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Richtlinien zur Sicherheit

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Academic year: 2021

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(1)

Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht

und Gefährdungsbeurteilung

Direktorentagung

Ministerialbeauftragter Obb-West Realschulen

Walter Schreiber

Kommunale Unfallversicherung Bayern

(2)

Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht

TRGS ChemG

Gesetze Verordnungen

Regeln

StrSchV ArbSchG

SprengG

WHG

…..

RöV

GefStoffV

MuSchV OStrV ChemVerbotsV

PSA-BV

TRbA UVVen

DIN EN DIN

…..

DVGW

…..

MuSchG

DIN VDE ProdSG

JArbSchG Naturwissen-

schaftlicher Unterricht:

20 Gesetze und

24 Verordnungen

Beispiel:

UVVen

Zusammenfassung und Interpretation des Regelwerkes für

das Unternehmen Schule

(3)
(4)

Inhalt der RISU

Teil I Verbindliche Regelungen

Teil II Hinweise und Ratschläge

Teil III Anlagen

Arbeitsschutzrecht, Gefahrstoffrecht, …….

Fachbezogene Hinweise zur Tätigkeit im Unterricht

Weitergehende Hinweise zu den Regelungen in Teil I

(5)

Rechtsgrundlage der Gefährdungsbeurteilung

Arbeitsschutzgesetz 1.1.1997

§ 5 Gefährdungsanalyse:

Ermittlung von Gefährdungen

Beurteilung des Gefährdungsrisikos

Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen

§ 6 Dokumentation:

Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung

Maßnahmen des Arbeitsschutzes

Ergebnis der Wirksamkeitsüberprüfung

Unfallverhütungsvorschrift GUV-V A1 Allgemeine Vorschriften

(6)

4.11 sorgt für die regelmäßige Ermittlung und Beurteilung von

Gefährdungen und gesundheitlichen Belastungen unter Beachtung der Richtlinien zum Vollzug des Arbeitsschutzgesetzes im

öffentlichen Dienst des Freistaats Bayern, gemeinsame Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der

Finanzen und des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit vom 13. Oktober 2000, FMBl 2000 S. 308, StAnz 2000 Nr. 45, insbesondere deren Ziffern 1.4 und 2., sowie § 29 Lehrerdienstordnung (LDO).

4. Schulleitung

Der Schulleiter (Art. 57 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen; BayEUG

...

...

KMBek vom 11.12.2002

Sicherheit in der Schule und gesetzliche Unfallversicherung

(7)

Gefahr Mensch

Gefährdung

+

Unfallbegründende Faktoren

U n f a l l

Mängel bei Schutzmaßnahmen Technik

Mensch

Organisation

Gefährdungsermittlung

Entwicklung von Maßnahmen Zusammentreffen von

Gefährdungsbeurteilung

Umsetzung von Maßnahmen Gefährdung Unfallbegründende Faktoren

+

Dokumentation

(8)

Gefährdungsermittlung

Entwicklung von Maßnahmen Gefährdungsbeurteilung

Umsetzung von Maßnahmen

Dokumentation

Prüfung der Wirksamkeit

Gefährdungsanalyse gemäß § 5 ArbSchG

(9)

Technische Maßnahmen

SELV /PELV-System nach DIN VDE 0100-410

Technische Maßnahmen

Unterrichtsraum nach DIN VDE 0100-723

mit berührungsgefährlicher Spannung U > 50 V AC

U > 120 V DC mit nicht berührungsgefährlicher Spannung

U <= 25 V AC U <= 60 V DC

mit Schutz durch Kleinspannung und sicherer Trennung

25 V < U <= 50 V AC 60 V < U <= 120 V DC

Abschnitt 2.2

Abschnitt 2.3

Abschnitt 2.4 Organisatorische Schutzmaßnahmen

• Experimentieren nach DIN VDE 0105-112

Verhaltensmaßnahmen

Experimentieren nach DIN VDE 0105-112 Technische Maßnahmen

vom Netz unabhängige Spannungsversorgung (z.B. Batterie oder Solarmodul) oder

Sicherheitstrenntransformator mit Spannungsbegrenzung auf max. 25 V AC / 60 V DC

Organisatorische Schutzmaßnahmen

geeigneter Versuch

geeignete Geräte und Zubehör

Unterweisung

bis einschließlich Jahrgangstufe 4

bis einschließlich Jahrgangstufe 10

Für Schülerversuche gilt:

Experimentieren mit elektrischer Energie Gefährdungsbeurteilung

(10)
(11)
(12)

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