• Keine Ergebnisse gefunden

Amtliche Mitteilungen des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Amtliche Mitteilungen des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

I

Amtsblatt

Amtliche Mitteilungen des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

Nr. 11 J a h r g a n g 2 0 1 3 15.06.2013

Vollzug der Bienenseuchenverordnung Aufhebung der Sperrgebiete im Raum Emskirchen-Altschauerberg Die amtsärztliche Untersuchung der Bienenvölker und Bienenstände im Sperrgebiet Emskirchen- Altschauerberg ergab einen negativen Befund. Die bösartige Faulbrut gilt somit als erloschen.

Die Anordnung des Sperrbezirks des Landratsamtes Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim (Amtsblatt des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Nr.

19/2011 vom 10.10.2011 und 12/2012 vom 20.06.2012) wird hiermit aufgehoben.

Neustadt a.d.Aisch, den 3. Juni 2013

Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim - Öffentliche Sicherheit und Ordnung -

Höfler

LkrABl. Nr. 11/2013 ____________________________

BE K A N N T M A C H U N G

von Manövern

Beim Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim wurde angemeldet, dass Einheiten der amerikanischen Streitkräfte ein Manöver durchführen, von welchem auch der Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim berührt wird:

Übungsart: Hubschrauberlandeübungen (einschließlich Nachtlandungen)

Übungszeitraum: 01.07.2013 bis 31.07.2013 Betroffene Gemeindegebiete:

Gerhardshofen und Trautskirchen

Die Bevölkerung wird gebeten, sich von den Einrich- tungen der übenden Truppe fernzuhalten.

Entschädigungsansprüche für Flur- und Forstschäden, für Schäden an privaten Straßen und Wegen sowie für sonstige Schäden sind umgehend, jedoch spätestens innerhalb eines Monats nach Beendigung der Übung schriftlich bei der Gemeinde oder innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem der Geschädigte von dem Schaden und der beteiligten Truppe Kenntnis erlangt hat, schriftlich bei der Schadensregulierungs- stelle des Bundes anzumelden.

1. Schadensregulierungsstelle:

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Regionalbüro Süd Nürnberg Krelingstraße 50

90408 Nürnberg Tel. 0911 376-0 Fax: 0911 376-2449

2. Beschwerden bezüglich Flugbetrieb/Lärm:

Deutsch-Amerikanische Verbindungsstelle Frau Helga Moser

Katterbach Army Airfield 91522 Ansbach Tel. 0152 09114369 und/oder

Luftwaffenamt Köln

Abteilung Flugbetrieb in der Bundeswehr Luftwaffenkaserne WAHN 501/11 Postfach 90 61 10, 51127 Köln Tel. 0800 8620730 (gebührenfrei) Fax: 02203 9082776 E-Mail: FLIZ@bundeswehr.org 3. Beschwerden bezüglich der festgelegten

Landepunkte:

Manöverbeauftragte der US-Army:

Tel. 09802 832634

LkrABl. Nr. 11/2013 ____________________________

SC H U L V E R B A N D LI P P R I C H H A U S E N- GO L L H O F E N

Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2013 I. Die Haushaltssatzung wird hiermit amtlich be-

kanntgemacht.

II. Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 17.06.2013 bis 24.06.2013 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim, Markt- platz 16, während der allgemeinen Geschäfts- stunden und im Amtszimmer des Schulverbands- vorsitzenden, Herrn 1. Bürgermeister Pfadler, in Gollhofen (Rathaus) zur öffentlichen Einsichtnah- me auf.

III. Im Übrigen sind Haushaltsplan und Haushaltssat- zung während des ganzen Jahres innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden an den o. a. Stellen einzusehen.

IV. Haushaltssatzung

des Schulverbandes Lipprichhausen-Gollhofen für das Haushaltsjahr 2013

Aufgrund Art. 8 und 9 des Bayer. Schulfinanzierungs- gesetzes in Verbindung mit Art. 63 ff. GO erlässt der Schulverband Lipprichhausen-Gollhofen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 264.200,00 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 200.100,00 Euro ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsför- derungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Fi- nanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt, wird auf 195.300,00 Euro festgesetzt und nach der Anzahl der Schüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Fi- nanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird auf 172.200,00 Euro festgesetzt und nach der Anzahl der Schüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.

Für die Bemessung der Umlage wird die Schüler- zahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2012 her- angezogen. Die Verbandsschule wurde am 01.10.2012 von insgesamt 140 Schülern (ohne Gastschüler) besucht.

2. Für die Bemessung der Schulverbandsumlage nach der Schülerzahl beträgt der Beitrag bei der Ver- waltungsumlage 1.395,00 Euro je Schüler und bei der Investitionsumlage 1.230,00 Euro je Schüler, insgesamt somit 2.625,00 Euro je Schüler.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 44.000,00 Euro festgesetzt.

§ 6

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2013 in Kraft.

Lipprichhausen, den 27. Mai 2013

Schulverband Lipprichhausen-Gollhofen Pfadler, Vorsitzender des Schulverbandes

LkrABl. Nr. 11/2013 ____________________________

E

N D E A M T L I C H E R

T

E I L

Herausgeber:

Landratsamt Neustadt a.d.Aisch Konrad-Adenauer-Str. 1 91413 Neustadt a.d.Aisch

Ansprechpartner: Günter Püschel Telefon: 09161 92-102 Telefax: 09161 92-106 E-Mail: amtsblatt@kreis-nea.de Internet: http://www.kreis-nea.de Verantwortlich für den Inhalt ist der

jeweilige Verfasser

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

- Satzung „Allgemeine Vorschrift des Landkreises Kitzingen als Satzung über den Ausgleich für Tarifmaßnahmen bei der Beförderung im ÖPNV im Verkehrs- verbund

des Sparkassenbuches verstrichen ist, für kraftlos erklärt. Berger, Sparkassendirektor LkrABl. 3000059430 wird, nach- dem die Frist von drei Monaten zur Vorlage

Mai 2017 Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Uffenheim – Sachgebiet L 3.2 – Fachzentrum Agrarökologie erlässt als zu- ständige Behörde (Art.

Nr. Entschädigungsansprüche für Flur- und Forstschäden, für Schäden an privaten Straßen und Wegen sowie für sonstige Schäden sind umgehend, jedoch spä- testens

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich fur die Aufstellung des Lage- berichtes, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermit-

Die Höhe der Gebühren bemißt sich nach dem Kostenverzeichnis (Kommunales Kostenverzeichnis, KommKVz), das An- lage zu dieser Satzung ist. Für Amtshand- lungen, die nicht

 Antrag der BSR Bodensanierung Re- cycling GmbH auf Errichtung und Be- trieb eines Zwischenlagers für das Bo- denmaterial der Rekultivierungsschicht der angrenzenden Deponie

Um ein flächendecken- des Angebot für alle Bürger zu gewähr- leisten, hat die Volkshochschule Neu- stadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Außen- stellen in den Städten und Gemeinden des