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Erlass Richtlinien für Schülerwettbewerbe

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Academic year: 2022

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Die Senatorin

für Bildung und Wissenschaft

Freie

Hansestadt Bremen

Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft Rembertiring 8-12 28195 Bremen

An die

Schulen im Lande Bremen

Auskunft erteilt Renate Raschen Zimmer 318a T (04 21) 3 61- 6416 F (04 21) 469 - 6416 E-Mail

Renate Raschen

@Bildung.Bremen.de Datum und Zeichen Ihres Schreibens

Mein Zeichen

(bitte bei Antwort angeben) 20-2

Bremen, 29.06.2015

Erlass Nr. 5/2015

Richtlinien für Schülerwettbewerbe

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Richtlinien für Schülerwettbewerbe vom 12. Januar 2008 (Erlass Nr. 03/ 2008) werden aufgeho- ben. Die Richtlinien für Schülerwettbewerbe in der anliegenden Fassung treten ab sofort in Kraft.

Verändert wurde Punkt 5.2., der die Einbringung von Wettbewerbsleistungen als besondere Lern- leistung in die Abiturprüfung regelt.

Ziffer 5.2. wird wie folgt geändert:

5.2. Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe haben die Möglichkeit, umfassende Leistungen, die sie im Rahmen von Wettbewerben erbracht haben, als „besondere Lernleistung“ nach § 16 AP-V in die Abiturprüfung einzubringen. Hierzu gelten folgende Regelungen:

5.2.1 Die Wettbewerbsleistung muss im Rahmen eines genehmigten Wettbewerbs erbracht werden.

5.2.2 Die Genehmigung eines Wettbewerbs kann bei mehrstufigen Wettbewerben an das Erreichen ausge- wiesener Ebenen des Wettbewerbs gebunden sein.

5.2.3 Die Wettbewerbsleistung ist in der Qualifikationsphase zu erbringen

5.2.4 Die Qualität der Wettbewerbsleistung muss dem Niveau der im Bildungsplan für die Gymnasiale Oberstufe – Qualifikationsphase formulierten fachlichen Kompetenzen der Bezugsfächer entsprechen Eine Liste der genehmigten Wettbewerbe wird auf der Internetseite der Senatorin für Bildung und Wissen- schaft geführt. Auf Antrag können weitere Wettbewerbe genehmigt werden.

Den vollständigen Text der Richtlinien und die Liste der derzeit genehmigten Wettbewerbe finden Sie in der Anlage.

Mit freundlichem Gruß Im Auftrag

gez. Renate Raschen

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