Die Senatorin
für Bildung und Wissenschaft
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Bremen, 29.06.2015
Erlass Nr. 5/2015
Richtlinien für Schülerwettbewerbe
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Richtlinien für Schülerwettbewerbe vom 12. Januar 2008 (Erlass Nr. 03/ 2008) werden aufgeho- ben. Die Richtlinien für Schülerwettbewerbe in der anliegenden Fassung treten ab sofort in Kraft.
Verändert wurde Punkt 5.2., der die Einbringung von Wettbewerbsleistungen als besondere Lern- leistung in die Abiturprüfung regelt.
Ziffer 5.2. wird wie folgt geändert:
5.2. Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe haben die Möglichkeit, umfassende Leistungen, die sie im Rahmen von Wettbewerben erbracht haben, als „besondere Lernleistung“ nach § 16 AP-V in die Abiturprüfung einzubringen. Hierzu gelten folgende Regelungen:
5.2.1 Die Wettbewerbsleistung muss im Rahmen eines genehmigten Wettbewerbs erbracht werden.
5.2.2 Die Genehmigung eines Wettbewerbs kann bei mehrstufigen Wettbewerben an das Erreichen ausge- wiesener Ebenen des Wettbewerbs gebunden sein.
5.2.3 Die Wettbewerbsleistung ist in der Qualifikationsphase zu erbringen
5.2.4 Die Qualität der Wettbewerbsleistung muss dem Niveau der im Bildungsplan für die Gymnasiale Oberstufe – Qualifikationsphase formulierten fachlichen Kompetenzen der Bezugsfächer entsprechen Eine Liste der genehmigten Wettbewerbe wird auf der Internetseite der Senatorin für Bildung und Wissen- schaft geführt. Auf Antrag können weitere Wettbewerbe genehmigt werden.