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Archiv "Doppelter Versicherungsschutz: Teilweise illegal" (23.02.2001)

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Academic year: 2022

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or allem Freunde von Investmentfonds und Aktien weisen oft auf die angeblich niedrigen Ren- diten von Lebensversiche- rungen hin. Dabei hat eine Lebensversicherung durchaus Vorteile. Dies belegt eine Stu- die von Prof. Dr. rer. pol. Peter Albrecht, Universität Mann- heim. Albrecht untersuchte,

ob die Lebensversicherung (im Vergleich zu einer alternati- ven Fondsanlage) eine ange- messene Leistung erbringt und welchen Nutzen der Kunde davon hat.

Stabile und schwankungsarme Nettoverzinsung

Grundlage der Studie waren die Kapitalanlageergebnisse der 30 größten deutschen Le- bensversicherungen sowie die

Renditeentwicklungen von 17 deutschen Investmentfonds.

Albrecht verglich nicht nur die Renditen der einzelnen Produkte, sondern auch de- ren Schwankungen. Das Er- gebnis war wenig überra- schend: Die Nettoverzinsun- gen der Lebensversicherun- gen waren stabil und schwan- kungsarm; Immobilien- und Rentenfonds prä- sentierten sich et- was volatiler, und die Aktienfonds wiesen eine hohe Schwankungsbrei- te mit zum Teil ex- tremen Ausschlä- gen auf. Letztlich konnte eine mode- rate Renditeer- höhung nur durch eine deutliche Ri- sikosteigerung er- kauft werden – das Risiko wuchs stär- ker als die Rendi- te. Einzige Aus- nahme: die Le- bensversicherung.

Sie erwies sich als

„hypereffizientes“

Investment. „Die Kapitalanlage der Lebensversiche- rung bietet ein Rendi-te-Risiko-Verhältnis, das nicht am Kapitalmarkt er- hältlich ist“, urteilt Albrecht.

Die „Risikoadjustierungs- analyse“ zeige, dass die Le- bensversicherung im Vergleich zu Aktien-, Renten- und auch Immobilienfonds die höchste risikobereinigte Rendite er- ziele. Dabei profitierten Ver- sicherungsunternehmen und Kunden gleichermaßen von der Leistung der Lebensver- sicherung, erläutert Albrecht.

Neben der Absicherung im

Todesfall des Hauptverdie- ners, die Fonds von Haus aus nicht leisten könnten, gehöre dazu auch die Sicherheit der Geldanlage für die Altersvor- sorge.

Die Ökonomen unterschie- den zehn Anlegertypen mit unterschiedlichen Risikoprä- ferenzen und konstruierten deren optimales Anleger- portfolio. Ergebnis: Nur der extrem aggressive Anleger kann bei seiner Altersvorsor- ge allein auf Aktien setzen.

Für andere Anlegertypen sind die Lebensversicherung in Kombination mit Fondspro- dukten ein zentrales Element einer auf Effizienz ausge- richteten Altersversorgung, so Prof. Dr. Albrecht. Der Vor- wurf einer unbefriedigenden Performance bei den Lebens- versicherungen sei unbegrün-

det. Rolf Combach

Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 98½½½½Heft 8½½½½23. Februar 2001 [83]

V E R S I C H E R U N G E N

Lebensversicherung

Höchste risikobereinigte Rendite

Bei der Altersvorsorge führt an der Lebensversiche- rung kaum ein Weg vorbei. Dies ist zumindest das Ergebnis einer Studie an der Universität Mannheim.

D

er Gedanke ist ver- lockend. Der „clevere“

Kunde schließt bei meh- reren Versicherungsgesell- schaften eine vergleichbare Police ab und erhält dann im Schadensfall von allen eine Versicherungssumme ausge- zahlt. Ein solches Vorgehen ist zwar teilweise zulässig, in den meisten Fällen jedoch il- legal und führt eventuell zum Verlust des Versicherungs- schutzes. Was ist erlaubt und was nicht ?

Risiko-, Kapitallebens- und Rentenversicherungen dür- fen bei mehreren Gesellschaf- ten und beliebig hoch abge- schlossen werden.

❃ Bei der privaten Kran- kenversicherungist eine dop- pelte Kostenabrechnung un- zulässig und Betrug im Sinne des Strafgesetzbuches.

❃ Keine Grenzen gibt es – abgesehen von speziellen Po-

licen für Kinder – bei Unfall- versicherungen, die im Invali- ditäts- oder Todesfall zahlen.

Das gilt auch für Kranken- haus- und Unfalltagegeld.

❃ Nicht erlaubt sind Über- deckungen bei der privaten Haftpflichtversicherung.

❃ Bei der Berufsunfähig- keitsversicherung darf die Höhe der Rentenzahlung das letzte Nettoeinkommen nach Abzug der gesetzlichen Ren- tenleistung nicht übersteigen.

Im Streitfall gibt es nur die eingezahlte Prämie zurück.

❃ Wer eine Rechtsschutz- versicherung abgeschlossen hat, darf die Kostenübernah- me im Schadensfall nur von einer Versicherung verlangen.

❃ Bei der Hausrat- und Gebäudeversicherungkönnen bis zur Schadenshöhe alle ab- geschlossenen Versicherungen in Anspruch genommen wer-

den. Rolf Combach

Doppelter Versicherungsschutz

Teilweise illegal

Gegen viele Risiken dürfen Versicherungsnehmer nur eine Versicherungspolice abschließen.

Debeka

Beiträge stabil

Die Debeka Krankenver- sicherung wird ihre Beiträge im Jahr 2001 nicht erhöhen.

Dies erklärte Vorstandschef Peter Greisler. Die Entwick- lung der Leistungsausgaben habe zwar parallel zu den Kosten im Gesundheitswe- sen angezogen, durch die er- folgreichen Bemühungen des Unternehmens um Kosten- dämpfung sei jedoch die Bei- tragssatzstabilität gesichert.

Greisler verwies auf die ho- hen Beitragsrückerstattun- gen, die im letzten Jahr von 450 000 Versicherten in An- spruch genommen wurden.

Damit erreiche man ein ko- stenbewusstes Verhalten.rco

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