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FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT AMTSBLATT

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FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT

Gemeinsam herausgegeben vom Landkreis und der Stadt Eichstätt 85071 Eichstätt Druck: Hausdruck Landratsamt

Freitag, 15. Januar Nr. 02 2021

I n h a l t:

5 Bekanntmachung der Haushaltssatzung

des Zweckverbandes Gymnasium Gaimersheim für das Haushaltsjahr 2021

6 Bekanntmachung der Haushaltssatzung und öffentlichen Auflage des Haushaltsplanes des Schulverbands Lenting nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde.

7 Bekanntmachung der Haushaltssatzung

des Schulverbandes Pförring (Landkreis Eichstätt) für das Haushaltsjahr 2021

Bekanntmachungen des Landratsamtes

5 Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverban- des Gymnasium Gaimersheim für das Haushaltsjahr 2021

I.

Auf Grund des § 18 der Verbandssatzung und des Art. 26 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern er- lässt der Zweckverband Gymnasium Gaimersheim folgende Haus- haltssatzung:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf je 883.600 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf je 190.000 € festgesetzt.

§ 2

Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt werden nicht aufgenommen.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermö- genshaushalt wird auf 0 € festgesetzt.

§ 4

(1) Die Höhe des durch sonstige Einnahmen im Verwaltungshaushalt nicht gedeckten Bedarfs, der nach den einschlägigen Bestimmun- gen auf die Mitglieder des Zweckverbandes umgelegt werden soll (Betriebskostenumlage), wird auf 818.720 € (Umlagesoll) festge- setzt.

(2) Die Höhe des durch sonstige Einnahmen im Vermögenshaushalt nicht gedeckten Bedarfs, der nach den einschlägigen Bestimmun- gen auf die Mitglieder des Zweckverbandes umgelegt werden soll (Investitionsumlage), wird auf 190.000 € (Umlagesoll) festgesetzt.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000 € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft.

II.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gem. Art. 40 Absatz 1 KommZG und Art. 65 Absatz 3 GO bis zur nächsten amtli- chen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich bei der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Gymnasium Gaimersheim im Landratsamt Eichstätt, Residenzplatz 1, Zimmer 110, 85072 Eichstätt, während der allgemeinen Geschäftszeiten zur Einsicht bereit.

Eichstätt, den 14.01.2021

Zweckverband Gymnasium Gaimersheim

gez.

Alexander Anetsberger Verbandsvorsitzender

Bekanntmachungen der Stadt Eichstätt

- keine Bekanntmachungen -

Bekanntmachungen anderer Behörden

6 Bekanntmachung der Haushaltssatzung und öffentlichen Auflage des Haushaltsplanes des Schulverbands Lenting nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde.

Aufgrund der Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes – BaySchFG – Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Zusammen- arbeit – KommZG – und Art. 63 ff. der Gemeindeordnung – GO - erlässt der Schulverband Lenting folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt;

er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.180.800 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 237.500 € ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnah- men sind nicht vorgesehen.

A M T S B L A T T

(2)

Amtsblatt für den Landkreis und die Stadt Eichstätt Nr. 2 vom 15.01.2021 Seite: 2

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umla- gesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaus- halt wird für das Haushaltsjahr 2021 auf 785.500 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschü- ler auf die Mitglieder des Schulverbands umgelegt (Verwal- tungsumlage).

2. Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßge- bende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2020 auf 419 Verbandsschüler festgelegt.

3. Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 1.874,702 € festgesetzt.

4. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umla- gesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaus- halt wird für das Haushaltsjahr 2021 auf - € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbands umgelegt (Investitionsumlage).

5. Für die Berechnung der Investitionsumlage wird die Schüler- zahl nach dem Stand 01. Oktober 2020 mit insgesamt 419 Verbandschüler zu Grunde gelegt.

6. Die Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 0,000 € festgelegt.

§ 5

Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft.

Lenting, 07.01.2021

gez. Christian Tauer Schulverbandsvorsitzender

Die Haushaltssatzung wird hiermit gemäß Art. 25 Abs. 1 KommZG, Art.

65 Abs. 3 GO amtlich bekannt gemacht. Gleichzeitig werden die Haus- haltssatzung und der Haushaltsplan für die Dauer ihrer Gültigkeit in der Gemeindeverwaltung Lenting, Rathausplatz 1, 85101 Lenting, Zimmer 13, öffentlich aufgelegt.

Lenting, 07.01.2021

gez. Christian Tauer Schulverbandsvorsitzender

7 Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Schulver- bandes Pförring (Landkreis Eichstätt) für das Haushalts- jahr 2021

I.

Die Schulverbandsversammlung hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 30.11.2020 die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2021 und Finanz- planung des Schulverbandes Pförring samt ihren Anlagen beschlossen.

Die nachfolgende Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt ge- macht. Der Haushaltsplan des Schulverbandes Pförring für das Haus- haltsjahr 2021 liegt in der Zeit vom 18.01.2021 bis 22.01.2021 bei der Verwaltungsgemeinschaft Pförring, Marktplatz 1, 85104 Pförring, 1.

Stock, Zimmer 1.1, zu den allgemeinen Geschäftszeiten öffentlich auf.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen außerdem während des ganzen Jahres zu den allgemeinen Geschäftszeiten zur Einsicht- nahme bereit.

II.

Auf Grund der Art. 9 Abs. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgeset- zes (BayschFG), Art. 27 Abs. 1 Gesetz der Kommunalen Zusammenar- beit (KommZG) sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt;

er schließt

im Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 1.199.170,00 €

im Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 144.200,00 €

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögens- haushalt wird auf 0,00 € festgesetzt.

§ 4

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Aufgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haus- haltsjahr 2021 auf 941.820,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Ver- bandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Verwal- tungsumlage).

Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen im Vermögenshaushalt nicht gedeckten Bedarfs (Umlagesoll), der nach den einschlägigen Bestimmungen auf die Mitglieder des Schulverbands umgelegt werden soll (Investitionsumlage), wird auf 131.400,00 € festgesetzt.

Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01.10.2020 auf 274 Verbandsschüle- rinnen und –schüler festgesetzt.

Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschülerin bzw. -schüler auf 3.437,299 € festgesetzt.

Eine Investitionsumlage beträgt je Verbandsschülerin bzw. –schüler 479,562 €.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in Kraft.

Pförring, den 12.01.2021 SCHULVERBAND PFÖRRING

gez. Müller

1. Schulverbandsvorsitzender

Referenzen

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