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Amtliche Mitteilungen des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

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I

Amtsblatt

Amtliche Mitteilungen des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

Nr. 16 J a h r g a n g 2 0 2 0 22.08.2020

LA N D R A T S A M T

Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Wasserrecht und Recht der Umweltver- träglichkeitsprüfung; Neubau eines Tei- ches als naturschutzfachliche Ausgleichs- maßnahme, Fl.-Nrn. 329 und 329/1, Ge-

markung Berolzheim, Stadt Bad Winds- heim; Ergebnis der Vorprüfung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltver-

träglichkeitsprüfung (UVPG) Az. 42-6410.03-00024-2019-st

Bekanntmachung Gegenstand:

Die Stadt Bad Windsheim beabsichtigt als naturschutzfachliche Ausgleichsmaß- nahme für ein entfallenes Gewässer in Un- terntief südlich des Ortsteils Berolzheim ei- nen naturnahen Teich zu errichten.

Bei dem beantragten Vorhaben handelt es sich um einen Gewässerausbau nach § 67 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).

Nach § 68 Abs. 1 und 2 WHG benötigt der Gewässerausbau eine Planfeststellung o- der Plangenehmigung durch das Landrats- amt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim.

Die Stadt Bad Windsheim beantragte mit Antragsunterlagen vom 10.06.2020 eine Plangenehmigung.

Für das hier beantragte wasserwirtschaftli- che Vorhaben war nach § 7 Abs. 2 UVPG in Verbindung mit der Nr. 13.18.2 Spalte 2 der Anlage 1 UVPG im Rahmen einer standort- bezogenen Vorprüfung zu untersuchen, ob der beantragte Bau des Teichs erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen an dem Standort hervorrufen kann und daher eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordert.

Bei der nach § 7 Abs. 2 UVPG als über- schlägige Prüfung durchzuführende Vor- prüfung wurde festgestellt, dass für das Vorhaben keine Verpflichtung zur Durch- führung einer Umweltverträglichkeitsprü- fung besteht.

Das Vorhaben hat nach Einschätzung der Behörde aufgrund der Vorprüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 des UVPG aufgeführten Kriterien keine erhebli- chen Umweltauswirkungen, die nach § 25 UVPG zu berücksichtigen wären.

1. Merkmale des Vorhabens 1.1 Größe und Ausgestaltung

Die Stadt Bad Windsheim beabsichtigt ei- nen naturnahen Teich bei Berolzheim auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 329 und 329/1, Gemarkung Berolzheim, Stadt Bad Winds- heim anzulegen. Diese Maßnahme dient als naturschutzfachlicher Ausgleich.

Hierzu soll ein Weiher mit einer Wasserflä- che von ca. 750 m² errichtet werden. Der Teich soll eine Tiefe von 60 cm haben und sowohl einen Dauerstaubereich in der Mitte der Fläche als auch Flachwasserbe- reiche aufweisen.

Die Wasserzufuhr erfolgt über eine Ober- flächenwassereinleitung des Ortsteils, die über eine Pumpstation eine kontinuierliche Wasserzufuhr auch in Trockenzeiten ge- währleistet. Das überschüssige Wasser wird über Schroppen/Steinschüttung aus dem Teich in die Tief ausgleitet.

Das Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim stellt daher fest, dass eine Um- weltverträglichkeitsprüfung für die geplante Maßnahme nicht durchzuführen ist (§ 5 Abs. 1 Satz 1 UVPG).

1.2 Zusammenwirken mit anderen be- stehenden oder zugelassenen Vorha- ben und Tätigkeiten

Das Vorhaben wird als Ersatzmaßnahme durchgeführt. Die Oberflächenwasserein- leitung aus Berolzheim wurde in einem ge- sonderten Verfahren behandelt.

1.3 Nutzung natürlicher Ressourcen, insbesondere Fläche, Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Für den Weiher wird das Gelände neu mo- delliert mit den damit verbundenen Eingrif- fen in den Boden und ohne Neuversiege- lungen. Die bestehenden Flächen sind werden derzeit als Wiese genutzt, der Ein- griff ist daher nicht erheblich.

Die Tief führt nicht immer über das ge- samte Jahr Wasser. Die Zuleitung des Oberflächenwassers in den Teich ist aber über das gesamte Jahr sichergestellt.

1.4 Erzeugung von Abfällen

Der anfallende Erdaushub wird wiederver- wendet. Sonst fallen keine Abfälle an.

1.5 Umweltverschmutzungen und Be- lästigungen

Durch den Bau des Teiches sind bei Ein- haltung der allgemeinen betrieblichen Um- weltschutzmaßnahmen keine Umweltver- schmutzungen und Belästigungen zu er- warten. Wohngebäude sind nicht in der Nähe. Um die Umwelt zu schonen, sollen die Arbeiten im Winterhalbjahr (01.10.- 28.02.) durchgeführt werden. Im Betrieb fallen keine Verschmutzungen oder Beläs- tigungen an.

1.6 – 1.6.2 Risiken von Störfällen, Unfäl- len und Katastrophen, insbesondere mit Blick auf verwendete Technologien

Durch den geplanten Bau des Teichs ist, mit Blick auf die eingesetzten Stoffe und Technologien, nicht von einem gesteiger- ten umweltrelevanten Unfallrisiko auszuge- hen. Die für das Vorhaben eingesetzten Technologien entsprechen den bei Erd- bauarbeiten allgemeinen Techniken. Eine Anfälligkeit des Vorhabens für Störfälle im Sinne des § 2 Nr. 7 der Störfall-Verordnung ist nicht gegeben. Im Vorhabengebiet be- stehen keine Anlagen Dritter, die der Stör- fallverordnung unterliegen.

1.7 Risiken für die menschliche Ge- sundheit

Risiken für die menschliche Gesundheit sind durch die geplante Maßnahme nicht zu erwarten. Auch während des Baubetriebes sind keine Verfahren mit gefährlichen Stof- fen oder erhöhten Unfallrisiken geplant.

2. Standort des Vorhabens

2. 1. Bestehende Nutzung des Gebiets (Nutzungskriterien)

Das Vorhabensgebiet wird als Grünfläche genutzt.

2.2. Reichtum, Verfügbarkeit, Qualität und Regenerationsfähigkeit der natürli- chen Ressourcen, insbesondere Flä- che, Boden, Landschaft, Wasser, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, des Ge- biets und seines Untergrunds (Quali- tätskriterien)

Das Vorhaben befindet sich in einem Über- schwemmungsgebiet der Tief.

Der Boden ist mit Gras bewachsen. Beson- ders schutzwürdige Vorkommen an Boden, Pflanzen und Tieren sind nicht vorhanden.

2.3. bis 2.3.11 Belastbarkeit der Schutz- güter unter besonderer Berücksichti- gung der Gebiete und von Art und Um- fang des ihnen jeweils zugewiesenen Schutzes (Schutzkriterien)

Vorliegend wurden für alle besonders ge- schützten Gebiete im Sinne der Kriterien nach Anlage 3 Nr. 2.3.1 bis 2.3.11 UVPG geprüft, ob diese im Einwirkungsbereich des Vorhabens liegen bzw. aufgrund der anlagenbedingten Wirkfaktoren erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen auf diese Gebiete zu erwarten sind.

Das Plangebiet weist nur das faktische Überschwemmungsgebiet der Tief (§ 76 WHG) nach Nr. 2.3.8 der Anlage 3 zum UVPG als Schutzgebiet auf. Der Abfluss und Rückhalteraum des Hochwassers wer- den aber nicht negativ tangiert, da die Teichfläche nur ausgegraben wird. Auf- schüttungen sind nicht geplant.

Herausgeber:

Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Konrad-Adenauer-Str. 1

91413 Neustadt a.d.Aisch Ansprechpartner: Doris Kotzer Telefon: 09161 92-1006 Telefax: 09161 92-91006 E-Mail: amtsblatt@kreis-nea.de Internet: http://www.kreis-nea.de Verantwortlich: Landrat Helmut Weiß Nächster Redaktionsschluss: 24.08.2020

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II

Weder die übrigen in Anlage 3 Nr. 2.3 ff.

des UVPG genannten gemäß Bundesna- turschutzgesetz geschützten Gebiete noch Wasserschutzgebiete nach § 51 WHG wer- den von dem Vorhaben beeinträchtigt bzw.

berührt.

Die Auswirkungen des Vorhabens auf die re- levanten Umweltschutzgüter, Schutzgutfunk- tionen und sonstige Aspekte einer nachhalti- gen Umweltvorsorge sind lokal begrenzt.

3. Art und Merkmale der möglichen Aus- wirkungen

3.1 Art und Ausmaß der Auswirkungen, insbesondere, welches geographische Gebiet betroffen ist und wie viele Perso- nen von den Auswirkungen voraus- sichtlich betroffen sind

Es geht eine extensiv genutzte Grünland- fläche verloren, die durch ein naturnahes Gewässer ersetzt.

Das Vorhaben liegt südlich der Tief und des Ortskerns von Berolzheim im Außenbereich.

Kurzfristig kommt es baubedingt zu Ver- kehrs- und Immissionsbelastungen durch Baufahrzeuge und Baubetrieb. Da sich im unmittelbaren Umfeld nur andere landwirt- schaftliche Flächen und Gehöfte sowie ein Friedhof befinden, werden Menschen nur kurzfristig und nur im Rahmen der Bau- maßnahme betroffen sein. Die genaue An- zahl kann hierbei nicht festgestellt werden.

3.2 Etwaiger grenzüberschreitender Charakter der Auswirkungen

Das ist hier nicht gegeben.

3.3 Schwere und der Komplexität der Auswirkungen

Es ergeben sich keine schweren Auswir- kungen.

3.4 Wahrscheinlichkeit von Auswirkungen Die o. g. Maßnahmen auf die Grünlandflä- che treten mit Sicherheit ein, wenn die Maßnahmen umgesetzt werden. Im Übri- gen ist die Wahrscheinlichkeit von Belästi- gungen und Störungen durch die Bauarbei- ten nur sehr gering.

3.5 Voraussichtlicher Zeitpunkt des Ein- tretens sowie der Dauer, Häufigkeit und Umkehrbarkeit der Auswirkungen Die Auswirkungen auf Luft, Lärm und Grundwasser treten nur während der Bau- phase ein.

3.6 Zusammenwirken der Auswirkun- gen mit den Auswirkungen anderer be- stehender oder zugelassener Vorhaben Liegt nicht vor.

3.7 Möglichkeit, die Auswirkungen wirk- sam zu vermindern

Die Auswirkungen werden durch die Inan- spruchnahme von der grünlandwirtschaftli- chen Fläche minimiert. Ein Eingriff in die Umwelt wird während der Baumaßnahme auf das absolute Minimum beschränkt.

Das geplante Vorhaben bedarf daher kei- ner Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des UVPG. Gemäß § 5 Abs. 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar. Die gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 UVPG erforderliche Informa- tion der Öffentlichkeit erfolgt mit dieser Be- kanntmachung.

Dieser Bekanntmachungstext ist auch auf den Internetseiten des Landkreises Neu- stadt a.d.Aisch-Bad Windsheim unter fol- gendem Link abrufbar:

www.kreis-nea.de/qr/27a

Neustadt a.d.Aisch, den 22.07.2020

Landratsamt

Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Sachgebiet 42 – Gewässerschutz - Abfall-

recht, Wust (Oberregierungsrat) LkrABl. Nr. 16/2020 _____________________

LA N D K R E I S

Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Verleihung von Auszeichnungen des

Landkreises

Entsprechend § 6 Absatz 3 der Satzung über die Auszeichnungen des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim wird bekannt gemacht, dass in der Sitzung des Kreisausschusses am 27.07.2020

Eigenthaler Karin, Scheinfeld Billmann Walter, Unterstrahl-

bach/Neustadt a.d.Aisch

Arnold Johann, Eschenbach/Markt Erlbach

Streng Reinhard, Langenfeld für besondere Verdienste um den Land- kreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim mit der Kreisehrenmedaille in Silber ausge- zeichnet wurden.

Landkreis

Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Helmut Weiß, Landrat

LkrABl. Nr. 16/2020 ______________________

Erscheinung: 24 Ausgaben pro Jahr und nach Bedarf | Das Kreisamtsblatt steht zum Download auf www.kreis-nea.de zur Verfügung, wird über E-Mail verteilt (kurze Nachricht an amtsblatt@kreis- nea.de), bei Bedarf kostenlos versandt (Tel. 09161 92-1006) und kann in der Amtsbücherei des Landratsamtes eingesehen werden (Konrad-Adenauer-Str. 1, 91413 Neustadt a.d.Aisch).

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