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Archiv "Organspende: Erhebliche Bedenken" (09.03.2012)

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A 490 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 109

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Heft 10

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9. März 2012

ORGA NS PENDE

Tausende schwerst- kranke Patienten warten in Deutsch- land auf ein Spen- derorgan (DÄ 48/

2011: „Organspen- de – Einigung auf Entscheidungslösung: Tragfähiger Kom- promiss“ von Gisela Klinkhammer).

O G S

T k w l d 2 d Entscheidungslösun

lich“ vonstatten gehen soll, ohne dass Adressaten unter Druck gesetzt oder gar manipuliert werden. Zwei- tens unterbleibt in Deutschland bei der Information über die Organspen- de regelmäßig der Hinweis auf die wissenschaftlichen Bedenken bezüg- lich des Hirntodkonzepts; zum Bei- spiel hat in den USA die „President’s Commission on Bioethics“ im De- zember 2008 die Gründe, die bislang zur Rechtfertigung des Hirntodkon- zepts angeführt wurden, als irrtüm- lich zurückgewiesen. Das Hauptar- gument, auf dem die Definition be- ruhe, sei empirisch widerlegt („FAZ“, 14. 9. 2010, Nr. 213). Dem- nach kann man den „Hirntod“ nicht mehr als Tod des ganzen Menschen ansehen; damit ist unsere Transplan- tationspraxis infrage gestellt.

Dr. med. Winfrid Gieselmann, 75417 Mühlacker

Erhebliche Bedenken

Die Entscheidungslösung ist sicher besser als eine Widerspruchslösung.

Aber auch bei dem Kompromiss ha- be ich erhebliche Bauchschmerzen – und das aus folgenden Gründen:

Erstens weiß ich nicht, wie ein Ab- fragen der Organspendebereitschaft

„mit einer höheren Verbindlichkeit . . . mit soviel Nachdruck wie mög- demotiviert, dass wir all die erfolg-

reichen und wirksamen Versor- gungsstrukturen, die wir mit großer Überzeugung aufgebaut hatten, wieder aufgeben mussten.

Mit dem Kontingent von zwölf an- tragsfreien Gesprächseinheiten pro Patient(in) könnte das Potenzial der psychotherapeutisch ausgebildeten somatischen Fachärzt(inn)e(n) viel intensiver im Sinne der Pa- tient(inn)en genutzt werden. Die Lücke in der Betreuung psycho - somatischer Patient(inn)en und in der niederschwelligen Betreuung wäre geschlossen, Chronifizierung dadurch in vielen Fällen vermeidbar.

Und kostengünstig wäre die Lösung allemal, da alle Ressourcen bereits vorhanden sind.

Dr. med. Maria J. Beckermann, 50765 Köln

Äpfel mit Birnen verglichen

In ihrem Gutachten zu Formen und Effizienz der ambulanten psycho- therapeutisch/psychosomatischen Versorgung vergleicht die KBV Äpfel mit Birnen, wenn „die psych iatrische Basisversorgung“, die „eine größere Patientenzahl bei geringerem zeitlichen Umfang“

seitens der Fachärzte für Psychia- trie und Psychotherapie und der Nervenärzte leistet, mit der Arbeit Psychologischer Psychotherapeu- ten und der Ärzte mit Zusatztitel Psychotherapie/Psychoanalyse rein fallzahlbezogen aufgerechnet wird und suggeriert wird, dass letztere Gruppe zu wenig Patienten ver- sorgt. Letztere haben schließlich nach dem Facharzt oder Psycholo- gie-Diplom noch eine weitere jah- relange spezifische Zusatzausbil- dung absolviert, die sie – im Unter- schied zur erstgenannten Gruppe – überhaupt dazu berechtigt, psycho- therapeutische Langzeitbehandlun- gen durchzuführen. Damit behan- deln sie dann natürlich auch weni- ger Patienten, nämlich diejenigen, für die diese spezielle Indikation vorliegt.

Wenn Herr Dr. Köhler . . . in den Raum stellt: „Nicht jeder Patient benötige gleich eine langfristige Psychotherapie“, dann wird damit

unterstellt, Psychologische Psycho- therapeuten und Ärzte mit Zusatzti- tel Psychotherapie/Psychoanalyse seien nicht imstande oder willens, eine gebotene Indikation für „nied- rigschwellige Therapieangebote in der spezialisierten fachärztlichen und psychotherapeutischen Versor- gung“ zu stellen. Auch den Gutach- tern, die jede einzelne Langzeit- Psychotherapie überprüft haben, gälte dieser Vorwurf. Wenn in die- sem Zusammenhang von Dr. Köh- ler noch unterstellt wird, „die bes- sere finanzielle Ausstattung der an- tragspflichtigen Richtlinien (82 Euro pro Therapiestunde) könne leicht zu Fehlanreizen führen“, ist das nicht nur diffamierend, sondern prinzipiell unlogisch – denn für Kurzzeit-Psychotherapie gilt das- selbe Honorar. Bei einer Wartezeit von mehreren Monaten auf einen Psychotherapieplatz und gleichem Honorar kann eine unsachgemäße persönliche Vorliebe der Behandler für Langzeit-Psychotherapie nicht ausschlaggebend sein . . .

Herr Dr. Köhler geht aber in sei- nem nivellierenden Vorgehen noch weiter, wenn er meint: „Nach 40 Jahren Richtlinienpsychotherapie muss es gestattet sein zu hinterfra- gen, ob die verankerten Säulen der Verhaltenstherapie, Psychoanalyse

und tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie mit den vorgesehe- nen Kontingenten noch zeitgemäß sind.“ Verhaltenstherapie und Psy- choanalyse beruhen auf fundamen- tal verschiedener wissenschaftli- cher Begründung und darauf auf- bauender Behandlungstechnik und werden sich durch das Verstreichen einiger Jahrzehnte genauso wenig gleich wie Äpfel und Birnen im Verlauf einiger Jahrtausende.

Daraus eine Chimäre bilden zu wollen, wäre ein unsinniger Verlust von begründeter Differenzierung.

Der Tenor ist klar: Gesucht wird ein nivelliertes Berufsbild Psycho- therapeut, der nur noch die drin- gendste Symptombehandlung vor- nehmen soll, während Studien zur Wirksamkeit und langfristigen Kosteneinsparung durch eine gründliche psychotherapeutische Behandlung, die strukturelle Verän- derungen ermöglicht, beharrlich ignoriert werden, weil sie nicht ins Bild angestrebter kurzfristiger Kos- teneinsparung durch Teil- oder Scheinlösungen passen. Patienten mit komplizierten Krankheitsbil- dern würden dabei in ihrem per- sönlichen Leid im Stich gelassen.

Dipl.-Psych. Cornelia Puk, Psychoanalytikerin und Kinderanalytikerin (DPV, IPA),

71083 Herrenberg

B R I E F E

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