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Bayerisches Ärzteblatt 4/2006 201

Leserforum

Die Verlockungen der Pharmaindustrie

Zum Leitartikel von Dr. Axel Munte in Heft 2/2006, Seite 51

Axel Munte setzt sich für die Einführung ei- ner Positivliste ein und erwähnt die australi- sche Positivliste mit 2500 Arzneimitteln.

2005 hat das Fritz Beske Institut für Gesund- heits-System-Forschung Kiel einen Vergleich der Strukturen und Leistungen des Gesund- heitswesens von 14 Ländern herausgegeben.

Es handelt sich um Australien, Belgien, Dä- nemark, Deutschland, Frankreich, Großbri- tannien, Italien, Japan, Kanada, Niederlande, Österreich, Schweden, Schweiz, USA. Inter- essanterweise haben alle genannten Länder, außer Deutschland, eine Positivliste. Sechs der Länder haben zusätzlich eine Negativ- liste. In Australien umfasst die Positivliste ca. 600 Wirkstoffe in den bereits erwähnten 2500 Arzneimitteln und in Schweden ca.

3800 Arzneimittel. Der Arzneimittelinforma- tionsdienst (AID), eine Datenbank der Uni- versität Heidelberg, listet dagegen für Deutschland 57 000 Arzneimittel auf, die auf dem Markt sind.

Wenn sich die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) für eine Positivliste einsetzen will, ist das zu begrüßen, dann aber bitte ohne

„Schamanenmedizin“ (Erdmann im Deutschen Ärzteblatt, Heft 4/2003). 2002 gab es bereits den Referentenentwurf einer Positivliste mit einem Hauptteil und drei Anhängen, in de- nen Kuhhaut- und Stierhodenextrakte, Feuersalamander und Rinderkleinhirn, Asche, Potenzholz und Blütenstaub, allerlei Steine

und tierische Teile und vieles andere mehr auf 150 Seiten als verordnungsfähig aufgelistet waren. Wenn man die Positivlisten anderer Länder damit vergleicht, machen wir uns weltweit zum Gespött. Munte plädiert für die Einführung eines bundesweiten Arzneimit- telinformationsdienstes für Ärzte.

An unabhängigen Informationen mangelt es eigentlich nicht, sie werden nur nicht ge- nutzt. Die Arzneiverordnungen der Arznei- mittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) hat lediglich eine Auflage von 15 000 Exemplaren bei 300 000 Ärzten. Die AkdÄ wurde übrigens bereits 1911 gegründet als Gegengewicht zur aufkommenden Werbung der Pharmaindustrie. Weitere industrie- und werbeunabhängige Informationsdienste sind die Veröffentlichungen der a-t-Redaktion so- wie die deutsche Ausgabe von Clinical Evi- dence Concise. Ein großer Teil der Arzneimit- tel könnte bei verantwortungsvoller Ver- schreibung eingespart werden. Viele akute selbstlimitierende Krankheitsbilder bedürfen keiner Medikamentation. Bekannte Umsatz- träger werden ohne die erforderliche Risiko- stratifizierung verordnet oder oft in einem Alter, in welchem sie keinen Nutzen mehr bringen. Die Liste ließe sich noch lange fort- führen. Aber wenn Ärzte im Staatsexamen Leserbriefe an:

Redaktion Bayeri- sches Ärzteblatt, Mühlbaurstr. 16, 81677 München

Zu Leserbriefen

Leserbriefe sind uns willkommen. Sie geben die Meinung des Briefschreibers wieder und nicht die der Redaktion. Leider sind die Ver- öffentlichungsmöglichkeiten begrenzt, so- dass die Redaktion eine Auswahl treffen und auch kürzen muss.

Leserbriefe müssen sich auf einen veröffent- lichten Beitrag in einem der vorhergegange- nen Hefte beziehen.

Die Redaktion

zwar in Homöopathie geprüft werden, aber nicht in Klinischer Pharmakologie, braucht man sich über entsprechende Lücken nicht zu wundern.

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichtes ist der Vertragsarzt längst kein freier Beruf mehr. Ihre Freiheit haben die Ärzte kampflos aufgegeben. Aber auch Verantwortung zu tra- gen sind sie nicht mehr bereit. Jüngstes Bei- spiel sind die Empfehlungen der AkdÄ zum Umgang mit den knappen antiviralen Arznei- mitteln unter dem Gesichtspunkt der Vogel- grippe (Deutsches Ärzteblatt, Heft 49/2005).

Es wird zwar betont, dass vorzeitige unkon- trollierte Einnahme das Risiko beschleunigter Resistenzbildungen erhöht oder durch Fehl- dosierungen die prophylaktische Wirkung be- einträchtigt bis verhindert werden kann. Den nahe liegenden Schluss, dass es in der Verant- wortung des Arztes liegen muss, das zu ver- hindern, zieht die AkdÄ daraus aber nicht, sondern überlässt die „Form der Bevorratung“

der „individuellen Entscheidung der nachfra- genden Patienten“. Sie müsste „von diesen geprüft und getroffen werden“. Kein Wort von einer gesellschaftlichen Verantwortung des Arztes.

Rolf Klimm, Arzt, 83093 Bad Endorf

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201.qxp 27.03.2006 13:07 Uhr Seite 201

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