• Keine Ergebnisse gefunden

FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT AMTSBLATT

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT AMTSBLATT"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT

Gemeinsam herausgegeben vom Landkreis und der Stadt Eichstätt 85071 Eichstätt Druck: Hausdruck Landratsamt

Freitag, 08. Januar Nr. 01 2021

I n h a l t:

1 Sprechstunde der Kliniken im Naturpark Altmühltal mit Landrat und Klinikgeschäftsführer

2 Schulverband Gaimersheim – Mittelschule -

Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Schulver- bandes Gaimersheim - Mittelschule- für das Haushalts- jahr 2021 und öffentlichen Auflage des Haushaltsplanes.

3 Sparkasse Ingolstadt - Eichstätt

Aufgebot von Sparkassenbüchern und sonstigen Sparur- kunden

4 Haushaltssatzung des Zweckverbandes Donauhalle Ingolstadt für das Haushaltsjahr 2021

Bekanntmachungen des Landratsamtes

1 Sprechstunde der Kliniken im Naturpark Altmühltal mit Landrat und Klinikgeschäftsführer

Die nächste Sprechstunde für Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Eichstätt findet am Freitag, 15.01.2021 von 14:00 – 16:00 Uhr in der Kli- nik Kösching, Krankenhausstr. 21, Tagungszentrum, statt.

Bekanntmachungen der Stadt Eichstätt

- keine Bekanntmachungen -

Bekanntmachungen anderer Behörden

2 Schulverband Gaimersheim – Mittelschule -

Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Schulver- bandes Gaimersheim -Mittelschule- für das Haushaltsjahr 2021 und öffentlichen Auflage des Haushaltsplanes.

Haushaltssatzung

des Schulverbandes Gaimersheim -Mittelschule- für das Haus- haltsjahr 2021

Auf Grund der Art. 9 des Bayer.Schulfinanzierungsgesetzes-BaySch FG-, Art. 40 KommZG sowie Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Schulverband Gaimersheim -Mittelschule- folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt;

er schließt im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.363.830,00 EURO und im

Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit 20.000,00 EURO ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vor- gesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4 Schulverbandsumlage

1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2021 auf 1.230.617,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umge- legt (Verwaltungsumlage).

2. Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 1.Oktober 2020 auf 359 Verbands- schüler festgesetzt.

3. Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 3.427,9025 € festgesetzt.

4. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im V e r m ö g e n s h a u s h a l t wird für das Haushaltsjahr 2021 auf 20.000,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler der Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Investitionsumlage).

5. Der Berechnung der Investitionsumlage wird die Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2020 mit insgesamt 359 Verbandsschü- lern zu Grunde gelegt.

6. Die Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 55,7103 € festgesetzt.

§ 5

Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haus- haltsplan werden nicht beansprucht.

A M T S B L A T T

(2)

Amtsblatt für den Landkreis und die Stadt Eichstätt Nr. 1 vom 08.01.2021 Seite: 2

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.Januar 2021 in Kraft.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit den Anlagen liegen während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle des Schulverbandes im Rathaus Gaimersheim, Zimmer 3, innerhalb der allgemeinen Ge- schäftsstunden zur Einsicht bereit.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung 2021 und der Haushaltsplan 2021 in der Verbandskanzlei beim Markt Gaimersheim, Marktplatz 3, 85080 Gaimersheim, während des ganzen Jahres 2021 innerhalb der Allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit liegen.

Gaimersheim, den Schulverband Gaimersheim -Mittelschule-

Gabriele Hackner

Schulverbandsvorsitzende

3 Sparkasse Ingolstadt - Eichstätt

Aufgebot von Sparkassenbüchern und sonstigen Sparurkunden

Gemäß Art. 35 und 36 AGBGB wird hiermit auf Antrag der nachstehend aufgeführten Antragsteller der Inhaber des/der jeweiligen Sparkassen- buches/Sparurkunde aufgefordert, seine Rechte unter Vorlegung der Urkunde binnen drei Monaten bei der Sparkasse Ingolstadt Eichstätt anzumelden. Wird die Urkunde innerhalb dieser Frist nicht vorgelegt, so wird das jeweilige Sparkassenbuch/die jeweilige Sparurkunde durch Beschluss des Vorstandes für kraftlos erklärt.

Antragsteller: Stefan Seitz

Urkundennummer: 3165143508

Eichstätt, 05.01.2021 Sparkasse Ingolstadt Eichstätt Karl-Heinz Schlamp

Vorstandsmitglied

4 Haushaltssatzung des Zweckverbandes Donauhalle Ingolstadt für das Haushaltsjahr 2021

I.

Auf Grund des § 11 der Verbandssatzung und der Art. 40 ff des Geset- zes über die kommunale Zusammenarbeit – KommZG – in Verbindung mit den Art. 63 ff der Gemeindeordnung – GO – erlässt der Zweckver- band Donauhalle Ingolstadt folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 471.200.- €

471.200 Euro

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 8.000.- €

8.000 Euro

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht fest- gesetzt.

§ 4

Verbandsumlagen gemäß § 12 der Verbandssatzung:

1. Betriebskostenumlage

Umlage-Soll: Verwaltungshaushalt 71.600 Euro Stadt Ingolstadt: 92,5 % ungedeckte Ausgaben 66.230,00 Euro Landkreis Eichstätt: 5,0 % ungedeckte Ausgaben 3.580,00 Euro Landkreis Pfaffenhofen: 2,5 % ungedeckte Ausgaben 1.790,00 Euro Gesamtumlagen 71.600,00 Euro Sondergebühren für Zuchtverbände:

Je Stück Großvieh 4,00 Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Diese Sondergebühren werden für Zinsen und Verbesserungen verwen- det.

2. Investitionsumlage

Für das Verbandsmitglied Stadt Ingolstadt wird keine Investitionsumlage festgesetzt.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Aus- gaben nach dem Haushaltsplan wird auf 75.000 Euro festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in Kraft.

II.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gem. Art. 65 Abs. 3 GO ab dem Tag der Bekanntmachung bis zur nächsten amtlichen Be- kanntmachung einer Haushaltssatzung in der Kämmerei der Stadt In- golstadt, Theodor-Heuss-Str. 53, 85055 Ingolstadt während der allge- meinen Geschäftsstunden zur Einsicht aus.

Ingolstadt, 07.01.2021 Zweckverband Donauhalle Ingolstadt Dr. Christian Scharpf

Oberbürgermeister und Verbandsvorsitzender

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlage- soll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2013 auf 583.549,00

(4) Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Um- lagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2012 auf 52.500,00 €

(1) Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2011 auf 888.350 € festgesetzt

(4) Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Um- lagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2009 auf 38.200,00 €

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlage- soll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2007 auf 126.090,00 € festgesetzt

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2014 auf 363.500

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Fi- nanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt, wird auf 195.300,00 Euro festgesetzt und nach der Anzahl

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2013 auf 390.600