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FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT AMTSBLATT

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A M T S B L A T T

FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT

Gemeinsam herausgegeben vom Landkreis und der Stadt Eichstätt 85071 Eichstätt Druck: Hausdruck Landratsamt

Dienstag, 30. Dezember Nr. 1/2009 2008

I n h a l t :

1 Haushaltssatzung des Schulverbandes Böhmfeld-Hitzhofen für das Haushaltsjahr 2009

2 Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Schulverbandes Gaimersheim -Hauptschule- für das Haushaltsjahr 2009 und öffentlichen Auflage des Haushaltsplanes

3 Satzungsänderung sowie Haushaltssatzung Haushaltsplan 2008 des Zweckverbandes Naturschutzgroßprojekt Altmühlleiten 4 Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2008 nach Vorlage bei

der Rechtsaufsichtsbehörde (Wasser- und Bodenverband Obere Schutter)

Bekanntmachungen anderer Behörden

Schulverband Böhmfeld-Hitzhofen

1 Haushaltssatzung des Schulverbandes Böhmfeld-Hitz- hofen für das Haushaltsjahr 2009

Auf Grund des Art. 9 Abs. 7 und 9 Bay. Schulfinanzierungsgesetz sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird hiermit festge- setzt; er schließt

im V e r w a l t u n g s h a u s h a l t

in den Einnahmen und Ausgaben mit 147.550,-- € und

im V e r m ö g e n s h a u s h a l t

in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.600,-- € ab.

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4 a) Verwaltungsumlage Umlage nach der Schülerzahl:

Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs (Umlage-Soll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaus- halt wird auf 105.750,-- € festgesetzt. Dieser ungedeckte Bedarf wird nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulver- bandes umgelegt. Die Verbandsschule wurde bis zum 1. Oktober 2008 von insgesamt 235 Verbandsschülern (ohne Gastschüler) besucht. Die Verwaltungsumlage beträgt somit je Verbandsschüler 450,-- €.

b) Investitionsumlage Umlage nach der Schülerzahl:

Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs (Umlage-Soll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird auf 5.000,-- € festgesetzt. Dieser ungedeckte Bedarf wird nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt. Die Verbandsschule wurde bis zum 1. Oktober 2008 von insgesamt 235 Verbandsschülern (ohne Gastschüler) besucht. Die Investitionsumlage beträgt somit je Verbandsschüler 23,829787 €.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 10.000,-- € festge- setzt.

§ 6 -/-

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2009 in Kraft.

Hitzhofen, den 11. Dezember 2008 gez. Andreas D i r r ,

Vorsitzender des Schulverbandsausschusses

Schulverband Gaimersheim

2 Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Schul- verbandes Gaimersheim -Hauptschule- für das Haus- haltsjahr 2009 und öffentlichen Auflage des Haushalts- planes

Auf Grund der Art. 9 des Bayer.Schulfinanzierungsgesetzes- BaySchFG-, Art. 40 KommZG sowie Art. 63 ff. der Gemeinde- ordnung erläßt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird hiermit fest- gesetzt; er schließt im

Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit 648.417,00 EURO und im

Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit 148.200,00 EURO ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

(2)

Amtsblatt für den Landkreis und die Stadt Eichstätt Nr. 1/2009 vom 30. Dezember 2008 Seite: 2

§ 4 Schulverbandsumlage

(1) Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Um- lagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2009 auf 454.218,00 € festesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Verwaltungsumlage).

(2) Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maß- gebende Schülerzahl nach dem Stand vom 1.Oktober 2008 auf 411 Verbandsschüler festgesetzt.

(3) Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 1.105,15 € festgesetzt.

(4) Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Um- lagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2009 auf 38.200,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler der Mitglieder des Schulverbandes umge- legt (Investitionsumlage).

(5) Der Berechnung der Investitionsumlage wird die Schüler- zahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2008 mit insgesamt 411 Ver- bandsschülern zu Grunde gelegt.

(6) Die Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 92,9440 € festgesetzt.

§ 5

Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.Januar 2009 in Kraft.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit den Anlagen liegen während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle des Schulver- bandes im Rathaus Gaimersheim, Zimmer 3, innerhalb der allge- meinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit.

Gaimersheim, den 29.12.2008 Schulverband Gaimersheim

gez. S c h e l s , Schulverbandsvorsitzender

Zweckverband Naturschutzgroßprojekt Altmühlleiten

3 Satzungsänderung sowie Haushaltssatzung und Haus-

haltsplan 2008

Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 29.10.2008 eine Änderung der Satzung beschlossen. Diese wurde im Ober- bayerischen Amtsblatt Nr. 23 vom 28.11.2008 auf Seite 171 bekannt gemacht

Zudem wurde für das Haushaltsjahr 2008 die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan beschlossen. Diese wurde im Oberbayerischen Amtsblatt Nr. 24 vom 12.12.2008 auf Seite 178 bekannt gemacht.

Wasser- und Bodenverband Obere Schutter

4 Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2008 nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde

I.

Auf Grund der §§ 10 und 21 der Verbandssatzung und der Art. 34 Abs. 2 Nr. 3 und Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung hat der Wasser- und Bodenverband am 19.11.2008 folgende Haus- haltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 beschlossen, die hiermit gemäß Art. 24 Abs. 1, Art. 40 Abs. 1 KommZG in Verbindung mit Art. 65 Abs. 3 GO bekanntgemacht wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 wurde festgesetzt;

er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit 9.590 € und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.180 € ab.

§ 2

Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt werden nicht aufgenommen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4 Umlagen werden nicht erhoben.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000 € festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2008 in Kraft.

II.

Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

III.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes in 85072 Eichstätt, Ostenstraße 31 a, innerhalb der allgemeinen Geschäfts- stunden zur Einsicht auf.

Wellheim, 29. Dezember 2008

gez., B u r z l e r , Verbandsvorsitzender

Referenzen

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