Fallpauschalen
Keine höheren Folgekosten
GEK-Studie:
Versorgungsqualität mit DRGs gleich hoch
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ie Umstellung des Vergü- tungssystems auf Fallpau- schalen (DRGs) hat sich bis- lang weder negativ auf die Er- gebnisqualität noch auf die Kosten häufiger Operations- arten ausgewirkt. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Gmünder Ersatzkasse in Zusammenarbeit mit dem In- stitut für Sozialmedizin, Epi- demiologie und Gesundheits- systemforschung (ISEG).Für die Studie wertete das ISEG Routinedaten von Ver- sicherten aus den Jahren 2003 bis 2005 aus, bei denen ent- weder eine Leistenbruch- oder eine Gallenblasenopera- tion durchgeführt worden war.
Beide Diagnosen zählen zu den zehn häufigsten Kranken- hausfällen. Zugleich befragte das Institut Versicherte, die im zweiten Halbjahr 2003 unter dem alten Entgeltsystem chir- urgisch behandelt wurden so- wie solche, deren Operation im zweiten Halbjahr 2004 be- reits nach DRGs abgerechnet wurde. Die Versicherten muss- ten angeben, ob es nach ihrer Operation zu Beschwerden gekommen war und ob sie mit dem Operationsergebnis zu- frieden sind. Zugleich verglich das Institut die Folgekosten für stationäre Behandlungen im ersten Jahr nach der Ope-
ration. Im Ergebnis berich- teten zwar sechs von zehn Pa- tienten nach einer Leisten- bruchoperation und drei von zehn nach Entfernung der Gallenblase über mindestens eine Komplikation. „Trotz- dem weisen die Befragten in beiden Gruppen ein Jahr nach der OP keine Einschränkun- gen in der Lebensqualität auf“, berichtete Studienleite- rin Dr. Eva Maria Bitzer vom ISEG bei der Vorstellung der Ergebnisse in Berlin. Auch die Gesamtkosten ein Jahr nach der Operation unter- scheiden sich bei der Abrech- nung nach DRGs nur mar- ginal von denen im alten Entgeltsystem. Bei Gallen- steinoperationen lagen sie mit DRG-Abrechnung bei 5 775 Euro, ohne DRG-Ab- rechnung betrugen die Kosten 5 614 Euro.
Die Ergebnisse sind Teil des
„GEK-Reports akut-stationä- re Versorgung 2006“. MM
A K T U E L L
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A1928 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 103⏐⏐Heft 28–29⏐⏐17. Juli 2006
Migranten
BÄK unterstützt Grünen-Vorstoß
Gesetzentwurf sieht bei Arztbesuchen Aufhebung der Meldepflicht vor.
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ie Bundesärztekammer (BÄK) hat sich erneut dafür ausgesprochen, den Zu- gang von Ausländern ohne le- galen Aufenthaltsstatus in Deutschland zur ärztlichen Grund- und Notfallversor- gung zu verbessern. Mit dem Gesetzentwurf der grünen Bundestagsfraktion zur Ver- besserung der sozialen Situati- on von Ausländern ohne Auf- enthaltsstatus würden „we- sentliche Forderungen der Ärzteschaft, die diese zuletzt auf dem 109. Deutschen Ärz- tetag in Magdeburg formu- liert hat, umgesetzt“, heißt es in einer Stellungnahme von BÄK-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. med. Christoph Fuchs. Fuchs äußerte sich an- lässlich einer Sachverständi- genanhörung des Innenaus-schusses des Bundestages, die am 26. Juni in Berlin stattfand.
Der Entwurf sieht vor, öf- fentliche Stellen, die Leistun- gen im Rahmen der Kranken- behandlung gewähren, von der Meldepflicht auszuneh- men. Durch diese Regelung wird nach Ansicht der BÄK sichergestellt, dass Migranten Krankenhäuser oder Gesund- heitsämter rechtzeitig aufsu- chen und Anträge zur Ko- stenübernahme bei den Be- hörden stellen können. Die Übermittlung von Daten, wie sie derzeit üblich ist, habe in der Regel die Abschiebung zur Folge. Damit werde die Verpflichtung zur ärztlichen Verschwiegenheit indirekt auf- gehoben, so die BÄK.
Die Vizepräsidentin der BÄK, Dr. med. Cornelia Goesmann, lobte bei der An- hörung den Vorstoß der Grü- nen, medizinische Hilfe nicht unter den Strafbestand der Beihilfe zur illegalen Einreise und zum illegalen Aufenthalt zu stellen. Hiermit werde Rechtssicherheit für Ärzte geschaffen. Die Sachverstän- digen sprachen sich mehrheit- lich für die Annahme des Grünen-Entwurfs aus. MM
Häusliche Pflege
Angehörige unterstützen
Sozialverband will Recht auf berufliche Auszeit.
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er Sozialverband Deutsch- land (SoVD) hat mehr Rechte für die Angehörigen von Pflegebedürftigen gefor- dert. Nach Vorstellungen des SoVD soll es künftig einen ge- setzlichen Anspruch auf eine berufliche Auszeit oder eine vorübergehende Verringerung der Arbeitszeit für pflegende Berufstätige geben. Der Ver- band hat einen entsprechen- den Entwurf für ein Pflege- zeitgesetz vorgelegt.Dem Gesetzentwurf zufol- ge soll ein Arbeitnehmer bis
zu sechs Monate unbezahlt freigestellt werden können.
Eine einmalige Verlängerung für weitere sechs Monate soll außerdem möglich sein. Die Zeit kann nach Vorstellung des Verbandes zur Pflege, zur Organisation einer professio- nellen Versorgung oder zur Sterbebegleitung genutzt wer- den. In dem Entwurf geht der SoVD über die Definition von Pflegebedürftigkeit hin- aus, die die Pflegeversiche-
rung vorsieht. Diese sei zu eng, da sie nur Patienten er- fasse, deren Einschränkungen mindestens über sechs Mo- nate bestünden. Unfallopfer, Senioren nach Reha-Maß- nahmen, Sterbende und De- menzkranke würden so nicht angemessen berücksichtigt.
Der Verband will nun das Gespräch mit den Fraktionen des Bundestages suchen und sich für ein derartiges Gesetz
stark machen. BH
Beruf und Pfle- ge eines An- gehörigen sol- len künftig besser verein- bart werden können.
Operationen an der Gallenblase zählen zu den zehn häufig- sten Eingriffen im Krankenhaus.
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