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FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT AMTSBLATT

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A M T S B L A T T

FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT

Gemeinsam herausgegeben vom Landkreis und der Stadt Eichstätt 85071 Eichstätt Druck: Hausdruck Landratsamt

Freitag, 29. Dezember Nr. 52 2006

I n h a l t :

219 Beteiligungsbericht 2006 des Landkreises Eichstätt

220 Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2007 und öffentliche Auflage des Haushaltsplanes des Schulverbandes Nassenfels 221 Vorhaben- u. Erschließungsplan Nr. 35 „2. Erweiterung

Neuhartshöfe“ und 12. Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich im Rahmen eines Parallelverfahrens;

222 Aufgebot von Sparkassenbüchern (Sparkasse Eichstätt)

Bekanntmachungen des Landratsamtes

219 Beteiligungsbericht 2006 des Landkreises Eichstätt Der Landkreis Eichstätt erstellt jährlich einen Bericht über seine Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts.

Der Beteiligungsbericht 2006 liegt gem. Art. 82 Abs. 3 Satz 5 LKrO im Landratsamt Eichstätt, Residenzplatz 1, Zimmer 108, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

Eichstätt, den 27.12.2006 gez. Dr. B i t t l , Landrat

Bekanntmachungen anderer Behörden

Schulverband Nassenfels

220 Bekanntmachung der Haushaltssatzung und öffentliche Auflage des Haushaltsplanes des Schulverbandes Nassenfels nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde für das Haushaltsjahr 2007

I.

Auf Grund der Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes – BaySchFG -, sowie der Art. 35 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit – KommZG – sowie der Art. 63 ff der Gemeinde- ordnung – GO – erläßt der Schulverband folgende Haushaltssatzung

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit 179.680,00 € im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.680,00 € ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs- maßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4 Schulverbandsumlage

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlage- soll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2007 auf 126.090,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Verwaltungsumlage).

Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wir die maß- gebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2006 auf 200 Verbandsschüler festgesetzt.

Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 630,45 € festgesetzt.

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlage- soll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2007 auf 4.000,00 € festgesetzt.

Das Verhältnis der Aufteilung wird mit 63 % für den Markt Nassenfels zu 37 % für die Gemeinde Egweil festgesetzt.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 25.000,00 € fest- gesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2007 in Kraft.

II.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen während des ganzen Jahres für die Dauer ihrer Gültigkeit in der Verwaltungs- gemeinschaft Nassenfels, Schulstraße 9, 85128 Nassenfels, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf.

Nassenfels, den 27.12.2006

gez. H u s t e r e r 1. Schulverbandsvorsitzender

Markt Gaimersheim

221 Vorhaben- u. Erschließungsplan Nr. 35 „2. Erweiterung Neuhartshöfe“ und 12. Änderung des Flächennutzungs- planes in diesem Bereich im Rahmen eines Parallel- verfahrens;

1. Bekanntmachung des Aufstellungs- / Änderungsbeschlusses Der Marktgemeinderat hat am 13.12.2006 beschlossen, den Vorhaben- u. Erschließungsplan Nr. 35 „2. Erweiterung Neuharts- höfe“ aufzustellen und den gültigen Flächennutzungsplan in diesem Bereich im Rahmen eines Parallelverfahrens zu ändern.

Der Geltungsbereich des Aufstellungs- u. Änderungsverfahrens umfasst die Fl. Nr. 2077/2 sowie Teilflächen der Fl. Nrn. 2077, 2077/1 und 2077/61 der Gemarkung Gaimersheim und liegt südlich der Gemeindestraße (Fl. Nr. 2077/10) und westlich der Staatsstraße St 2335 (Fl. Nr. 860/52) im Bereich des „Lana-Grossa-Kreisels“.

(2)

Amtsblatt für den Landkreis und die Stadt Eichstätt Nr. 52 vom 29. Dezember 2006 Seite: 2

2. Plandarlegung

Der zur Überplanung anstehende Bereich ist derzeit im Flächen- nutzungsplan als Sondergebiet und Gewerbegebiet sowie Grün- und Straßenflächen ausgewiesen. Mit der Änderung des Flächennutzungs- plans wird der Bereich in ein Sondergebiet Möbelmarkt umgewandelt.

3. Beteiligung der Öffentlichkeit

Für die Aufstellung des Bebauungsplans sowie die Änderung des Flächennutzungs-plans ist die frühzeitige Beteiligung der Öffent- lichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Zur Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung findet am

Donnerstag, den 25. Januar 2007 um 16.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche Unterrichtung gem.

§ 3 Abs. 1 BauGB statt.

Weitere Gelegenheit zu Äußerungen und Erörterung der Planung besteht während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus Gaimers- heim, Bauverwaltung, Zimmer 13, 1. Stock.

Gaimersheim, 28.12.2006 gez. K n a p p , 1. Bürgermeister

Sparkasse Eichstätt

222 Aufgebot von Sparkassenbüchern

Gemäß Art. 36 AGBGB ergeht hiermit auf Antrag der nach- stehend aufgeführten Antragsteller an den Inhaber des jeweiligen Sparkassenbuches die Aufforderung, seine Rechte unter Vorlage der Urkunde binnen drei Monaten bei der Sparkasse Eichstätt anzu- melden. Wird die Urkunde innerhalb dieser Frist nicht vorgelegt, so wird das jeweilige Sparkassenbuch durch Beschluss des Vorstandes für kraftlos erklärt.

Antragsteller: Sparbuchnummer:

Kornprobst Helmut 10094019, 10405322

Eichstätt, 22.12.2006

Der Vorstand der Sparkasse Eichstätt H o l l w e c k S c h l am p

Referenzen

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