Presseinformation
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
Bedarfsplanung für Ärzte in Bayern:
KVB setzt sich für wohnortnahe Versorgung ein
München, 3. Dezember 2015: Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) und die Krankenkassen haben sich auf eine Fortschreibung des Be- darfsplans verständigt. Damit wird die Bedarfsplanung des hausärztlichen Versorgungsbereichs noch stärker an den regionalen Bedingungen des Flä- chenlandes Bayern ausgerichtet. Im Mittelpunkt der Fortschreibung, die vom Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Bayern Ende November beraten wurde, stand die Teilung zahlreicher Mittelbereiche - also von Pla- nungsbereichen der hausärztlichen Versorgung. Ziel der Teilung von Mittelbe- reichen ist es, die hausärztliche Versorgung wohnortnah zu gestalten und die Niederlassungsmöglichkeiten besser zu steuern.
Bereits Anfang des Jahres hatte die KVB zu den nun geteilten Mittelbereichen Teilungsvorschläge vorgelegt und zahlreiche Rückmeldungen erhalten. Nach ausführlicher Debatte konnte im Landesausschuss Ende November die Tei- lung von 21 Mittelbereichen vereinbart werden. Im Einzelnen sind dies: Bam- berg, Bayreuth, Landshut, Rosenheim, Bad Neustadt an der Saale, Hof, Kul- mbach, Neustadt an der Aisch, Weiden in der Oberpfalz, Amberg, Schwan- dorf, Cham, Straubing, Passau, Regen/Zwiesel, Deggendorf/Plattling, Traun- stein, Freising, Augsburg, Würzburg und Regensburg. Die Fortschreibung des Bedarfsplans steht jedoch noch unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege. Noch keine Einigung konnte für die Teilung der Mittelbereiche in der Metropolregion Nürnberg/Fürth/Erlangen erzielt werden. Hierzu wird es auf Wunsch der KVB weitere Verhandlungen geben.
Neben der Fortschreibung des Bedarfsplans hat sich der Landesausschuss in seiner Sitzung im November auch mit der allgemeinen Versorgungssituation in Bayern befasst. Die Planungsbereiche mit bestehender Unterversorgung und drohender Unterversorgung wurden dabei genauer unter die Lupe ge- nommen. Es ließen sich positive Entwicklungen feststellen: Im Planungsbe- reich Neustadt a. d. Aisch/Bad Windsheim ist für die Fachgruppe der Haut- ärzte aus einer Unterversorgung nun nur noch eine drohende Unterversor- gung geworden. Bei den Hausärzten in den Planungsbereichen Schweinfurt Nord, Spessart und Selb sowie bei den Augenärzten im Landkreis Kitzingen konnte eine drohende Unterversorgung abgewendet werden.
Neu festgestellt wurde hingegen eine drohende Unterversorgung bei den Hausärzten in den Planungsbereichen Eggenfelden-Nord und Lohr am Main sowie bei den HNO-Ärzten im Landkreis Lichtenfels und bei den Kinder- und
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Presseinformation der KVB vom 3. Dezember 2015 Seite 2
Jugendpsychiatern in der Raumordnungsregion Oberfranken-Ost. Sofern diese Beschlüsse nicht durch das Bayerische Gesundheitsministerium bean- standet werden, kann die KVB in diesen Planungsbereichen finanzielle För- dermaßnahmen ausschreiben, um Ärzte hier für die ambulante Versorgung zu gewinnen. Seit Anfang 2014 wurden bayernweit bereits Fördergelder von mehr als 2,6 Millionen Euro aus dem von den Krankenkassen und der KVB eingerichteten Strukturfonds für Fördermaßnahmen in unterversorgten und drohend unterversorgten Planungsbereichen bewilligt.
Informationen zu den Förderprogrammen finden Sie auf der Internetseite www.kvb.de in der Rubrik Praxis / Niederlassung / Finanzielle Fördermöglich- keiten.
Zum Hintergrund:
Verantwortlich für den Bedarfsplan für die vertragsärztliche Versorgung in Bayern ist die KVB, die diesen im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen aufstellt und regelmäßig fort- schreibt. Kommt ein Einvernehmen nicht zustande, haben beide Parteien die Möglichkeit, den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Bayern anzurufen, der dann über den Bedarfsplan beziehungsweise die strittigen Teile entscheidet. Die Mitglieder des Landesausschusses sind weisungsun- abhängig. Der Ausschuss setzt sich zusammen aus einem unparteiischen Vorsitzenden, zwei weiteren unparteiischen Mitgliedern sowie jeweils neun Vertretern der Ärzte und der Krankenkassen. Vertreter des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege sowie Patientenvertreter wirken beratend mit.