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Erlass Nr. 2 Richtlinien der Senatorin für Kinder und Bildung zur Übertragung des Führungsamtes auf Lebenszeit gemäß § 72 BremSchVwG

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Die Senatorin für Kinder und Bildung Freie

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An alle Schulen

der Stadtgemeinde Bremen

An die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Senatorin für Kinder und Bildung Nachrichtlich:

Magistrat der Stadt Bremerhaven

Auskunft erteilt Dr. Meike Winkler Zimmer 713 Tel. 0421 361-98748 Fax 0421 496-98748 E-Mail: meike.winkler

@bildung.bremen.de Datum und Zeichen Ihres Schreibens

Mein Zeichen

(bitte bei Antwort angeben) 122-2

Bremen, 28.06.2016

Erlass Nr.2/2016

Richtlinien der Senatorin für Kinder und Bildung zur Übertragung des Führungsamtes auf Lebenszeit gemäß § 72 BremSchVwG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich mache Sie auf die beigefügten Richtlinien der Senatorin für Kinder und Bildung zur Über- tragung des Führungsamtes auf Lebenszeit gemäß § 72 BremSchVwG aufmerksam. Diese Richtlinien sollen der Transparenz und der Sicherheit im Hinblick auf das Verfahren zur dauer- haften Übernahme von Schulleiterinnen und Schulleitern, deren Amt ihnen zunächst nur auf Probe übertragen worden ist, dienen.

Die Richtlinien sind ab sofort zu beachten.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Rechtsreferat. Wir unterstützen Sie gerne.

Mit freundlichem Gruß Im Auftrag

Gez. Dr. Meike Winkler

Referenzen

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