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Archiv "Integrationsversorgung: Verträge können neue Perspektiven bieten" (07.09.2007)

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A2380 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 104⏐⏐Heft 36⏐⏐7. September 2007

P O L I T I K

dafür. So hätten in Berlin allein die Gynäkologen im vergangenen Jahr rund 12 000 Grippeschutzimpfun- gen vorgenommen, sagt Bratzke.

Für Grippeschutzimpfungen be- kommen Ärzte in Berlin rund fünf Euro, und zwar extrabudgetär.

Die Bundesärztekammer betont, dass der rechtliche Status durch die neue Richtlinie nicht verändert wird. Allenfalls bestehe wegen der Formulierung in der Richtlinie Klar- stellungsbedarf: „Es darf nicht der Eindruck erweckt werden, es be- dürfe einer zusätzlichen Weiterbil- dung.“ Auch das BMG hat eine eindeutigere Formulierung von § 10 vom Gemeinsamen Bundesaus- schuss gefordert. So sollten Ausnah- meregelungen für Not- und Bereit- schaftsdienste oder Epidemien vor- gesehen werden.

Unerwünschte Effekte

In seinem Brief verweist BMG-Ab- teilungsleiter Franz Knieps auf ein Urteil des Niedersächsischen Ober- verwaltungsgerichts vom 8. Juli 2004. Darin werden die Beschrän- kungen für Ärztinnen und Ärzte durch ihre Fachgebiete thematisiert.

Das Gericht befand damals, dass ein Facharzt für Haut- und Ge- schlechtskrankheiten nicht berechtigt sei, Schutzimpfungen vorzunehmen.

Denn nach den Kammergesetzen für Heilberufe dürften Fachärzte nur in ihrem Gebiet tätig sein. Als unzuläs- sig wurde auch ein Beschluss der Landesärztekammer Niedersachsen gewertet. Er sah vor, dass Ärzte un- abhängig von ihrer Gebietsweiter- bildung impfen können, wenn sie sich in einem zehnstündigen Kurs fortgebildet haben.

Bratzke hält diese Regelung nach wie vor für sinnvoll. Eng begrenzte Impfgenehmigungen führen seiner Auffassung nach in der Praxis zu unerwünschten Effekten. Ein Bei- spiel: Bratzke darf als Dermatologe gegen Tetanus impfen. Stellt er fest, dass einem Patienten dieser Schutz fehlt, wäre es sinnvoll, eine Kombi- nationsimpfung zusammen mit einer Diphtherieimpfung anzubieten – so wird es auch in der Richtlinie empfohlen. Doch gegen Diphtherie impfen darf er nicht. I Sabine Rieser

Z

umindest was ihre Verbrei- tung angeht, kann von einer Erfolgsgeschichte gesprochen wer- den. Rund 3 500 Verträge zur inte- grierten Versorgung mit einem Ver- gütungsvolumen von 611 Millionen Euro wurden nach Angaben der Bundesregierung seit Inkrafttreten des Gesundheitsmodernisierungsge- setzes 2004 geschlossen. Doch viele Verträge folgen dem Prinzip „quick and dirty“, weil es den Partnern vor allem um den schnellen Vertragsab- schluss und um die Anschubfinanzie- rung geht. Ein medizinischer Mehr- wert für die Patienten ist dabei oft nicht zu erkennen.

Es liegt nahe, dass solche Verträ- ge vor allem dann geschlossen wer- den, wenn die Unterzeichner nicht direkt mit den Patienten zu tun ha- ben. Demgegenüber zeigen zahlrei- che Integrationskonzepte, die von Ärzten initiiert oder zumindest in enger Abstimmung mit ihnen auf den Weg gebracht wurden, dass es auch anders geht. Dr. med. Andreas Hagenow, Geschäftsführer des Ärz- tenetzes Südbrandenburg (ANSB), weist darauf hin, dass Ärzte von gut gemachten Verträgen nicht nur fi- nanziell profitierten. Solche Zusam- menschlüsse könnten die Kommu- nikation mit den Kollegen verbes- sern und die einzelnen Vertragspart- ner über den eigenen Tellerrand hin- ausblicken lassen.

Erst die Strukturen, dann die Verträge

Zu den bekanntesten Modellregio- nen für eine sektorenübergreifen- de Vollversorgung zählt das Kin- zigtal im Schwarzwald. Die Versi- cherten können sich in das von Ärzten und der AOK Baden-Würt- temberg initiierte Modell einschrei- ben und erhalten dann eine Rund-

umversorgung. Der gewählte Arzt nimmt dabei die Rolle des Koordi- nators für den Behandlungsprozess ein. In der Region Amberg/Sulz- bach-Rosenberg haben sich mehr als 80 niedergelassene Haus- und Fachärzte sowie verschiedene Klini- ken zu dem „Unternehmen Gesund- heit“ zusammengeschlossen. Ers- ter Vertragspartner ist die AOK Bayern, die das Projekt auch finan- ziell fördert.

Ohne Unterstützung müssen da- gegen die Brandenburger Ärzte aus- kommen. Bereits vor zwei Jahren taten sich die mehr als 50 Haus- und Fachärzte zusammen, um die Ver- sorgung der ländlichen Region zu verbessern. In Verhandlungen mit den Kassen tritt das Ärztenetz erst jetzt. „Wir haben die erste Zeit ge- nutzt, um funktionierende Struktu- ren aufzubauen“, erklärt Hagenow das ungewöhnliche Vorgehen.

Fernziel „Managed Care“

So sei das Herzstück dieser Ver- sorgungsform ein vom ANSB ent- wickeltes Konzept zur Qualitätssi- cherung. Dabei seien aus aktuellen wissenschaftlichen Leitlinien kon- krete Behandlungspfade für die Pa- tienten entwickelt worden. Zudem würden im Rahmen der laufenden Verhandlungen mit den Kranken- kassen Modelle zur Versorgung chronisch kranker Patienten gestal- tet. Doch Hagenow hat noch mehr vor: „Unser Ziel ist es, uns zu ei- nem klassischen Managed-Care- Unternehmen zu entwickeln.“ Für den Kardiologen steht außer Frage, dass diese Versorgungsform künftig einen festen Platz im deutschen Ge- sundheitswesen einnehmen werde.

Doch, räumt er ein, bis dahin sei es noch ein weiter Weg. I Samir Rabbata

INTEGRATIONSVERSORGUNG

Verträge können neue Perspektiven bieten

Haus- und Fachärzte wollen die Versorgung im ländlichen

Raum verbessern. Ein Beispiel aus Brandenburg

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