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Presseinformation

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns

KVB und Krankenkassen verabschieden neuen Bedarfsplan für die ambulante Versorgung

München, 1. Juli 2013: Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) hat gemeinsam mit den bayerischen Krankenkassen die Basis geschaffen, um den Bedarf an ärztlichen und psychotherapeutischen Praxen im Freistaat künftig genauer planen und steuern zu können. Mitte Juni haben sich KVB und Krankenkassen auf einen neuen Bedarfsplan für die ambulante ärztliche Versorgung in Bayern geeinigt. Dieser legt fest, wie viele Vertragsärzte und -psychotherapeuten sich jeweils in einer Region niederlassen dürfen. Der Anlass, die Bedarfsplanung neu anzugehen, war die im Dezember 2012 neu gefasste Bedarfsplanungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).

„Die neue Bedarfsplanung bietet uns mehr regionale Gestaltungsmöglichkei- ten, von denen wir auch Gebrauch gemacht haben. Sie kann dazu beitragen, künftig die Versorgungsrealität besser abzubilden und Versorgungsengpässe zu identifizieren“, so die Einschätzung des Vorstands der KVB, Dr. Wolfgang Krombholz, Dr. Pedro Schmelz und Dr. Ilka Enger. Strukturelle Probleme des eklatanten Nachwuchsmangels in der ambulanten Versorgung würden durch die neue Bedarfsplanung jedoch nicht behoben. Zudem stelle der Bedarfsplan eine „Momentaufnahme“ dar und müsse kontinuierlich weiterentwickelt wer- den. So führten etwa die entsprechenden Bundesvorgaben bei der Festle- gung der Planungsbereiche für die hausärztliche Versorgung in Bayern teil- weise zu unbefriedigenden Ergebnissen. Außerdem seien in Zukunft stärker Aspekte wie etwa die Bevölkerungsentwicklung vor Ort oder die Altersstruktur der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten zu berücksichtigen. Die ambulante Versorgung wird künftig in die vier Versorgungsebenen hausärztli- che Versorgung, allgemeine fachärztliche Versorgung sowie spezialisierte und gesonderte fachärztliche Versorgung aufgeteilt.

Für die hausärztliche Versorgung wird die Bedarfsplanung grundsätzlich kleinräumiger gestaltet. Aus bisher 79 bayerischen Planungsbereichen wer- den künftig 138 Planungsbereiche. Grundlage der Planung ist dabei die Raumordnungsgröße der Mittelbereiche. Diese weisen allerdings in ihrer Ausdehnung zum Teil große Unterscheide auf. In einzelnen Regionen ist daher eine Aufteilung in kleine Planungsbereiche notwendig und sinnvoll – insbesondere, wenn der auf Bundesebene festgelegte Planungsbereich eine Ausdehnung von mehr als 30 Kilometer hat und gleichzeitig eine heterogene Versorgungsdichte aufweist. Als erster Schritt im kontinuierlichen Prozess der regionalen Gestaltung ist deshalb für die hausärztliche Versorgung der unterfränkische Mittelbereich Haßfurt in die zwei Planungsbereiche Haßfurt und Ebern geteilt worden.

Nicht nur hinsichtlich des Zuschnitts der hausärztlichen Planungsbereiche, auch hinsichtlich der Zahl der zuzulassenden Hausärzte müssen die allge-

Pressestelle der KVB Telefon: 0 89 / 5 70 93 - 2192 Fax: 0 89 / 5 70 93 - 2195 E-Mail: presse@kvb.de Internet: www.kvb.de

KVB

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Presseinformation der KVB vom 1. Juli 2013 Seite 2

meinen Vorgaben des G-BA in Berlin noch an die bayerische Versorgungs- realität angepasst werden. Denn rein rechnerisch hat sich die Zahl der mög- lichen Neuzulassungen von Hausärzten im Zuge der neuen Bedarfsplanung bayernweit um insgesamt knapp 80 Sitze reduziert – obwohl der Hausärzte- mangel längst Fakt ist und von den Bürgern dort auch entsprechend wahr- genommen wird. Dies gilt sowohl für ländliche Räume als auch für statistisch als regel- oder sogar überversorgt geltende Städte, da hier teilweise Haus- ärzte in die Bedarfsplanungsstatistik eingerechnet werden, die das Spektrum des hausärztlichen Versorgungsauftrages nur partiell oder in geringem Um- fang anbieten. Der Vorstand der KVB begrüßt daher besonders, dass Ärzte- schaft und Krankenkassen vor Ort mit der neuen Bedarfsplanung wesentlich mehr regionale Steuerungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, um dem lokalen Versorgungsbedarf künftig besser entsprechen zu können. Auch der Bayerische Gesundheitsminister Dr. Marcel Huber hat die Unterstützung der Bayerischen Staatsregierung zugesagt, damit die hausärztliche Versorgung im Zuge der neuen Bedarfsplanung in Bayern passgenau – und, wo nötig, über die Bundesvorgaben hinausgehend – gestaltet werden kann.

Für die allgemeine fachärztliche Versorgung etwa durch Augenärzte, Frau- enärzte, Orthopäden oder Psychotherapeuten ändert sich hinsichtlich der Zahl (79) und Art (Stadt- und Landkreise) der Planungsbereiche nichts. Bei der Beplanung werden die Mitversorgungseffekte der einzelnen Planungsbe- reiche berücksichtigt, um damit den besonderen Gegebenheiten im ländli- chen und städtischen Raum Rechnung zu tragen. Die Zahl der möglichen Neuzulassungen im Bereich der allgemeinen fachärztlichen Versorgung hat sich mit der neuen Bedarfsplanung bayernweit um insgesamt 343 Sitze – davon rund 250 Psychologische Psychotherapeuten – erhöht. Hier zeigt die neue Bedarfsplanung den bereits bestehenden Fachärzte- und Psychothe- rapeutenmangel in Bayern auf.

Facharzt-Spezialisten wie zum Beispiel Anästhesisten, Radiologen oder Fachinternisten werden nach der neuen Bedarfsplanungsrichtlinie auf bay- ernweit 18 Planungsbereiche – die sogenannten Raumordnungsregionen – aufgeteilt. Dies betrifft auch die Gruppe der Kinder- und Jugendpsychiater, welche neu in die Bedarfsplanung aufgenommen wurden. Diese Raumord- nungsregionen sind eine Einteilung der bayerischen Regionen hinsichtlich wirtschaftlicher und infrastruktureller Verflechtungen und finden nun erstmals in der ärztlichen Bedarfsplanung Anwendung. Hier gibt es künftig bayernweit 26,5 Sitze zur Neuzulassung.

Die gesonderte fachärztliche Versorgung durch Fachgruppen mit zumeist wenig direktem Patientenkontakt wie etwa Laborärzte, Pathologen oder Hu- mangenetiker, die bisher gar nicht der Bedarfsplanung unterlagen, wird auf Ebene der gesamten KV-Region beplant.

Insgesamt werden durch die neue Bedarfsplanung für ganz Bayern 289 Sitze mehr zur Neuzulassung ausgewiesen als unter den Bedingungen der alten Bedarfsplanung.

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