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Weihnachts- und Neujahrsgrüße 2011/2012 von Landrat Anton Knapp FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT AMTSBLATT

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FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT

Gemeinsam herausgegeben vom Landkreis und der Stadt Eichstätt 85071 Eichstätt Druck: Hausdruck Landratsamt

Freitag, 23. Dezember Nr. 51 2011

Weihnachts- und Neujahrsgrüße 2011/2012 von Landrat Anton Knapp

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

das Weihnachtsfest und der Jahreswechsel kommen unaufhaltsam auf uns zu. Betriebsamkeit und Hektik bestimmen zwar derzeit noch unser Tun, wir alle freuen uns aber bereits auf den Hl. Abend sowie die Zeit der Besinnung und Stille.

Mit Dankbarkeit können wir auf Erreichtes und eine gute Beschäftigungssituation zurückblicken. Die Arbeitslosenquote ist mit 1,0 Prozent auf historischem Tiefstand und nach wie vor die niedrigste in ganz Deutschland. Das hilft mit, den sozialen Frieden in unserem Landkreis zu erhalten und das Gemeinschaftsgefühl zu stärken.

Dank der soliden Finanzpolitik unserer Kreiskämmerei konnte die Infrastruktur im Bereich Schulen, Kliniken, Tourismus und Verkehrswege zielstrebig ausgebaut werden. Auch die Anstrengungen im Naturschutz und bei der Energiewende dürfen nicht unerwähnt bleiben.

62 Prozent der Wärmeenergie in den Landkreisgebäuden wird bereits regenerativ erzeugt. Neben den Hackschnitzelhei- zungen für die Schulen in Eichstätt und Beilngries, wird das Gymnasium in Gaimersheim mit Erdwärme beheizt. Auf dem Dach ist wie beim Kreisbauhof in Eichstätt eine Photovoltaikanlage installiert.

Die energetische Sanierung der Landratsamtsgebäude in Eichstätt erfolgte zeitgerecht im Rahmen des Konjunkturpro- gramm II.

Abgeschlossen sind die energetischen Umbaumaßnahmen von Hallenbad, Sporthalle und Tagesheim des Schulzentrums Schottenau in Eichstätt.

Derzeit sind die Schulgebäude der Mittelschule an der Reihe. Im nächsten Jahr folgt das Willibald-Gymnasium.

Für den Ersatzneubau der Berufsschule Eichstätt konnte heuer das Richtfest gefeiert werden und die Vorbereitungen für die energetische Sanierung des Altbaues sind zügig angelaufen.

Im Rahmen eines Architektenwettbewerbs wurden gemeinsam mit der Stadt Beilngries die Planungen für den Neubau einer Dreifachsporthalle für die Realschule und die Mittelschule vergeben.

Für die Erweiterung der Realschule Kösching auf 36 Klassen sind alle Vorkehrungen getroffen. Mit den Bauarbeiten für die Klassenzimmer, Fachräume und Turnhalle wird im nächsten Frühjahr begonnen.

Die Generalsanierung der Operationssäle der Klinik Kösching und Umbauarbeiten zur Energieeinsparung bei der Klinik Eichstätt erforderten im laufenden Betrieb eine gute Koordinierung.

Im Informationszentrum des Naturpark Altmühltal ist die Neugestaltung der Ausstellung voll im Gang.

An der Schnittstelle der Altmühlradweges, des Panoramawanderweges und der Altmühl konnte bei Mörnsheim ein neuer Bootsrast- und Zeltplatz eingeweiht werden. Neben einem Kiosk und einem Sanitärgebäude wurden auch 21 Wohnmobil- stellplätze geschaffen.

A M T S B L A T T

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Landschaftspflege und Grunderwerb waren beim Naturschutzgroßprojekt „Altmühlleiten“ angesagt. Ziel ist der Erhalt der vorhandenen hohen Arten- und Strukturvielfalt der charakteristischen Trockenhänge entlang der Altmühl.

Mitte des Jahres konnte der erste Teilabschnitt der Nordumgehung Gaimersheim von der B13 bei Eitensheim bis zur St 2335 bei Wettstetten für den Verkehr freigeben werden.

Der Ausbau der Kreisstraße EI 13 mit Radweg zwischen Ochsenfeld und Tempelhof, sowie der Kreisstraße EI 22 Wolf- buch bis zur B 299 sind abgeschlossen.

Als weitere Bausteine des Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts wurde vom Kreistag einstimmig das Förderprogramm Tagespflegeplätze bzw. die Anschubfinanzierung für örtliche Seniorengenossenschaften verabschiedet. Im Miteinander von Landkreis, Gemeinden, sozialen und privaten Trägern soll damit der demographische Wandel begleitet werden.

Das Amt für Familie und Jugend hat die Sprachberatung für Kindertagesstätten fortgeführt.

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Landkreisverwaltung und in den Kreiseinrichtungen leisten tagtäglich gewissenhaft ihren Dienst, damit all diese Einzelprojekt gelingen. Dafür gilt ihnen ein aufrichtiges Dankeschön.

Neben diesen äußeren Voraussetzungen kommt es aber ganz entscheidend auf Ihr bürgerschaftliches Mittun, auf Ihren Rat und Ihre Hilfe im sozialen, kulturellen und sportlichen Leben an. Unverzichtbar ist auch der Einsatz bei der Feuer- wehr und im Rettungsdienst.

Für die stets vertrauensvolle Zusammenarbeit und das vielfältige ehrenamtliche Engagement in unserem Landkreis, sowie das gedeihliche Zusammenwirken im Kreistag darf ich mich ganz herzlich bedanken.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein gesegnetes Weihnachtsfest und für das Jahr 2012 viel Glück, Gesundheit, Erfolg und Gottes Segen.

Im Dezember 2011 Anton Knapp

Landrat

Weihnachts- und Neujahrsgrüße 2011/2012 von Oberbürgermeister Arnulf Neumeyer

Liebe Eichstätterinnen, liebe Eichstätter,

in wenigen Tagen geht das Jahr 2011 zu Ende, sicher werden viele sich fragen, Mensch wohin läuft denn die Zeit bloß.

Neben den nach wie vor herrschenden Kriegen auf den Welt, den schon wieder verrückt spielenden Finanzmärkten, dem Gezerre um den Euro war dieses Jahr besonders geprägt von der Atomkatastrophe in Fukushima in Japan.

Der zerstörte Atomreaktor hat der ganzen Welt deutlich gemacht, wie gefährlich die Energieerzeugung mittels Atomkraft sein kann und anders als vor 25 Jahren bei der Katastrophe von Tschernobyl hat man nun reagiert. Es wurde die Energie- wende ausgerufen, die Atommeiler werden nun viel früher abgeschaltet, man setzt auf die Stromerzeugung durch Wind, Sonne, Biogas und ähnliche regenerative Energieträger. Hier hat man gottseidank sehr schnell reagiert, nach der Wirt- schafts- und Finanzkrise vor drei Jahren hat man zwar versprochen hart durchzugreifen, aber die Finanzmärkte spielen schon wieder oder noch immer verrückt, weil die Politik ihre Versprechen nicht eingehalten hat.

Nach unvorstellbaren Pannen ist in unserem Land eine Mordserie aus der rechtsextremistischen Szene endlich aufgeklärt worden, es ist nur zu hoffen, dass man endlich auch die Gefahren aus dieser Richtung voll ernst nimmt und damit alles tut, um so etwas in Zukunft zu verhindern.

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In unserem schönen Eichstätt haben Stadt und Stadtwerke die Spitalstadt, das letzte große zusammenhängende Baugebiet in der Tallage und in Zentrumsnähe erschlossen, jetzt können dort Wohn- und Geschäftshäuser errichtet werden, viel- leicht findet man auch noch einen Investor für das geplante Hotel direkt an der Altmühl. Es wird, und davon bin ich fest überzeugt, ein sehr schönes Gebiet entstehen, ein Bindeglied zwischen unserer historischen Altstadt und dem Burgberg mit der Weißenburger Straße. Sehr erfreulich ist die Tatsache, dass dort auch ein weiteres Heizwerk entsteht und somit der Anteil an regenerativ erzeugten Energie in unserer Stadt weitersteigt. Selbstverständlich denken Stadt und Stadtwerke auch schon sehr intensiv über mögliche Windkraftanlagen nach.

Wie seit Beginn des Jahres 2008 steht die Stadt Eichstätt auch drei Jahre später weiter an der Spitze der Arbeitslosensta- tistik der Bundesrepublik Deutschland. Dies ist dem öffentlichen Dienst, unserem sehr guten Mittelstand und den hervor- ragenden Ausbildungsmöglichkeiten zu verdanken. Wir dürfen uns aber nicht auf den Lorbeeren ausruhen, sondern uns weiter anstrengen, um diese sehr gute Arbeitsmarktsituation zu halten.

Neben weiteren Straßenbau- und Straßensanierungsmaßnahmen stehen für das nächste Jahr die Standortsuche für das neue Feuerwehrgerätehaus, der Ausbau des Bahnhof- und Herzogplatzes sowie die Anlage eines zentralen Omnibusbahn- hofs an. Das heißt natürlich auch, dass die Stadt Eichstätt Geld in die Hand nehmen muss, das wiederum bedeutet wegen der fehlenden Rücklagen, dass die Verschuldung der Stadt steigen wird.

Mein ganz herzlicher Dank gilt Herrn Bürgermeister Dr. Josef Schmidramsl, den Damen und Herren des Stadtrates, ganz besonders den Fraktionsvorsitzenden, all meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Stadtverwaltung, bei den Stadtwerken, im Bauhof, im alten Stadttheater, in der Volkshochschule, der Tourist Information und den städtischen Stiftungen und Betrieben für die gute, Zusammenarbeit, für ihr Engagement, ihr Vertrauen und ihre Unterstützung. Ganz besonders bedanke ich mich auch bei allen Hilfsorganisationen, den Ärzten und Pflegekräften im Krankenhaus und in den Seniorenheimen und bei den vielen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die sich ehrenamtlich für ihre Mitmenschen und unsere Kinder und Jugendlichen einsetzen. Ein großes Dankeschön an all die Eichstätter Betriebe, die die Stadt bei ihren Aktivitäten im abgelaufenen Jahr so tatkräftig unterstützt haben.

Nun darf ich Ihnen, liebe Eichstätterinnen und Eichstätter, zum letzten Male als ihr Oberbürgermeister gesegnete Weih- nachten und ein glückliches, gesundes neues Jahr wünschen, in dem alle ihre großen und kleinen Wünsche in Erfüllung gehen mögen. Gleichzeitig sage ich Ihnen ein ganz herzliches Dankeschön für die gute Zusammenarbeit in den letzten 18 Jahren, sie war mit die Grundlage, dass wir gemeinsam unsere Heimatstadt Eichstätt noch liebens- und lebenswerter ges- talten konnten. Und sollte ich jemandem von Ihnen während meiner Amtszeit Unrecht getan haben, dann bitte ich hier um Verzeihung.

Machen Sie es gut, schauen Sie auf ihre Stadt und sind Sie schon ein wenig stolz darauf, hier leben zu können.

Eichstätt, im Dezember 2011 Arnulf Neumeyer

Oberbürgermeister

I n h a l t :

236 Verordnung des Landratsamtes Eichstätt zur Änderung der Verordnung über die Festsetzung eines Überschwemmungsge- bietes der Altmühl im Landkreis Eichstätt

237 Bekanntmachung der Haushaltssatzung und öffentlichen Aufla- ge des Haushaltsplanes des Schulverbands Lenting nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde

238 Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckver-bandes Altenheim Pförring für das Haushaltsjahr 2012

239 Haushaltssatzung des Zweckverbandes Gymnasium Gaimers- heim für das Haushaltsjahr 2012

240 Kraftloserklärung von Sparbüchern (Sparkasse Eichstätt)

Wir wünschen ein gesegnetes Weihnachtsfest

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Bekanntmachungen des Landratsamtes

236 Verordnung des Landratsamtes Eichstätt zur Änderung der Verordnung über die Festsetzung eines Über- schwemmungsgebietes der Altmühl im Landkreis Eich- stätt

Das Landratsamt Eichstätt erlässt aufgrund des § 76 Wasserhaus- haltsgesetz – WHG – vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) i.d.F. des Gesetzes vom 06.10.2011 (BGBl. I S. 1986) und des Art. 73 Abs. 3 Bayer. Wassergesetz – BayWG – i.d.F. der Bekanntmachung vom 25.02.2010 (GVBl. S. 66) folgende

V e r o r d n u n g :

§ 1

Die Verordnung des Landratsamtes Eichstätt über die Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes der Altmühl im Landkreis Eichstätt vom 01. August 2000 (Amtsblatt für den Landkreis und die Stadt Eichstätt vom 01. September 2000 Nr. 35) in der Fassung der Verord- nung vom 04.06.2008 (Amtsblatt für den Landkreis und die Stadt Eichstätt vom 06. Juni 2008 Nr. 23) wird wie folgt geändert:

1. § 2 Abs. 2 Satz 1 erhält folgende Fasssung:

„Die genauen Grenzen des Überschwemmungsgebietes ergeben sich aus den Lageplänen im Maßstab 1 : 5000 des Wasserwirt- schaftsamtes Ingolstadt vom 21.02.2000 (Einzel-Lagepläne Nrn.

1 – 13, 15 – 19) und vom 20.12.2010 (Einzel-Lageplan Nr. 14).“

2. In § 2 Abs. 2 Satz 3 wird das Datum „29.2.2008“ durch das Da- tum „20.12.2010“ ersetzt.

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis und die Stadt Eichstätt in Kraft.

Eichstätt, 22. Dezember 2011 gez. E r h a r d , Regierungsrat

Bekanntmachungen anderer Behörden

237 Bekanntmachung der Haushaltssatzung und öffentlichen Auflage des Haushaltsplanes des Schulverbands Lenting nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde

Aufgrund der Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes – BaySchFG – Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Zusam- menarbeit – KommZG – und Art. 63 ff. der Gemeindeordnung – GO - erlässt der Schulverband Lenting folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit festgesetzt;

er schließt

im V e r w a l t u n g s h a u s h a l t

in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.083.320 € und

im V e r m ö g e n s h a u s h a l t

in den Einnahmen und Ausgaben mit 25.600 € ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs- maßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlage- soll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2012 auf 832.865 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schul- verbands umgelegt (Verwaltungsumlage).

2. Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2011 auf 437 Ver- bandsschüler festgelegt.

3. Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 1.905,870 € festgesetzt.

4. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlage- soll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2012 auf 15.000 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbands umgelegt (Investitionsumlage).

5. Für die Berechnung der Investitionsumlage wird die Schülerzahl nach dem Stand 01. Oktober 2011 mit insgesamt 437 Verband- schüler zu Grunde gelegt.

6. Die Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 34,325 € festgelegt.

§ 5

Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2012 in Kraft.

Die Haushaltssatzung wird hiermit gemäß Art. 25 Abs. 1 KommZG, Art. 65 Abs. 3 GO amtlich bekannt gemacht.

Gleichzeitig werden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für die Dauer ihrer Gültigkeit in der Gemeindeverwaltung Lenting, Rathausplatz 1, 85101 Lenting, Zimmer 2, öffentlich aufgelegt.

Lenting, 19.12.2011

gez. Ludwig W i t t m a n n , Schulverbandsvorsitzender

Zweckverband Altenheim Pförring

238 Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckver- bandes Altenheim Pförring für das Haushaltsjahr 2012 Nach § 18 der Verbandssatzung des Zweckverbandes Altenheim Pförring vom 29.08.1994, zuletzt geändert am 07.12.2000 in Verbin- dung mit Art. 41 ff. des Gesetzes über die kommunale Zusammenar- beit (KommZG), Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Verbandsversammlung folgende Haushaltssatzung des Zweckverban- des Altenheim Pförring:

§ 1

Der Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit fest- gesetzt, er schließt

im Erfolgsplan

in den Erträgen mit 1.921.300,-- €

in den Aufwendungen mit 1.924.000,-- €

und im Vermögensplan

in den Einnahmen und Ausgaben mit 182.027,-- € ab.

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§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und In- vestitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0,-- € festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermö- gensplan wird auf 0,-- € festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf 200.000,-- € festge- setzt.

§ 5

(1) Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen im Erfolgs- plan nicht gedeckten Bedarfes der nach den einschlägigen Bestim- mungen auf die Mitglieder des Zweckverbandes Altenheim Pförring umgelegt werden soll (Betriebskostenumlage) wird auf 96.538,-- € festgesetzt (Umlagesoll).

(2) Die Höhe des im Vermögensplan nicht gedeckten Bedarfes für Investitionen (Investitionskostenumlage) wird auf 0,-- € (Umlage- soll) festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2012 in Kraft.

Pförring, 20.12.2011

gez. S a m m i l l e r , Verbandsvorsitzender

Zweckverbandes Gymnasium Gaimersheim

239 Haushaltssatzung des Zweckverbandes Gymnasium Gaimersheim für das Haushaltsjahr 2012

I.

Auf Grund des § 18 der Verbandssatzung und des Art. 26 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erlässt der Zweckverband Gymnasium Gaimersheim folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben auf je 552.000 € und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben auf je 975.000 € festgesetzt.

§ 2

Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt werden nicht aufgenommen.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

im Vermögenshaushalt wird auf 30.000 € festgesetzt.

§ 4

(1) Die Höhe des durch sonstige Einnahmen im Verwaltungshaushalt nicht gedeckten Bedarfs, der nach den einschlägigen Bestimmungen auf die Mitglieder des Zweckverbandes umgelegt

werden soll (Betriebskostenumlage), wird auf 511.710 € (Umlagesoll) festgesetzt.

(2) Die Höhe des durch sonstige Einnahmen im Vermögenshaushalt nicht gedeckten Bedarfs, der nach den einschlägigen Bestimmungen auf die Mitglieder des Zweckverbandes umgelegt

werden soll (Investitionsumlage), wird auf 0 € (Umlagesoll) festgesetzt.

§ 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach

dem Haushaltsplan wird auf 2.500.000 € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2012 in Kraft.

II.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen ab dem Tag der amtlichen Bekanntmachung eine Woche lang im Landratsamt Eichstätt, Geschäftsstelle des Zweckverbandes Gymnasium Gaimers- heim, Zimmer 108, Residenzplatz 1, 85072 Eichstätt, während der allgemeinen Geschäftsstunden zu Einsicht auf.

Eichstätt, den 21.12.2011

gez. Anton K n a p p , Verbandsvorsitzender

Sparkasse Eichstätt

240 Kraftloserklärung von Sparbüchern

Gemäß Art. 39 AGBGB wurde nachstehendes Sparbuch Nr. 3220275196

durch Beschluss des Vorstandes der Sparkasse Eichstätt für kraft- los erklärt.

Eichstätt, 21.12.2011

Der Vorstand der Sparkasse Eichstätt H o l l w e c k S c h l a m p

Referenzen

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