Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht
und Gefährdungsbeurteilung
Direktorentagung
Ministerialbeauftragter Obb-West Realschulen
Walter Schreiber
Kommunale Unfallversicherung Bayern
Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht
TRGS ChemG
Gesetze Verordnungen
RegelnStrSchV ArbSchG
SprengG
WHG
…..
RöV
GefStoffV
MuSchV OStrV ChemVerbotsV
PSA-BV
TRbA UVVen
DIN EN DIN
…..
DVGW
…..
MuSchG
DIN VDE ProdSG
JArbSchG Naturwissen-
schaftlicher Unterricht:
20 Gesetze und
24 Verordnungen
Beispiel:
UVVen
Zusammenfassung und Interpretation des Regelwerkes für
das Unternehmen Schule
Inhalt der RISU
Teil I Verbindliche Regelungen
Teil II Hinweise und Ratschläge
Teil III Anlagen
Arbeitsschutzrecht, Gefahrstoffrecht, …….
Fachbezogene Hinweise zur Tätigkeit im Unterricht
Weitergehende Hinweise zu den Regelungen in Teil I
Rechtsgrundlage der Gefährdungsbeurteilung
Arbeitsschutzgesetz 1.1.1997
§ 5 Gefährdungsanalyse:
Ermittlung von Gefährdungen
Beurteilung des Gefährdungsrisikos
Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen
§ 6 Dokumentation:
Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung
Maßnahmen des Arbeitsschutzes
Ergebnis der Wirksamkeitsüberprüfung
Unfallverhütungsvorschrift GUV-V A1 Allgemeine Vorschriften
4.11 sorgt für die regelmäßige Ermittlung und Beurteilung von
Gefährdungen und gesundheitlichen Belastungen unter Beachtung der Richtlinien zum Vollzug des Arbeitsschutzgesetzes im
öffentlichen Dienst des Freistaats Bayern, gemeinsame Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der
Finanzen und des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit vom 13. Oktober 2000, FMBl 2000 S. 308, StAnz 2000 Nr. 45, insbesondere deren Ziffern 1.4 und 2., sowie § 29 Lehrerdienstordnung (LDO).
4. Schulleitung
Der Schulleiter (Art. 57 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen; BayEUG
...
...
KMBek vom 11.12.2002
Sicherheit in der Schule und gesetzliche Unfallversicherung
Gefahr Mensch
Gefährdung
+
Unfallbegründende Faktoren
U n f a l l
Mängel bei Schutzmaßnahmen Technik
Mensch
Organisation
Gefährdungsermittlung
Entwicklung von Maßnahmen Zusammentreffen von
Gefährdungsbeurteilung
Umsetzung von Maßnahmen Gefährdung Unfallbegründende Faktoren
+
Dokumentation
Gefährdungsermittlung
Entwicklung von Maßnahmen Gefährdungsbeurteilung
Umsetzung von Maßnahmen
Dokumentation
Prüfung der Wirksamkeit
Gefährdungsanalyse gemäß § 5 ArbSchG
Technische Maßnahmen
• SELV /PELV-System nach DIN VDE 0100-410
Technische Maßnahmen
• Unterrichtsraum nach DIN VDE 0100-723
mit berührungsgefährlicher Spannung U > 50 V AC
U > 120 V DC mit nicht berührungsgefährlicher Spannung
U <= 25 V AC U <= 60 V DC
mit Schutz durch Kleinspannung und sicherer Trennung
25 V < U <= 50 V AC 60 V < U <= 120 V DC
Abschnitt 2.2
Abschnitt 2.3
Abschnitt 2.4 Organisatorische Schutzmaßnahmen
• Experimentieren nach DIN VDE 0105-112
Verhaltensmaßnahmen
• Experimentieren nach DIN VDE 0105-112 Technische Maßnahmen
• vom Netz unabhängige Spannungsversorgung (z.B. Batterie oder Solarmodul) oder
• Sicherheitstrenntransformator mit Spannungsbegrenzung auf max. 25 V AC / 60 V DC
Organisatorische Schutzmaßnahmen
• geeigneter Versuch
• geeignete Geräte und Zubehör
• Unterweisung
bis einschließlich Jahrgangstufe 4
bis einschließlich Jahrgangstufe 10
Für Schülerversuche gilt:
Experimentieren mit elektrischer Energie Gefährdungsbeurteilung