• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Die Steuer-Reform wird „gesplittet“" (13.07.1984)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Die Steuer-Reform wird „gesplittet“" (13.07.1984)"

Copied!
3
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Leserdienst

D

ie Spitzenpolitiker der Koalition haben sich auf die „Eckwerte" für die geplante Reform des Steuertarifs und die Ver- besserung des Familienla- stenausgleichs geeinigt.

Der Kompromiß liegt zwi- schen den Maximalforde- rungen — 20,6 Milliarden Mark Entlastung schon 1986 — und den Minimalzu- geständnissen der Bun- desländer — 10 Milliarden Mark Entlastung bis 1988.

Nach den nun zwischen CDU/CSU und FDP getrof- fenen Absprachen soll die Reform zwar in einem Ge- setz beschlossen, jedoch in zwei Stufen verwirklicht werden. Die erste Stufe ist für 1986 vorgesehen.

Schwerpunkt soll dann die Verbesserung des Fami- lienlastenausgleichs sein.

Die zweite Stufe soll 1988 folgen. Im Mittelpunkt wird dann die Reform des Steu- ertarifs stehen. Die Entla- stung bei der Lohn- und Einkommensteuer soll ins- gesamt 20,2 Milliarden Mark betragen. Diese Ent- lastung soll weder durch Steuererhöhungen noch durch den Abbau von steu- erlichen Vergünstigungen geschmälert werden. Da- mit dürfte wohl endgültig feststehen, daß der Freibe- trag für die Freien Berufe nicht angetastet wird.

Das Bonner Zahlenspiel um die Steuerreform war in den letzten Wochen ein wenig verwirrend. Nach den ersten Koalitionsge- sprächen im Februar und März war eine Steuerentla- stung von 25,4 Milliarden Mark angekündigt worden.

Dies war das vorgesehene Entlastungsvolumen, be- zogen auf das Jahr 1988.

Später war davon die Re- de, daß die Steuerreform in einem Schritt 1986

durchgezogen werden sollte; dafür wurde dann ein Entlastungsvolumen von 20,6 Milliarden Mark genannt, was dem auf 1988 bezogenen Betrag ent- sprochen hätte. Die nun- mehr vereinbarte Entla- stung in Höhe von 20,2 Mil- liarden Mark läßt sich mit den früher genannten Be- trägen nicht vergleichen.

Der erste Entlastungs- schritt soll nun einen Um- fang von 11 Milliarden Mark haben. Für die zweite Stufe steht dann ein Be- trag von 9,2 Milliarden Mark bereit. Hält man sich an das frühere Berech- nungsschema, so ist die Entlastung bis 1988 auf et- wa 22 Milliarden Mark hochzurechnen und auf et- wa 18 Milliarden Mark, be- zogen auf 1986, zu schät- zen.

Dabei ist allerdings zu be- rücksichtigen, daß auf jede steuerliche Kompensation verzichtet werden soll, während Bundesfinanzmi- nister Stoltenberg, der nur Teile seiner Konzeption retten konnte, ursprüng- lich Steuererhöhungen von rund 10 Milliarden Mark vorgeschlagen hatte.

Den nunmehr vereinbarten Kompromiß haben vor al- lem CSU und FDP geprägt;

kräftig nachgeholfen ha- ben aber auch die Finanz- politiker der CDU/CSU- Bundestagsfraktion. Zu den Verlierern zählen die CDU-Ministerpräsidenten und Stoltenberg. Der Kom- promiß gibt Bundeskanzler Kohl die Möglichkeit, wei- terhin von der „größten Steuerentlastung" zu spre- chen, wenn auch zu be- dauern ist, daß die Reform nicht in einem Schritt noch in dieser Legislaturperio- de durchgezogen werden soll. Die Beschlüsse sind allerdings so angelegt, daß bei Veränderung der wirt- schaftlichen und finanzpo- litischen Daten die zweite Stufe auch auf 1987 vorge- zogen werden könnte.

Die „Eckwerte" der Re- form sehen im einzelnen wie folgt aus:

Familienlastenausgleich Der Kinderfreibetrag von derzeit 432 Mark je Jahr und Kind soll auf etwa 2400 Mark angehoben werden.

Es muß allerdings berück- sichtigt werden, daß die sogenannten Kinderadditi- ve bei den Vorsorgeauf- wendungen künftig entfal- len sollen; dabei geht es um einen Betrag bis zu 900

Mark je Kind und Jahr.

Steuerpflichtige, die den steuerlich zulässigen Rah- men für den Abzug von

Vorsorgeaufwendungen ausschöpfen, was die Re- gel sein dürfte, können al- so mit einer effektiven Ver- besserung des Kinderfrei- betrages um 1068 Mark rechnen. Das bringt zwar eine fühlbare Entlastung, der Betrag ist jedoch klei- ner, als dies auf den ersten Blick erscheint. Wie stark eine solche Verbesserung in den Haushalten zu Bu- che schlägt, zeigt sich je- doch daran, daß der Fiskus mit Steuerausfällen von 5,2 Milliarden Mark rechnet.

Von Steuerfreibeträgen haben jene Familien nichts, die wegen ihrer niedrigen Einkommen schon heute keine Steuern entrichten. Aus sozialen Gründen erscheint es da- her angebracht, diesen Fa- milien einen Zuschlag zum Kindergeld zu gewähren.

Dieser soll 44 Mark je Mo- nat und Kind betragen. Al- lerdings ist noch nicht dar- über entschieden, wo die Einkommensgrenze gezo- gen werden soll. Erfaßt sie auch die Einkommen in- nerhalb der unteren Pro- portionalzone des Steuer- tarifs (bis 18 000/36 000 DM bei Alleinstehenden/Ver- heirateten), so müßte wohl der steuerliche Entla- stungseffekt in Höhe von 22 Prozent des Freibetra- ges abgezogen werden, sonst würde sich bei den Beziehern solcher Ein- kommen ein doppelter Entlastungseffekt erge- ben.

Die Koalition scheint ent- schlossen zu sein, auch das Mutterschaftsgeld von 1986 an zu verbessern.

Auch darüber gibt es be-

Die Steuer-Reform wird

„gesplittet"

• Vorrang für den Familienlastenausgleich

• Reform des Steuertarifs zurückgestellt

• Freibetrag für die freien Berufe bleibt

Ausgabe A 81. Jahrgang Heft 28/29 vom 13. Juli 1984 (93) 2197

(2)

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Steuerreform

reits eine grundsätzliche Absprache. Ursprünglich war ja beschlossen wor- den, das 1983 von 750 auf 510 Mark gekürzte Mutter- schaftsgeld, das vier Mo- nate lang gezahlt wird, von 1987 an nicht nur erwerbs- tätigen Müttern, sondern allen Müttern nach der Ge- burt eines Kindes zu ge- währen. Darüber hinaus wird nun daran gedacht, diese Leistung zu einem Erziehungsgeld auszuwei- ten, das vorerst ein Jahr lang an einkommens- schwache Familien gezahlt werden soll. Die Modalitä- ten sollen bis zum Herbst festgelegt werden. Ob es darüber hinaus auch noch zur Anerkennung von Er- ziehungszeiten im Renten- recht kommt, bleibt abzu- warten. Solche Forderun- gen werden jedenfalls nachdrücklich erhoben. Zu entscheiden wäre dann darüber, ob solche geziel- te Rentenerhöhungen für Frauen mit Kindern vom Steuerzahler oder vom Beitragszahler finanziert werden sollen. Beide Lö- sungen wären ordnungs- politisch vertretbar. Dage- gen wird man bezweifeln dürfen, daß das ganze Pro-

gramm auch finanziell ab- zusichern ist. Die Mehrbe- lastungen sind auf 7 bis 8 Milliarden Mark jährlich zu beziffern. Hier gilt also der Grundsatz: „nicht klek- kern, sondern klotzen!!!"

Grundfreibetrag

Vorgesehen ist die Erhö- hung des steuerlichen Grundfreibetrages um 324/648 Mark (Alleinste- hende/Verheiratete) auf 4536/9072 Mark. Diese Ver- besserung kommt allen Steuerpflichtigen gleicher- maßen zugute. Der Steuer- ausfall ist mit etwa 2,1 Mil- liarden Mark zu beziffern.

Der Grundfreibetrag stellt eine „soziale Komponen- te" im Rahmen der Ein-

kommensbesteuerung dar; er soll das Existenzmi- nimum von der Besteu- erung freistellen. Unter diesem Gesichtspunkt ist die Erhöhung des Grund- freibetrages gewiß zu rechtfertigen, auch wenn der finanzielle Ertrag für den einzelnen Steuerzah- ler, gemessen am gesam- ten Steuerausfall, gering ist. Stoltenberg hält die Er-

höhung des Grundfreibe- trages sogar für verfas- sungsrechtlich geboten, ein Argument, das wenig überzeugend wirkt. Er bringt es jedoch offensicht- lich vor, um damit zu recht- fertigen, daß der Grundfrei- betrag schon in der ersten Stufe angehoben werden soll, was nur zu Lasten der Verbesserung des Steuer- tarifs gehen kann.

Steuertarif

Nach den Planungen soll in der ersten Stufe die Ta- rifentlastung weniger als vier Milliarden Mark betra- gen. Das wird kaum zu spüren sein. Die eigent- liche Tarifreform soll also erst 1988 wirksam werden.

Dafür stehen dann noch einmal gut 9 Milliarden Mark bereit. Nimmt man beide Stufen zusammen, so könnte sich zwar eine ansehnliche Verbesserung des progressiven Tarifs er- geben, aber das von Stol- tenberg anvisierte Tarif- modell T 1, das breite Un- terstützung verdient, wird nicht erreicht. Noch ist es nicht möglich, den neuen

Tarif zu bewerten; er liegt nämlich noch nicht vor.

Stoltenberg hat wissen las- sen, daß er den neuen Tarif dem Profil des T 1 anpas- sen werde. Es würde sich also um einen Tarif T 1 mi- nus x Prozent handeln. Da- nach käme es in der ge- samten Progressionszone zu einer spürbaren und nachhaltigen Absenkung der Grenzsteuersätze.

Auf längere Sicht wäre dann der Übergang zu ei- nem linear-progressiven Tarif, also einem Tarif mit gleichmäßig steigenden Grenzsteuersätzen, mög- lich. An diesem Ziel will die Koalition trotz der Abstri- che, die jetzt an den Plä- nen zur Tarifreform vorge- nommen worden sind, festhalten. Man wird se- hen. Die Glaubwürdigkeit der Steuerpolitik der Koali- tion hat bereits durch die verkappte Ergänzungsab- gabe, die Investitionshilfe- Anleihe, gelitten. Sollten nun bei der Tarifreform, die durch die Beschlüsse zur Familienpolitik in der Priorität zurückgestuft worden ist, noch einmal wahlpolitische Überlegun- gen, die als sozial ausge-

briserivi - briseriti mite

SANDO7

eine besonders kostengünstige Hypertonie-Therapie mit nur 1 Dragee täglich.

Sandoz AG Nürnberg

Briserin 0 0 Zusammensetzung: 1 Dragee Briserin enthält: 0,58 mg Dihydroergocristinme- Briserino mite 0 Zusammensetzung: 1 Dragee Briserin mite enthält: 0,4 mg Di- thansulfonat, 5,0 mg Clopamid, 0,1 mg Reserpin. A\ Anwendungsgebiete: Briserin bei allen hydroergocristinmethansulfonat, 2,5 mg Clopamid, 0,05 mg Reserpin. Al Anwendungs- Formen der Hypertonie. Dosierung: Grundsätzlich wird die Therapie mit 1 Dragee täglich gebiete: Briserin mite bei leichteren Formen der Hypertonie und Altershochdruck. G➢ Dosie- begonnen und nur erforderlichenfalls auf 2 oder maximal 3 Dragees erhöht. In den meisten rung: Auch hier wird die Therapie mit 1 Dragee täglich begonnen und gegebenenfalls auf 2-3 Fällen genügt jedoch 1 Dragee täglich. Für Patienten, die weniger als 1 Dragee Briserin pro Dragees täglich erhöht. Werden höhere Dosen benötigt, ist der Übergang auf Briserin ange- Tag benötigen, ist zweckmäßigerweise Briserin mite empfehlenswert. zeigt.

EI Gegenanzeigen: Sulfonamid-Überempfindlichkeit, Coma hepaticum, Niereninsuffizienz mit Anurie, frischer Herzinfarkt und Depression in der Vorgeschichte; ferner therapieresistente Hypokaliämie. Bei Patienten mit schwerer Koronarinsuffizienz und schwerer Zerebralsklerose kommt es ganz besonders darauf an, den Blutdruck nur allmählich zu senken und die Reaktion des Patienten sorgfältig zu überwachen; deshalb ist hier die Dosierung sehr langsam aufzubauen. IR Nebenwirkungen: Vereinzelt kann Magenunverträglichkeit (Übelkeit, Brechreiz) auftreten.

Aufgrund des geringen Reserpingehaltes sind Nebenerscheinungen wie depressive Verstimmungen, Müdigkeit oder "verstopfte Nase" sehr selten. Bei höheren Dosen kann es gelegentlich zu orthostatischen Störungen kommen. Bei Anwendung von Briserin und Briserin mite gegen Ende der Schwangerschaft und während der Stillzeit kann es unter Umständen zu einer Schwellung der Nasenschleimhaut des Neugeborenen und damit zur Behinderung der Atmung kommen. Besonderer Hinweis: Die Behandlung des Bluthochdruckes mit diesem Arzneimittel bedarf der regelmäßigen ärztlichen Kontrolle. Durch individuell auftretende unterschiedliche Reaktionen kann die Fähigkeit zur aktiven Teilnahme am Straßenverkehr oder zum Bedienen von Maschinen beeinträchtigt werden. Dies gilt in verstärktem Maße bei Behandlungsbeginn und Präparatewechsel sowie im Zusammenwirken mit Alkohol.

Weitere Angaben zu Briserin® und Briserin® mite:

E Eigenschaften: Briserin vereint aufgrund seiner Komposition zentrale Blutdrucksenkung mit Adrenosympathikolyse und Natriurese. Durch dieses mehrdimensionale Wirkungsprinzip kommt es zu einer schonenden und dauerhaften Blutdrucksenkung. Gleichzeitig bessert Briserin nachhaltig die typischen Hochdruckbeschwerden wie Kopfschmerz, Schwindel, Ohrensausen, Schlaflosigkeit und führt zu psychovegetativer Entspannung. Durch Kombination der drei Wirkstoffe Dihydroergocristin, Clopamid und Reserpin wird ein synergistischer antihypertensiver Effekt erzielt, wodurch die Dosierung der Einzelkomponenten gering gehalten werden kann. Die Dreierkombination Briserin erweist sich in der blutdrucksenkenden Wirkung den Einzelkompo- nenten und jeder möglichen Zweierkombination überlegen. Zusätzlich bewirkt die Dihydroergocristin-Komponente in Briserin eine Verbesserung der Verträglichkeit, speziell des orthostati- schen Regulationsverhaltens. r. Wechselwirkungen mit anderen Mitteln: Bei gleichzeitigem Alkoholgenuß oder zusätzlicher Verabreichung von Mitteln, die ebenfalls den Blutdruck senken oder zentral dämpfend wirken können, wird die Wirkung von Briserin® und Briserin® mite verstärkt. Bei gleichzeitiger Verabreichung von Antidiabetika ist darauf zu achten, daß eine nicht ausreichende Blutzuckersenkung auftreten kann. Die Wirkung von Lithiumsalzen kann verstärkt werden. Durch Glukokortikoide kann eine vermehrte Kaliumausscheidung erfolgen. Dies ist besonders bei gleichzeitiger Verabreichung von Herzglykosiden zu beachten, da die Glykosidwirkung durch Kaliummangel verstärkt wird. Hinweise: Bei längerer Behandlung mit höheren Dosen ist eine kaliumreiche Ernährung (getrocknete Früchte, Gemüse, Obstsäfte, Fisch, Magerkäse) oder medikamentöse Kaliumzufuhr empfehlenswert. Bei Diabetes mellitus ist bei längerer Verabreichung der Blutzucker-, bei Gichtkranken der Harnsäurespiegel zu kontrollieren.

go Handelsformen: Originalpackungen zu 30 (N1), 50 (N2) und 100 (N3) Dragees DM 20,44; ir Handelsformen: Originalpackungen zu 30 (Ni), 50 (N2) und 100 (N3) Dragees DM 15,25;

30,45 und 51,— sowie Anstaltspackungen. 22,20 und 39,60 sowie Anstaltspackungen.

Alle Angaben nach dem Stand bei Drucklegung, Mai 1984.

2198 (94) Heft 28/29 vom 13. Juli 1984 81. Jahrgang Ausgabe A

(3)

DSR Rahmungsgerät, Ausführung Delux Werkfoto

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

WIRTSCHAFT

FOTOGRAFIE

geben werden, in den Vor- dergrund rücken, so würde schwerwiegend gegen den von Kohl verkündeten Grundsatz verstoßen, daß sich Leistung wieder loh- nen solle. Ziel muß ein lei- stungsgerechter Steuerta- rif bleiben.

Steuererhöhungen

In der Koalitionsvereinba- rung wird festgeschrieben, daß die Steuerentlastung weder durch direkte noch durch indirekte Steuerer- höhungen finanziert wer- den soll. Stoltenberg, der ursprünglich eine massive Erhöhung der Verbrauchs- steuern oder eine Erhö- hung der Mehrwertsteuer um einen Prozentpunkt vorgesehen hatte, war in die letzte Verhandlungs- runde mit dem Vorschlag gegangen, die Versiche- rungssteuer, die Renn-, Wett- und Lotteriesteuer sowie die Tabaksteuer um zusammen 4 Milliarden Mark zu erhöhen. Darüber

hinaus hatte Stoltenberg noch einmal seinen Kata- log zum Abbau von steuer- lichen Vergünstigungen in Höhe von 3 Milliarden Mark eingebracht. Beides ist am Widerstand von Strauß und der FDP ge- scheitert. Aber auch Kohl hatte seine Abneigung ge- gen solche kompensieren- de Steuererhöhungen si- gnalisiert. Für den Abbau von steuerlichen Vergün- stigungen gab es keinerlei Chancen mehr, als sich die Koalition dazu entschloß, die Reform in zwei Stufen anzugehen. Auch war das Klima für solche Korrektu- ren denkbar ungünstig, nachdem die Koalition zu- sätzliche steuerliche Sub- ventionen für die Bauern in Milliardenhöhe beschlos- sen hatte. Damit bleibt der Freibetrag für die Freien Berufe ebenso erhalten wie die Sonderabschrei- bung von zehn Prozent für die kleineren Betriebe oder die steuerliche Be- günstigung der Zuschüsse für Sonn- und Feiertagsar- beit. wst

Kameragurt mit Schnellverschluß

Seit Jahrzehnten ärgern sich die Amateure und Pro- fis über Splentringe und Karabinerhaken, wenn es darum geht, den Kamera- gurt abzunehmen. Der rechts abgebildete Kame- rahaken mit Schnellver- schluß soll jetzt Änderung schaffen. Einfach, schnell und sicher soll sich der Ka- meragurt anbringen und abnehmen lassen (Herstel- ler: Goedecke und Co., Ot- tobrunner Straße 6, 8000 München 83). Orbach

Das DSR Schnellrahmsy- stem von Hama ist beach- tenswert. Die Bedienung ist einfach, die Rahmung geht ungewohnt schnell.

Die Delux-Ausführung ist dem Standardmodell vor- zuziehen, denn sie wird mit Lupe und Beleuchtung geliefert. Das eingebaute Messer sorgt für einen sau- beren Schnitt.

Einfach und schnell anzubrin- gender und abzunehmender Kameragurt Werkfoto

bis die Greifer des Schie- bers fassen. Ein Anfassen des Films ist nicht mehr nötig, denn das Dia wird durch das Gerät in den Rahmen hineingebracht.

Ist der Film zu weit vorge- schoben, können durch Betätigung einer Taste die Greifer ausgerastet wer- den, der Film läßt sich jetzt zurückziehen.

Ein wirklicher Fortschritt

Cassella gut im Geschäft

—Der Pharma-Bereich der Cassella AG, dessen Prä- parate von der Cassella- Riedel Pharma GmbH ver- trieben werden, erzielte 1983 einen Umsatzzu- wachs von 9 Prozent. Da- mit hat dieser Geschäfts- bereich seine Bedeutung weiter ausbauen können und mit 31 Prozent Um- satzanteil erstmals den der Farbstoffe erreicht; der Gesamtumsatz der Cassel- la AG belief sich 1983 auf 460 Millionen DM (Vorjahr:

435). KI Medical-Märkte: aus- sichtsreich — Auf den inter- nationalen medical-Märk- ten sieht die Beiersdorf AG noch große Wachstumsre- serven. Bis 1990 rechnet das Unternehmen mit ei-

ner Verdoppelung des ge- genwärtigen med ical-U m- satzes von 554 Millionen DM (1983). Beiersdorf gilt mit seinen Verbandstoffen, Desinfizientia, Implanta- ten, Kathetern etc. als füh- render Anbieter auf die- sem medizinischen Spe- zialmarkt. Die positive Ent- wicklung der medical-Um- sätze von Beiersdorf wird vor allem in einem Zehn- jahresvergleich deutlich.

So betrug der Anstieg beim Gesamtumsatz 373 Prozent (von 117 Millionen DM in 1973 auf 554 Millio- nen DM in 1983).

Auf dem medical-Sektor arbeiten in Europa rund 900 Unternehmen mit etwa 80 000 Beschäftigten. Das Marktvolumen beträgt et- wa 134 Milliarden DM. KI

Ob mit einem kurzen oder langen Filmstreifen oder gar einem Polachrome gleich aus der Patrone ge- rahmt werden soll, alles ist ebenso einfach wie schnell möglich. Der Film wird in das Gerät eingeschoben

Die Beleuchtung der mat- tierten Kunststoffflächen ist einfach und effektiv.

Zwei Baby-Zellen sorgen für die erforderliche Ener- gie (Hersteller: Hama, Dresdner Straße 3-6, 8855 Monheim) Or

Unternehmensberichte

Ausgabe A 81. Jahrgang Heft 28/29 vom 13. Juli 1984 (97) 2199

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

werks zu fördern, nicht inopportunerweise behelligt werden, es schien sich nicht zu lohnen, so • kurz vor Einführung der erwarteten neuen Justizgesetze noch an

Es geht nicht ohne Privatversicherung Allerdings ist unbestritten, daß es auch in Großbritannien mit sei- nem staatlichen Gesundheitswesen heute nicht mehr gänzlich ohne pri-

Aufbauend auf dem klassi- schen Hebdomadariat, dem Wochendienst eines Lehrers im Internat, der bisher die Leitung des Tagesablaufes für die Gesamtschülerschaft innehatte,

(3) Scheidet ein Kuratoriumsmitglied oder seine Stellvertreterin oder sein Stellvertreter vorzeitig aus, so kann eine Bestellung der Nachfolgerin oder des Nachfolgers nur für den

Die nach dem Suchprinzip und möglichst auf Selbstverwaltungsebene zu in- stallierenden Modellversuche sollten aber immer nach dem Prinzip des sparsamsten Mitteleinsatzes

Wenn er nun de facto über Modellvorhaben und integrierte Versorgungsformen ohne Einbindung der KVen aus- gehöhlt wird, dann wird der Verzicht auf Kampfmaßnahmen zwar

So kommt nämlich beispielsweise das vom Bundesinnenministerium im Juli 1975 mit der Erstellung einer Studie beauftragte "Institut für Re- aktorsicherheit"

Axel Schroeder, Landesvorsitzender der Gemein- schaft Fachärztlicher Berufsverbän- de, die KV Schleswig-Holstein in einem offenen Brief: „Geförderte Leistungen im extrabudgetären