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Archiv "Für Reform der Pflegekostenfinanzierung" (17.06.1976)

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Die Information:

Bericht und Meinung

NACHRICHTEN

Beske:

Approbationsordnung novellieren

Für eine rasche Novellierung der Approbationsordnung für Ärzte hat sich der Vorsitzende des Bundes- fachausschusses für Gesundheits- politik der CDU, Staatssekretär Prof. Dr. med. Fritz Beske, Kiel, ausgesprochen. Das derzeitige Konzept der ärztlichen Ausbildung berge die Gefahr, daß das zwin- gend vorgeschriebene Ausbil- dungsziel nicht erreicht werde.

Die medizinischeAusbildung an den Hochschulen müsse aber gewähr- leisten, die Medizinstudenten wis- senschaftlich auszubilden und sie mit den Grundlagen und Methoden ärztlichen Denkens, Wissens und Handelns — unbeschadet einer späteren möglichen Spezialisie- rung — vertraut zu machen.

Auf den krassen Widerspruch von Ausbildungsordnung und Ausbil- dungsziel hätten wiederholt auch die Medizinstudenten selbst auf- merksam gemacht, betonte Beske im Pressedienst seiner Partei.

Bei der derzeitigen Regelung kon- zentrierten sich die Medizinstuden- ten zu früh auf die Prüfung und spezialisierten sich allzu schnell, indem sie insbesondere die theo- retischen Fächer ganz außer acht ließen und dafür andere Fächer in ihrer Ausbildung überbetonten.

Bei einer Novellierung der Appro- bationsordnung müsse die klini- sche Famulatur zusätzlich zu den bestehenden Famulaturen wieder eingeführt werden. Beske forderte eine stärkere Orientierung aller Fä- cher am Berufsbild des Arztes für Allgemeinmedizin; die Ausweitung der Allgemeinmedizin als Unter- richts- und Prüfungsfach würde zu- dem viele Medizinstudenten mehr als bisher für den Beruf des Allge- meinarztes interessieren. Notwen- dig sei die Einbeziehung der medi- zinischen Psychologie und Soziolo- gie in die Unterrichtsveranstaltun- gen. Außerdem setzte sich der

Staatssekretär für die Kombination von mündlichen und schriftlichen Prüfungen in allen Prüfungsab- schnitten ein. Die Wiedereinfüh- rung der Medizinalassistentenzeit sollte erwogen werden. DUID/DÄ

Nachentrichtung von Beiträgen

Die durch das „Rentenreformge- setz 1972" gegebene Möglichkeit der Nachentrichtung von Beiträgen in die gesetzliche Rentenversiche- rung für den Zeitraum von 1956 bis 1973 ist von vielen Selbständigen und Freiberuflern, darunter auch vielen Ärzten und Zahnärzten, ge- nutzt worden. An die Angestellten- versicherung flossen im Jahre 1972 rund 775 Millionen DM, 1973 rund 640 Millionen DM, 1974 rund 731 Millionen DM und 1975 rund 1,31 Milliarden DM, also insgesamt 3,4 Milliarden DM an Nachentrich- tungsbeiträgen. Bei der Arbeiter- rentenversicherung gingen im glei- chen Zeitraum rund 1,6 Milliarden DM ein.

Arbeiterrentenversicherung und Angestelltenversicherung zusam- men erhielten also rund 5,1 Milliar- den DM an Sonderbeiträgen, die die Finanzlage der Rentenversiche- rungsträger insbesondere im Jahre 1975 stark verbesserte. Wegen der Möglichkeit der Nachentrichtung in Raten werden weitere Milliarden DM bis 1980 erwartet. FW

Für Reform

der Pflegekosten- finanzierung

Einen detaillierten Vorschlag zur Neuordnung der Finanzierung der Pflegekosten in der stationären, teilstationären und ambulanten Versorgung Pflegebedürftiger hat der Bundesvorstand der Arbeiter- wohlfahrt, Bonn, veröffentlicht. Die Arbeiterwohlfahrt schlägt vor, die Finanzierung der Pflegekosten bei Einrichtungen der Altenhilfe in Zu- kunft dreizuteilen, und zwar:

> in Kosten für Wohnraum und Verpflegung, die vom Heimbewoh- ner selbst zu tragen sind, ersatz- weise von Unterhaltsverpflichte- ten beziehungsweise der Sozialhil- fe;

> in Pflegekosten, die von den Krankenkassen zukünftig getragen werden sollten;

I> und in Kosten für sonstige Dienstleistungen, die von den So- zialhilfeträgern zu übernehmen sind.

Die Kosten für häusliche Pflege durch ambulante Dienste sollten dem Vorschlag der Arbeiterwohl- fahrt zufolge ebenfalls von den Krankenkassen getragen werden, soweit dadurch sichergestellt wer- de, daß durch die Gewährung am- bulanter Hilfen die Inanspruchnah- me stationärer Einrichtungen der Altenhilfe vermieden werden kön- ne.

Langfristig soll die gesetzliche Krankenversicherung dazu ver- pflichtet werden, die Kosten der Pflegebedürftigkeit, unabhängig vom Alter des Betroffenen, zu übernehmen. Zur Finanzierung der Pflegekosten im ambulanten und stationären Bereich sollte eine Pflichtversicherung für alle Bürger ohne Rücksicht auf die Höhe des Einkommens eingeführt werden.

Dazu sei es auch erforderlich, die Krankenversicherungsrechtliche Definition des Begriffs „Krankheit"

um den Tatbestand (Lebensrisiko)

„Pflegebedürftigkeit" zu erweitern.

Die Arbeiterwohlfahrt verspricht sich von diesem „verbreiterten Ver- sicherungsangebot" eine Verbes- serung der Behandlung Pflegebe- dürftiger und eine gleichmäßige Fi- nanzierung durch einen einheitli- chen Kostenträger.

Die Bundesregierung hat diesen Vorschlag in der Fragestunde des Bundestages bereits ablehnend be- schieden, weil die derzeitige finan- zielle Lage der Krankenkassen eine volle Kostenübernahme der Pflegeheimkosten durch die Kran- kenversicherung nicht zulasse. DÄ

1658 Heft 25 vom 17.Juni 1976 DEUTSCHES ÄRZTE BLATT

Referenzen

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