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Amtliche Mitteilungen des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

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I

Amtsblatt

Amtliche Mitteilungen des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

Nr. 19 J a h r g a n g 2 0 1 9 05.10.2019

KO M M U N A L U N T E R N E H M E N

KL I N I K E N D E S LA N D K R E I S E S

NE U S T A D T A.D. AI S C H- BA D WI N D S H E I M

Jahresabschluss und Lagebericht 2018 Der Verwaltungsrat des Kommunalunterneh- mens hat gemäß § 12 Abs. 2 der Unterneh- menssatzung i. V. mit § 27 Abs. 1 der KUV (Verordnung über Kommunalunternehmen) den Abschluss des Geschäftsjahres 2018 in seiner Sitzung am 31.07.2019 festgestellt, und dem Vorstand Entlastung erteilt. Aktiva und Passiva der Bilanz schließen mit dem Betrag von 68.868.523,03 €. Der Jahresfehl- betrag der Kliniken des Landkreises Neu- stadt a.d.Aisch-Bad Windsheim wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Nachfolgend der uneingeschränkte Be- stätigungsvermerk der Wirtschaftsprü- fungsgesellschaft Schüllermann und Part- ner AG, Dreieich vom 01.07.2019:

Bestätigungsvermerk des unabhängi- gen Abschlussprüfers

An das Kommunalunternehmen „Kliniken des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim“

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss des Kom- munalunternehmen „Kliniken des Landkrei- ses Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim“ – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezem- ber 2018 und der Gewinn- und Verlustrech- nung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstel- lung der Bilanzierungs- und Bewertungs- methoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Kommunalunter- nehmen „Kliniken des Landkreises Neu- stadt a.d.Aisch-Bad Windsheim“ fur das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresab- schluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der Krankenhaus- Buchführungsverordnung (KHBV) und ver- mittelt unter Beachtung der deutschen Grundsatze ordnungsmäßiger Buchfüh- rung ein den tatsachlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. De- zember 2018 sowie ihrer Ertragslage für

das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 und

- vermittelt der beigefügte Lagebericht ins- gesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Be- langen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünf- tigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Ein- wendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lagebe- richtes geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresab- schlusses und des Lageberichtes in Über- einstimmung mit § 317 HGB unter Beach- tung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durch- geführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Ab- schnitt „Verantwortung des Abschlussprü- fers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes" unseres Bestäti- gungsvermerkes weitergehend beschrie- ben. Wir sind von dem Unternehmen unab- hängig in Übereinstimmung mit den deut- schen handelsrechtlichen und berufsrecht- lichen Vorschriften und haben unsere sons- tigen deutschen Berufspflichten in Überein- stimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für un- sere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Hinweis zur Hervorhebung eines Sach- verhalts

Das Unternehmen weist einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von EUR 11.075.957,01 (Vorjahr EUR 8.075.261,12) aus. Fortgesetzt liegt eine bilanzielle Überschuldung vor. Trotz der teilweisen Verlustabdeckung des Landkrei- ses Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim in Höhe von EUR 2.500.000 trat aufgrund des hohen Jahresfehlbetrags wahrend des abgelaufenen Geschäftsjahres 2018 eine Verschlechterung der Eigenkapitalbasis ein. Das Kommunalunternehmen ist wei- terhin zwingend auf die Unterstützung des Landkreises zur Sicherung seines Fortbe- standes angewiesen.

Der Landkreis als Anstalts- und Gewahrträ- ger ist auch in den kommenden Jahren ge- fordert, die Verluste des Kommunalunter- nehmens im gesetzlichen Rahmen auszu- gleichen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertre- ter und des Verwaltungsrates für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwort- lich für die Aufstellung des Jahresab- schlusses, der den deutschen, für Kapital- gesellschaften geltenden handelsrechtli- chen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV in allen wesentlichen Belangen ent- spricht, und dafür, dass der Jahresab- schluss unter Beachtung der deutschen Grundsatze ordnungsmäßiger Buchfüh- rung ein den tatsachlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Fi- nanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmä- ßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresab- schlusses zu ermöglichen, der frei von we- sentlichen - beabsichtigten oder unbeab- sichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verant- wortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Ver- antwortung, Sachverhalte in Zusammen- hang mit der Fortführung der Unterneh- menstätigkeit, sofern einschlägig, anzuge- ben. Darüber hinaus sind sie dafür verant- wortlich, auf der Grundlage des Rech- nungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtli- che Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich fur die Aufstellung des Lage- berichtes, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermit- telt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Ver- treter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstel- lung eines Lageberichtes in Übereinstim- mung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, Herausgeber:

Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Konrad-Adenauer-Str. 1

91413 Neustadt a.d.Aisch Ansprechpartner: Rainer Kahler Telefon: 09161 92-1002 Telefax: 09161 92-1060 E-Mail: amtsblatt@kreis-nea.de Internet: http://www.kreis-nea.de Verantwortlich: Landrat Helmut Weiß Nächster Redaktionsschluss: 07.10.2019

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II

und um ausreichende geeignete Nach- weise für die Aussagen im Lagebericht er- bringen zu können.

Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungspro- zesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Si- cherheit darüber zu erlangen, ob der Jah- resabschluss als Ganzes frei von wesentli- chen - beabsichtigten oder unbeabsichtig- ten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermit- telt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzli- chen Vorschriften entspricht und die Chan- cen und Risiken der zukünftigen Entwick- lung zutreffend darstellt, sowie einen Be- stätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resul- tieren und werden als wesentlich angese- hen, wenn vernünftigerweise erwartet wer- den könnte, dass sie einzeln oder insge- samt die auf der Grundlage dieses Jahres- abschlusses und Lageberichtes getroffe- nen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Wahrend der Prüfung üben wir pflichtge- mäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risi- ken wesentlicher - beabsichtigter oder un- beabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, pla- nen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie er- langen Prüfungsnachweise, die ausrei- chend und geeignet sind, um als Grund- lage für unsere Prüfungsurteile zu dienen.

Das Risiko, dass wesentliche falsche Dar- stellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwir- ken, Fälschungen, beabsichtigte Unvoll- ständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kon- trollen beinhalten können.

- gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses rele- vanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichtes relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prü- fungshandlungen zu planen, die unter den

gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsur- teil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

- beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewand- ten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

- ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungsle- gungsgrundsatzes der Fortführung der Un- ternehmenstätigkeit sowie, auf der Grund- lage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusam- menhang mit Ereignissen oder Gegeben- heiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortfüh- rung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit be- steht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungs- vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht auf- merksam zu machen oder, falls diese An- gaben unangemessen sind, unser jeweili- ges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir zie- hen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Be- stätigungsvermerkes erlangten Prüfungs- nachweise. Zukünftige Ereignisse oder Ge- gebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unterneh- menstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

- beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlus- ses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegen- den Geschaftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ord- nungsmäßiger Buchführung ein den tat- sachlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertrags- lage der Gesellschaft vermittelt.

- beurteilen wir den Einklang des Lageberich- tes mit dem Jahresabschluss, seine Geset- zesentsprechung und das von ihm vermit- telte Bild von der Lage des Unternehmens.

- führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestell- ten zukunftsorientierten Angaben im Lage- bericht durch. Auf Basis ausreichender ge- eigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorien- tierten Angaben von den gesetzlichen Ver- tretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sach- gerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein ei- genständiges Prüfungsurteil zu den zu- kunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unver- meidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den ge- planten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfest- stellungen, einschließlich etwaiger Mangel im internen Kontrollsystem, die wir wäh- rend unserer Prüfung feststellen.

Dreieich, 1. Juli 2019

Schüllermann und Partner AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft Dipl.-Volksw. Rainer Reuhl,

Wirtschaftsprüfer Dipl.-Kfm. Harald Reinhart,

Wirtschaftsprüfer

Gemäß § 27 Abs. 3 der KUV werden Bilanz und Erfolgsrechnung hiermit öffentlich be- kannt gegeben.

Neustadt a.d.Aisch, den 23.09.2019 Kliniken des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

Helmut Weiß,

Vorsitzender des Verwaltungsrats Der Jahresabschluss und der Lagebericht 2018 liegen ab Montag, den 14. Oktober 2019 bis einschließlich Dienstag, den 22.

Oktober 2019 (außer 19./20. August 2019) im Verwaltungsgebäude der Klinik Neu- stadt a.d.Aisch, Paracelsusstraße 32, 1.

Obergeschoss, Zimmer Nr. 15 (Sekretariat des Vorstandes) während der regulären Arbeitszeiten öffentlich aus.

Neustadt a.d.Aisch, den 23.09.2019 Kliniken des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

Stefan Schilling, Vorstand

LkrABl. Nr. 19/2019 _____________________

ZW E C K V E R B A N D IN D U S T R I E- / GE W E R B E P A R K GO L L H O-

F E N/ IP P E S H E I M ( Z V - G O L L I P P ) Amtliche Bekanntmachung der Haus- haltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 I. Die Zweckverbandsversammlung hat in der Sitzung am 08.08.2019 die Haus- haltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen. Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2019 in Kraft und wird hiermit amtlich bekannt ge- macht. Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen wird bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssat- zung in der Geschäftsstelle der Verwal- tungsgemeinschaft Uffenheim in Uffen- heim, Marktplatz 16 (Rathaus Zi. Nr. 202) öffentlich zugänglich gemacht.

II. Das Landratsamt Neustadt a.d.Aisch- Bad Windsheim hat als Rechtsaufsichts- behörde die nach der Gemeindeordnung erforderliche Genehmigung zu § 2 der Haushaltssatzung des ZV-GOLLIPP nach Art. 71 Abs. 2 GO (Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 950.000 Euro) mit Schreiben vom 27.08.2019, Az. 21-9410-Di, erteilt.

(3)

III

III. Haushaltssatzung des Zweckver- bandes „Industrie-/Gewerbepark Goll-

hofen/Ippesheim“ (ZV-GOLLIPP) für das Haushaltsjahr 2019

Aufgrund der Art. 40 Abs. 1 und 26 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusam- menarbeit und Art. 63 ff der Gemeindeord- nung für den Freistaat Bayern erlässt der Zweckverband „Industrie-/Gewerbepark Gollhofen/Ippesheim (ZV-GOLLIPP)" fol- gende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungs- haushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 358.000 Euro und im Vermögenshaus- halt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.423.200 Euro ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaß- nahmen wird auf 950.000 Euro festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermö- genshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Verbandsumlagen nach § 14 der Ver- bandssatzung werden wie folgt festgesetzt:

Verwaltungsumlage

Der durch sonstige Einnahmen nicht ge- deckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Fi- nanzierung von Ausgaben im Verwaltungs- haushalt wird für das Haushaltsjahr 2019 auf 240.000 Euro festgesetzt und auf die Mitglieder umgelegt.

Investitionsumlage

Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000 Euro festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Ja- nuar 2019 in Kraft.

Uffenheim, den 2. September 2019 Zweckverband „Industrie-/Gewerbepark

Gollhofen/Ippesheim“ (ZV-GOLLIPP) Heinrich Klein

Zweckverbandsvorsitzender LkrABl. Nr. 19/2019 _____________________

ZW E C K V E R B A N D Z U R

WA S S E R V E R S O R G U N G „ MA R K T

ER L B A C H E R GR U P P EBekanntmachung der Haushaltssatzung 2019 Haushaltssatzung des Zweckverban- des zur Wasserversorgung „Markt Erl-

bacher Gruppe“ (Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim) für das

Haushaltsjahr 2019

Auf Grund der Art. 26 Abs. 1, Art. 40 Abs.

1 und Art. 41 des Gesetzes über die kom- munale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeinde- ordnung (GO) erlässt der Zweckverband fol- gende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungs- haushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 946.400 Euro und im Vermögenshaus- halt in den Einnahmen und Ausgaben mit 883.300 Euro ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförde- rungsmaßnahmen wird auf 235.000 Euro festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermö- genshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Eine Betriebskostenumlage wird nicht er- hoben.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 150.000 Euro festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Ja- nuar 2019 in Kraft.

Markt Erlbach, 26.08.2019

Zweckverband zur Wasserversorgung

„Markt Erlbacher Gruppe“

Dr. Birgit Kreß, 1. Vorsitzende Hinweis: Wir weisen darauf hin, dass die Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung „Markt Erlbacher Gruppe“ mit ihren Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haus- haltssatzung im Rathaus Markt Erlbach, Zimmer 1, öffentlich zugänglich ist.

LkrABl. Nr. 19/2019 _____________________

ZW E C K V E R B A N D Z U R

AB W A S S E R B E S E I T I G U N G

„ OB E R E S ZE N N T A LBekanntmachung der Haushaltssatzung 2019

Haushaltssatzung des Zweckverban- des zur Abwasserbeseitigung „Oberes

Zenntal” (Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim) für das

Haushaltsjahr 2019

Auf Grund des § 41 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeinde- ordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungs- haushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.815.000 Euro und im Vermögens- haushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 632.000 Euro ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und In- vestitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermö- genshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Es wird eine Betriebskostenumlage in Höhe von 83.000 Euro erhoben. Die Auf- rechnung erfolgt nach den errechneten Ka- nallängen der drei Mitgliedsgemeinden.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 300.000 Euro festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Ja- nuar 2019 in Kraft.

Markt Erlbach, 26.08.2019

Zweckverband zur Abwasserbeseitigung

„Oberes Zenntal“

Dr. Birgit Kreß, 1. Vorsitzende Hinweis: Wir weisen darauf hin, dass die Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung „Oberes Zenntal“

mit ihren Anlagen bis zur nächsten amtli- chen Bekanntmachung einer Haushalts- satzung im Rathaus Markt Erlbach, Zim- mer 1, öffentlich zugänglich ist.

LkrABl. Nr. 19/2019 _____________________

SP A R K A S S E I M LA N D K R E I S

Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Aufgebotsverfahren

Das Sparkassenbuch Nr. 3000145361 ist in Verlust geraten. Es wird hiermit aufgebo- ten. Der Inhaber des Sparkassenbuches wird aufgefordert, seine Rechte unter Vor- lage der Urkunde binnen einer Frist von drei Monaten bei der Sparkasse anzumel- den, anderenfalls das Sparkassenbuch für kraftlos erklärt wird. Im übrigen verweisen wir auf den Aushang bei der Sparkasse Neustadt a.d.Aisch, Sparkassenplatz 1.

Neustadt a.d.Aisch, 17.09.2019 gez. Berger, Sparkassendirektor

LkrABl. Nr. 19/2019 ______________________

Erscheinung: 23 bis 24 Ausgaben pro Jahr | Das Kreisamtsblatt steht zum Download auf www.kreis-nea.de zur Verfügung, wird über E-Mail verteilt (kurze Nachricht an amtsblatt@kreis-nea.de), bei Bedarf kostenlos versandt (Tel. 09161 92-1006) und kann in der Amtsbücherei des Landratsamtes eingesehen werden (Konrad-Adenauer-Str. 1, 91413 Neustadt a.d.Aisch).

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