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Presseinformation

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns

Ambulante medizinische Versorgung in Bayern:

KVB und Kassen entwickeln Bedarfsplan weiter

München, 14. Dezember 2016: Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) und die Krankenkassen haben sich kürzlich auf eine Fortschreibung des Bedarfsplans für die ambulante medizinische Versorgung verständigt. Im Rahmen der Fortschreibung wurde der Bedarfsplan nicht nur von der Gestal- tung her überarbeitet, es wurden auch die Mittelbereiche Nürnberg, Fürth und Erlangen geteilt. Aus den drei Mittelbereichen entstehen so die acht neuen hausärztlichen Planungsbereiche Nürnberg, Altdorf bei Nürnberg, Eckental, Fürth, Fürth Land, Erlangen, Höchstadt an der Aisch sowie Neunkirchen am Brand. Ziel der Teilung von Mittelbereichen ist es, die hausärztliche Versor- gung wohnortnah zu gestalten und die Niederlassungsmöglichkeiten besser zu steuern. So entstanden in Bayern innerhalb von drei Jahren aus ursprüng- lich 137 Mittelbereichen mittlerweile über 200 hausärztliche Planungsberei- che. Aus Sicht des Vorstands der KVB sind damit die planerischen Grundla- gen für eine wohnortnahe hausärztliche Versorgung geschaffen. Jetzt gehe es darum die Attraktivität der Tätigkeit als Niedergelassener weiter zu verbes- sern, sodass die theoretischen Planungen mit Leben gefüllt werden können.

Neben der Fortschreibung des Bedarfsplans hat sich der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in seiner Sitzung Anfang Dezember auch mit der allgemeinen Versorgungssituation in Bayern befasst. Die Planungsberei- che mit bestehender Unterversorgung und drohender Unterversorgung wur- den dabei im Detail geprüft. Als positive Entwicklung ließ sich feststellen, dass im Planungsbereich Bad Kissingen für die Fachgruppe der Urologen eine dro- hende Unterversorgung abgewendet werden konnte.

Neu festgestellt hat der Landesausschuss hingegen eine drohende Unterver- sorgung bei den Hausärzten in den Planungsbereichen Essenbach, Hirschaid sowie Moosburg an der Isar. Sofern diese Beschlüsse nicht durch das Baye- rische Gesundheitsministerium beanstandet werden, kann die KVB in diesen Planungsbereichen finanzielle Fördermaßnahmen ausschreiben, um Ärzte in den betreffenden Regionen für die ambulante Versorgung zu gewinnen. Seit Anfang 2014 wurden bayernweit bereits Fördergelder in Höhe von mehr als 3,5 Millionen Euro aus dem von den Krankenkassen und der KVB eingerich- teten Strukturfonds für Fördermaßnahmen in unterversorgten und drohend un- terversorgten Planungsbereichen bewilligt.

Pressestelle der KVB Telefon: 0 89 / 5 70 93 - 2192 Fax: 0 89 / 5 70 93 - 2195 E-Mail: presse@kvb.de Internet: www.kvb.de

KVB

Elsenheimerstraße 39 80687 München

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Presseinformation der KVB vom 14. Dezember 2016 Seite 2

Informationen zu den Förderprogrammen finden Sie auf der Internetseite www.kvb.de in der Rubrik Praxis / Niederlassung / Finanzielle Fördermöglich- keiten.

Zum Hintergrund:

Verantwortlich für den Bedarfsplan für die vertragsärztliche Versorgung in Bayern ist die KVB, die diesen im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen aufstellt und regelmäßig fort- schreibt. Kommt ein Einvernehmen nicht zustande, haben beide Parteien die Möglichkeit, den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Bayern anzurufen, der dann über den Bedarfsplan beziehungsweise die strittigen Teile entscheidet. Die Mitglieder des Landesausschusses sind weisungsun- abhängig. Der Ausschuss setzt sich zusammen aus einem unparteiischen Vorsitzenden, zwei weiteren unparteiischen Mitgliedern sowie jeweils neun Vertretern der Ärzte und der Krankenkassen. Vertreter des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege sowie Patientenvertreter wirken beratend mit. Die aktuelle Fortschreibung des Bedarfsplans steht noch unter dem Vorbehalt der Nicht-Beanstandung durch das Bayerische Gesundheits- ministerium.

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