlicher und familiärer Unterstüt- zung ihrem Leben ein Ende setzen wollen. Da die Euthanasie, d. h. Pati- enten zu einem guten Tode zu führen, eine zwar schmerzliche, aber dringend notwendige ärztliche Pflicht ist, ist es unverständlich, die- se Menschen in ihrer schwierigen Lebenssituation im Stich zu lassen und Hilfe zu verweigern. Man muss es als einen Skandal bezeichnen, dass diese Patienten ins Ausland fah- ren müssen, um dort die erhoffte Hil- fe zu erhalten. Es ist erstaunlich, dass in dieser Frage in Deutschland der

Briefe, die die Redaktion per E-Mail erreichen, werden aufmerksam gelesen. Sie kön- nen jedoch nur veröffentlicht werden, wenn sie ausdrücklich als „Leserbrief“ bezeich- net sind. Voraussetzung ist ferner die vollständige Anschrift des Verfassers (nicht nur die E-Mail-Adresse). Die Redaktion behält sich ohne weitere Mitteilung vor, E-Mail- Nachrichten, die als Leserbrief erscheinen sollen, zu kürzen.

E-MAIL

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Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 104⏐⏐Heft 7⏐⏐16. Februar 2007 A417

B R I E F E

Juristentag argumentativ weiter ge- kommen ist als die Bundesärztekam- mer.

Prof. Dr. med. Claus Werning,Starenweg 9, 50226 Frechen-Königsdorf

Drei Rahmenbedingungen

Die Debatte über gesetzgeberische Klarstellungen zu Patientenverfü- gungen und Therapieentscheidungen am Lebensende reißt nicht ab, wird aber überwiegend auf abstrakter Ebene, mit Diskussionen über Reich- weitenbegrenzung, Indikation, Wil- le etc. geführt – sei es in den Ver- lautbarungen professioneller Ethik-

gremien oder in den Medien. Drei wesentliche Rahmenbedingungen für verantwortliche Entscheidungen gilt es stärker in den Blick zu neh- men. Erstens: Eine immer wieder zu Recht geforderte kompetente und mit Empathie geführte Kommunika- tion (s. a. „Medizinische Indikation und Patientenwille: Zwischen den Stühlen“, DÄ 33/ 2006) mit dem entscheidungsfähigen Patienten selbst oder – wenn dies nicht mög- lich ist – mit seinem Bevollmächtig- ten oder Betreuer und im Team ist – siehe GOÄ, EBM oder gar OPS – finanziell unterbewertet und folg- lich ihr Wert angesichts der herr-

schenden betriebswirtschaftlichen Denk- und Handlungsweise auch ideell unterschätzt . . . Zweitens:

Ein enger Dialog zentraler Gremien mit Ärzten an der Basis, Schwes- tern in Pflegeheimen etc. zu aktuel- len Fragen ist erforderlich. Fördern die derzeitigen Versorgungsstruktu- ren eine realistische Therapiepla- nung bei schwerstkranken, multi- morbiden oder sterbenden Men- schen und einen patientenorientiert optimalen Ressourceneinsatz – oder wird eher ein befundbezogener und ressourcenintensiver Aktionismus begünstigt, der an den individuellen Bedürfnissen der Kranken vorbeizu-

gehen droht? . . . Trügerisch scheint die Sicherheit, mit der standespoliti- sche Gremien oder zentrale Kom- missionen offenbar glauben, durch fortlaufende Verlautbarungen dem Mainstream bzw. dem Zeitgeist wi- derstehen zu können. Konstruktiver ist die Auseinandersetzung mit der Realität in der Basisversorgung un- ter den Bedingungen zunehmend kritischer werdender Demografie.

Mit dem Verdrängen der Probleme hingegen wird riskiert, dass die de- mokratisch legitimierte Öffentlich- keit unter dem Druck der Kosten je- nes Aktionismus (z. B. Notarzt- einsätze mit prompter Rückverle-

gung ins Heim) und der mit ihm verbundenen Personalerschöpfung schließlich jene Forderungen nach Liberalisierung von assistiertem Suizid oder gar aktiver Tötung auf Verlangen durchsetzen könnte, die die deutsche Ärzteschaft zu Recht für ethisch unverantwortlich hält.

Drittens: Eine flächendeckend hu- mane Gestaltung letzter Lebenszeit kann nicht allein vom Medizin- und Sozialsystem oder gar von Palliativ- stationen geleistet werden. Dieser Weg sollte als Illusion klargestellt werden, statt mit seiner fortwähren- den Proklamation der Verdrängung Tür und Tor zu öffnen. Umgang mit

Sterben und Tod ist eine gesamtge- sellschaftliche kulturelle Aufgabe – deren Erfüllung durch die einseitige Orientierung auf Erwerbstätigkeit mit ihren Forderungen von Flexibi- lität und Mobilität der Menschen al- lerdings hochgradig bedroht wird.

Eine durchgreifende Aufwertung von Familienarbeit – sowohl das Großziehen von Kindern wie auch die Zuwendung und Pflege von Schwerstkranken und sterbenden Angehörigen betreffend – wäre eine konstruktive Forderung der Medizin an die Politik . . .

Dr. Heinrich Günther,Lönsstraße 12, 01259 Dresden

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