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Presseinformation

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns

VV der KVB setzt auf konsequente Weiterentwicklung des Bereitschaftsdienstes in Bayern

München, 20. März 2017: Vergangenen Samstag fand die erste reguläre Sit- zung der neu gewählten Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) in München statt. Zentrales Thema war dabei die Weiterentwicklung des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes. Unter der Leitung der VV-Vorsitzenden Dr. Petra Reis-Berkowicz diskutierten die Mitglieder des Gremiums intensiv darüber, wie man den Bereitschaftsdienst zukunftsfähig gestalten und die zum Dienst verpflichteten Ärzte weiter entlasten kann. Fazit:

Es führt kein Weg an der vom Vorstand im Jahr 2013 begonnenen Reform des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Bayern vorbei. Die flächendeckende Um- setzung soll bis Ende nächsten Jahres abgeschlossen sein.

Dr. Wolfgang Krombholz, der Vorstandsvorsitzende der KVB, machte in seiner Rede deutlich, dass die Weiterentwicklung des Bereitschaftsdienstes von zentraler Bedeutung ist, um den dringend notwendigen Nachwuchs für die Praxen zu gewinnen. Letztes Jahr beendeten über 400 Hausärzte in Bayern ihre Praxistätigkeit. Mehr als 80 Arztsitze konnten trotz aufwendiger Suche nach einem Nachfolger nicht mehr besetzt werden. Als Erfolgskriterien, um künftig junge Ärztinnen und Ärzte für die Tätigkeit in eigener Praxis zu begeis- tern, nannte Krombholz eine adäquate Vergütung, einen Schutz vor Regres- sen sowie eine spürbare Verringerung der Dienstbelastung im Bereitschafts- dienst. In Sachen Honorar sei es in den Verhandlungen mit den Krankenkas- sen für das Jahr 2017 gelungen, ein Plus von knapp 3 Prozent - also rund 150 Millionen Euro mehr als im Vorjahr - zu erzielen. Rund ein Fünftel davon sei für den weiteren Ausbau des Bereitschaftsdienstes mit eigenen Bereitschafts- praxen an oder in unmittelbarer Nähe von Kliniken sowie der Einrichtung eines separaten Fahrdienstes vorgesehen. Während der laufenden Pilotphase werde von der KVB kontinuierlich evaluiert, welche Auswirkungen die Neu- strukturierung des Bereitschaftsdienstes in den jeweiligen Regionen habe.

Diese Erkenntnisse fließen laut Krombholz dann in die weitere flächende- ckende Umsetzung ein. Es sei wichtig, lösungsorientiert und mit sachlichen Argumenten aus der Praxis an die Sache heranzugehen. Die vielen konstruk- tiven Verbesserungsvorschläge der diensthabenden Ärzte würden alle inten- siv geprüft.

Der erste stellvertretende Vorstandsvorsitzende Dr. Pedro Schmelz ging in seiner Rede unter anderem auf die besonders förderungswürdigen Leistungen ein, für die die Krankenkassen im Rahmen der Honorarverhandlungen für 2017 rund 20 Millionen Euro bereitstellten. Anschließend stellte er mehrere

Pressestelle der KVB Telefon: 0 89 / 5 70 93 - 2192 Fax: 0 89 / 5 70 93 - 2195 E-Mail: presse@kvb.de Internet: www.kvb.de

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Presseinformation der KVB vom 20. März 2017 Seite 2

aktuelle Änderungen bei der Vergütung vor - von der Abklärungspauschale bei der Behandlung von Notfällen bis zur Videosprechstunde reichte dabei das Spektrum. Dem Sachstandsbericht zur ambulanten spezialfachärztlichen Ver- sorgung (ASV) mit inzwischen sechs berechtigten Teams in Bayern folgte ein Blick auf die Bundesebene. Schmelz plädierte dafür, die Weichenstellung nach der Wahl Anfang März bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung als große Chance der Ärzteschaft vor der anstehenden Bundestagswahl wahrzu- nehmen. Mit der Agenda „KBV 2020“ liege bereits ein Konzept vor, wie die ambulante medizinische Versorgung in Zukunft gesichert werden könne. Als konkrete Forderungen an die Politik nannte Schmelz unter anderem, dass der Leitsatz „ambulant vor stationär“ mit Leben erfüllt werden müsse. „Die Politik muss den Mut aufbringen, den Erhalt wirtschaftlich nicht tragfähiger Kranken- häuser zu überdenken, anstatt diese auf Kosten der ambulanten Vergütung zu sanieren“, so Schmelz. Um das Belegarztsystem zu stärken, sollte diese Form der Versorgung für alle Vertragsärzte möglich sein, damit diese ihre Pa- tienten bei Bedarf auch stationär behandeln können. Schließlich sei insgesamt eine bessere Steuerung der Patienten im System notwendig.

Speziell auf Schwerpunktthemen aus dem psychotherapeutischen Bereich ging Dr. Claudia Ritter-Rupp, die zweite stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KVB, in ihrem Vortrag ein. Zunächst stellte sie die Einzelheiten der ab 1. April 2017 gültigen neuen Psychotherapierichtlinie vor. Zwar könne diese einen flexibleren und schnelleren Zugang der Patienten zur Psychotherapie bedeuten, allerdings wurden die neuen Leistungen auf Kosten der Richtlinien- Psychotherapie eingeführt. Ebenfalls zum 1. April startet auch die Vermittlung von Terminen bei Psychotherapeuten durch die Terminservicestellen der KVen. Problematisch sei dabei, dass die neuen gesetzlichen Vorgaben keine zusätzlichen Kapazitäten schafften. Die psychotherapeutische Bedarfspla- nung entspreche nicht mehr dem tatsächlichen Versorgungsbedarf. Abschlie- ßend ging Ritter-Rupp auf das Thema „Online-Angebote bei der Behandlung psychischer Störungen“ ein. Angesichts einer unüberschaubaren Flut an onli- nebasierten Behandlungsmöglichkeiten für psychische Störungen mit oftmals fragwürdiger Qualität warnte Ritter-Rupp vor einer Gefährdung des vertrau- ensvollen Verhältnisses zwischen Ärzten beziehungsweise Psychotherapeu- ten und deren Patienten. Diese Online-Angebote könnten allenfalls eine Er- gänzung der bereits bestehenden therapeutischen Behandlungsformen dar- stellen. Bei Programmen ohne therapeutische Unterstützung sei der Patient bei Krisen sogar alleine gelassen. Die Online-Anwendungen führten weder zum Abbau von Wartezeiten noch zur Beseitigung der Schwächen in der psy- chotherapeutischen Bedarfsplanung. Der direkte Kontakt zwischen Therapeu- ten, Ärzten und Patienten sei dadurch sicher nicht zu ersetzen.

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