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Amtsblatt
Amtliche Mitteilungen des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Nr. 11 J a h r g a n g 2 0 1 3 15.06.2013
Vollzug der Bienenseuchenverordnung Aufhebung der Sperrgebiete im Raum Emskirchen-Altschauerberg Die amtsärztliche Untersuchung der Bienenvölker und Bienenstände im Sperrgebiet Emskirchen- Altschauerberg ergab einen negativen Befund. Die bösartige Faulbrut gilt somit als erloschen.
Die Anordnung des Sperrbezirks des Landratsamtes Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim (Amtsblatt des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Nr.
19/2011 vom 10.10.2011 und 12/2012 vom 20.06.2012) wird hiermit aufgehoben.
Neustadt a.d.Aisch, den 3. Juni 2013
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim - Öffentliche Sicherheit und Ordnung -
Höfler
LkrABl. Nr. 11/2013 ____________________________
BE K A N N T M A C H U N G
von Manövern
Beim Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim wurde angemeldet, dass Einheiten der amerikanischen Streitkräfte ein Manöver durchführen, von welchem auch der Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim berührt wird:
Übungsart: Hubschrauberlandeübungen (einschließlich Nachtlandungen)
Übungszeitraum: 01.07.2013 bis 31.07.2013 Betroffene Gemeindegebiete:
Gerhardshofen und Trautskirchen
Die Bevölkerung wird gebeten, sich von den Einrich- tungen der übenden Truppe fernzuhalten.
Entschädigungsansprüche für Flur- und Forstschäden, für Schäden an privaten Straßen und Wegen sowie für sonstige Schäden sind umgehend, jedoch spätestens innerhalb eines Monats nach Beendigung der Übung schriftlich bei der Gemeinde oder innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem der Geschädigte von dem Schaden und der beteiligten Truppe Kenntnis erlangt hat, schriftlich bei der Schadensregulierungs- stelle des Bundes anzumelden.
1. Schadensregulierungsstelle:
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Regionalbüro Süd Nürnberg Krelingstraße 50
90408 Nürnberg Tel. 0911 376-0 Fax: 0911 376-2449
2. Beschwerden bezüglich Flugbetrieb/Lärm:
Deutsch-Amerikanische Verbindungsstelle Frau Helga Moser
Katterbach Army Airfield 91522 Ansbach Tel. 0152 09114369 und/oder
Luftwaffenamt Köln
Abteilung Flugbetrieb in der Bundeswehr Luftwaffenkaserne WAHN 501/11 Postfach 90 61 10, 51127 Köln Tel. 0800 8620730 (gebührenfrei) Fax: 02203 9082776 E-Mail: FLIZ@bundeswehr.org 3. Beschwerden bezüglich der festgelegten
Landepunkte:
Manöverbeauftragte der US-Army:
Tel. 09802 832634
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SC H U L V E R B A N D LI P P R I C H H A U S E N- GO L L H O F E N
Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2013 I. Die Haushaltssatzung wird hiermit amtlich be-
kanntgemacht.
II. Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 17.06.2013 bis 24.06.2013 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim, Markt- platz 16, während der allgemeinen Geschäfts- stunden und im Amtszimmer des Schulverbands- vorsitzenden, Herrn 1. Bürgermeister Pfadler, in Gollhofen (Rathaus) zur öffentlichen Einsichtnah- me auf.
III. Im Übrigen sind Haushaltsplan und Haushaltssat- zung während des ganzen Jahres innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden an den o. a. Stellen einzusehen.
IV. Haushaltssatzung
des Schulverbandes Lipprichhausen-Gollhofen für das Haushaltsjahr 2013
Aufgrund Art. 8 und 9 des Bayer. Schulfinanzierungs- gesetzes in Verbindung mit Art. 63 ff. GO erlässt der Schulverband Lipprichhausen-Gollhofen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 264.200,00 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 200.100,00 Euro ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsför- derungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Fi- nanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt, wird auf 195.300,00 Euro festgesetzt und nach der Anzahl der Schüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.
Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Fi- nanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird auf 172.200,00 Euro festgesetzt und nach der Anzahl der Schüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.
Für die Bemessung der Umlage wird die Schüler- zahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2012 her- angezogen. Die Verbandsschule wurde am 01.10.2012 von insgesamt 140 Schülern (ohne Gastschüler) besucht.
2. Für die Bemessung der Schulverbandsumlage nach der Schülerzahl beträgt der Beitrag bei der Ver- waltungsumlage 1.395,00 Euro je Schüler und bei der Investitionsumlage 1.230,00 Euro je Schüler, insgesamt somit 2.625,00 Euro je Schüler.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 44.000,00 Euro festgesetzt.
§ 6
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2013 in Kraft.
Lipprichhausen, den 27. Mai 2013
Schulverband Lipprichhausen-Gollhofen Pfadler, Vorsitzender des Schulverbandes
LkrABl. Nr. 11/2013 ____________________________
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N D E A M T L I C H E RT
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