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Archiv "Glosse: Erste Mahnung" (26.10.1989)

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

S

eit Jahren werden die Aus- bildungsmängel und Miß- stände der aus allen Näh- ten platzenden Hochschulen und Akademischen Lehrkran- kenhäuser, die in den Lehrbe- trieb des harten Numerus-clau- sus-Faches Medizin eingeschal- tet sind, beklagt. Es ist ein Cir- culus vitiosus: Theorielastigkeit des Studiums, Überfrachtung des überlangen Medizinstudi- ums mit praxisirrelevanten Lern- gegenständen, unvermindert an- haltender Andrang bei der Neu- zulassung verschärfen den politi- schen Handlungsdruck, das Me- dizinstudium und die Zulas- sungsbedingungen ebenso wie die Qualitätsanforderungen für die Zulassung zum Arztberuf und zur Niederlassung zu über- prüfen, zu ändern, zu verbes- sern.

Vier Gutachten (davon drei aus Steuermitteln bezahlt) schlummern seit zwei Jahren in den Amtsstuben des für die Re- form des Medizinstudiums zu- ständigen Bundesgesundheits- ministeriums. Gesundheits- und Arbeitsministerium können kei- nen Konsens bei der Umsetzung der „EG-Richtlinie Allgemein- medizin" und bei den Qualitäts- anforderungen finden. Schon

Medizinstudium

Hektischer Stillstand

hoffen ärztliche Berufsverbän- de, daß der Bundeskanzler hier endlich ein Machtwort spricht und in einem Kabinettsbeschluß sich für die Qualitätsanliegen (zusammen mit dem Bundesar- beitsministerium, den Kranken- kassen und der Ärzteschaft) aus- spricht.

Eine Hiobsbotschaft kommt von der jüngsten Gesundheits- ministerkonferenz aus Kiel. Die- se hat die Entscheidung über eine längst überfällige Ände- rung der Kapazitätsverordnung (KapVO) erneut vertagt, weil sich Hamburg (dort ist Prof. In- go von Münch, FDP, Wissen- schaftssenator) querlegt. Plötz- lich wird wieder argumentativ die liberale Fahne hochgehalten.

Aus dem CDU-regierten Kultus- ministerium in Mainz kommt der Hinweis der Föderalisten, daß die Kultusminister der Län- der für das Studium zuständig seien und nicht die Bundesmini-

sterien. Von substantiierten ver- fassungsrechtlichen und gesund- heitspolitischen Argumenten war nichts zu hören. Außer hek- tischem Stillstand auch diesmal wieder in Bonn wie in Kiel:

Denkpausen, Abwarten...

Die Änderung der KapVO ist in der Tat ein schwieriges Un- terfangen, und Ärger gibt es al- lemal. Die Gutachten, die die Länder-Kultusminister offenbar beunruhigt, nennen Zahl und Maß, bemühen sich um unan- greifbare Daten für die (politi- sche) Entscheidungsfindung. Fa- zit: Die Zahl der Medizin-Stu- dienanfänger (heute sind es mehr als 11 600; 80 000 Medizin- studenten sind eingeschrieben!) müßten um mindestens 22 Pro- zent reduziert werden, um den von der Approbationsordnung geforderten Qualitätsstandard zu gewährleisten. Dies bedeutet:

Mit Beginn des Wintersemesters 1989/90 müßten die erwarteten Zulassungen auf rund 9100 re- duziert werden. Bei jährlich rund 11 000 Hochschulabsolven- ten im Fach Medizin läge die Zugangszahl immer noch um 3000 höher, als für den Ersatz- bedarf an ausscheidenden Ärz- ten (6000) zur Versorgung der Bevölkerung erforderlich. HC

Kd

ommen auch Sie erst nach Mahnung an Ihr wohlver-

ientes Honorar? Viel- leicht fällt Ihnen in nächster Zeit auf, daß sich Privatpatien- ten besonders gerne mahnen las- sen — häufiger noch als bisher.

Der Grund könnte in der Zeitschrift „DM" zu finden sein.

In einer der letzten Ausgaben je- nes „privaten Wirtschaftsmaga- zins" hatte nämlich die Redak- tion hundert Geld-Tips für Schlaumeier versammelt.

Tip Nr. 30 lautet so:

„Privatversicherte sollten Arzt- und Krankenhaus-Rech- nungen stets sofort an ihre Kas- se schicken, damit sie möglichst schnell an ihr Geld kommen. Bei einigen Patienten zeigen sich allerdings Gedächtnislücken, wenn es um die Bezahlung des

Glosse

Erste Mahnung

Arztes geht: Die Mediziner ha- ben sich auf längere Wartezeit eingestellt. Schlaumeier beglei- chen das Honorar erst nach der ersten Mahnung."

Am Ende hat der Patient, der erst mal Ihre erste Mahnung abwartet, den Tip gar in Ihrem Wartezimmer gelesen, wo „DM"

als Kunden- pardon: Patienten- dienstleistung ausliegt.

Ein Leser hat uns auf den Tip gebracht und ihn auch gleich kommentiert: „Ich jedenfalls ha- be für mich die Konsequenz ge- zogen, diese Zeitschrift nicht mehr zu beziehen."

Jeder wird nicht gleich so weit gehen wollen. „DM" hat immerhin vorsorglich die Reak- tion des ärztlichen Lesers sei- nerseits als erste Mahnung auf- gefaßt und sich folgendermaßen entschuldigt: „Eigentlich war der Tip 30 vor dem letzten Satz beendet. Über eine sogenannte redaktionelle Längung (das Ge- genteil von Kürzung) ist Herr Schlaumeier in der Korrektur- phase ins Heft gekommen. Ein bedauerliches Versehen, für das wir uns entschuldigen. Wir wer- den deshalb auch in der näch- sten erreichbaren Ausgabe ei- nen entsprechenden Leserbrief abdrucken." Na sowas — da hat versehentlich irgendjemand ei- nen zweifelhaften Ratschlag er- teilt, bloß um die Seite voll zu bekommen. EB

Dt. Ärztebl. 86, Heft 43, 26. Oktober 1989 (1) A-3137

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